Audiologie in Deutschland aus südafrikanischer Sicht
Quelle: Email der Handwerkskammer zu Köln
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, ein Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren nach § 40a HwO / § 4 BQFG bzw. § 50c HwO durchzuführen.
Im Anhang finden Sie das offizielle Antragsformular, das Sie uns bei Interesse bitte ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden. Zudem finden Sie ebenfalls im Anhang eine Checkliste, in der alle wichtigen Dokumente für das Anerkennungsverfahren aufgeführt sind. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren nur nach Vorlage aller dort angegeben Unterlagen durchgeführt werden kann. Nach Eingang der vollständigen Unterlagen beginnt nach § 6 Abs. 3 BQFG die dreimonatige Frist, innerhalb welcher das Verfahren durchgeführt werden muss. Als Nachweis für unsere örtliche Zuständigkeit bitten wir zusätzlich um Übersendung des Mietvertrages für die erwähnte Unterkunft/Wohnung.
Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens überprüfen wir, ob wesentliche Unterschiede zwischen der Berufsqualifikation und dem deutschen Berufsabschluss bestehen. Wenn keine wesentlichen Unterschiede festgestellt werden, erhälten Sie einen Bescheid über die volle Gleichwertigkeit.
Bitte beachten Sie jedoch, dass die ausländische Qualifikation nur in wenigen Fällen vollständig mit dem deutschen Beruf oder dem deutschen Fortbildungsprofil übereinstimmt. Die meisten Anerkennungsverfahren enden daher mit einem Bescheid über eine teilweise Gleichwertigkeit.
In einem zweiten Schritt können die fehlenden Qualifikationen dann in einer Nachqualifizierung ausgeglichen werden.
Falls zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits Berufserfahrung vorliegt, bitten wir freundlich, mit dem Antrag bitte qualifizierte Arbeitszeugnisse einzureichen. Wichtig hierbei ist, dass die Tätigkeiten im Betrieb genau aufgeführt werden.
Das Anerkennungsverfahren ist gebührenpflichtig und kostet - unabhängig vom Ergebnis - zwischen € 100 und € 600.
Handwerkskammer zu Köln
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse/Fachkräfteeinwanderung
Heumarkt 12
50667 Köln
T: +49 221 2022-273
W: www.hwk-koeln.de
Antragformular Gleichwertigkeitsfeststellung (PDF, 5 Seiten)
Checkliste Unterlagen Gleichwertigkeitsfeststellung (PDF, 1 S.)