Biha
Bundesinnung der Hörakustiker
Quelle: biha.de
Bundesinnung der Hörakustiker KdöR
Satzungsmäßige Aufgabe der Bundesinnung der Hörakustiker ist, die gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder zu fördern.
Insbesondere:
hat sie den Gemeingeist und die Berufsehre zu pflegen
ein gutes Verhältnis zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen anzustreben
entsprechend den Vorschriften der Handwerkskammer die Lehrlingsausbildung zu regeln und zu überwachen, sowie für die berufliche Ausbildung der Lehrlinge zu sorgen und ihre charakterliche Entwicklung zu fördern
bei der Abnahme der Gesellenprüfung mitzuwirken
das handwerkliche Können der Meister und Gesellen zu fördern
bei der Verwaltung der Berufsschule gemäß den bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen mitzuwirken
das Genossenschaftswesen im Handwerk zu fördern
über Angelegenheiten des Hörakustiker Handwerks den Behörden Gutachten und Auskünfte zu erstatten
die sonstigen handwerklichen Organisationen und Einrichtungen in der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen
die von der Handwerkskammer innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Vorschriften und Anordnungen durchzuführen
zwecks Erhöhung des Kenntnisstandes in Aus- und Fortbildung und Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der Betriebe ihrer Mitglieder, Einrichtungen zur Verbesserung der Kenntnisse, der Arbeitsweise und der Betriebsführung zu schaffen und zu fördern
das handwerkliche Pressewesen zu unterstützen
bei Streitigkeiten zwischen den Innungsmitgliedern und ihren Auftraggebern auf Antrag zu vermitteln sowie darüber hinaus sonstige Maßnahmen, die ihr zur Förderung der gemeinsamen und gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder geeignet erscheinen, durchzuführen.
Außerdem ist die Bundesinnung tätig:
bei der Entwicklung, Fortschreibung und Pflege von Qualitätsicherungkriterien und Maßnahmen im Hörakustiker-Handwerk
bei der Sicherung und dem Ausbau der Stellung des Hörakustiker-Handwerks im deutschen Handwerks- und Gesundheitswesen sowie in der berufsständischen Öffentlichkeitsarbeit.
Laut Bundesinnung gab es 2023 deutschlandweit 7.300 Betriebsstätten der Hörakustiker, in denen rund 18.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig sind. Der Gesamtumsatz der Branche wird für 2023 auf 2,2 Milliarden Euro geschätzt, davon 1,25 Milliarden aus GKV-Erstattung. Rund 1,6 Millionen Hörgeräte seien im Berichtsjahr abgegeben worden. Zudem nimmt die Innung an, dass bei etwa 1,7 Millionen Bundesbürgern eine Hörgeräteversorgung medizinisch indiziert wäre, bisher aber noch nicht stattgefunden hat. [Zitat ÄrzteZeitung 03.07.24]