008.) Der Fehler wird erkannt, aber nichts daraus gelernt!

"...

V.

Gegen diesen Beschluss hat [Felix Staratschek] am 11. 03.2014 das Bundesschiedsgericht angerufen:

Die Entscheidung des Landesschiedsgerichtes enthalte seines Erachtens entscheidende Schwächen, denn das Landesschiedsgericht habe versäumt zu überprüfen, ob die inhaltlichen Einwendungen zuträfen. Er bewege sich mit seinem Standpunkt in der Tradition der ÖDP und folge daher seiner satzungsgemäßen Pflicht, das Grundsatzprogramm der Partei zu vertreten. Die Ursache seines Verhaltens sei, dass er dies im Handeln des [Bundesvorstandes der ÖDP] nicht erkennen könne. Da der Vorsitzende des [Bundesvorstandes der ÖDP, Sebastian Frankenberger,] ihm inhaltlich nicht antworte, habe er gar keine andere Wahl. Nach der Satzung stehe die ÖDP auf dem Boden des Grundgesetzes, wer aber der ÖDP den Boden wegziehe, drohe damit, alle Inhalte der ÖDP zum Einsturz zu bringen. Wenn nur noch die Fassade übrig bliebe, wäre dies nicht mehr die ÖDP, die für eine menschlichere und ehrlichere Politik stehe. Auch frage er sich, wie es ein schwerer Schaden für die ÖDP seien könne, wenn er die Satzung, das Grundsatzprogramm und das Grundgesetz verteidige. Der Schaden liege vielmehr darin, dass der [ÖDP- Bundesvorstand] frei von Bezügen zu Satzung und Grundsatzprogramm nach belieben agiere. Hiermit gefährde der [Bundesvorstand der ÖDP] die Ordnung des Grundgesetzes. Dies begründe sogar ein Widerstandsrecht nach Artikel 20 Grundgesetz.

Somit beantragt der Beschwerdeführer sinngemäß gefasst,

den Beschluss des Landesschiedsgerichtes vom 27. 01.2014 aufzuheben und den Antrag des [ÖDP- Bundesvorstandes] vom 16.04.2013 zurück zu weisen.

Der [Bundesvorstand der ÖDP] beantragt sinngemäß gefasst,

die Beschwerde zurück zu weisen.

Er führt aus, [Felix Staratschek] rechtfertige sein parteischädigendes Verhalten unverändert mit angeblichen Verstößen des Bundesvorsitzenden [Sebastian Frankenberger] gegen die Satzung und Nichtbeantwortung seiner Fragen. ..."

Das ist richtig formuliert. Aber warum wurde vom Bundesvorstand keine schriftliche Stellungnahme verlangt, die allen Beteiligten vor dieser Gerichtssitzung zugeleitet wurde. Warum wird an keiner Stelle vom Bundesvorstand der ÖDP verlangt, dass dieser darlegt, wie das bei ihm kritisierte Handeln mit Satzung und Beschlusslage im Einklang steht. Aber diese Aussage bleibt wie alles, was hier vom Bundesvorstand kommt inhaltsleer und unbegründet.

"... [Felix Staratschek] setzt dabei voraus, dass einzig ausschließlich seine Sichtweise richtig sein könne. ...."

Das ist doch unglaublich! Jetzt habe ich wirklich den Eindruck, bei Sebastian Frankenberger und großen teilen des Bundesvorstandes, wie dem hier anwesenden Vorstandsmitglied Dr. Karl Heinz Jobst handelt es sich um ein entsetzliches Lügenpack. Denn wenn ich Fragen stelle wie hier im Urteil erwähnt und von mir verlinkt, dann will ich vor allem Antworten. Ich habe eine Sichtweise und habe die mit den mir zugänglichen Fakten und Indizien begründet. Und ich habe immer gesagt, dass ich entweder durch bessere Antworten überzeugt werden will oder aber, wenn diese Antworten ausbleiben, ich eine Verhaltenskorrektur des Bundesvorstandes der ÖDP wünsche. Diese Aussage ist wirklich sowas von verlogen, dass die ÖDP, wenn die sowas zulässt, nicht mehr den Anspruch stellen kann, das mit ihr Handeln mit "ehrliche Politik ist wählbar" zu bewerben.

Natürlich bin ich von meinen Ausführungen überzeugt, sonst wäre ich ein grauenhafter Mensch. Aber ich weiß auch von den Möglichkeiten des Irrtums. Aber der Bundesvorstand der ÖDP, der hier diese Unterstellung und Diffamierung aufstellt, "dass einzig ausschließlich seine Sichtweise richtig sein könne", scheint davon auszugehen, dass er selber unfehlbar ist und sein Handeln nicht begründen muss. Damit ist der kirchenkritische gläubige Katholik Sebastian Frankenberger päpstlicher und unfehlbarer als der Papst. Er legt selber ein Verhalten vor, dass er bei seinem Bischof niemals akzeptieren würde und macht sich so zu einer Person, die nach seiner Meinung "Jesus aus der Kirche werfen würde".

"... Dabei hat er im langen Verlauf der Auseinandersetzung von Seiten des ÖDP- Bundesvorstandes kommunizierten anderen Argumente nicht zur Kenntnis genommen. ...."

---Wäre hier nicht eine Aufzählung geboten, welche "anderen Argumente" vom Bundesvorstand wann "kommuniziert" wurden?

---Oder ist das auch nichts anderes als eine verlogene Falschaussage oder bestenfalls Selbsttäuschung?

---Warum macht Dr. Karl Heinz Jobst so eine Aussage ohne Belege?

Das einzige was der Bundesvorstand belegt anführt, ist doch, dass die Rügen nicht gewirkt haben. Diese Rügen enthalten aber ebenfalls keine inhaltlichen belegten Aussagen, weder über meine Vergehen, noch über das vorhergehende Handeln des Bundesvorstandes. Rundmails an die ÖDP und Antworten von Sebastian Frankenberger bei Abgeordnetenwatch stellen unbegründete Behauptungen auf, die klar im Widerspruch zu Aussagen von "Mehr Demokratie" stehen oder es wird als Antwort auf Texte verwiesen, wo doch alles drinnen stehe, die die gleichen von mir kritisierten Aussagen enthalten und nichts an weiteren Inhalten liefern.

"... Auf die eigentliche Ausschlussgründe, nämlich den ungerechtfertigten Vergleich mit einer rechtsradikalen Partei, gehe [Felix Staratschek] nicht ein. ..."

Wenn diese Aussage von mir unbegründet ist, muss das inhaltlich begründet werden. Diese Aussage ist nur dann unzulässig und damit ein Grund zur Verurteilung, wenn diese falsch ist. Die ÖDP, die sich laut vieler Aussagen als Partei versteht, die unbequeme Wahrheiten ausspricht, muss auch in der Lage sein, unbequeme Wahrheiten auszuhalten. Ich sehe hier nach wie vor eine Schnittmenge von allen Gruppen, die irgendwie die Ordnung unseres Grundgesetzes infrage stellen. Zur Schnittmenge mit der NPD habe ich mich ja schon vorher hier geäußert.

Und als ich gerügt wurde, hatte ich noch nicht auf diese immer noch bestehende Schnittmenge von ÖDP und NPD hingewiesen. Ich bin mir daher sicher, dass der Antrag auf Parteiausschluss auch ohne den Hinweis auf die Gemeinsamkeiten von Sebastian Frankenberger und der NPD gekommen wäre, weil mir ja auch vorgeworfen wird, nicht auf die Rügen den Wünschen des Vorstandes entsprechend reagiert zu haben.

"... Stattdessen wiederhole er auch jetzt immer wieder die bereits geäußerten und bekannten Vorwürfe. Hierzu werde sich der [Bundesvorstand der ÖDP] nicht äußern. ...."

---Wie kann das Bundesschiedsgericht ein Urteil fällen wenn Sachen im Raum stehen, zu denen sich der Bundesvorstand nie geäußert hat und jetzt nicht äußern will?

---Woher soll man dann ermitteln, wie begründet und schwerwiegend meine "bekannten Vorwürfe" sind?

Das ist doch das Aussitzen pur, nach dem Prinzip der "Arroganz der Macht". Man lässt die Vorwürfe gegen sich anbranden ohne darauf zu reagieren und hofft, dass die Masse der Mitglieder dies nicht mitbekommt oder versteht, dass der Kritiker irgendwann resigniert oder dass er in seiner Verzweiflung irgendwann eine Aussage macht, die man zur Begründung seiner Enthauptung anführen kann. Diese Verweigerung von Rechenschaft ist aber schon diktatorisch und nicht mehr demokratisch. Irgend wann reicht es dann aus, wenn man endlich rufen kann, "er hat Jehova gesagt"!

"... Im übrigen beschloss der [ÖDP-Bundesvorstand], nach Rücksprache mit dem zuständigen Landesvorstand dem [Felix Staratschek] vorläufig seine Mitgliederrechte und sein Amt als Kreisvorsitzender zu entziehen. Denn [Felix Staratschek] setze auch nach seinem vom Landesschiedsgericht Nordrhein Westfalen angeordneten Parteiausschluss seine Angriffe fort und streue diese medial breit. ...."

Wundert das jemand, dass ich nicht aufgebe? Schließlich verstehe ich mein Handeln nicht als Angriff, sondern als Verteidigung dessen, was die ÖDP bisher ausgemacht hat, dass diese gute Beschlüsse fasst und der Bundesvorstand nur auf Grundlage dieser guten Beschlüsse handelt und der Partei nichts von oben aufoktruiert wird, erst recht nicht dann, wenn es im Widerspruch zur Beschlusslage steht. Ein Parteiausschlussverfahren ist nicht das geeignete Mittel, dies abzustellen. Seltsam ist aber, dass mir nach meinen Ausschluss meine Mitgliederrechte entzogen werden sollen, das aber nicht vollzogen wurde. Ich dachte immer, die verliert man mit dem Ausschluss, so dass weitere Handlungen nicht nötig sind. Das sind hier sehr seltsame Aussagen.

"... Der Beschluss sei jedoch aufgrund der ausstehenden Rückäußerung des Landesvorstandes bisher noch nicht vollzogen worden.

Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die beigezogene Akte des Landesschiedsgerichtes Nordrhein Westfalen und die vorliegende Verfahrensakte Bezug genommen. ..."

Fortsetzung: https://sites.google.com/site/euradevormwald/beschluss-1/009

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