Baucontainer ohne Bewilligung?

Bezirksvorsteher: Keine Genehmigung durch Baupolizei

Stift Klosterneuburg: Nachbarschaftshilfe nach eingeholter Bewilligung

Noch fünf Wochen, nachdem mit der Aufstellung der Baucontainer im Vorgarten des Maria Theresien-Schlössls begonnen worden war, waren diese unverändert an Ort und Stelle. Offen war gleichzeitig, ob die erforderliche Genehmigung tatsächlich vorlag.

Bezirksvorsteher Ing. Heinz Lehner berief sich in seiner Stellungnahme vom 4. November 2009 auf die von ihm kontaktierte Baupolizei: Gemäß Bauordnung und Flächenwidmung sei auch nur temporäres Aufstellen solcher Container im Vorgarten des Schlössls unzulässig. Es läge auch keine Genehmigung dafür vor. Die Baupolizei habe dies bereits am 3. November der zuständigen Baufirma Porr sowie dem Bauträger Familienhilfe mitgeteilt.

Dr. Anreas Leiss, Leiter der Immobilienverwaltung des Stifts Klosterneuburg, ließ am 5. November wissen, man habe als Nachbarschaftshilfe dem dort tätigen Bauunternehmen unter der Voraussetzung der Einholung sämtlicher erforderlichen Bewilligungen gestattet, die Container abzustellen. Es sei in keiner Weise beabsichtigt, das Schlössl in irgendeiner Form zu gefährden, und die Substanz des Schlössls werde auch nicht beeinträchtigt.

Mittlerweile erhielten die in den Containern untergebrachten Bauarbeiter freundlicherweise auch schon Strom- und Wasserversorgung. Erstere schien für die Baustelle insgesamt durch eine impovisierte Leitung von der ehemaligen Tennishalle auf den Schlössl-Gründen sichergestellt worden zu sein. Für die Wasserversorgung sorgte ein am Hydranten auf dem Gehsteig vor dem Schlössl-Areal angeschlossener Schlauch.

Neues Kabel von der Tennishalle in Richtung

Schlössl verlegt

Ein Schlauch führt vom Hydranten quer durch

den Schlössl-Vorgarten zu den Containern

Alles in allem bot sich noch am 9. November das Bild einer von allfälligen Einwendungen der Baupolizei unbeeindruckten und längerfristig angelegten Nachbarschaftshilfe des Stifts Klosterneuburg für die Errichtung von 38 Wohnungen an der Adresse Anton Bosch-Gasse 1. Dass die dabei geplante Tiefgarage mit ihrer Einfahrt direkt hinter der Rückseite des Schlössl-Osttrakts diesen nicht gefährden würde, schien nicht nur bautechnisch unbedarften Anrainern wenig glaubhaft.

Rechts im Bild die Rückseite des Schlössl-Osttrakts.

Hier soll die Einfahrt zur Tiefgarage gegraben werden.

Deutlich im Bild erkennbar ist auch die aufsteigende Nässe der Mauern. Für deren Trockenlegung und die Abstützung der Fundamente wäre zumindest an der Rückseite des Osttrakts die Gelegenheit gerade jetzt gegeben, da sie frei zugänglich ist.