COVID-19-Regelungen
im Juni 2021

Für alle Veranstaltungen gelten die jeweils aktuellen COVID-19-Bestimmungen!

Näheres dazu finden Sie jeweils auf der
Webseite des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Im Detail bitten wir Sie, Folgendes zu beachten:

  • Beschränkte Teilnehmer*innenzahl und Anmeldungspflicht
    Die Teilnehmer*innenzahl ist beschränkt, Genaueres siehe bei der jeweiligen Veranstaltung. Daher ist eine Voranmeldung bzw. Platzreservierung notwendig! Links und Email-Adressen für die Anmeldung finden Sie auf der Detail-Seite des jeweiligen Events unter Festival 2021.


  • Platzzuweisung
    Die Teilnehmer*innen werden ersucht, die ihnen zugewiesenen Plätze während der Veranstaltung beizubehalten.

  • Die Teilnahme ist nur mit dem Nachweis einer der „3 G – getestet, geimpft, genesen“ möglich: negativer Antigentest (gültig 48. Std.) oder PCR-Test (gültig 72 Std.) oder Impfnachweis (mind. 1. Teilimpfung vor mind. 22 Tagen und max. 3 Monaten, oder beide Impfungen bei solchen, welche zwei Stiche erfordern) oder Nachweis der Genesung (6 Monate gültig bzw. Antikörpernachweis 3 Monate).


  • Tragen einer FFP2-Maske: verpflichtend

  • Mindestabstände
    Ein Mindestabstand von 2 Meter ist grundsätzlich überall einzuhalten: in einer Veranstaltungspause, beim Betreten und Verlassen des Raumes usw.

  • Händehygiene und Raumlüftung
    Wir ersuchen um Händedesinfektion beim Betreten und Verlassen des Veranstaltungsortes, es stehen Desinfektionsmittel bereit. Der Veranstaltungssaal wird vor, nach und – je nach Wetterlage – auch während der Veranstaltung gelüftet.

  • Wenn Krankheitssymptome
    Falls bei Ihnen Symptome wie Fieber, Husten, Kurzatmigkeit oder allgemeine Erkältungssymptome auftreten, ist die Teilnahme an der Veranstaltung nicht gestattet.

  • Einhaltung & Änderungen
    Teilnehmer*innen der Veranstaltung erklären sich mit diesen Präventionsmaßnahmen einverstanden und tragen zu deren Einhaltung bei. Die genannten Covid-19-Präventionsmaßnahmen berücksichtigen die derzeit aktuelle Rechtslage für Veranstaltungen und gelten vorbehaltlich notwendiger Änderungen zum Veranstaltungszeitpunkt.

(aus: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2020-10/corona-hotspots-risikogebiete-regionen-deutschland#frankfurt-am-main)