173 Rat Stadt Köln

Einbürgerung für Migranten mit schweren geistigen Behinderungen in den christlichen barmherzigen deutschen Staatsverband  

http://behinderteinbuergerung.de.be 

http://paulwolf.de.be 

https://sites.google.com/site/einbuergerungbehinderte2 

Endgültige Ablehnung meiner jeglichen Einbürgerungsklage vor dem Verwaltungsgericht Köln

Selbstverständlich wurde wie immer abgelehnt!  Ich bereite meine Berufung vor dem Bundesverwaltungsgericht vor!

Ausschuss für Anregungen und Beschwerden                     10. Oktober 2009 n. Chr.

Des Rats der Stadt Köln

Rathaus, Spanischer Bau

Rathausplatz

50667 Köln

 

Beschwerdeführer:  Paul Wolf

Horststr. 6

51063 Köln

Staatenloser Einbürgerungsbewerber (kein Ausländer)

Staatenlosenreiseausweis: ZOC4PYNT3

Anerkannter Asylberechtigter seit 1997

Niederlassungserlaubnis

Mongolische schlitzäugige Volkszugehörigkeit

Katholik

Bitterarmer Langzeit-1-EURO-JOBber

http://angelamerkel.go.to/

http://paulwolf.go.to/

 

Beschwerdegegner:  Kommune Stadt Köln vertreten

durch die Einbürgerungsbehörde Köln

Kalk Karree

Ottmar-Pohl-Platz 1

51103 Köln

 

 

Beschwerde (Petition)

gegen die seit Januar 2005 Untätigkeit der Kommune Stadt Köln vertreten durch die Einbürgerungsbehörde Köln in meinem im Januar 2005 gestellten psychopathischen schwerstgeistig behinderten unzurechnungsfähigen geschäftsunfähigen rechtsunfähigen prozessunfähigen verhandlungsunfähigen schuldunfähigen 18-Antrag auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

1.       im Mai 2005 habe ich vor der Einbürgerungsbehörde Köln meinen 18-Antrag auf die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband gestellt. Bis heute bürgert mich diese Einbürgerungsbehörde Köln nicht ein, lehnt diesen meinen im April 2005 gestellten gesetzmäßigen staatenlosen psychopathischen Einbürgerungsantrag bis heute nicht ab und gibt mir auf meine Tausendweisen schriftlichen psychopathischen schwerstgeistig behinderten unzurechnungsfähigen geschäftsunfähigen handlungsunfähigen rechtsunfähigen prozessunfähigen verhandlungsunfähigen schuldunfähigen Erinnerungen und Dienstaufsichtbeschwerden überhaupt keinerlei Informationen, schweigt beharrlich, versteckt sie sich vor mir, hat gegen meine psychopathische schwerstgeistig behinderte unzurechnungsfähige geschäftsunfähige handlungsunfähige rechtsunfähige prozessunfähige verhandlungsunfähige schuldunfähige Person ein Hausverbot aufgehängt und bestellt für mich gemäß §16 VwVfG keinen Anwalt auf Kosten des Staates.

 

 

 

 

5.       Verwaltungsgericht Köln hat mir am 01.10.2009, Az.: 10 AR 58/09 mitgeteilt, dass sie meine psychopathische schwerstgeistig behinderte unzurechnungsfähige geschäftsunfähige handlungsunfähige rechtsunfähige prozessunfähige verhandlungsunfähige schuldunfähige Untätigkeitsklage vom 24. September 2009 nach §75 VwGO, Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz gegen die seit Januar 2005 Untätigkeit der faschistischen Kommune Stadt Köln vertreten durch die Einbürgerungsbehörde Köln in meinem im Januar 2005 gestellten psychopathischen schwerstgeistig behinderten unzurechnungsfähigen geschäftsunfähigen rechtsunfähigen prozessunfähigen verhandlungsunfähigen schuldunfähigen 18-Antrag auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband und meine weitere Einbürgerungsklagen nie mehr verhandeln werden.

 

6.       Ich protestiere kategorisch gegen diese NAZI-Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln! Das Verwaltungsgericht Köln hat mein Recht auf Rechtsmittel von mir entzogen!

 

7.       Das Verwaltungsgericht Köln verletzt gravierend meine Grundrechte aus:

-          Art. 1 GG Abwehrrecht gegen den Staat

-          Art. 3 GG Diskriminierungsverbot Gleichbehandlungsgrundsatz

-          Art. 16a GG Politisch Verfolgte genießen Asylrecht

-          Art. 19 Abs. 4 GG Rechtwegoffenheitsprinzip

-          Art. 12 und 18 des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

-          Art. 34 des Abkommens über die Anerkennung der ausländischen Flüchtlinge vom 28. Juli 1951

-          Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954

-          Art. 6 Abs. 4 g); 10; 11; 12; 18 des Europäischen Übereinkommens über die Staatsangehörigkeit vom 6.11.1997

 

8.       Nur weil ich prozessunfähig rechtsunfähig verhandlungsunfähig unzurechnungsfähig bin, verachtet mich dafür das Verwaltungsgericht Köln! Geistig behinderte und psychisch kranke Staatenlose haben für dieses faschistische Verwaltungsgericht Köln kein Recht auf die deutsche Staatsangehörigkeit auf die gerichtliche Verhandlung! Das ist faschistische NAZI-Verfolgung von Geistigbehinderten und Psychischkranken!

 

9.       Das Verwaltungsgericht Köln weigert mir kategorisch Prozesskosten zu gewährleisten, damit ich mir keinen Rechtsanwalt keine rechtliche Prozessvertretung beauftragen kann! Ich habe kein Geld für einen Rechtsanwalt! Keiner Arbeitgeber gibt mir einen Arbeitsplatz, weil ich unter einer chronischen Paranoiden Schizophrenie leide! Ich bin bitterarm. Ich mache 1-EURO-Job. Ich erhalte ALG-2 von der ARGE-Köln.

 

10.    Würden sie bitte mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben! Würden sie bitte mir das deutsche Wahlrecht, das deutsche Stimmrecht, das deutsche Mitbestimmungsrecht, das deutsche politische Teilhaberecht geben! Ich habe alle Voraussetzungen für die Einbürgerung noch seit 2002 erfüllt! Ich will Bundestag EU-Parlament wählen! Ich will das Recht auf das deutsche Wahlrecht Stimmrecht Mitbestimmungsrecht Mitgestaltungsrecht Teilhaberecht haben! Ich werde meine staatenlosen Einbürgerungsanträge bis zum Jahr 2062 ununterbrochen stellen! Das ist mein heiliger Kampf um das Wahlrecht um das Stimmrecht!

 

Paul Wolf

Staatenloser Mitbürger

 

Anlage: