143 Bertrams8

Bundesverfassungsgericht                                                    17. März 2009

Postfach 1771

76006  Karlsruhe

 

Aktenzeichen:             2 BvR 102/09

 

Beschwerdeführer:   Paul Wolf

Horststr. 6

51063 Köln

Tel: 0221-2783834

Staatenloser Einbürgerungsbewerber

Staatenlosenreiseausweis:      ZOC4PYNT3

Anerkannter Asylberechtigter seit 1997

Niederlassungserlaubnis für die BRD

Mongolische Volkszugehörigkeit

 

Beschwerdegegner:  Der gerichtliche Ablehnungsbeschluss des 4. Strafsenats des Oberlandesgerichts Hamm 4 Ws 331/08 vom 18.11.2008 (Erhalten 12.12.2008) über die Verwerfung meines Antrages auf das Erlass einer nach §172 Abs. 2 StPO gerichtlichen Entscheidung über die Erhebung der öffentlichen Klage (Klageerzwingungsverfahren) gegen die verbrecherliche Anstiftung zur massiven richterlichen bandenmäßigen Rechtsbeugung von dem Beschuldigten Richter-Verbrecher Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen Dr. Michael Bertrams und seinem ganzen verbrecherlichen faschistischen richterlichen Team am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen nach §§339, 333, 323c, 221 StGB zu Gunsten des deutschen „Rechtsstaates“ und zu meinem heimatlosen staatenlosen Nachteil als mongolischer heimatloser staatenloser Mitbürger in meiner laufenden heimatlosen staatenlosen Berufung 19 A 1276/07,

2 Zs 3159/08 Generalstaatsanwalt Hamm,

500 Js 162/08 Staatsanwalt Münster

und gegen den geltenden im deutschen Recht Anwaltszwang

 

 

 

Erinnerung an meine Verfassungsbeschwerde

gegen den gerichtlichen Ablehnungsbeschluss des 4. Strafsenats des Oberlandesgerichts Hamm 4 Ws 331/08 vom 18.11.2008 (Erhalten 12.12.2008) über die Verwerfung meines Antrages auf das Erlass einer nach §172 Abs. 2 StPO gerichtlichen Entscheidung über die Erhebung der öffentlichen Klage (Klageerzwingungsverfahren) gegen die verbrecherliche Anstiftung zur massiven richterlichen bandenmäßigen Rechtsbeugung von dem Beschuldigten Richter-Verbrecher Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen Dr. Michael Bertrams und seinem ganzen verbrecherlichen faschistischen richterlichen Team am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen nach §§339, 333, 323c, 221 StGB zu Gunsten des deutschen „Rechtsstaates“ und zu meinem heimatlosen staatenlosen Nachteil als mongolischer heimatloser staatenloser Mitbürger in meiner laufenden heimatlosen staatenlosen Berufung 19 A 1276/07, (2 Zs 3159/08 Generalstaatsanwalt Hamm, 500 Js 162/08 Staatsanwalt Münster) gemäß Art. 6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 das Recht auf ein faires und zugiges Verfahren und nach Artikeln 19 Abs. 4, 20, 93 Abs. 1 Nr. 4a des Grundgesetzes i.V.m. §§ 13 Nr. 8a, 90, 92, 93 Abs. 3, 93a Abs. 2, 95 Abs. 3 BVerfGG

und

gegen den geltenden im deutschen Recht Anwaltszwang

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

1.      zur Kenntnis schicke ich Ihnen zusätzliche Angaben zu, die ich vom Oberlandesgericht Hamm erhalten habe.

 

2.      Meine Rechtsforderung bleibt weiter ganz fest. Die setze ich mir weiter durch. Würden Sie bitte gemäß Art. 97 Grundgesetz das ganze „richterliche“ Team am „Oberverwaltungsgericht“ für das Land Nordrhein-Westfalen zur verfassungsmäßigen Prüfung meiner seit 4 Jahren laufenden heimatlosen staatenlosen verwaltungsgerichtlichen Berufung 19 A 1276/07 verpflichten und ihre richterliche Entscheidung in dieser meiner Berufung 19 A 1276/07 fallen lassen!

 

3.      Würden Sie bitte gegen den Beschuldigten Richter-Verbrecher Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen Dr. Michael Bertrams eine nach §§339, 333, 323c, 221 StGB Strafermittlung vom Amts wegen einleiten, gegen ihn eine öffentliche Anklage erheben, ihn vor dem Strafgericht stellen, ihn aus dem Richterdienst für immer entfernen und seinen richterlichen Status und seine richterliche Dienstbekleidung für immer aberkennen.

 

4.      Würden Sie bitte mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben! Würden Sie bitte mir das deutsche Wahlrecht, das deutsche Stimmrecht, das deutsche Mitbestimmungsrecht, das deutsche politische Teilhaberecht geben! Ich habe alle Voraussetzungen für die Einbürgerung noch seit 2002 erfüllt! Ich will den Bundestag wählen! Ich will das Recht auf das deutsche Wahlrecht Stimmrecht Mitbestimmungsrecht Teilhaberecht haben! Ich werde meine heimatlosen staatenlosen Einbürgerungsanträge bis zum Jahr 2062 ununterbrochen stellen! Das ist mein heiliger Kampf um das Wahlrecht um das Stimmrecht!

 

Paul Wolf

Heimatloser staatenloser Mitbürger

 

Anlage: