138 Deutsche Post 2

Paul Wolf                                                                   23. Januar 2009

Horststr. 6

51063 Köln

Tel.: 0221-2783834

   

Petitionsausschuss

Deutscher Bundestag

Platz der Republik 1

11011 Berlin

 

Aktenzeichen:              Pet 1-16-09-901-048508

   

Ergänzung 1

zu meiner Petition vom 19. Dezember 2008

nach Art. 17, 3, 16a, 20 Abs. 1 Grundgesetz gegen das geltende Rassendiskriminierende PostIdentverfahren Identifikation bei der Deutschen Post AG

   

Sehr geehrte Damen und Herren,

1.      am 08.01.2009 habe ich erneut versucht für mich dieses PostIdentverfahren Identifikation bei der Postfiliale von der Deutschen Post AG in einer anderer Nachbarstadt Leverkusen für die Beantragung für mich einer Barclaycard-Kreditkarte durchführen lassen. Aus gleichen Gründen wurde mir dieses PostIdentverfahren Identifikation nicht durchgeführt verweigert.

 

2.      Würden Sie bitte die Deutsche Post AG parlamentarisch dazu verpflichten, in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen über PostIdentverfahren Identifikation, in ihrem zentralen Computersystem-PostIdentverfahren Identifikation die Zeile Travel document oder Reiseausweis oder sonstiges technisch einfügen lassen.

 

3.      In diesem Reiseausweis steht auf der zweiten Seite des Umschlags ganz klar typographisch gedruckt: „Dieser Reiseausweis wird lediglich zu dem Zweck ausgestellt, der Inhaberin/dem Inhaber als Reiseausweis an Stelle eines nationalen Reisepasses zu dienen“, die aber keiner Deutschen Post AG Angestellte durchlesen analisieren wollten und haben mich ohne eine irgendwelche Erklärung jedes Mal sofort abgestoßen.

 

4.      Die Postfilialeleiter an der Postfiliale 51069 und die Postfilialeleiterin und die Leiterin der Rechtsabteilung an der Postfiliale 50667 wollten es auch gar nichts durchlesen, diesen Sachverhalt nicht ermitteln, haben mir beinah ein Hausverbot ausgesprochen und haben mich einfach höfflich und sehr beharrlich aufgefordert, dem Betrieb nicht zu stören und die Postfiliale unverzüglich zu verlassen.

 

5.      Die Hauptaufgabe dieses PostIdentverfahren Identifikation bei der Deutschen Post AG ist nur eine kleine „amtliche“ mechanische Feststellung und die Bestätigung der Richtigkeit meiner in meinem Vertrag eingetragenen Angaben Daten Name Vorname Geburtsdatum Wohnort Bildfoto, nicht aber die Überprüfung der politischen Bedeutung meines Status, meiner Rechtsstellung, meines Aufenthalts, Zweck und Ziel meines Reiseausweises, nicht aber die Überprüfung der Richtigkeit dieses meines deutschen amtlichen „Reiseausweises“.

 

6.      Für solche kleine 2-minütige mechanische Vergleichung meines diesen „Reiseausweises“ mit meinem schriftlich befassten Vertrag auf die Eröffnung mir eines Bankkontos oder Kreditkarte ist durchaus genug solcher vom deutschen Rechtsstaat von deutschen Behörden amtlich ausgestellten „Reiseausweis“.

 

7.      Der Konzern Deutsche Post AG überholt somit ihre Zuständigkeit, greift rechtsmissbräuchlich in die staatliche Handlung des Staates ein und überprüft sie, kontrolliert sie, stellt sie diese amtliche Handlung des deutschen Rechtsstaates, des deutschen Gesetzgebers in die Frage!

 

8.      Dieses ganze auch nach Völkerrecht Unrecht stammt aus den Jahren 1951 und 1954, wann die englischen Textausgaben der damals verabschiedeten Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 und Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen 28. September 1954 Artikel 27 und Artikel 28 entsprechend und die Anhänge zu diesen Artikeln in der deutschen Sprache amtlich falsch übersetzt waren. Die amtlichen Übersetzungen der Art. 27 und 28 bei diesen beiden Abkommen von englischer Sprache in Deutsch sind falsch!

 

9.      Geltende englische Version von…, die diese deutschen „Reiseausweise“ regeln, lauten:

Convention Relating to the Status of Refugees on 28 July 1951

 

Article 27 - Identity papers

The Contracting States shall issue identity papers to any refugee in their territory who does not possess a valid travel document.

 

Article 28 - Travel documents

1. The Contracting States shall issue to refugees lawfully staying in their territory travel documents for the purpose of travel outside their territory, unless compelling reasons of national security or public order otherwise require, and the provisions of the Schedule to this Convention shall apply with respect to such documents. The Contracting States may issue such a travel document to any other refugee in their territory; they shall in particular give sympathetic consideration to the issue of such a travel document to refugees in their territory who are unable to obtain a travel document from the country of their lawful residence.

 

2. Travel documents issued to refugees under previous international agreements by parties thereto shall be recognized and treated by the Contracting States in the same way as if they had been issued pursuant to this article.

 

Artikel 27 - Personalausweise

Die vertragschließenden Staaten werden jedem Flüchtling, der sich in ihrem Gebiet befindet und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis ausstellen.

 

Artikel 28 - Reiseausweise

1. Die vertragschließenden Staaten werden den Flüchtlingen, die sich rechtmäßig in ihrem Gebiet aufhalten, Reiseausweise ausstellen, die ihnen Reisen außerhalb dieses Gebietes gestatten, es sei denn, dass zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung entgegenstehen; die Bestimmungen des Anhanges zu diesem Abkommen werden auf diese Ausweise Anwendung finden. Die vertragschließenden Staaten können einen solchen Reiseausweis jedem anderen Flüchtling ausstellen, der sich in ihrem Gebiet befindet; sie werden ihre Aufmerksamkeit besonders jenen Flüchtlingen zuwenden, die sich in ihrem Gebiet befinden und nicht in der Lage sind, einen Reiseausweis von dem Staat zu erhalten, in dem sie ihren rechtmäßigen Aufenthalt haben.

 

2. Reiseausweise, die aufgrund früherer internationaler Abkommen von den Unterzeichnerstaaten ausgestellt worden sind, werden von den vertragschließenden Staaten anerkannt und so behandelt werden, als ob sie den Flüchtlingen aufgrund dieses Artikels ausgestellt worden wären.

 

Convention relating to the Status of Stateless Persons on 28 September 1954

Article 27. - Identity papers

The Contracting States shall issue identity papers to any stateless person in their territory who does not possess a valid travel document.

Article 28. - Travel documents

The Contracting States shall issue to stateless persons lawfully staying in their territory travel documents for the purpose of travel outside their territory, unless compelling reasons of national security or public order otherwise require, and the provisions of the schedule to this Convention shall apply with respect to such documents. The Contracting States may issue such a travel document to any other stateless person in their territory; they shall in particular give sympathetic consideration to the issue of such a travel document to stateless persons in their territory who are unable to obtain a travel document from the country of their lawful residence.

 

Artikel 27 - Personalausweise

Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen, der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis aus.

 

Artikel 28 - Reiseausweise

Die Vertragsstaaten stellen den Staatenlosen, die sich rechtmäßig in ihrem Hoheitsgebiet aufhalten, Reiseausweise aus, die ihnen Reisen außerhalb dieses Hoheitsgebiets gestatten, es sei denn, dass zwingende Gründe der Staatssicherheit oder der öffentlichen Ordnung dem entgegenstehen; auf diese Ausweise findet der Anhang zu diesem Übereinkommen Anwendung. Die Vertragsstaaten können auch jedem anderen in ihrem Hoheitsgebiet befindlichen Staatenlosen einen solchen Reisepass ausstellen; sie werden insbesondere wohlwollend die Möglichkeit prüfen, solche Reiseausweise denjenigen in ihrem Hoheitsgebiet befindlichen Staatenlosen auszustellen, die von dem Land, in dem sie ihren rechtmäßigen Aufenthalt haben, keinen Reiseausweis erhalten können.

 

10.      Uns über 2 Millionen in Deutschland lebenden ausländischen Mitbewohnern anerkannte Flüchtlinge, Staatenlose, Heimatlose, Russlandjuden wurden gar keine nach Art. 27 Personalausweise ausgestellt! Wenn uns die Bundesrepublik Deutschland doch Personalausweise ausgestellt hätte, hätten diese Petition dieser Sachverhalt und diese Rassendiskriminierung von der Deutschen Post AG nicht geschehen!

 

11.      In der geltenden englischen amtlichen Textausgabe stehen in beiden Art. 28 entsprechend die Bedeutungen Travel documents, aber in der geltenden deutschen amtlich übersetzten Textausgabe steht schon Reiseausweise. Das ist eine falsche nicht Tatsachen entsprechende amtliche Übersetzung von der englischen rechtlichen Bedeutung Travel document.

 

12.      Eine richtige im rechtlichen Sinne übertragbare Übersetzung für das rechtliche englische Wort und für die rechtliche englische Bedeutung Travel document ist die deutsche rechtliche Bedeutung Reisepass und auf keinen Fall Reiseausweis.

 

13.      Das Wort Reisedokument wäre auch eine falsche Übersetzung von der Rechtsbedeutung Travel document in Deutsch, weil das Wort Dokument ein englisches Wort ist, und es muss auch in Deutsch übersetzt werden. Deshalb es wird hier der rechtliche Sinn des Rechtsbegriffes Travel document gemeint, der sich nur durch die deutsche rechtliche Bedeutung Reisepass rechtlichgenau übertragen ausdrücken lässt.

 

14.      Auf geltenden amtlichen deutschen Reiseausweisen für Flüchtlinge, Reiseausweis für Staatenlose, Reiseausweis für Heimatlose, Reiseausweise für Ausländer ist dieses falsche völkerrechtrechtswidrige Wort Reiseausweis absichtlich groß und als erstes über der englischen und französischen Worten Travel document und Titre de Voyage gedruckt.

 

15.      Dadurch entsteht bei jedem deutsch sprechenden Leser als aller erste ein Bild, es wäre kein Reisepass und kein Personalausweis, sondern ein irgendwelcher unverständlicher fraglicher Reiseausweis? Sie stellen solchen Reiseausweis sofort in Frage, wo, von welcher Behörde er ausgestellt war, wir sehen solchen Reiseausweis zum ersten Mal und sie lehnen ihn zur Sicherheit nach Motto, lieber jetzt ablehnen als später Ärger bekommen, ohne Überlegen ab.

 

16.      Die Deutschen Post AG Angestellte nahmen auch nur dieses große und als erste bedruckte deutsche Wort Reiseausweis wahr, aber die englischen und französischen Texte nahmen sie gar nicht wahr und gaben sie sich keinerlei Mühe selbst diese englischen und französischen Worte Travel document in Deutsch zu übersetzen. Aber wenn die Postangestellte dieses englische Wort Travel document doch selbst in Deutsch als Reisedokument übersetzt hätten, bekämmen sie dann wieder das nicht ihrem Computersystem entsprechende Wort Reisedokument, weil ihr Computersystem nur die Worte Reisepass oder Personalausweis akzeptiert.

 

17.      Unter der rechtlichen englischen Bedeutung Travel document wird ein rechtliches Dokument gemeint, das die weltweite zwischenstaatliche Reise ermöglicht gewährleistet garantiert. Aber durch das angewendete falschübersetzte deutsche Wort Reiseausweis verkleinert sich begrenzt sich diese rechtliche Pass-Bedeutung, gibt klein bei, macht die ungehinderte zwischenstaatliche Reisemöglichkeit unmöglich.

 

18.      Dieses geltende deutsche Wort Reiseausweis verfügt widerspiegelt auf keinen Fall die ursprünglich vorgesehene rechtlich breite Rechtsbedeutung und den vorgesehenen rechtlichen Sinn wie das Wort Travel document oder Reisepass.

 

19.      Ein Travel document muss die Reise auf der ganzen Welt ermöglichen garantieren. Ein Reisedokument Travel document vertritt die Identität des entsprechenden Staates in der ganzen Welt.

 

20.      Ein Travel document bedeutet ein Dokument, das für das Passieren jeder zwischenstaatlichen nationalen Grenze für die Reise zwischen Staaten vorgesehen ist.

 

21.      Ein Ausweis ein Personalausweis ein Reiseausweis ist ein Dokument, das für das Aufhalten für das Ausweisen für die Reise in dem Inneren in der nationalen Grenze des Hoheitsgebiets nur des entsprechenden Staates (Deutschland) vorgesehen ist.

 

22.      Für das Passieren jeder zwischenstaatlichen nationalen Grenze, für das Visum der Botschaften für die amtlichen Sichtvermerke der Grenzschutzpolizei der Zollamtbeamten ist nur ein Travel document oder auf deutsch nur Reisepass vorgesehen und auf keinen Fall ein Personalausweis oder Reiseausweis. Alle solchen Aufgaben Erfordernissen kann nur ein Reisepass erfüllen, dafür ist er vorgesehen.

 

23.      Es existieren in dem Völkerrecht in der ganzen Welt keinerlei solche ähnliche Rechtsbedeutung wie Reiseausweis in Deutschland, sondern entweder Travel document (Reisepass) oder Identity papers (Personalausweis). In Deutschland gelten für Deutsche auch ein Reisepass für die Außen-, Weltreise und ein Personalausweis für die inneren Angelegenheiten der Deutschen.

 

24.      In der geltenden englischen amtlichen Versionen dieses Travel document, die jetzt den Flüchtlingen und den Staatenlosen in England und USA ausgestellt werden, steht das Wort Travel document gedruckt.

 

25.      In der geltenden franzosischer und schweizerischen amtlichen Versionen dieses Reisepasses steht das Wort Titre de Voyage gedruckt.

 

26.      In der geltenden österreichischen amtlichen Version dieses Reisepasses stehen die Worte Reisedokument Travel document gedruckt.

 

27.      Diese geltende amtliche deutsche Rechtsbedeutung Reiseausweis ist so dumm unverständlich und völkerrechtrechtswidrig, so dass ihre deutschen Firmen wie Konzern Deutsche Post AG ihn in ihrem ganzen Hoheitsgebiet Deutschland nicht anerkennen, ihm in ihrem eigenen ganzen deutschen Heimatstaat kein Vertrauen schenken. Das deutsche Volk, die deutschen Firmen drücken diesem deutschamtlichen Stück Papier demonstrativ ihre Verachtung aus, obwohl sie von ihrem deutschen Heimatstaat ausgestellt werden.

 

28.      Sogar in Wikipedia haben die deutschen Autoren den „völkerrechtrichtigen“ österreichischen Reiseausweis für Flüchtlinge als Musterbeispiel gestellt, nicht aber den völlig völkerrechtwidrigen deutschen Reiseausweises für Flüchtlinge. Und immerhin dieses österreichische Wort Reisedokument ist auch falsch. Er müsste ein Reisepass genannt sein.

 

29.      Mit diesem geltenden amtlichen deutschen Reiseausweis haben mich sogar nach die Schweiz und nach Tschechien nicht zugelassen.

 

30.      Aus politischen flüchtlingsfeindlichen Gründen will die Bundesrepublik Deutschland auf keinen Fall das rechtliche Wort diese rechtliche Bedeutung Reisepass einführen, damit Flüchtlinge immer wüssten, dass sie in Deutschland doch nur vorübergehend sind, ansonst mit einem „deutschen Reisepass“ werden sie sich hier in Deutschland ganz gemütlich und zu sicher fühlen….

 

31.      Durch diese falsche aber feine deutsche Übersetzung diskriminiert die Bundesrepublik Deutschland massenhaft anerkannte Flüchtlinge Staatenlosen und Heimatlosen.

 

32.      Würden Sie bitte die Deutsche Post AG parlamentarisch dazu verpflichten, in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen über PostIdentverfahren Identifikation, in ihrem zentralen Computersystem-PostIdentverfahren Identifikation die Zeile Travel document oder Reiseausweis oder sonstiges technisch einfügen lassen.

 

33.      Würden Sie bitte ihre Bundesrepublik Deutschland parlamentarisch dazu verpflichten, diese Sprachfehler Falschübersetzung in den Art. 27 und Art. 28 entsprechend der geltenden amtlichen englischen Textausgaben Travel document unverzüglich gesetzlich korrigieren bereinigen lassen und auf allen diesen geltenden falschen deutschen Reiseausweisen anstatt des falschen gedruckten Wortes Reiseausweis das richtige Wort Reisepass in der Druckerei bedrucken lassen.

 

34.      Würden Sie bitte ihre Bundesrepublik Deutschland parlamentarisch dazu verpflichten, uns den über 2 Millionen in Deutschland lebenden ausländischen Mitbewohnern anerkannte Flüchtlinge, Staatenlose, Heimatlose, Russlandjuden die Personalausweise nach Art. 27 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 und Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen 28. September 1954 Artikel 27 entwickeln ausfertigen und nachträglich ausstellen lassen. Dieser neue nach Art. 27 Personalausweis muss dem deutschen Personalausweis ähnlich sein.

 

35.      Ich gebe nicht auf. Ich werde mir meine Menschenrechte meine Grundrechte aus Art. 16a Grundgesetz beharrlich durchsetzen. Wenn sie nicht dieser Petition abhelfen, sie ablehnen, nicht dieses Unrecht beseitigen, werde ich meine weiteren Petitionen gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem EU-Parlament vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte einreichen.

 

36.      Eine Kopie dieses ganzen Sachverhaltens schicke ich jetzt dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) Amt des Vertreters in der Bundesrepublik Deutschland zur amtlichen Kontrolle zu.

 

Paul Wolf

 

Anlage:

 

http://en.wikipedia.org/wiki/1951_Convention_Travel_Document

http://en.wikipedia.org/wiki/Travel_Document

http://en.wikipedia.org/wiki/Convention_Relating_to_the_Status_of_Refugees

http://en.wikipedia.org/wiki/1954_Convention_Relating_to_the_Status_of_Stateless_Persons

http://de.wikipedia.org/wiki/Pass_(Dokument)