Beim nicht rechtsfähigen Verein handelt es sich meist um Personenzusammenschlüsse, welche sich aus Hobbygründen zusammenschließen. Dass die Mitgliedschaft jedoch bei Haftungsfällen gar nicht mehr so spaßig sein kann, zeigt dieser Artikel.
Tipp: Keine Lust zu lesen? Dann lernen Sie doch einfach online. Wählen Sie einfach einen oder mehrere Jura-Kurse aus und starten Sie kostenlos.
Der nicht rechtsfähige Verein ist in § 54 BGB geregelt und teilt sich viele Merkmale mit dem rechtsfähigen Verein. So handelt es sich auch beim nicht rechtsfähigen Verein um eine auf Dauer angelegte Verbindung einer größeren Zahl von Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks. Er ist laut Satzung körperschaftlich zu organisieren, führt einen Gesamtnamen und ist auf einen wechselnden Mitgliederbestand ausgerichtet.
Gem. § 54 BGB finden auf den nicht rechtsfähigen Verein die Vorschriften über die Gesellschaft Anwendung, auch wenn diese keine körperschaftlichen Strukturen aufweist und nicht auf einen wechselnden Mitgliederbestand ausgerichtet ist.
Praktisch sind die nicht rechtsfähigen Vereine nahezu bedeutungslos geworden. Anzutreffen sind sie noch in Form von Gewerkschaften, Studentenverbindungen, Kegelclubs und ähnliche.
Dass der nicht rechtsfähige Verein keine große Bedeutung hat, liegt auch an seiner Gefährlichkeit für seine Organe, Mitglieder und ihn selbst. Diese Gefährlichkeit ergibt sich aus § 54 S. 2 BGB. Dort heißt es:
Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines solchen Vereins einem Dritten gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich; handeln mehrere, so haften sie als Gesamtschuldner.
Der Handelnde haftet so mit seinem ganzen Vermögen persönlich und die Mitglieder gem. §§ 54, 714, 427 BGB ebenfalls mit ihrem gesamten Vermögen persönlich als Gesamtschuldner.
Da § 54 BGB auf die Regeln der Gesellschaft verweist, ist eine Gesamtgeschäftsführung gem. § 709 BGB anzunehmen. Dies gilt ebenso für die Gesamtvertretung gem. §§ 709, 714 BGB.
Der nicht rechtsfähige Verein ist personenbezogen. Daher führt gem. §§ 723, 727 BGB das Ausscheiden eines Mitglieds wegen Todes oder durch Kündigung zur Auflösung des gesamten Vereins.
Dadurch, dass der Verein nicht rechtsfähig ist, kann er auch kein Vermögen bilden. Alle Mitglieder sind also Gesamthänder.
Diese Gefahren sind jedoch mittlerweile aufgrund von Spezialgesetzen und Rechtsfortbildung stark entschärft worden.
Auch wenn die Regeln der Gesellschaft für den nicht rechtsfähigen Verein gelten sollen, gelten an Stelle der §§ 705 ff. BGB die §§ 21 ff. BGB (also die üblichen Normen über den Verein). Die Normen, die Rechtsfähigkeit voraussetzen, sind nicht anwendbar, da es sich um einen nicht rechtsfähigen Verein handelt.
Aus § 50 Abs. 2 ZPO ergibt sich, dass der nicht rechtsfähige Verein klagen und verklagt werden kann und im Rechtsstreit die Stellung eines rechtsfähigen Vereins inne hat. Aufgrund dessen wird der nicht rechtsfähige Verein nunmehr als zumindest teilrechtsfähig angesehen.
Daher stellt sich die Frage, ob der nicht rechtsfähige Verein evtl. doch Vermögen bilden kann. Die nunmehr veraltete Ausweichlösung verneinte dies. Es sei nur eine Vermögensbildung über Treuhänder in Form von natürlichen Personen oder einer eigens dafür geschaffenen GmbH oder AG möglich. Aktuell wird allerdings vorgeschlagen, den nicht rechtsfähigen Verein als teilrechtsfähig anzusehen (Folge aus § 50 Abs. 2 ZPO) und ihn deshalb ähnlich einer GbR zu behandeln.
Fraglich ist auch, ob der nicht rechtsfähige Verein grundbuchfähig ist. Auch hier wurde lange Zeit vertreten, dass dies nur treuhänderisch möglich sei. Nunmehr soll jedoch die Regel des § 47 Abs. 2 GBO, welche für die GbR gilt, auch auf den nicht rechtsfähigen Verein anzuwenden sein. Danach sollen nach Eintragung des Rechts für den Verein, auch die Vereinsmitglieder einzutragen sein.
Der nicht rechtsfähige Verein kann erben und kann Mitglied anderer Körperschaften oder Gesellschaften sein.
Er kann Schuldner sein und kann analog § 26 BGB vertragliche Verpflichtungen eingehen. Deliktisch kann eine Haftung nach §§ 823 ff., 31 bzw. 831 BGB gegeben sein.
Bei vertraglichen Verpflichtungen haftet der nicht rechtsfähige Verein mit dem Vereinsvermögen. Eine akzessorische Haftung der Vereinsmitglieder besteht nicht. Diese Haftungsbeschränkung kann auch gegenüber Dritten in der Satzung beschränkt werden.
Die persönliche Haftung des Handelnden gem. § 54 S. 2 BGB lässt sich jedoch nicht umgehen. Darunter fallen auch Sekundäransprüche. Handelt er jedoch aufgrund einer Geschäftsführungsbefugnis kann er Aufwendungsersatz gegen den Verein gem. § 670 BGB geltend machen. § 31 a BGB gilt auch für den nicht rechtsfähigen Verein.
Liebe Brüder und Schwestern in Christus!
Worauf können Menschen stolz sein? Können wir stolz darauf sein, dass wir Christen sind? Kann man überhaupt auf seine Religion stolz sein? Wäre das nicht überheblich? Und wie steht es mit der Herkunft? Hört es sich nicht irgendwie bedenklich an, wenn jemand sagt: Ich bin stolz, ein Deutscher zu sein? Oder ein Amerikaner? Oder ein Russe? Schon eher würde man es akzeptieren, wenn jemand auf seine Bildung stolz ist, zum Beispiel auf die Einsen im Abgangszeugnis, auf die bestandene Fahrprüfung oder auf den frisch erworbenen Doktortitel. Wieder andere sind stolz auf ihr soziales oder politisches Engagement, auf ihren Einsatz für bedürftige Menschen oder für den Tierschutz. Und mancher brave Bürger ist stolz darauf, dass er noch nie in seinem Leben mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist: Noch nie hat er etwas gestohlen, noch nie jemanden grob beleidigt, noch nie Steuern hinterzogen, noch nie die Verkehrsregeln missachtet. Verdient das nicht wirklich Anerkennung? Kann man darauf nicht mit Recht stolz sein? Oder darf man als Christ überhaupt nicht stolz sein?
Der Apostel Paulus kannte viele Leute, die auf alles Mögliche in ihrem Leben stolz waren und sich entsprechend rühmten: auf ihre Religion, auf ihre Herkunft, auf ihre Bildung, auf ihr gesellschaftliches Engagement und auf ihre Gesetzestreue. Es ist nun interessant sich damit zu beschäftigen, wie Paulus darauf reagierte. So schrieb er den Christen zu Philippi im Hinblick auf die stolzen Leute: Auch ich könnte in meinem Leben auf alles Mögliche stolz sein. Ich könnte auf meine Religion stolz sein, auf meine Zugehörigkeit zum Judentum: Wie es sich für einen rechten jüdischen Mann gehört, bin ich bereits im zarten Alter von acht Tagen beschnitten worden. Und ich könnte auf meine hebräische Herkunft stolz sein, sagt Paulus: Ich gehöre zum Volk Israel, zum Stamm Benjamin. Auch auf meine Bildung könnte ich stolz sein: Als Pharisäer habe ich ein anspruchsvolles theologisches Studium absolviert. Ebenso auf seinen Eifer für Gott könnte Paulus stolz sein, wiewohl er zugeben muss, dass er lange Zeit in die falsche Richtung geeiefert hat: Bis Jesus persönlich in sein Leben trat, hielt er die Christen für eine gefährliche Sekte und bekämpfte sie deshalb mit aller Entschiedenheit. Und schließlich könnte Paulus auf seine äußerliche Gesetzestreue stolz sein. Er schreibt: „Ich bin nach der Gerechtigkeit, die das Gesetz fordert, untadelig gewesen.“
Darf man so reden? Darf man als Christ stolz sein, oder ist das Sünde?
Ich möchte mal so antworten: Es kommt darauf an, was wir unter „Stolz“ verstehen. Wenn wir darunter Hochmut verstehen, dann ist Stolz natürlich Sünde. Der Hochmütige freut sich darüber, andere auszustechen und über ihnen zu stehen. Der Hochmütige sieht daher in jedem, der ihm das Wasser reichen kann, einen Konkurrenten. Der Hochmütige möchte am liebsten auf einem Denkmalsockel hoch über alle anderen erhaben sein. Wir alle wissen: Das ist falsch, das ist böse, das ist Sünde. Aber man kann unter Stolz ja auch etwas anderes verstehen: dankbare Freude nämlich. Warum sollte jemand nicht dankbare Freude darüber empfinden, dass er ein Christ ist, dass er die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, dass er eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, dass er sich für andere einsetzen kann und dass er ein anständiger Mensch ist? Solche dankbare Freude sieht nicht auf andere herab, sondern im Gegenteil, sie freut sich auch mit anderen mit, die dasselbe haben. Solche dankbare Freude weiß zugleich, dass man den Grund fürs Stolz-Sein letztlich Gott zu verdanken hat, dem Geber aller guten Gaben. Wenn man solche dankbare Freude als Stolz bezeichnet, dann ist dagegen nichts einzuwenden.
Aber wir müssen noch tiefer in Gottes Wort und die Gedanken des Paulus eintauchen. Es geht Paulus hier eigentlich gar nicht darum, eine ethische Frage zu entscheiden; es geht ihm nicht darum zu klären, inwiefern ein Christ stolz sein darf und inwiefern nicht. Es geht Paulus hier und immer wieder letztlich nur um Eines: um das Verhältnis zu Jesus Christus. Darum beschließt er seine Liste mit Gründen fürs Stolz-Sein mit folgender Feststellung: „Was mir Gewinn war, das habe ich um Christi willen für Schaden erachtet.“ Mit anderen Worten: Worauf ich in meinem Leben durchaus stolz sein könnte (auch im rechten Sinne einer dankbaren Freude), darauf kann ich vor Gottes Angesicht keineswegs stolz sein, im Gegenteil.
Wie sollen wir das verstehen, Paulus?
Wir stellen uns vor, dass Paulus eine Bilanz über sein Leben zieht, so wie ein Buchhalter nach Abschluss des Geschäftsjahres eine Bilanz über die finanzielle Situation eines Unternehmens erstellt. Diese Bilanz enthält viele positive Einträge; das ist das, worauf Paulus stolz sein kann: seine Religion, sein Herkunft, seine Bildung, sein Eifer, seine Gesetztestreue. Aber natürlich gibt es da auch Negatives – etwa die Tatsache, dass er lange Zeit in die falsche Richtung geeifert hat, oder auch seine Schwachheit, von der er an anderer Stelle schreibt. Nun stellt Paulus diese Bilanz ins Licht des Evangeliums von Jesus Christus. Da geschieht etwas Erstaunliches: Die Bilanz verändert sich vollständig, sie wird quasi auf den Kopf gestellt. Wenn es sich um Zahlen handelte, könnten wir sagen: Jesus multipliziert alle Werte mit minus Eins, sodass aus positiven Zahlen negative werden und aus negativen positive; aus Gewinnen werden Verluste, und aus Schulden wird Gewinn. Hören wir noch einmal den bedeutungsschweren Schlusssatz: „Was mir Gewinn war, das habe ich um Christi willen für Schaden erachtet.“
All das, worauf Menschen im Leben stolz sein können (und es im Sinne dankbarer Freude auch sein dürfen), das ist im Licht des Evangeliums etwas Negatives, denn es kann dem Glauben gefährlich werden. Je mehr ein Mensch darstellt, hat und kann, desto weniger sieht er ein, dass er völlig auf Gottes Hilfe angewiesen ist. Darum ist es auch so schwer, dass ein Reicher ins Reich Gottes kommt: Er muss nämlich erst mal erkennen lernen, dass er vor Gott bettelarm dasteht. Er muss sagen lernen: „Was mir Gewinn war, das habe ich um Christi willen für Schaden erachtet.“ Ebenso kann einem klugen Menschen seine Klugheit im Wege stehen, einem anständigen Menschen seine Selbstgerechtigkeit und einem religiösen Menschen seine Frömmigkeit. In der Tat: Sogar Beten und Geld-Spenden und Zur-Kirche-Gehen kann dem Glauben gefährlich werden, nämlich immer dann, wenn Menschen sich darauf etwas einbilden und meinen, sie hätten hier etwas in der Hand, das sie vor Gott annehmbar macht. In Wahrheit ist das alles jedoch gefährlich und schädlich, wenn es zu solchem Stolz führt, denn in Wahrheit macht uns nur eins vor Gott annehmbar: das Opfer Jesu am Kreuz – sein Blut und seine Gerechtigkeit, die wir wie Bettler nur einfach annehmen können. Alles, worauf wir im Leben stolz sind, ist vor Gott keinen Cent wert.
Wenn wir vor Gott allen Stolz fahren lassen, dann werden wir merken, dass sich unsere Bilanz auch am anderen Ende ins Gegenteil verkehrt. Im Lichte Christi wird dann nämlich all das wertvoll, was wir lieber verschämt verstecken wollen: Unsere Schwachheit, unsere Verzagtheit, unsere Fehler, unser Unvermögen, unsere Krankheiten, unser Leid. Denn dadurch merken wir: Christus wirkt an mir und durch mich; seine Kraft ist in mir Schwachen mächtig. So gilt nicht nur der Satz, den Paulus den Philippern geschrieben hat: „Was mir Gewinn war, das habe ich um Christi willen für Schaden erachtet.“ Nein, es gilt umgekehrt auch der Satz, den er den Korinthern geschrieben habe: „Ich will mich am allerliebsten rühmen meiner Schwachheit, damit die Kraft Christi bei mir wohne“ (2. Kor. 12,9). Also: Wenn Paulus in seinem Leben auch auf vieles stolz sein könnte, im Angesichte Gottes will er nur auf Eines stolz sein: auf seine Schwachheit, weil sich gerade an ihr Christi Macht erweist. Amen.