140 AG Münster

   

Strafbefehl wurde am 20.05.2010 zurückgenommen. Ich bereite Strafantrag wegen Üble Nachrede. Selbstverständlich wurde abgelehnt und wird es weiter alles abgelehnt!

 

         

Einschreibenbrief mit Übergabe 

Fristende 03.03.2009

 

Amtsgericht Münster                                                 17. Februar 2008

Postfach 6165

48136 Münster

 

Aktenzeichen:            50 Cs 500 Js 202/08 - 39/09

 

Einspruchsteller:       Paul Wolf

Horststr. 6

51063  Köln

Heimatlos Staatenlos

Staatenlosenreiseausweis:      ZOC4PYNT3

Anerkannter Asylberechtigter seit 1997

Niederlassungserlaubnis für die BRD

Mongolische Volkszugehörigkeit

 

Einspruchsgegner:    Strafbefehl des Amtsgerichts Münster 50 Cs 500 Js 202/08 - 39/09 vom 03.02.2009 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Münster, Vergehen nach §§ 185, 194 StGB

 

 

 

Einspruch

gegen den erlassenen gegen mich Strafbefehl des Amtsgerichts Münster 50 Cs 500 Js 202/08 - 39/09 vom 03.02.2009 (Erhalten 17.02.2009) auf Antrag der Staatsanwaltschaft Münster, Vergehen nach §§ 185, 194 StGB – auf die Festsetzung auf mir einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 20,00 EURO (= 400,00 EURO) und auf die Auferlegung auf mir der Kosten des Verfahrens

 

 

 

Sehr geehrte Frauen und Männer,

1.      gegen den erlassenen gegen mich Strafbefehl des Amtsgerichts Münster 50 Cs 500 Js 202/08 - 39/09 vom 03.02.2009 (Erhalten 17.02.2009) auf Antrag der Staatsanwaltschaft Münster, Vergehen nach §§ 185, 194 StGB – auf die Festsetzung auf mir einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 20,00 EURO (= 400,00 EURO) und auf die Auferlegung auf mir der Kosten des Verfahrens lege ich meinen Einspruch ein.

 

2.      Ich habe überhaupt keinen Computer. Ich habe nur Fernseher. Ich habe keinerlei Email. Ich habe nur SMS-Handy. Ich habe überhaupt keine Ahnung wovon Sie reden! Ich kenne niemand mit solchem seltsamen Name Www.rotenneigenbor. Ist es eine Frau oder Mann? Warum hat diese Person Punkte in ihrem Namen? Sehr seltsam.

 

3.      Über welche Beziehungen am „23.09.2009“ reden sie alle? Zeigen Sie bitte mir meine persönliche Unterschrift und meine Spermaspuren an! Zeigen Sie bitte mir meine persönliche von mir handgeschriebene Schrift an! Ich habe niemand vergewaltigt! Ich mache den Sex nur mit ausdrücklicher Erlaubnis von den Frauen!

 

4.      Es ist hier bei Ihnen ein furchtbarer Fehler eingetreten. Sie verwechseln meine Person mit jemandem anderen. Sie sind bei mir überhaupt falsch gelandet! Meine Person ist für Sie total falsch! Sie dürfen völlig unschuldiger Menschen nicht schuldig machen und danach sie ins Gefängnis wegsperren!

 

5.      Ich sitze immer schon in der nichtoffenen Psychiatrie Köln-Merheim. Dort ist alles geschlossen und ich darf sogar nicht nach draußen gehen. Wenn ich weg laufe, dann finden sie mich wieder und sperren sie mich wieder in die Abteilung. Und machen mir viele Spritze. Es tut weh! Und ich mache dort die Liebe die Sexa nur mit Frauen, die mich auch lieben.

 

6.      Warum behaupten sie, dass ich irgendwelche Kinder geschändet habe? Wie kommen sie darauf? Ich bin keine Verbrechera! Sie lügen alle und beschuldigen mich und wollen mir nur das Schlechte antun! Warum machen sie so was mir!!!!!!!!!!?????????

 

7.      Ich war in keinem Garten für die Tiere! Ich war überhaupt niemals in meinem Leben in der Stadt mit einem Garten für die Tiere! Wenn Sie unter diesem Garten für die Tiere den Zoo der Stadt Berlin meinen, war ich niemals in dem Zoo der Stadt Berlin. Ich war überhaupt niemals in Berlin!

 

8.      Aus Berlin kenne ich nur die schöne Frau Sportlerin Heidei Klum und Dalai Lama.

-          Ich kennen keine Person „akkalai““!

-          Ich kennen keine Person „Www.rotenneigenbor“!

-          Ich kennen keine „Raten“, weil ich keinen Kredit aufgenommen habe, deshalb ich zahle keine Raten!

-          Ich kennen überhaupt niemandem aus Berlin! Sie lügen alles!

 

9.      „Am 23.09.2008“ war ich überhaupt nicht zu Hause, sondern auf der Reise auf dem Stern Kassiopeia, wo ich den Galaxienmegaliebe mit einer netten Kassiopeianirenirin gemacht. Ich habe ihre kassiopeianischerinische Genitale beleckt, sie schmecken so gut wie unsere Erdbeeren!

 

10.      Warum muss ich 20-mal am Tag sitzen? Ich verstehe sie überhaupt nicht, was sie damit hier meinen? Ich laufe gern! Ich will laufen! Und wenn ich jeden Tag 20-mal sitze, werden meine Beine schmerzen und mein Schwänzchen nicht richtig arbeiten wird.

 

11.      Ich können Deutscha Sprache nix verstehen. Diesen Brief hat meine Mitbewohnerin in unserer psychiatrischen Gemeinde geschrieben. Entschuldigen sie bitte sie (genauer mich), wenn sie (genauer ich) nicht juristische Schreiben zu schreiben können. Sie ist auch (genauer ich) sehr schön.

 

12.      Ich schreiben meine Schreiben unter und bringen diese Briefe zum Briefpost. Ich zahle meine 0,55 Pfennig. Die Unterzeichen sei meine, aber was hier geschrieben ist, weiss ich nicht, sondern meine Freundin erkläre mir. Ich unterzeichenen nur diese Papieren. Ich verlassen mich auf meine Freundin.

 

13.      Können sie bitte uns Geld geben, weil unsere Chefin uns nix Geld geben. Wir wollen Eis. Wenn sie in ihrem Garten für die Tiere einen Camel verkaufen, können sie Geld bekommen und es uns geben. Die Geld müssen sie uns im Briefumschlag liegen lassen, weil wir keine Bank haben, weil unsere Chefin von uns unsere Bank zurückgenommen haben und wir bekommen Gelde nur von ihr in unsere Tasche. Fragen sie bitte selber unsere Chefin Betreuerinin, sie erkläre sie weiter. Danke in Zukunft.

 

14.      Wann ich in Berlin fahre? Ich möchte aber mich meine Freundin mitnehmen. Sie ist sehr schön. Aber wir haben keina Gelde. Aber sie geben uns Fahrkarte und eine Hotel. Das Essen nehmen wir selber und kaufen wir uns Döner. Die Hotele muss nur Adelone sein! Dort ist schön und gibt es keine Flohe!

 

15.      Würden Sie bitte alle diese ihre Papiere, Sachen, Schreiben löschen vernichten. Würden Sie bitte mir darüber einen ihren entsprechenden gerichtlichen Bescheid geben. Würden Sie bitte diesen gegen mich gestellten Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten Berlin, (275 Cs) 79 Js 31/06 (205/06) wegen Verbreiten von Schriften, Vergehen strafbar nach §§ 90a Abs. 1 Nr. 1 StGB (Erhalten am 30.08.2006) – auf die Festsetzung auf mich einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30,00 EURO (= 1.200,00 EURO) und auf die Auferlegung auf mich der Kosten dieses Verfahrens nach §§ 174, 267 Abs. 5 StPO, 408 Abs. 2, 204  einstellen, ablehnen, verwerfen und mich freisprechen!

 

16.      Würden Sie bitte alle diese ihre Papiere, Sachen, Schreiben löschen vernichten. Würden Sie bitte mir darüber einen ihren entsprechenden gerichtlichen Bescheid geben. Würden Sie bitte diesen gegen mich gestellten Strafbefehl des Amtsgerichts Münster, 50 Cs 500 Js 202/08 - 39/09 wegen Vergewaltigung der Kinder der Richter auf Antrag der Staatsanwaltschaft Münster, Vergehen nach §§ 185, 194 StGB – auf die Festsetzung auf mir einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 20,00 EURO (= 400,00 EURO) und auf die Auferlegung auf mir der Kosten des Verfahrens auch einstellen, ablehnen, verwerfen und mich freisprechen!

 

17.      Ich verlange vom Staat einen nach §§ 20, 63 StGB, §§ 81, 140 Abs. 1 Ziff. 6, 141, 142, 246a StPO Pflichtverteidiger von Amts wegen auf Kosten des Staates für mich zu bestellen. Für einen Rechtsanwalt habe ich kein Geld. Ich bin arm. Und weil meine Bertreurininin wird sauer und sperrt mich wieder in die nichtoffene Psychische Abteilung. Deshalb gebe mir Bescheid, Pauli Wolfi seien nicht schuldig und seine Küken. Alle sagen, dass seine Person unzurechnungsfähig sei, aber ich kann ganz gut rechnen auch ohne Taschesrechner. Und ich bin unschuldfähig, aber ich habe 70 Tausend schulden, deshalb ich bin unschuldfähig. Würden Sie bitte mir einen Pflichtverteidiger auf Kosten des Staates bestellen.

 

18.      Diesen Strafbefehl hat die Staatsanwaltschaft Berlin nur mit einem verbrecherlichen Ziel beantragt, mich wieder in die zugeschlossene psychiatrische Anstalt zwangsweise zu unterbringen, mich wieder als „Psychischkrank“ machen. Wenn die Staatsanwaltschaft Berlin das macht, habe ich bei solchen Umständen das Recht auf einen Verteidiger vom Staat.

 

19.      Diese mögliche bevorstehende Zwangsgutachtung von dem Psychiatriearzt, die die Staatsanwaltschaft über mich beharrlich durchführen will, weigere ich mich mit allen meinen Kräften, in dieser Zwangsgutachtung teilzunehmen, meine irgendwelche Angabe über meinem psychischen oder nicht psychischen Gesundheitszustand mitzuteilen. Ich weigere mich beharrlich auf jegliche Zusammenarbeit mit dem Sachverständigen. Dem Sachverständigen sage ich kein Wort!

 

20.      Außerdem ist nach § 246a S. 1 StPO ist damit nicht zu rechnen, dass das Gericht die Unterbringung meiner Person in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden wird, deshalb protestiere ich gewaltig gegen solche erneute Zwangsuntersuchung des psychischen Zustandes meiner Person. Das ist eine Freiheitsberaubung von ihrem „Psychiatriefacharzt“ und von der Staatsanwaltschaft Berlin und Münster!

 

21.      Gegen solchen Beschluss werde ich nach §81 Abs. 4 StPO meine sofortige Beschwerde einlegen, die eine aufschiebende Wirkung hat. Ich bin nicht schlecht! Ich bin schön gut und immer lächeln! Außerdem mich beschuldigen eine große Behörde die Stadt Nordrhein-Westfalen und die Stadt Berlin, die Staatsanwaltschaft Münster, die deutsche Regierung und der deutsche Bundestag und ich bin ganz allein, deshalb es muss Waffengleichheit beibehalten werden. Deshalb gebe mir Anwalte!

 

22.      Ich verlange vom Staat einen nach §259 StPO kasachisch sprechenden Dolmetscher von Amts wegen auf Kosten des Staates für mich zu bestellen.

 

23.      Bitten um das Enschuldige für meine Küken. Sie könne gut schreiben. Sie sehen das und lesen das, wie sie gut schreibe.

 

24.      Ich verlange nach §147 Abs. 7 StPO die Akteneinsicht.

 

25.      Würden Sie bitte mir ihre Bestätigung des Eingans dieses meines Einspruchs gegeben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Pauli Wolfi und seine Küken

 

Anlage:

 

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=78838

Kurzum, ich kann J.A. nur beipflichten; die Unterbringung ist nur zulässig, wenn die Beobachtung Erfolgsaussichten bietet, ansonsten ist die Maßnahme aufzuheben.

 

Weiterführend empfehle ich die Lektüre von BGH, Urteil vom 29.09.1993 - 2 StR 355/93 (u.a. NStZ 1994 S. 95 ) und BVerfG, Beschluß vom 9. 10. 2001 - 2 BvR 1523/01 (u.a. NStZ 2002 S. 98 ), hiernach dürfte eine Unterbringung des unkooperativen Probanden zum Zwecke der Erkenntnisgewinnung im Wege der "Totalüberwachung" (also Beobachtung der Interaktion mit anderen Personen wie Mitinsassen oder Bediensteten) sogar verfassungsrechtlich unzulässig sein...

 

BVerfG hat folgendes geschrieben::

...Die damit angestrebte Totalbeobachtung, die Erkenntnisse über die Persönlichkeit des Beschuldigten erbringen soll, die er von sich aus nicht preisgeben will, von denen aber erhofft wird, dass er sie unter der Einflussnahme Dritter offenbart, ist unzulässig. Denn eine solche Maßnahme liefe auf die Umgehung des verfassungsrechtlich garantierten Schweigerechts des Beschuldigten und einen Verstoß gegen § 136a StPO hinaus. Verfassungsrechtlich steht einer solchen Totalbeobachtung der unantastbare Kernbereich des Persönlichkeitsrechts des Beschuldigten entgegen, der dadurch zum bloßen Objekt staatlicher Wahrheitsfindung gemacht würde, dass sein Verhalten nicht mehr als Ausdruck seiner Individualität, sondern nur noch als wissenschaftliche Erkenntnisquelle verwertet würde....