Verwaltungsgericht Köln 26. Mai 2009 n. Chr.
Postfach 10 37 44
50477 Köln
Aktenzeichen: 25 K 2730/09
Kläger: Paul Wolf
Horststr. 6
51063 Köln
Staatenloser Einbürgerungsbewerber (kein Ausländer)
Staatenlosenreiseausweis: ZOC4PYNT3
Anerkannter Asylberechtigter seit 1997
Niederlassungserlaubnis
Mongolische schlitzäugige Volkszugehörigkeit
Katholik
Bitterarmer Langzeit-1-EURO-JOBber
Hauptbeklagte: Polizeipräsidium Köln
Walter-Pauli-Ring 2 – 4
51103 Köln
Beklagte 2: Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
Völklinger Str. 49
40221 Düsseldorf
Beklagte 3: Verfassungsschutzamt für das Land NRW
Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Abteilung VI
Haroldstraße 5
40213 Düsseldorf
Stellungnahme und Erinnerung
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 25. Mai 2009 nach 16.00 Uhr haben mich auf der Regentenstraße zwei starke unbekannte deutschaussehende Männer in der Zivilkleidung angehalten und haben mich mit Drohungen angesprochen. Herr Wolf sie wollen doch deutschen Pass erhalten, aber sie verklagen die Polizei? Hören sie mit diesem Scheiß auf! Wenn sie ihre Klage nicht zurück nehmen, wenn sie mit diesem Scheiß nicht aufhören, bringen wir sie um! Und sie sind schnell weg gegangen. Ich habe Angst bekommen. Ich war ratlos. Ich gebe aber nicht auf! Obwohl die Polizeibeamten mir mit der Ermordung meiner staatenlosen Person drohen, gebe ich auf keinen Fall auf!
Ich habe eine große Angst, dass die „Polizeibeamten“ „Kripobeamten“ „Staatsschutzpolizeibeamten“ „Verfassungsschutzbeamten“ mich für diese Klage vor ihnen umbringen! Würden Sie bitte meine Leben beschützen! Ich habe Angst!
Bis heute haben diese Beklagten gar nichts gemacht! Die Beklagten verachten schon auch das Verwaltungsgericht Köln!
Würden sie bitte das Polizeipräsidium Köln, das Landeskriminalamt NRW, das Verfassungsschutzamt NRW verpflichten, mir einen ganz neuen Computer zu geben!
Würden sie bitte die Beklagten das Polizeipräsidium Köln, das Landeskriminalamt NRW, das Verfassungsschutzamt NRW verpflichten, alle von mir ausgeraubten ausgeplünderten Sachen mir sofort zurück zu geben!
Ich will nur einen neuen Computer anstatt Ausgeraubten haben und ich will meinen alten Computer haben, weil es dort meine wichtigen Lebensdateien gespeichert sind!
Ich muss meine Bewerbungen intensiv schreiben. Ich muss mir einen Arbeitsplatz intensiv suchen. Ich muss meine Arbeitsucheportals besuchen und regelmäßige Arbeitsangebote erhalten und auf sie sofort reagieren. Ich muss meinen Pflichtschriftverkehr mit der Arbeitsagentur mit der ARGE mit der Arbeitsqualifikationsschule mit der 1-EURO-Job-Stelle mit der Ausländerbehörde mit der Einbürgerungsbehörde mit den Gerichten fleißig führen. Ich muss ständig meine berufliche Qualifikation durch Onlineangebote von der Arbeitsagentur und von den Zeitfirmen ständig Online üben und verbessern. Ich muss Deutsch und Englisch lernen. Ich muss entsprechende Hausaufgaben Hausarbeiten machen. Ich mache mir auch Online-Führerschein. Ich muss auch ständige politische Newsletters Informationen von dem Integrationsministerium von den Wahlkampfkommissionen erhalten. Ich bin ein ehrenamtlicher Helfer bei der Wahlkommission für den Wahlbezirk Köln.
Ich habe kein Geld ständig Internetcafes zu besuchen, weil es mir dort zu teuer ist, dabei zahle ich schon meine monatlichen Gebühren bei dem Telefonanbieter, obwohl ich diese vier Monate keinen Computer gehabt hatte.
Würden sie bitte das Polizeipräsidium Köln, das Landeskriminalamt NRW, das Verfassungsschutzamt NRW verpflichten, mir mein Arbeitsschneidwerkzeug „Carl Walther“ mit Gravur „Wolf“, das ich für die Eröffnung der Kartons und Bindungsschnüre bei der Arbeit verwende, zurückgeben. Ich habe jetzt offene Wunde an meinen Händen, weil ich jetzt gezwungen bin, alle Kartons bei der Arbeit mit bloßen Händen zu öffnen. Ich habe jetzt eine große Angst, diese 1-EURO-Job-Stelle zu verlieren.
Warum diese Polizisten-Kripo-Verfassungsschutz-Räuber-Plünderer überhaupt mein Arbeitsschneidwerkzeug aus meiner Wohnung mitgenommen haben? Ich bin bitterarm. Ich habe kein Geld mir ein anderes Arbeitsschneidwerkzeug zu kaufen.
Für Staatenlosen führt das Polizeipräsidium keine Strafermittlungen. Staatenlose haben in Köln kein Recht auf die Strafanzeigeerstattung. Staatenlosen stehen nicht unter dem Schutz des Strafgesetzbuches. Das deutsche Strafgesetzbuch gilt nicht für Staatenlosen.
Die Würde des Staatenlosen ist antastbar. Sie zu erniedrigen und zu verachten ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt!
Paul Wolf
Staatenloser Mitbürger