018.) Werner Roleff antwortet nicht / Die Schnittmenge von ÖDP und NPD / Abschluss des Urteils

"... Das die Publikationen des [Felix Staratschek] durchaus Außenwirkung entfalteten und nach außen hin ein schlechtes Licht auf die ÖDP geworfen haben, zeigt sich unter anderem darin, dass das Mitglied des Bundesvorstandes Werner Roleff in Folge des an ihn gerichteten offenen Briefes vom 30.09.2012 von seinem Arbeitgeber einbestellt und um Stellungnahme zu diesem Vorfall gebeten worden ist. ....."

Das spricht doch nur für den Arbeitgeber, das Erzbistum Köln, wenn es sich informiert, was da los ist, wenn ein Pastoralreferent und katholischer Theologe aus Köln Schagzeilen macht.

Hier ein Auszug aus dem Brief:

"Aber als mir der Bundesvorstand eine Rüge erteilte, war Deine Stimme bei den Rügenden dabei. Ich muss also davon ausgehen, dass Du hinter dem stehst, was der Bundesvorstand tut und ich entschieden ablehne. Ich fragte in Münster im September 2012 auf der Mitgliederversammlung der ÖDP- Nordrhein Westfalen nach, wie die zur Wahl stehenden Kandidaten der NRW- Landesliste zur Bundestagswahl zum Grundgesetz stehen und wie zu der Klage des Vereins "Mehr Demokratie", welche auf Seite 102 unser Grundgesetz mindestens riskiert."

Seine Antwort war, "Ich antworte nicht auf Unterstellungen". Damit liegt hier ein klarer Fall von Diskussionsverweigerung durch ein Mitglied des ÖDP- Bundesvorstandes vor, als ich ihm die Chance gab, sein Handeln zu begründen und mich vor der Mitgliederversammlung der ÖDP, die die Liste zur Bundestagswahl aufstellte, zu widerlegen.

Schlimmer noch, mit dem Wort Unterstellungen wurde ich vor der Versammlung öffentlich als eine Art Lügner dargestellt, dessen Aussagen man nicht Ernst nehmen kann. Werner Roleff schaffte es mit dieser Diskussionsverweigerung auf die Landesliste der ÖDP Nordrhein Westfalen. Er ist damit als Kandidat eine Person des öffentlichen Lebens, der man auch öffentliche Briefe schreiben kann, weil die Person ja von der Öffentlichkeit gewählt werden will.

Es wäre mal interessant zu erfahren, was Werner Roleff in der Personalabteilung des Erzbistum Köln über mich erzählt hat. Leider wurde ich nie eingeladen, dazu Stellung zu nehmen, so dass es nicht sehr schlimm für Werner Roleff gewesen sein kann. Im Vatikan wurde der offene Brief nur einmal gelesen.

"... Einen äußerst schwerwiegenden Schaden hat der Beschwerdeführer dadurch angerichtet, dass er wiederholt auf angebliche Gemeinsamkeiten zwischen dem ÖDP- Bundesvorsitzenden [Sebastian Frankenberger] und der NPD bzw. Nazis hingewiesen hat. ....."

---Was wäre, wenn das wahr wäre?

---Ist das dem ÖDP- Schiedsgericht egal?

Wenn diese Aussage zu einer Verurteilung führt, muss klar belegt werden, dass die falsch ist. Wird die Botschaft an sich verurteilt, riskiert das Schiedsgericht, dass die Schnittmenge zwischen der ÖDP und der NDP, zu der nach meiner Sichtweise Sebastian Frankenberger maßgeblich beigetragen hat, fortbesteht und politische Wirkungen entfaltet!

"... Aufgrund der deutschen Geschichte ist es für eine wertkonservative Partei wie der ÖDP nämlich unerlässlich, auf eine scharfe Abgrenzung mach rechtsaußen zu achten. ...."

---Merkt das Schiedsgericht der ÖDP nicht, dass die ÖDP keine wertkonservative Partei mehr ist, wenn diese eine Aktion zur Riskierung des Grundgesetzes unterstützt?

---Ist das Grundgesetz politisch gesehen nicht das wertvollste, das wir haben, das gerade Wertkonservative mit allen angemessenen Mitteln verteidigen müssen?

"... Schon der - wenn auch sachlich nicht begründete - Anschein, sie [die ÖDP] würde nationalsozialistischen Gedankengut nahe stehen, kann jeder Partei politisch gefährlich werden, diesen Gesichtspunkt betont das Kammergericht Berlin ausdrücklich in Bezug auf die sogenannte "Hohmann- Rede", in der ein Bundestagsabgeordneter der CDU durch das Äußern tendenziell antisemitscher Gedanken Schaden zugefügt hat (KG Berlin, Urteil vom 27.10.2006 - 3 U 47/05). ..."

Ich sehe eine Gemeinsamkeit zwischen Sebastian Frankenberger und der NPD darin, dass beide gegen die Ordnung des Grundgesetzes agieren bzw. das Frankenberger diese mindestens riskiert.

---Was bitte ist darin antisemitisch?

---Muss hier nicht vielmehr das Schiedsgericht sagen, "ja das stimmt, weil ....." oder "nein das stimmt nicht weil ....." ?

Nur wenn es nicht stimmt, kann diese Aussage als Schaden für die Partei gewertet werden. Wenn es stimmt, ist es eine Warnung vor dem Schaden, der die Partei trifft, wenn diese weiter in dieser Schnittmenge verweilt.

"...Während allerdings die CDU als Volkspartei kaum in den Verdacht geraten würde, insgesamt eine rechtsextreme Partei zu sein, kann ein solches Gerücht für eine Kleinpartei wie der ÖDP sehr schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen. ....."

---Ist es ein Gerücht oder eine Tatsache?

Wenn das Urteil hier die Behauptung aufstellt, es sei ein Gerücht, muss es beweisen, dass es keine Tatsache ist. Und ich gehe nicht davon aus, die die Zahl meiner Blogaufrufe für die ÖDP existenzbedrohende Ausmaße hat. Der Artikel "Was haben Sebastian Frankenberger und die NPD gemeinsam" vom 20. Februar 2013, hat bis zum 30. Juli 2014 nur 64 Aufrufe verzeichnet. Die meisten Leser dieses Textes dürften die ca. 600 direkt angeschriebenen ÖDP- Mitglieder gewesen sein.

"... Vergleiche mit einer mutmaßlich verfassungsfeindlichen, rechtsradikalen Partei verbieten sich daher für ÖDP- Mitglieder von vornherein. ...."

Das erinnert mich an eine Aussage aus der Rheinischen Post, die Grünern seien eine Verbotspartei, "eine Art ÖDP mit Dienstwagen".

---Ist dem Schiedsgericht eigentlich klar, dass dieses hier ausgesprochene Verbot die ÖDP zu einer grundgesetzwidrigen Partei machen würde?

Denn da steht im Artikel 5, dass jeder das Recht hat seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten.

---Ist die ÖDP nicht laut Satzung eine Partei au dem Boden des Grundgesetzes?

Artikel 1 Absatz 3 sagt dazu: "Die nachfolgenden Grundrechte binden die Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtssprechung als unmittelbar geltendes Recht". Wenn also das Schiedsgericht der ÖDP hier feststellt, dass dieses unmittelbar geltende Recht nicht für ÖDP- Mitglieder gilt, dann sollte der Verfassungsschutz das Schiedsgericht auf die Liste der zu beobachtenden Gruppen setzen.

Und da ich nicht nur einfach sage, ich meine das so, sondern weil ich es auch begründe, wäre es doch Aufgabe des Schiedsgerichtes diese Begründung zu prüfen. Die ÖDP versteht sich als Partei, die auch unbequeme Wahrheiten ausspricht. Demnach muss die ÖDP das was ich sage aushalten, wenn es wahr ist. Wenn es diese Schnittmenge zwischen der NPD und der ÖDP akut gibt, dann ist das der Schaden und nicht der Hinweis darauf! Und der Schaden wird nicht beseitigt, indem man den aus der Partei ausschließt, der darauf hinweist, sondern indem man dem ÖDP- Bundesvorstand aufträgt die ÖDP sofort aus der Schnittmenge herauszubringen.

"... Unerheblich ist, dass die vom [Felix Staratschek] gewählten Formulierungen teilweise in Frageform gekleidet sind bzw. zum Teil wohl eine rhetorische Zuspitzung enthalten sollen. Denn dies mindert die dargestellte Gefahr für die ÖDP nur unwesentlich. In diesem Zusammenhang muss besonders beachtet werden, dass das Verhalten des [Felix Staratschek] aufgrund der Veröffentlichungen im Internet und der Weiterleitung an Presseorgane eine sehr weite nicht zu begrenzende Außenwirkung hat und daher nicht mehr als parteiintern angesehen werden kann. Es steht zu befürchten, dass der [Felix Staratschek] mit seinem Tun letztlich auch die Chancen der ÖDP bei Wahlen gemindert hat. ....."

Wenn die ÖDP öffentlich gegen das Grundgesetz positioniert wird und dies mindestens dadurch in Frage stellt und da bei internen Anfragen keine nachvollziehbaren Antworten kommen, dann ist der Weg zur Öffentlichkeit die Pflicht. Schließlich betrifft das, was eine Partei tut, alle Menschen. Vor allem will die ÖDP eine Partei sein, die sich von den anderen Parteien unterscheidet, indem bei ihr das Programm wichtig ist. Wenn das Schiedsgericht diese Grundeinstellung ernst genommen hätte, hätten diese sich auf meine inhaltlichen Aussagen konzentriert. So aber wird die Partei zu einem heiligen Selbstzweck, den sich einige einflussreiche und geschickt agierende Selbstdarsteller dienstbar machen können, ohne dass das Programm noch eine Relevanz hat.

Wenn mein Tun die Wahlchancen der ÖDP senkt, sollte das doch zum Nachdenken anregen, ob ich nicht genau das fordere, was die Wähler von der ÖDP erwarten.

(Fortsetzung vom 1. August 2014)

"... Besonders hervorheben möchte das Bundesschiedsgericht an dieser Stelle, dass der [Felix Staratschek] sein Verhalten auch noch fortsetzt und damit der ÖDP noch immer Schaden zufügt. So gibt es ein Foto, das zeigt, dass der [Felix Staratschek] am 17./18. Mai 2014, also eine Woche vor der für die ÖDP besonders wichtigen Europawahl in Münster unweit eines Informationsstandes der ÖDP mit seinem "Stoppt Frankenberger Plakat" demonstriert hat. ....."

Die ÖDP ist noch immer in die Aktion eingebunden, die das Grundgesetz in Frage stellt, obwohl mir niemand darlegen kann, wie dass zu den Beschlusslagen der ÖDP passt. Diesen von mir gesehenen Schaden weigert sich das Schiedsgericht zu untersuchen. Und wenn der Urheber, Sebastian Frankenberger, dieser fatalen Positionierung nach Münster kommt, was in meinen Aktionsradius liegt - ich war da auch schon als einziges ÖDP- Mitglied auf Atomdemos - , dann darf der sich nicht wundern, wenn ich da auftauche. Und der einzige Fotoschuss von meiner Aktion, den ich mitbekommen habe, war das Handyfoto das Sebastian Frankenberger geknipst hat. Insgesamt war der Auflauf um den Infostand mäßig und ich glaube, dass lag nicht an meiner Anwesenheit. Immerhin wirkte Sebastian Frankenberger, bis er sich wieder fasste kurzzeitig sehr aggressiv und ich hatte den Eindruck, er wollte mir die Infoblätter wegreißen, die ich schnell der Reichweite seiner Hände entzogen hatte.

"... Beispielhaft für die internen Auswirkungen der Kampagne kann ein Eintrag vom 16. Mai 2014 auf der Facebookseite "ÖDP-vernetzt" erwähnt werden, wo ein gewisser Thomas Manekeller den "sehr agressiven Rachefeldzug" des [Felix Staratschek] gegen den Bundesvorsitzenden [Sebastian Frankenberger] aufgreift und ausführt, dies wirke auf ihn und andere interessierte Neumitglieder "dermaßend abstoßend", dass er dringend empfehlen wolle, diese "private Fehde" auf einen anderen Terrain fortzuführen. ....."

Mir ist es bewusst, wie mein Handeln auf andere Wirken kann, deren Grundverständnis über die saubere und ehrliche ÖDP ich erschüttere. Aber das Schiedsgericht hat nicht solche subjektiven Aussagen zu untersuchen, sondern ob das, was ich vorbringe, berechtigt ist. Es ist nun mal keine private Fehde, wenn ich einen Verstoß gegen die Basistexte der ÖDP sehe. Auch Minderheiten können recht haben, sonst könnte die ÖDP mit ihren 0,6% zur EU- Parlamentswahl einpacken. Die Legalisierung objektiven Unrechts gibt es nicht, auch nicht durch die größten Mehrheiten! Eine solche Einstellung würde die Demokratie zur Diktatur der Mehrheit machen!

"... Weiter zu nennen ist in diesem Zusammenhang die E- Mail vom 5.06.2014 ("Von alkoholfreien Alkoholproblemen im politischen Delirium: Sebastian Frankenberger schädigt die ÖDP"). ...."

Was will das Bundesschiedsgericht der ÖDP damit sagen? Ich nehme als Aufhänger eine Aussage der FAZ und stelle dann dar, wie Sebastian Frankenberger, erfolgreicher, als es mir je gelungen ist, in die Medien trägt, wie zerstritten die ÖDP sei! Wenn man meine Verteidigung der ÖDP- Beschlusslagen zum Grundgesetz als Parteischädigung ansieht, muss doch erst recht dieses auf mich narzistisch wirkende vor Selbstmitleid triefende Gejammer von Sebastian Frankenberger als Schädigung angesehen werden. Während ich in der Summe vielleicht einige 1000 Leute erreiche (per Mail waren es mal 600 ÖDP- Mitglieder), erreicht Frankenberger Medien mit zusammen millionenfacher Verbreitung. Was ich im Netz gefunden habe, habe ich verlinkt, aber es dürfte im gedruckten Bereich mehr Meldungen gegeben haben, als im Netz!

"... Dasselbe gilt für die E- Mail vom 28.06.2014, in der sich der Beschwerdeführer rühmt, er gehe wie der Widerstandskämpfer Fritz Gerlich einen "geraden Weg". Hiermit rückt er den [ÖDP- Bundesvorstand] und den Bundesvorsitzenden [Sebastian Frankenberger] (erneut) in die Nähe des Nationalsozialismus. ...."

Hier die beanstandete Aussage aus der Mail:

"Auch ich bin einen geraden Weg im Einsatz gegen die ESM- Machtergreifung gegangen und stehe am 30.06.14 vor dem Bundesschiedsgericht in Fulda in Folge meiner Berufung zum Parteiausschluss: http://viertuerme.blogspot.de/2014/03/ausschluss-von-felix-staratschek-aus.html "

Fritz Gerlich hat für eine Gesellschaft auf der Grundlage des Naturrechts gekämpft, dass ein gutes Fundament für die unveräußerlichen Menschenrechte ist. Er wandte sich sowohl gegen die Angriffe der Nazis, als such gegen die der Kommunisten, die das Naturrecht in Frage stellten zugunsten ihrer ideologischen Willkür. Und Willkür wird wieder möglich, wenn die Demokratie zerstört wird und Artikel 20 Grundgesetz gebrochen wird, wo es auf Ewigkeit geschützt heißt, alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. In der Übertragung von Entscheidungsmacht an demokratisch nicht mehr kontrollierte Gremien sehen viele eine neue Machtergreifung einer Finanzoligarchie, für die nur noch der Mammon zählt, aber kein Naturrecht oder Menschenrechte. Dagegen wende ich mich. Und ich wende mich gegen den Versuch, sowas eine demokratische Legitimation zu schaffen, indem man das Grundgesetz in einer Volksabstimmung infrage stellt. Ich "rücke" Sebastian Frankenberger nirgendwo hin, sondern ich beschreibe nur, wo ich seinen Standpunkt wahrnehme. Dass das Schiedsgericht - gegen meine Terminvorschläge - einen denkwürdigen Tag wie den Ermordungstag von Fritz Gerlich am 30 Juni auswählte, habe nicht ich zu verantworten. Aber eine Ausstellung über Fritz Gerlich am Katholikentag in Regenburg hat mir das ins Bewusstsein gebracht.

Immerhin, für das Bundesschiedsgericht ist es gar nicht wichtig, ob Sebastian Frankenberger in der Nähe des Nationalsozialismus steht. Denn das sehe ich so nicht, dazu fehlt ihm die völkische Ideologie. Aber er unterstützt etwas, das methodisch ähnlich vorgeht, wie der Nationalsozialismus, indem versucht wird die Schutzwirkung der Verfassung auszuhebeln. Bei den Nazis wurde die Verfassung durch das sogenannte Ermächtigungsgesetz außer Kraft gesetzt, "Mehr Demokratie" schlägt vor, darüber abzustimmen, ob wir eine neue Verfassung bekommen, die auf den ESM und Fiskalpakt zugeschnitten ist und das Grundgesetz ablöst. Gemeinsam ist beiden, dass die Schutzwirkung der Verfassung ausgehebelt wird. Und selbst, wenn der geforderte Volksentscheid im Ergebnis offen ist, wird hier dem Istzustand unter dem Grundgesetz ein Zustand als Alternative gegenüber gestellt, der allem widerspricht, was die ÖDP laut Programm und Satzung erreichen will. Einen solchen schlechten Zustand auch nur zu riskieren, müsste sich der ÖDP verbieten!

"....

g.

Zusammenfassend stellt das Bundesschiedsgericht daher fest, dass der [Felix Staratschek] zurechenbarer (zumindest fahrlässiger, wenn nicht gar vorsätzlicher) Weise hartnäckig gegen seine Obliegenheit, die Ordnung der Partei zu beachten, verstoßen hat und noch immer verstößt. Seine Äußerungen und sein Verhalten belegen, dass das Vertrauensverhältnis zum [ÖDP- Bundesvorstand] und speziell zum Bundesvorsitzenden [Sebastian Frankenberger] aufs Tiefste erschüttert ist, ......"

Ich habe immer die Ordnung der Partei beachtet und diese auch in meiner Antwort hier immer wieder erwähnt und zitiert. Richtig ist aber, dass mit dem Bundesvorstand kein Vertrauensverhältnis mehr besteht.

---Das alleine begründet aber nichts, da ja die Frage zu stellen ist, ist das fehlende Vertrauen berechtig?

"... und das eine gedeihliche, den Parteizielen entsprechende Zusammenarbeit nicht mehr erwartet werden kann. ......"

Den Eindruck habe ich auch, der Bundesvorstand entfernt die ÖDP in einem Grundlagenthema von ihren Parteizielen. Und dieser hat mit dieser Manipulation Erfolg, wie man in diesem Urteil sehen kann.

---Oder ist es ein Parteiziel, eine "neu gefasste Verfassung" für eine "demokratische Legitimation" für den ESM und den Fiskalpakt riskieren zu wollen?

Im Gegensatz dazu ist es ein im April 2012 beschlossenes Parteiziel gewesen, mit der Verfassungsbeschwerde der Reusings sich zu solidarisieren. Das kam aber im Handeln des Bundesvorstandes nicht vor. 2007 beschloss der ÖDP- Bundesparteitag von Höxter, dass die ÖDP eine EU auf der Grundlage der Menschenrechte fordert. Aber das, was "Mehr Demokratie" als Alternative zum heutigen Istzustand darstellte, wäre das Gegenteil davon!

"... Mit seinem Tun hat der [Felix Staratschek] der ÖDP schweren Schaden zugefügt, wobei ergänzend noch zu berücksichtigen ist, dass es gerade einer kleinen Partei, in der sehr viele Aufgaben auch auf Leitungsebene ehrenamtlich erfüllt werden müssen, nicht hinnehmen kann, wenn wertvolle Zeit und Energie durch persönliche, unsachliche und verletzende Anwürfe aufgezerrt werden. Dem [ÖDP- Bundesvorstand] kann somit nicht weiter zugemutet werden, sich weiterhin mit diesen Anschuldigungen und "Querschüssen" auseinander zu setzen. Wenn sich der [Felix Staratschek] in der ÖDP unter der jetzigen Parteiführung nicht mehr wiederfindet und seine Mitgliedschaft dazu benutzt, um mit dem [ÖDP- Bundesvorstand] und dem Bundesvorsitzenden [Sebastian Frankenberger] in unsachlicher, polemischer und parteischädigender Weise eine Privatfehde zu führen und den Streit nach außen zu tragen, bleibt als letztes Mittel nur noch der Parteiausschluss. ......"

Es ist nicht die "Parteimitgliedschaft", mit der ich das hier schreibe, sondern es sind die von meiner Überzeugung geleiteten Finger. Wenn also der Bundesvorstand mich stoppen will, geht das nicht mit einem Parteiausschluss, sondern nur mit der Einführung der Scharia, um mir die Hände abzuhacken oder, was ÖDP- gemäß wäre, mit den überlegenen Fakten.

Die Parteimitgliedschaft habe ich dazu genutzt, im Bergischen Land eine gute Internetseite der ÖDP zu führen. Über die Bewertungen, die das Schiedsgericht hier vornimmt, habe ich schon genug geschrieben. Aber hier wird die ÖDP ganz stark dem Nationalsozialsmus in die Nähe gesetzt. Und ein Prinzip des Nationalsozialismus war das hierachische Führerprinzip. Wichtig ist nicht, ob ich mich unter der aktuell schriftlich fixierten Beschlusslage der ÖDP wiederfinde, was ich in der tat tue, sondern ob ich mich unter der "jetzigen Parteiführung nicht mehr wieder finde"!!!!!!! Statt also zu prüfen, ob die Parteiführung im Widerspruch zu den Basistexten der ÖDP gehandelt hat, wird deren Verhalten für sakrosankt erklärt und meine bedingungslose Unterordung unter die "jetztige Parteiführung" gefordert. Was ist das anderes, als das Führerprinzip der Nazis?

Aber streng demokratisch gibt es keine "Parteiführung" sondern nur einen Bundesvorstand, der die Geschäfte der Partei nach außen vertritt und dabei auf der Grundlage der Beschlüsse der Parteitage agiert. Wenn es also eine Parteiführung gibt, ist das der personell der Bundesparteitag und rechtlich sind das auch Grundsatzprogramm und Satzung, die bis zu einer genau vorgenommenen Änderung der Beschlussslage zwingend die ganze Partei binden. Das Bundesschiedsgericht erklärt hier die ÖDP zu einer faschistoiden Führerpartei! Unglaublich!

"..... Die unbestreitbaren Verdienste, die sich der [Felix Staratschek] in den vergangenen Jahrzehnten durch sein Engagement für die ÖDP erworben hat, begründen nach Ansicht des Bundesschiedsgerichtes kein anderes Ergebnis. Denn sie können in der Summe das äußerst gravierende parteischädigende Verhalten des [Felix Staratschek] aus der Zeit seit dem Frühjahr 2012 nicht mindern, zumal der [Felix Staratschek] nach wie vor keinerlei Einsicht zeigt und nicht mit einer Mäßigung seines Verhaltens zu rechnen ist. Bei dieser Sachlage scheinen andere mildere Mittel (vgl hierzu § 19 Satzung: Rüge - befristete Aberkennung von Ämtern bzw. befristetes Ruhen von Mitgliedschaftsrechten) offenkundig ungeeignet. Diese Schlussfolgerung untermauert der [Felix Staratschek] selbst, wenn er in der bereits erwähnten E- Mail vom 20.02.2013 schreibt, er lasse sich weder durch eine Rüge noch durch einen Parteiausschluss "schocken" und sein unfaires und parteischädigendes Verhalten auch jetzt noch fortsetzt. ........"

Ich denke, dazu habe ich bereist alles im Text geschrieben. Wenn mir schon 2012 parteischädigendes Verhalten nahe gelegt wird und sogar ein Parteiausschluss, dann braucht sich über diese Aussage niemand zu wundern. Es ist zwar traurig, wenn die ÖDP sich so von ihrer sogenannten Führung verführen lässt, aber das schlimmste, was mir passieren könnte, wäre es, mich zugunsten einer Parteikarriere zu verbiegen.

Ich bin einer ÖDP beigetreten, wo das verfasste Parteiprogramm das höchste politische Gut war. Nach diesem Urteil ist die ÖDP eine Partei, wo die Parteiführer das höchste gut sind. Aus so einer Partei ausgeschlossen zu werden ist eine Ehre!

"..... Dieses Verfahren ist kostenfrei. Die Beteiligten haben keinen Anspruch auf Kostenerstattung (§ 30 Abs. 1 SGO).

Dieser Beschluss ist im Rahmen der Parteischiedsgerichtsbarkeit unanfechtbar (§ 25 SGO).

Unterschriften:

Ulrich Krähe

Paul Holmes

Dr. Björn Benken

Sie haben hierzu eine Anmerkung, eine Kritik, eine Anregung oder etwas anderes anzumerken. Auf meinen Blog kann dies jeder kommentieren: http://viertuerme.blogspot.de/2014/07/beschluss-des-bundesschiedsgericht-der.html