171 Weigerung

Endgültige Ablehnung meiner jeglichen Einbürgerungsklage vor dem Verwaltungsgericht Köln

       

Verwaltungsgericht Köln                                          08. Oktober 2009 n. Chr.

Postfach 10 37 44

50477 Köln

 

Kläger:           Paul Wolf

Horststr. 6

51063 Köln

Staatenloser Einbürgerungsbewerber (kein Ausländer)

Staatenlosenreiseausweis: ZOC4PYNT3

Anerkannter Asylberechtigter seit 1997

Niederlassungserlaubnis

Mongolische schlitzäugige Volkszugehörigkeit

Katholik

Bitterarmer Langzeit-1-EURO-JOBber

http://angelamerkel.go.to/

http://paulwolf.go.to/

 

Kopie:             Bundesverfassungsgericht

Postfach 1771

76006 Karlsruhe

Aktenzeichen:            2 BvR 1225/09

 

 

Dienstaufsichtsbeschwerde

gegen die Weigerung ihrer 10 Kammer zu arbeiten, ihre verfassungsmäßige aus Art.97 GG richterliche Dienstpflicht zu erfüllen

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident des Verwaltungsgerichts Köln Dr. Joachim Arntz,

1.       ihre 10. Kammer Az.: 10 AR 58/09 hat mir am 01.10.2009 mitgeteilt, dass sie meine Untätigkeitsklage vom 24. September 2009 gegen die Untätigkeit der Einbürgerungsbehörde Köln und weitere Einbürgerungsklagen nie mehr verhandeln werden.

 

2.       Ich protestiere kategorisch gegen diese NAZI-Entscheidung der 10. Kammer!

 

3.       Die 10. Kammer verletzt gravierend meine Grundrechte aus:

-          Art. 1 GG Abwehrrecht gegen den Staat

-          Art. 3 GG Diskriminierungsverbot Gleichbehandlungsgrundsatz

-          Art. 16a GG Politisch Verfolgte genießen Asylrecht

-          Art. 19 Abs. 4 GG Rechtwegoffenheitsprinzip

-          Art. 12 und 18 des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

-          Art. 34 des Abkommens über die Anerkennung der ausländischen Flüchtlinge vom 28. Juli 1951

-          Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954

-          Art. 6 Abs. 4 g); 10; 11; 12; 18 des Europäischen Übereinkommens über die Staatsangehörigkeit vom 6.11.1997

 

4.       Nur weil ich prozessunfähig rechtsunfähig verhandlungsunfähig unzurechnungsfähig bin, verachtet mich dafür ihre 10. Kammer! Geistig behinderte und psychisch kranke Staatenlose haben für diese faschistische 10. Kammer kein Recht auf die deutsche Staatsangehörigkeit auf die gerichtliche Verhandlung! Das ist faschistische NAZI-Verfolgung von Geistigbehinderten und Psychischkranken!

 

5.       Die 10. Kammer weigert mir kategorisch Prozesskosten zu gewährleiten, damit ich mir keinen Rechtsanwalt keine rechtliche Prozessvertretung beauftragen kann! Ich habe kein Geld für einen Rechtsanwalt!

 

6.       Würden Sie bitte ihre 10. Kammer verpflichten meine Untätigkeitsklage nach §75 VwGO, Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz gegen die seit Januar 2005 Untätigkeit der Einbürgerungsbehörde Köln in meinem im Januar 2005 gestellten 18-Antrag auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband unverzüglich zu verhandeln und mir einen Rechtsanwalt geben.

 

7.       Gegen diesen wilden Rückkehr ihrer 10. Kammer zur NAZI-Diktatur werde ich meine weiteren Berufungen Beschwerden Petitionen Klagen Verfassungsbeschwerden Strafanträge bis zum Jahr 2062 ununterbrochen einreichen. Dann muss sich dann das Oberverwaltungsgericht NRW Bundesverfassungsgericht Europäisches Parlament direkt mit der Einbürgerung meiner prozessunfähigen Person beschäftigen.

 

8.       Würden sie bitte mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben! Würden sie bitte mir das deutsche Wahlrecht, das deutsche Stimmrecht, das deutsche Mitbestimmungsrecht, das deutsche politische Teilhaberecht geben! Ich habe alle Voraussetzungen für die Einbürgerung noch seit 2002 erfüllt! Ich will Bundestag EU-Parlament wählen! Ich will das Recht auf das deutsche Wahlrecht Stimmrecht Mitbestimmungsrecht Mitgestaltungsrecht Teilhaberecht haben! Ich werde meine staatenlosen Einbürgerungsanträge bis zum Jahr 2062 ununterbrochen stellen! Das ist mein heiliger Kampf um das Wahlrecht um das Stimmrecht!

 

Paul Wolf

Staatenloser Mitbürger