154 Klage Polizei2
Verwaltungsgericht Köln 29. April 2009 n. Chr.
Postfach 10 37 44
50477 Köln
Aktenzeichen: 25 K 2730/09
Kläger: Paul Wolf
Horststr. 6
51063 Köln
Staatenloser Einbürgerungsbewerber (kein Ausländer)
Staatenlosenreiseausweis: ZOC4PYNT3
Anerkannter Asylberechtigter seit 1997
Niederlassungserlaubnis
Mongolische schlitzäugige Volkszugehörigkeit
Katholik
Bitterarmer Langzeit-1-EURO-JOBber
Hauptbeklagte: Polizeipräsidium Köln
Walter-Pauli-Ring 2 – 4
51103 Köln
Beklagte 2: Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
Völklinger Str. 49
40221 Düsseldorf
Beklagte 3: Verfassungsschutzamt für das Land NRW
Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Abteilung VI
Haroldstraße 5
40213 Düsseldorf
Untätigkeitsklage
nach §75 VwGO, Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz gegen die Untätigkeit des Polizeipräsidiums Köln, des Landeskriminalamts NRW, des Verfassungsschutzamts NRW in meinen seit 28.01.2009 zahlreichen eingelegten Widersprüchen gegen den rechtswidrigen am 28.01.2009 Raub-Plünderung meiner Sachen aus meiner Wohnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen die Untätigkeit des Polizeipräsidiums Köln, des Landeskriminalamts NRW, des Verfassungsschutzamts NRW in meinen seit 28.01.2009 zahlreichen eingelegten Widersprüchen gegen den rechtswidrigen am 28.01.2009 Raub-Plünderung meiner Sachen aus meiner Wohnung lege ich nach §75 VwGO, Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz meine Untätigkeitsklage ein.
Meine nach §75 VwGO, Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz Untätigkeitsklage begründe ich wie folgt: am 28.01.2009 um 06:00 Uhr hat voll bewaffnete mit Laser-Maschinengewehren „polizeiliche Elite-Spezialeinheit“ meine Wohnung Horststr. 6, 51063 Köln gestürmt und meine privaten Sachen aus meiner Wohnung ausgeraubt ausgeplündert.
Auf meinen sofort eingelegten am 28.01.2009 mündlichen und schriftlichen Widerspruch und meine weiteren zahlreichen schriftlichen Widersprüchen und Beschwerden und Dienstaufsichtbeschwerden an all diesen Beklagten schweigen diese Beklagten bis heute beharrlich, verstecken sie sich vor mir, geben mir bis heute keinerlei amtliche Antwort oder gesetzmäßige Erklärung. Ich weiß es überhaupt nicht, wer bei mir war. Sie waren alle in polizeilicher Dienstuniform angekleidet. Von den gesprochenen Worten habe ich verstanden, es waren Polizei-, Kripo-, und Verfassungsschutzbeamten und Staatsanwälte zusammen.
Auf meine zahlreichen Versuche beim Polizeipräsidenten Köln oder Personalabteilung des Polizeipräsidiums Köln einen persönlichen Termin zu bekommen, lässt mich Wachdienst am Eingang nicht ins Gebäude zu, mit der Begründung gegen sie bestehe ein Hausverbot, wenden sie sich schriftlich an. Einen Besuchstermin in Düsseldorf zu bekommen, ist mir aus finanziellen Gründen unmöglich.
Würden Sie bitte die Beklagten das Polizeipräsidium Köln, das Landeskriminalamt NRW, das Verfassungsschutzamt NRW verpflichten, alle von mir ausgeraubten ausgeplünderten Sachen mir sofort zurück zu geben!
Diese „Polizisten“ haben aus meiner Wohnung folgende Sachen ausgeraubt ausgeplündert:
- 5-Euroschein
- Kondomen „BillyBoys“ genutzte Packung mit 6 Stück Kondomen Inhalt
- Eine neue 1 kg. Packung Kaffe „Dallmayr“
- Eine neue 1 kg. Packung Zucker
- Mein Arbeitsschneidwerkzeug „Carl Walther“ mit Gravur „Wolf“, das ich zur Eröffnung der Kartons und Bindungsschnüre bei der Arbeit verwende
- USB-Stick
- Computer
- CD’s
- Disketten
Würden Sie bitte das Polizeipräsidium Köln, das Landeskriminalamt NRW, das Verfassungsschutzamt NRW verpflichten, mir einen ganz neuen Computer zu geben!
Ich bin bitterarm. Ich erhalte ALG-2. Ich habe keinerlei Geld mir einen anderen Computer zu kaufen!
Es ist schon gemäß §75 VwGO über drei gesetzlichen Monaten vergangen aber die Beklagten machen mit mir gar nicht und geben mir alle von mir ausgeraubten ausgeplünderten Sachen nicht zurück. Ich weiß es nicht, was ich jetzt machen soll, bei wem ich mich noch beschweren kann? Diese Polizisten-Kripo-Verfassungsschutz-Räuber-Plünderer halten meine staatenlose ahnungslose Person in voller Ungewissheit.
Für Staatenlosen führt das Polizeipräsidium keine Strafermittlungen. Staatenlose haben in Köln kein Recht auf die Strafanzeigeerstattung. Staatenlosen stehen nicht unter dem Schutz des Strafgesetzbuches. Das deutsche Strafgesetzbuch gilt nicht für Staatenlosen.
Was diese Polizisten-Kripo-Verfassungsschutz-Räuber-Plünderer von mir wollen, ist mir vollkommen egal! Mein deutscher Lebenslauf ist einwandfrei! Ich will nur einen neuen Computer anstatt Ausgeraubten haben und ich will meinen alten Computer haben, weil es dort meine wichtigen Lebensdateien gespeichert sind!
Ich muss meine Bewerbungen intensiv schreiben. Ich muss mir einen Arbeitsplatz intensiv suchen. Ich muss meine Arbeitsucheportals besuchen und regelmäßige Arbeitsangebote erhalten und auf sie sofort reagieren. Ich muss meinen Pflichtschriftverkehr mit der Arbeitsagentur mit der ARGE mit der Arbeitsqualifikationsschule mit der 1-EURO-Job-Stelle mit der Ausländerbehörde mit der Einbürgerungsbehörde mit den Gerichten fleißig führen. Ich muss ständig meine berufliche Qualifikation durch Onlineangebote von der Arbeitsagentur und von den Zeitfirmen ständig Online üben und verbessern. Ich muss Deutsch und Englisch lernen. Ich muss entsprechende Hausaufgaben Hausarbeiten machen. Ich mache mir auch Online-Führerschein. Ich muss auch ständige politische Newsletters Informationen von dem Integrationsministerium von den Wahlkampfkommissionen erhalten. Ich bin ein ehrenamtlicher Helfer bei der Wahlkommission für den Wahlbezirk Köln.
Ohne Internet ist man heutzutage völlig unhandlungsfähig! Ich fühle mich jetzt ohne den Computer so, als ob ich wieder in der Mongolei in einer Jurte lebe….
Ich habe kein Geld ständig Internetcafes zu besuchen, weil es mir dort zu teuer ist, dabei zahle ich schon meine monatlichen Gebühren bei dem Telefonanbieter, obwohl ich diese drei Monate keinen Computer gehabt hatte.
Würden Sie bitte das Polizeipräsidium Köln, das Landeskriminalamt NRW, das Verfassungsschutzamt NRW verpflichten, mir mein Arbeitsschneidwerkzeug „Carl Walther“ mit Gravur „Wolf“, das ich für die Eröffnung der Kartons und Bindungsschnüre bei der Arbeit verwende, zurückgeben. Ich habe jetzt offene Wunde an meinen Händen, weil ich jetzt gezwungen bin, alle Kartons bei der Arbeit mit bloßen Händen zu öffnen. Ich habe jetzt eine große Angst, diese 1-EURO-Job-Stelle zu verlieren.
Warum diese Polizisten-Kripo-Verfassungsschutz-Räuber-Plünderer überhaupt mein Arbeitsschneidwerkzeug aus meiner Wohnung mitgenommen haben? Ich bin bitterarm. Ich habe kein Geld mir ein anderes Arbeitsschneidwerkzeug zu kaufen.
Ich habe das Recht es zu wissen, aus welchem Grund voll bewaffnete mit Laser-Maschinengewehren „polizeiliche Elite-Spezialeinheit“ am 28.01.2009 um 06:00 Uhr morgen meine Wohnung gestürmt und meine privaten Sachen ausgeraubt ausgeplündert hatte?
Dieser ausgeraubte von „Polizisten“ Computer ist nicht mein! Dieser Computer gehört meiner Freundin Tscherbakova Natalia. Sie ist USA - und russische Staatsbürgerin. Wir werden heiraten. Sie wohnt in Seattle in den USA. Sie studiert Politikwissenschaft an der UNI-Köln. Sie schreibt Doktorarbeit mit dem Thema „Muslimische verbrecherische menschenverachtende Gewalttätigkeit…….“.
Wann sie nach Köln kommt, wohnt sie immer bei mir und benutzt sie ihren Computer Aber ich muss diesen Computer für sie bewahren, weil ich es ganz genau weiß, dass sie mir ihn danach einfach verschenkt. Ich betrachte diesen Rechner als mein künftiges Eigentum.
Dieser ausgeraubte Computer hat kein Zugangspasswort. Jeder mein Gast benutzt ihn aktiv so viel und so lange, wie er es nur will. Ich kontrolliere keinen Gast. Ich muss keinen meinen Gast kontrollieren. Bestimmt über 200 Menschen und Studenten benutzten diesen Rechner regelmäßig.
Ich habe zu Hause ein hochmodernes Funkgerät von dem Telefonanbieter WLAN-Router, das ermöglicht, der unbegrenzten Zahl der Internetnutzer mit dem Internet ohne Drähte eine ununterbrochene kostenlose Verbindung gleichzeitig im Radius bis zu 100 Meter rund um die Uhr herzustellen. Auch all meine Nachbarn herum meine Wohnung benutzen Internet durch meinen WLAN-Router kostenlos. All meine Gäste bringen ihre Laptops mit und surfen im Internet durch meinen WLAN-Router kostenlos mit. Mir ist egal, was die Leute oder „Behörden“ darüber denken. Ich bin nicht geizig! Ich bin großzugig! Ich bin Christ! Jeder Bürger des Planeten Erde darf im Internetnet durch meinen WLAN-Router kostenlos surfen. Dafür verlange ich von keinem das Geld!
Würden Sie bitte das Polizeipräsidium Köln, das Landeskriminalamt NRW, das Verfassungsschutzamt NRW verpflichten, mir all meine CDs, Disketten, USB-Stick zurück zu geben. Ich muss Deutsch lernen. Ich muss Englisch lernen. Es sind meine Deutschkurs, Englischkurs-CDs. Es sind meine Computerspiele und Filmen. Ich habe das Recht Computerspiele zu spielen. Ich habe niemals irgendwelche Piraterie-Computerspiele oder Filmen herunter geladen. Und keiner mein Gast macht es, weil sie alle ehrlichen Studenten Menschen sind.
15-20 starke „großzugige“ deutsche „Männer“ haben einen armen verhungerten staatenlosen Christen-Sozialhilfeempfänger ausgeraubt ausgeplündert und fühlen sich davon stark wichtig und mächtig cool, dass sie eine so erfolgreiche polizeiliche Operation gegen die Schwertskriminalitätbekämpfung durchgeführt haben….
Die Würde des Staatenlosen ist antastbar. Sie zu erniedrigen und zu verachten ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt!
Amtsgericht Köln und Oberlandesgericht Köln haben mir erklärt, dass sie hier nichts tun können, weil dieses räuberische plünderische Beschlagnahme meiner privaten Sachen mit dem Unterbringungsverfahren des Amtsgerichts Köln 175 a XIV 61.539/L und mit dem Beschwerdeverfahren vor dem OLG Köln 16 Wx 33/09 nicht zu tun hat.
Meine Beamtenklage vor dem Landgericht Köln mit den Forderungen des Schmerzensgeldes und Schadenersatzes lege ich gegen diesen Plünderung-Raub von Polizisten-Kripo-Verfassungsschutz-Räuber-Plünderer noch ein. Jetzt fordere ich mir, nur einen neuen Computer und alle von mir ausgeraubten ausgeplünderten Sachen mir sofort zurück zu geben!
Gesetzlich vorgesehene drei Monaten sind durchaus genug, damit 10 Tausend deutsche „Polizeibeamten Kripobeamten Verfassungsschutzbeamten“ ihres Landes Nordrhein-Westfalen gemeinsam über diesem Raub ihres deutschen Staates eine gemeinsame amtliche Entscheidung treffen.
Diese ratlosen 10 Tausend deutschen „Polizeibeamten Kripobeamten Verfassungsschutzbeamten“ benötigen eine nach Art. 97 Grundgesetz professionelle richterliche Hilfe, weil sie alle nicht imstande sind, über diesem Raub eine amtliche Entscheidung selbst zu treffen. Würden sie sich bitte in diese amtliche Untätigkeit von 10 Tausend deutschen „Polizeibeamten Kripobeamten Verfassungsschutzbeamten“ ihres Landes Nordrhein-Westfalen richterlich einmischen und ihnen eine verfassungsmäßige richterliche juristische Hilfe leisten.
Würden sie bitte von mir keine Gerichtkosten abverlangen. Ich bin in dieser amtlichen Untätigkeit in diesem Raub-Ausplünderung ihres deutschen Rechtsstaates nicht schuldig. Meine staatenlose Person wird von 10 Tausend deutschen „Polizeibeamten Kripobeamten Verfassungsschutzbeamten“ des Landes Nordrhein-Westfalen ausgeraubt ausgeplündert genötigt und ungerecht gezwungen, diese Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht Köln einzulegen, vor dem Verwaltungsgericht Köln einen verfassungsmäßigen Rechtsschutz aufzusuchen.
Paul Wolf
Staatenloser Mitbürger