Baucontainer illegal aufgestellt: "Vier Wochen" Frist zur Entfernung dauerten 21 Monate

Bezirksvorsteher: Baupolizei ließ Porr schriftlichen Bescheid zustellen

Fristenlauf begann am 2. Dezember 2009 und wurde beeinsprucht

Anfang September 2011 wurden die Container neben das Schlössl versetzt

Nach Baucontainer-Transfer für Arbeitsbeginn im Schlössl-Garten

Widerrechtliche Ortsbildverschönerung vor dem Schlössl im ...

... Zentrum von Alt-Jedlesee von Ende Oktober 2009 bis September 2011

Über die Weihnachtsfeiertage 2009, die Osterfeiertage im April sowie Pfingsten im Mai 2010 verschandelten die Ende Oktober 2009 widerrechtlich aufgestellten Baucontainer der Firma Porr das Maria Theresien-Schlössl und dessen Vorgarten im Herzen von Alt-Jedlesee weiter. Die Baupolizei hatte laut Mitteilung von Bezirksvorsteher Ing. Heinz Lehner dem Unternehmen bereits anfang Dezember 2009 per Bescheid eine vierwöchige Frist zu deren Enfernung gesetzt. Lehner schrieb am 9. Dezember 2009 (eingelangt am 14. Dezember):

"Wie mir seitens der MA 37 - Baupolizei mitgeteilt wurde, wurde der PORR AG am 2. Dezember 2009 ein Bescheid zugestellt, in dem diese aufgefordert wurde die Baucontainer zu entfernen. Diese Maßnahme ist binnen 4 Wochen nach Rechtskraft des Bescheides durchzuführen."

Die vorangegangene Mitteilung der Baupolizei an Porr und den Bauträger Familienhilfe vom 3. November, wonach die Aufstellung der Container gemäß Flächenwidmung und Bauordnung unzulässig war und ist, war einen Monat lang wirkungslos geblieben (siehe auch: Baucontainer ohne Bewilligung?). Nach wie vor blieb die Sicht auf das Schlössl auf dem Lorettoplatz von den grauen Blechquadern verstellt, die zur Infrastruktur der benachbarten Baustelle in der Anton Bosch-Gasse 1 gehören.

Der Fristenlauf beginnt üblicherweise mit dem Datum der Zustellung eines schriftlichen Bescheids. Im konkreten Fall hätte dem also bis spätestens zum Jahreswechsel 2009/2010 Folge geleistet sein müssen. Das geschah freilich nicht.

Die Affaire war zu Jahresbeginn 2010 keineswegs bereinigt, sondern durch einen Einspruch hinausgezögert worden. Noch anfang Mai 2011 standen die Container bis auf einen, der allerdings bereits am 12. November 2009 als offenbar überzählig entfernt worden war, unverändert im Schlössl-Vorgarten. Immerhin blieb diese Form der Ortsbildverschönerung dann doch nicht gleich in vollem Umfang für die weitere Bautätigkeit im ehemaligen Garten des kleinen Barockbaus erhalten.

Rund 18 Monate oder anderthalb Jahre nach der Aufstellung hatte es in der ersten Maiwoche 2011 den Anschein, als würde mit der Entfernung begonnen. Zu dieser Zeit waren die Bauarbeiten für die Errichtung von 38 Wohneinheiten auf dem Nachbargründstück Anton Bosch-Gasse 1 abgeschlossen. Zuvor hatte es an dieser Adresse direkt neben dem Schlössl ein mit diesem unter Ensembleschutz gestandenes Einfamilienhaus mit Garten gegeben. Allerdings standen noch im August 2011, nach 21 Monaten, immer noch Container im Schlössl-Vorgarten. Und das sah so aus:

Baucontainer im Schutzgebiet des Wiener Wald- und Wiesengürtels?

In der ersten Septemberhälfte 2011 wurden die Container vom Schlössl-Vorgarten entfernt - allerdings nicht weit. Sie wurden bis auf einen, der vor dem Schlössl-Osttrakt verblieb, direkt daneben auf dem ehemaligen Parkplatz des 2003 geschlossenen Tennisclubs neu aufgestellt. Hier werden sie offenbar bis zur Fertigstellung der Wohnblöcke mit rund 140 Woheinheiten auf den Schlössl-Gründen im Jahr 2013 stehen bleiben. Dies ist pikanterweise genau jenes Areal, das gemäß Mediationsresultat im Gegenzug zur Umwidmung des einstigen Schlössl-Gartens in Bauland wieder in das angrenzende Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel eingegliedert werden sollte. Es war von diesem Schutzgebiet seinerzeit zugunsten des Tennisclubs abgetrennt worden.

Stift demonstriert seine Wertschätzung für Kulturgut abseits Klosterneuburgs

Diese Vorgangsweise illustriert insgesamt neuerlich deutlich, welchen Stellenwert der Liegenschaftseigentümer Stift Klosterneuburg dem kulturhistorisch wertvollen, mutmaßlich ältesten erhaltenen Gebäude Floridsdorfs beimißt. Der Bogen spannt sich dabei vom seit Jahren ungehinderten Verfallenlassen des Schlössls über diese "Nachbarschaftshilfe" (Zitat Immobilienverwaltung des Stifts) für die Baustelle nebenan bis zur geforderten Umwidmung des ehemaligen Schlösslgartens von Grünland zu Bauland für die Errichtung noch einer Wohnblöcke-Siedlung in diesem Grätzl. Sie läßt zudem die im Mediationsverfahren zugesagte "Garantie" für die Revitalisierung des Schlössls (Mediation: Öffentliche Ergebnis-Präsentation) ebenso wie die versprochene Reintegration des Parkplatz-Areals in den angrenzenden, geschützten Wiener Grüngürtel in äußerst zweifelhaftem Licht erscheinen.