014.) Die unfaire Debatte - Diffamierung im Urteil des Schiedsgerichtes

" ..... Letztlich beruht die Auseinandersetzung, die dieses Parteiausschlussverfahren veranlasst hat, also schlicht darauf, dass es in der politischen Bewertung der in Rede stehenden Verfassungsbeschwerde unterschiedliche Sichtweisen geben kann, nämlich ob diese notwendig, klug, geschickt formuliert, juristisch bis ins Detail korrekt etc. gewesen ist. Über solche Fragen lässt sich bekanntlich trefflich streiten. Jedenfalls müssen aber innerparteiliche Meinungsverschiedenheiten wie diese fair und sachlich ausgetragen werden - so verlangt es auch die ÖDP-Satzung in § 4.2b) von jedem Parteimitglied. ....."

Auch dieser kurze Abschnitt hat es in sich!

---Will das Bundesschiedsgericht der ÖDP hier prüfen, ob ich auch aufpasse?

Bei den Gründen, über die man streiten kann, prüft das Schiedsgericht gar nichtmeine Fragen, ob die angestrebten Inhalte dieser Verfassungsbeschwerde mit der schriftlichen Verfasstheit der ÖDP vereinbar sind.

Es wäre die oberste Pflicht des Bundesschiedsgericht, sich damit zu befassen und es grenzt an grobste Fahrlässigkeit, dass dieser Aspekt hier ausgeblendet wird. Nach belieben werden die Satzungsartikel zitiert, die dem Schiedsgericht gefallen. Aber da steht im § 4 der ÖDP- Satzung auch, dass jedes Mitglied die Pflicht hat, das Grundsatzprogramm der ÖDP zu vertreten. Und auch die Forderung nach einer fairen und sachlichen Diskussion hat der Bundesvorstand der ÖDP nie eingehalten oder auch nur versucht, sondern sofort zu extrem schlecht begründeten Rügen gegriffen.

Alle Mitglieder des Bundesvorstandes hatten genug Zeit meine Texte zu beantworten oder mir Verständnisfragen zu schicken. Wäre da was gewesen, könnten die das dem Schiedsgericht vorlegen. Aber das habe ich ja hier auch schon behandelt.

Eine Sache könnte man mir auslegen als Diskussionsverweigerung, als Frankenberger anbot in den Kreisverband zu kommen. Das habe ich als sinnlos angesehen, da im Somer 2012 einige noch- Mitglieder im KV ihm nicht mehr begegnen wollten. Ich habe ihm aber Vorschläge unterbreitet, wie er den Schaden kitten könnte, den er verursacht hat, damit bei allem KV- Mitgliedern wieder eine Gesprächsbereitschaft besteht. Als der Landesvorstand ein persönliches Gespräch losgelöst vom Kreisverband organisieren wollte, habe ich dazu ja gesagt, trotz der Warnungen, die mir einige davor mit auf dem Weg gegeben haben. Aber die Rüge, die in diese Gesprächsvorbereitung platziert wurde, hat dann diese Warnungen bestätigt.

An die Öffentlichkeit bin ich erst gegangen, als ich vom Bundesvorstand keine Antworten bekam, während dieser sein öffentliches satzungs- und gundsatzprogrammwidriges Verhalten ungeniert fortsetzte.

"...

c,

Das Verhalten des Beschwerdeführers wiegt in diesem Zusammenhang besonders schwer, da er mit seinem Versuch, seine Auffassung innerparteilich durchzusetzen, gescheitert ist. ...."

Ich habe nie versucht, meine Privatmeinung durchzusetzen, sondern dass, was nach der schriftlichen Verfasstheit der ÖDP zwingend geboten ist. Darauf geht das Schiedsgericht hier nicht ein.

---Darf der Bundesvorstand der ÖDP Erfolg dabei haben, gegen den Sinn der Aussagen aus Satzung und Grundsatzprogramm zu agieren?

Rechtsstaatliche Demokratie ist keine Diktatur der Mehrheit. Jede Minderheit hat das Recht dass ihre Sichtweise ordentlich geprüft wird und es sind in der Regel parlamentarische Minderheiten, die vor Gerichten Gesetze zu Fall bringen. Die Mehrheit darf nicht widerrechtlich agieren!

"...Denn auf dem gesagten Erdinger Parteitag hat er als Gegenkandidat zu dem amtierenden Bundesvorsitzenden nur 12 von 151 abgegebenen gültigen Stimmen erhalten. ....."

Es stimmt zwar, dass ich kandidiert habe, um Themen zu setzen, aber ich habe das ja bereits erläutert.

Fakt ist, dass die personale Abstimmung keine Abstimmung über Inhalte war und auch andere Faktoren da hinein wirken, wie ein sehr unvollkommenes Auftreten - dass muss ich nach den Rückmeldungen, die ich bekommen einfach eingestehen - und weil es meine Argumentationsstrategie war, auf den aussichtsreichen Kandidaten Sebastian Frankenberger inhaltlich einzuwirken.

Von daher kann davon ausgegangen werden, dass auch viele, evt. mit Bauschmerzen, Sebastian Frankenberger gewählt haben, weil die dachten, dass der die ÖDP in der Öffentlichkeit ansprechender vertritt und dass er sich das, was ich sagte zu Herzen nimmt. Ich bin von dem ÖDP- Schiedsgericht sehr enttäuscht, dass es solche unwissenschaftlichen und unjuristischen Korrelationen herstellt. Es kommt noch hinzu, dass ein Teil meiner Aussagen wegen den begrenzten Redezeiten (Maximal 3 Minuten) erst nach der Entlastung des Bundesvorstandes vortragen konnte bei der Vorstandswahl und somit nicht alles, was ich auf dem gesamten Parteitag vortragen konnte, in die Entlastung des Vorstandes einfließen konnte.

"... Zudem hat er sich dort - erfolglos - gegen die Entlastung des Vorstandes ausgesprochen. ...."

Dazu habe ich auch schon Stellung genommen. Die Auffassung, dass man mit einer Entlastung die fundamentalen Aussagen aus Satzung und Grundsatzprogramm außer Kraft setzen kann, halte ich für juristisch unhaltbar und extrem gefährlich, da dann diese Texte keinen eigenen Wert mehr hätten und in die Bedeutungslosigkeit abstürzen.

Vor allem schafft die Entlastung keine in die Zukunft gerichtete Beschlusslage, da gerade bei dem harmoniefreudigen ÖDP- Mitglieder die Einstellung sehr stark ist, es ist alles gesagt, Schwamm drüber und weiter machen. Die Entlastung mag den Vorstand vor Ordnungsmaßnahmen bezogen auf die Vergangenheit schützen - sonst wäre diese bedeutungslos. Das schließt aber nicht aus, dass es Fehlverhalten gibt, dass vielen erst nachher klar ist und nur eine Minderheit verstanden, das formell getadelt werden muss mit der Aufforderung, zur Vermeidung von im Prinzip damit verbundenen Ordnungsmaßnahmen dieses Verhalten in Zukunft einzustellen.

Mit seinem Herumreiten auf der Entlastung des ÖDP- Bundesvorstandes entzieht sich das Bundesschiedsgericht der ÖDP seiner Pflicht, zu prüfen, ob meine Aussagen zum Verstoß gegen die Aussagen der Basistexte der ÖDP zutreffen.

"... Mit seiner fortgesetzten, über das Internet breit gestreuten polemischen Kritik erweist sich [Felix Staratschek] als schlechter Verlierer, der unbeirrbar und trotzig an seinem Standpunkt festhält und daher jeden Respekt vor dem Mehrheitswillen der Partei vermissen lässt. ...."

Zunächst ein mal Danke für das Lob, dass ich polemische Kritik habe. Denn ein Blick in das Wahrig- Wörterbuch, der bei solchen Fremdworten geboten ist, zeigt, dass dies eine Auszeichnung für mich ist: "Polemik: Wissenschaftlicher, meist publizistisch ausgetragener Streit." In diesem Sinne wünsche ich mir einen sehr polemischen Bundesvorstand. Auch bei Wikipedia kommt der Begriff recht gut weg, da Polemik nicht ohne sachliche Argumente geht.

Statt das das Schiedsgericht seiner Pflicht nachkommt und meine sachlichen Argumente prüft, greift es hier zum Mittel der Diffamierung und stellt mich als schlechten Verlierer da.

---Wenn man behauptet, dass ich trotzig und stur meine Argumente vertrete, dann ist doch zuerst mal die Frage geboten, wo dazu die Gegenargumente sind?

Inhaltlich ist auf dem Erdinger Parteitag im November 2012 nichts abgestimmt worden, so dass ich thematisch nicht verlieren konnte.

---Und es sind die Minderheitsfraktionen oder Oppositionspolitiker, die im Bundestag gegen Beschlüsse der Regierungskoaltion klagen auch alles schlechte Verlierer, die gegen eine Mehrheitsentscheidung angehen?

---Ist es das gute Recht von jedem Demokraten auf sachliche Kritik sachliche Antworten zu bekommen?

".... Das der [Felix Staratschek] seine Anwürfe auch nach der Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (Beschluss vom 12.09.2012 - 2 BvR 1438/12) fortgesetzt hat, offenbart, dass es ihm gar nicht mehr um die Sache selbst, sondern einzig darum geht, den ÖDP- Bundesvorstand, vor allem aber den Bundesvorsitzenden [Sebastian Frankenberger] persönlich anzugreifen und herabzuwürdigen. Denn seit der Eilentscheidung war es absehbar, dass die von Mehr Demokratie e.V. betriebene Verfassungsbeschwerde mit hoher Wahrscheinlichkeit ohnehin keinen Erfolg haben würde. ....."

Und wieder diffamiert das Schiedsgericht. Die grundsatzprogramm- und satzungswidrigen Inhalte, die ich hier schon dargelegt habe, sind durch die Ablehnung vor Gericht nicht beseitigt. Das Schiedsgericht hat nicht zu Prüfen, was generell gesellschaftlich und politisch erlaubt ist - da ist viel mehr möglich, als die ÖDP im Programm stehen hat - sondern einzig, ob das etwas ist, dass von den Zielen und Inhalten her vereinbar ist mit den Inhalten der Basistexte der ÖDP.

Wie schon mit dem angeführten Kommentar vom Deutschlandfunk zu genau diesem Urteil besteht sogar ein ernster Verdacht, das die inhaltslose, populistische Verfassungsbeschwerde von "Mehr Demokratie" den Richtern klar gemacht hat, dass diese hier nicht mehr Urteilen können, wie es geboten wäre, weil dann mit großer Sicherheit die Abstimmung über eine neu gefasste Verfassung gekommen wäre. Dafür war ein Erfolg von "Mehr Demokratie" nicht mehr nötig. Wolfgang Schäuble (CDU), Peer Steinbrück (SPD), Rainer Brüderle (FDP) und andere redeten plötzlich davon, Volksentscheide über eine neue Verfassung abzuhalten. damit ist die Saat der Mammutkampagne von "Mehr Demokratie" auch ohne Erfolg vor Gericht längst aufgegangen. oder mit Friedrich Dürrenmatts Aussage aus dem Drama "Die Physiker": "Was einmal gedacht wurde kann nicht mehr zurück genommen werden." Die Weltformel zur Demokratiezerstörung wurde entwickelt, ihr Bekanntheitsgard von der ÖDP gefördert - und nun kann diese jederzeit aufgegriffen werden.

".... Damit ist aber der vom [Felix Staratschek] unverändert heftig vorgetragenen Kritik letztlich die sachliche Grundlage entzogen worden. Denn die vom [Felix Staratschek] aus subjektiver Überzeugung (objektiv aber gar nicht bestehende) ins Feld geführte Gefahr für das Grundgesetz hat sich damit erledigt. ....."

Meine sachliche objektive Grundlage ist, dass die Aussagen der Aktionstexte unvereinbar sind mit den Aussagen der ÖDP- Basistexten. Selbst wenn "Mehr Demokratie" vor Gericht gescheitert ist, enthält diese Aktion nichts, was die ÖDP unterstützen darf, wenn diese ihre bisherigen Beschlüsse ernst nimmt, die zu diesen Basistexten geführt haben. Im Gegenteil, angesichts der potentiellen Spätwirkung der "Mehr Demokratie"- Klage auf die Politik, muss jetzt die ÖDP davor warnen, welche Gefährdungen unseres Grundgesetzes hier ausgedacht worden sind.

Am 15. Mai 2013 hatte nämlich Peer Steinbrück (SPD) die Forderung nach der Abschaffung des Grundgesetzes per Volksabstimmung wieder aufgegriffen. Das deutet an, dass die Folgen der Verfassungsbeschwerde noch immer virulent sind und die ÖDP steht da als Unterstützerin im Internet.

"...Dies hat den [Felix Staratschek] allerdings nicht davon abgehalten, seine Aktionen gegen Repräsentanten der Partei fortzusetzen - so z.B. noch anlässlich des Bundesparteitages in Heilbronn im April 2014, wo er vor der Tagungshalle demonstrierte und Flugblätter verteilte. Die vom [Felix Staratschek] in der mündlichen Verhandlung am 30.06.2014 zur Rechtfertigung seines Tuns ins Feld geführte Wiederholungsgefahr ändert daran nichts. Zum einen ist ein mögliches satzungs- bzw. beschlusswidriges Verhalten des [ÖDP- Bundesvorstandes] geheilt. Zum anderen bestehen keine hinreichend konkreten Anhaltspunkte dafür, dass tatsächlich eine Wiederholungsgefahr bestehen könnte. Die entsprechenden Ausführungen sind vielmehr rein spekulativ. ....."

Wortreich drückt sich hier das Schiedsgericht vor seiner Pflicht, zu prüfen, ob meine Darlegungen zutreffen. Diesen Ausführungen nach ist eine Vorstandsentlastung rechtlich höherwertiger als Satzung und Grundsatzprogramm. Wenn das wirklich so ist, sind diese Basispapiere der ÖDP bedeutungslos und taugen nur noch zum Wahlbetrug, weil der Vorstand machen kann, was er will, wenn ihm nur die Manipulierung des Parteitages gelingt, dass er eine Entlastung bekommt. Und da ist Sebastian Frankenberger als ausgebildeter Praktiker der Neurolingualen Programmierung den meisten Mitgliedern der ÖDP haushoch überlegen.

"... Indem der [Felix Staratschek] auch heute noch darauf beharrt, dass nur eine Distanzierung von der bereits erledigten Verfassungsbeschwerde geeignet sein könne, die von ihm postulierte grundgesetzwidrige Gesinnung de [ÖDP- Bundesvorstandes] und des Bundesvorsitzenden [Sebastian Frankenberger] zu widerlegen, nimmt die Auseinandersetzung zunehmend den Charakter eines Machtspiels an. ..

Diesen Satz muss man zwei mal lesen, um ihn zu verstehen. Aber die Gesinnung des Bundesvorstandes kenne ich nicht. Ich kenne nur die Texte von "Mehr Demokratie" und der ÖDP. Und die passen nach meiner Erkenntnis nicht zusammen.

Das Schiedsgericht sagt aber hier grob fahrlässig die Unwahrheit, da es die von mir immer genannte Alternative verschweigt, dass ich bessere inhaltliche Argumente akzeptieren würde, wenn die Überzeugen. Aber im ganzen Verfahren weigerte sich Dr. Karl Heinz Jobst diese Argumente zu liefern. Deren Existenz wurde lediglich behauptet, aber nie belegt. Von daher kann ich hier nicht erkennen, wie das mehr und mehr ein Machtspiel werden kann, wo ich doch von Anfang an den Eindruck habe, der Bundesvorstand nutzt seinen Amtsbonus und seine Position, um mir gegenüber ein Machtspiel zu führen. Das belegen die Rügen, die statt sinnvoller Argumente formuliert wurden.

" .... Denn einer solchen Distanzierung würde kein realpolitischer Effekt zukommen, wohl aber ein beträchtlicher Imageverlust des Bundesvorsitzenden [Sebastian Frankenberger] und des [ÖDP- Bundesvorstandes]. ...."

---Also ist ehrliche Politik mit einen Imageverlust verbunden?

---Darf man Fehler nicht eingestehen?

Ein Austritt aus der Verfassungsbeschwerde von "Mehr Demokratie" - den ich ja auch vollzogen habe - wäre ein Zeichen von Größe gewesen, weil nur ideologische Sturköpfe und Volksverführer sich weigern, aus falschen Verhalten zu lernen.

Es hätte ja gereicht, wenn Sebastian Frankenberger nach dem Bundesparteitag von Erding einfach zur Aktion von "Mehr Demokratie" geschwiegen hätte. Dann hätte ich keinen Anlass gehabt, hier weiter zu agieren. Mit seinem Brief vom 6.12.2012 hat er aber die Irreführung der Öffentlichkeit wieder aufgenommen, was ich als Anhänger einer echten ehrlichen Politik auf der Basis der ÖDP-Grundlagentexte, nicht hinnehmen kann. Außerdem hätte ein Austritt aus der Klage durch Pressemitteilungen und Forderungen an andere, dies auch zu tun gute Auswirkungen auf den Verein "Mehr Demokratie" haben können und auf die dann besser informierte Öffentlichkeit.

An Falschaussagen festzuhalten, nur weil man einen fiktiven Imageverlust fürchtet, dass passt nicht zu einer ehrlichen ÖDP- Politik.

".... Dem Bundesschiedsgericht erschließt sich daher nicht, welches sachliche und berechtigte Interesse der [Felix Staratschek] mit dem von ihm mit fanatischer Hartnäckigkeit eingeforderten "Geständnis" (vgl, seinen Forderungskatalog in der E- Mail vom 9.2.13) neben seiner persönlichen Befriedigung verfolgen könnte. ...."

Und wieder greift das Schiedsgericht zu einer Diffamierung. Beim Einsatz für die Ziele der ÖDP nehme ich auf mich selber am wenigsten Rücksicht, warne aber alle davor, es mir gleich zu tun - wegen der Gefahr des Ausbrennens. Ich setze dafür meinen Urlaub und meine Freizeit ein, ich trage dafür Kosten. Das einzige was ich will, ist eine von A bis Z ehrliche ÖDP. Mir macht es keine Befriedigung, gegen Personen vorzugehen, aber das lässt sich nicht immer vermeiden, wenn Personen Träger und Förderer von Fehlentwicklungen sind.

Nur mal eine Zahl, von 2009 bis 2014 habe ich für die ÖDP 80.000 Flugblätter verteilt, ich habe auf vielen Demos, oft als einziger - das sogar in Münster! - eine ÖDP- Fahne hoch gehalten. ich stelle mich da wirklich ganz hinten an. Aber gerade wegen diesem Einsatz will ich eine ÖDP haben, die zu ihren Basistexten steht. Alles andere ist Betrug, wie diesen die etablierten Parteien zu genüge betreiben. Seit August 1986 kenne ich die ÖDP und war bereits als Interessant sehr aktiv. Und ich habe kein anderes Interesse, als diese Welt gegen ihre Zerstörer zu verteidigen.

"... Der Charakter einer nicht mehr sachbezogenen "Privatfehde" gegen den Bundesvorsitzenden [Sebastian Frankenberger] persönlich wird auch dadurch unterstrichen, dass sich die Anwürfe des [Felix Staratschek] fast ausschließlich gegen den Bundesvorsitzenden Sebastian Frankenberger richten. Nur einmal ist in die Kritik der beisitzende Bundesvorstand Werner Roleff, welcher demselben Landesverband wie [Felix Staratschek] angehört, einbezogen worden. ...."

Fakt ist, dass Sebastian Frankenberger sich auf Parteitagen, in Rundbriefen und in seinem Tätigskeitsbericht ausführlicher als alle anderen mit diesem Thema dargestellt hat. Da kann man davon ausgehen, dass ohne ihm dieses Thema gar nicht in die ÖDP gekommen wäre oder dort nicht so vehemment gegen alle Fakten vertreten würde.

Der Kölner katholische Theologe und Pastoralreferent Werner Roleff war als einziges Mitglied des Bundesvorstandes auf Mitgliederversammlungen und Parteitagen in Nordrhein Westfalen anwesend und hat so die Fragen bekommen, die ich jeden Vertreter des Bundesvorstandes gestellt hätte. Ich habe da den Verdacht, Sebastian Frankenberger hat die Parteitage in Nordrhein Westfalen gemieden, wie der Teufel das Weihwasser, weil er wusste, dass ich auf diesen Veranstaltungen anwesend bin.

Aber Frankenberger stellt sich doch selber auf jede nur erdenkliche Art in den Mittelpunkt, dass zeigen doch die Layout- Probe- Plakate von Hann Münden, die unbedingt sein Konterfei tragen musste. Dabei wäre das zu verzeihen, wenn er dahinter wirklich authentisch und sachorientiert agiert und immer nach seinem Buchtitel handelt "Volk entscheide" statt "Bundesvorstand befiehl!"

Ich habe über sein Buch eine Rezension geschrieben, die klar zeigt, welches Kapital Sebastian Frankenberger bei mir verspielt hat. http://viertuerme.blogspot.de/2011/10/buchbesprechung-volk-entscheide.html . Damals habe ich gehofft, dass er Schwung in die ÖDP bringt und so deren politische Aussagen mit Leben füllt, statt diese mit einer Aktion von "Mehr Demokratie" zu ersticken.

"... Für die Beschlüsse, die [Felix Staratschek] angreift, ist jedoch der Beschwerdegegner bzw. der Bundesvorstand als Gesamtgremium verantwortlich. Die zunehmende Unsachlichkeit des [Felix Staratschek] zeigt sich auch darin, dass seine Ausführungen immer mehr auf bestimmte angebliche Persönlichkeitsmerkmale des Bundesvorsitzenden fokussieren. dies wird z.B. besonders deutlich, wenn er ausführlich die Charaktereigenschaften beschreibt, die der Bundesvorsitzende [Sebastian Frankenberger] mit einem Narzisten gemeinsam haben soll (vgl. Mail vom 10.09.2013) oder wenn über dessen Fähigkeiten im Neuronalen Programmieren spekuliert wird (vgl. Mail vom 13.10.2012). Die mehrfach verwendeten Ausdrücke wie "Lügner", "Schwafler" usw.belegen daher, dass hier eine reine Schmähkritik vorliegt, die den Angegriffenen als Person herabwürdigen und in der Öffentlichkeit verächtlich machen soll (vgl. hierzu: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 7.12.2011 - 1 BvR 2678/10). Unerheblich ist nach Auffassung des Bundesschiedsgerichtes, dass diese Beleidigungen teilweise mit Sachaussagen verknüpft sind, denn letztere sind wie oben aufgeführt unberechtigt. Zudem stehen die verbalen Attacken des [Felix Staratschek] nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zu der oben dargestellten Sachfrage, die den Streit ausgelöst hat. ...."

Interessant ist hier, dass ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes herangezogen wird, um mir Schmähkritik zu unterstellen. Zu diesem Urteil schreibt der Warnow-Kurier:

"Nach dem BVG-Urteil dürfe Bergstedt jetzt sogar verfassungsrechtlich geprüft die Macher in den Gentechnikseilschaften als „rücksichtslos“ und „profitorientiert“ bezeichnen. Ebenso bleibe erlaubt, die „Seilschaften“ und „undurchsichtigen Firmengeflechte“ als „Gentechnikmafia“ zu kritisieren.

Gleiches gelte für den Vorwurf, es seien Demonstranten „gekauft“ worden. Das BVG habe außerdem bestätigt, dass Bergstedts Schriften eine „Auseinandersetzung in Bezug auf ein Sach­thema“ seien – und damit keine Schmäh­kritik."

Letztlich lässt das Bundesschiedsgericht hier wieder außer acht, dass ich nur wieder gebe, wie Sebastian Frankenberger auf mich wirkt. Wenn ich das mitteile ist das auch ein "Feed Back", wie es heute auf Denglisch heißt, über das man immer erst mal Nachdenken sollte, wie es dazu kam und ob man selber dazu beigetragen hat.

Die meisten der hier genannten Äußerungen fielen erst im Jahr 2013, nachdem ich seit Anfang Juli 2012 keine inhaltlichen Antworten bekam und der Bundesvorstand ab August 2012 versuchte, mich mit Rügen einzuschüchtern. Und in Erding wurde mir bereits im November 2012 ein Ausschlussverfahren angedroht.

---Und wie, liebe Leserinnen und Leser, würden Sie jemanden nennen, der permanent Falschaussagen verbreitet und eine Klage, die eine Abstimmung über einen schlechteren Ersatz für das Grundgesetz fordert als Klage für eine Volksabstimmung über ESM und Fiskalpakt verkauft?

Ich habe Sebastian Frankenberger die Klarstellung von "Mehr Demokratie" in Erding 2012 vorgelesen. Eine inhaltliche Erläuterung, wie ich hier was falsch verstehe, was ja denkbar ist, habe ich nie bekommen. Sind da Bezeichnungen wie Lügner, Schwafler oder greußlicher Populist fehl am Platze?

"...

d.

Naturgemäß ist es von außen schwierig zu beurteilen, ob der [Felix Staratschek] mit Vorsatz handelt. Wenigstens ein Indiz belegt, dass sich der Beschwerdeführer sehr wohl darüber im klaren ist, das sein Tun die Qualität von Satzungsverstößen aufweist und somit zum Parteiausschluss führen kann. So schreibt er nämlich in seiner E-Mail vom 20.02.2013: "Eine Rüge schockt mich nicht, mich würde es auch nicht schocken, aus der ÖDP ausgeschlossen zu zu werden". ..."

Diese Aussage ist wieder eine Mutmaßung. Wenn mich etwas nicht (mehr) schockt. dann liegt das daran, dass ich bei dem Verhalten der ÖDP- Funktionäre einfach damit rechnen musste, dass es dazu kommt.

Im Juni 2012 testete Christian Tischler aus Ingolstadt, ob ich auf seine Falschaussage hereinfalle:

"Ich beziehe mich hier auf ihren Blogeintrag "Warnung vor einer ÖDP Aktion". Das was Sie dort schreiben, kann durchaus aus parteischädigendes Verhalten ausgelegt werden. Darauf habe ich Sie höflich hingewiesen, nicht mehr und nicht weniger. .... ....

Hier wurde ein eindeutiger Mehrheitsbeschluss gefällt, an den wir uns als Partei halten müssen, ......"

Seit wann muss sich die Partei an einen willkürlichen Beschluss des Vorstandes halten? Oder meinte Christian Tischler gar einen Parteitagsbeschluss, den es nie gab?

Auch beim Bundesparteitag in Erding wurde ich im November 2012 angesprochen, dass ich mit einem Ausschlussverfahren rechnen können, wenn ich so weiter mache. Wenn ich dann gut 3 Monate später die oben zitiere Aussage mache, zeugt das nur von Realismus und ist kein Indiz für irgend einen Vorsatz, satzungswidrig zu handeln.

"...Unabhängig hiervon liegt aber ein fahrlässiges Verschulden aus der Sicht des Bundesschiedsgerichts auf der Hand, nachdem sich der [Felix Staratschek] auch nach der im August 2012 ausgesprochenen Rüge nicht gemäßigt hat, sondern im Gegenteil, sein Handeln intensiviert hat und seine parteischädigenden Aktivitäten noch immer fortsetzt. ...."

Hier erklärt das Bundesschiedsgericht der ÖDP die Rüge des ÖDP- Bundesvorstandes zum dogmatischen Text, der nicht hinterfragt werden darf. Das ich von einem Beteiligten am Schiedsverfahren gerügt wurde wird als Beweis dafür genommen, dass ich im Unrecht bin, anstatt die Rüge inhaltlich aufzuarbeiten und zu prüfen, ob die Inhalte berechtigt sind und der Bundesvorstand auch alles gebotene getan hat, die Rüge zu vermeiden. Denn davon ist in der Rüge nichts belegt.

Es wäre auch zu prüfen, ob die Rüge eine Ursache meines "intensivierten" Verhaltens ist.

Und was das Schädigen der Partei angeht, gibt es da zwei Ebenen: Natürlich bringen meine Äußerungen kein gutes Zeugnis für die ÖDP. Und wenn der gute Ruf und der Wahlerfolg, losgelöst von den Inhalten betrachtet werden, dann schädige ich die Partei in der Struktur. Aber die Struktur einer Partei hat nur eine Aufgabe, dem Programm und den Beschlüssen zu dienen. Und wer diese Beschlusslagen missachtet, macht die Partei objektiv unglaubwürdig, unabhängig davon, ob das die einzelnen Subjekte erfassen oder auf diese Täuschung oder Entwertung hereinfallen.

Noch einmal die kurze Definition vom Wahrig- Wörterbuch:

"Partei: Vereinigung von Personen mit der gleichen politischen Überzeugung, die sie im politischen Leben durchzusetzen suchen."

Das wichtigste einer Partei ist damit die "gleiche politische Überzeugung". Und die entsteht nicht im kleinen Bundesvorstand, sondern durch Parteitage und Urabstimmungen. Satzung und Grundsatzprogramm sind so eine Überzeugung. Und wer gegen deren Inhalte agiert, der schädigt die Partei in ihrem Kern. Die Verteidigung dieses Kerns kann kurzfristige negative Folgen im Erscheinungsbild haben, die aber behoben sind, wenn die Sache geklärt ist.

Das fortgesetzte positionieren der ÖDP bei Zielen, die den Basistexten der ÖDP widersprechen, macht die diese Partei ausmachenden "gleichen politischen Überzeugungen" wertlos.

---Oder ist es die gemeinsame politische Überzeugung der ÖDP- Mitglieder, dass das Grundgesetz in einer Volksabstimmung gegen eine Verfassung antreten soll, die ESM und Fiskalpakt demokratisch legitimiert?

Fortsetzung: https://sites.google.com/site/euradevormwald/beschluss-1/015

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