155 LKA NRW

Verwaltungsgericht Köln                                                                 29. Mai 2009 n. Chr.

Postfach 10 37 44

50477  Köln

 

Aktenzeichen:            25 K 2730/09

 

Kläger:            Paul Wolf

Horststr. 6

51063 Köln

Staatenloser Einbürgerungsbewerber (kein Ausländer)

Staatenlosenreiseausweis:      ZOC4PYNT3

Anerkannter Asylberechtigter seit 1997

Niederlassungserlaubnis

Mongolische schlitzäugige Volkszugehörigkeit

Katholik

Bitterarmer Langzeit-1-EURO-JOBber

 

Hauptbeklagte:           Polizeipräsidium Köln

Walter-Pauli-Ring 2 – 4

51103 Köln

 

Beklagte 2:                 Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen

Völklinger Str. 49

40221 Düsseldorf

 

 

Stellungnahme

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

1.       ich habe die Stellungnahme des Landeskriminalamtes NRW vom 28. Mai 2009 erhalten.

 

2.       Alles was dort geschrieben steht, ist Üble Nachrede Verleumdung Mongolenverfolgung Rassendiskriminierung…. mit einem Ziel meine einwandfreie gesetztreue staatenlose Person amtlich zu verschmutzen, damit mir die deutsche Staatsangehörigkeit nicht verliehen. Solange gegen einen Einbürgerungsbewerber ein Strafverfahren anhängig ist, gilt sein Einbürgerungsverfahren als ausgesetzt. Und mir ist schließlich vollkommen egal, was sie schreiben….

 

3.       All diese Fragen werden jetzt beim OLG Köln und bei zwei Einbürgerungsverfahrens beim VG Köln geprüft.

 

4.       Ich fordere jetzt in diesem verwaltungsgerichtlichen Verfahrens 25 K 2730/09 nur folgendes:

 

5.       Würden sie bitte die Beklagten das Polizeipräsidium Köln und das Landeskriminalamt NRW verpflichten, mir einen ganz neuen Computer zu geben!

 

6.       Würden sie bitte die Beklagten das Polizeipräsidium Köln und das Landeskriminalamt NRW verpflichten, alle von mir ausgeraubten ausgeplünderten Sachen mir sofort zurück zu geben!

 

7.       Ich will mir nur einen neuen Computer anstatt Ausgeraubten haben und ich will meinen alten Computer haben, weil es dort meine wichtigen Lebensdateien gespeichert sind!

 

8.       Ich muss meine Bewerbungen intensiv schreiben. Ich muss mir einen Arbeitsplatz intensiv suchen. Ich muss meine Arbeitsucheportals besuchen und regelmäßige Arbeitsangebote erhalten und auf sie sofort reagieren. Ich muss meinen Pflichtschriftverkehr mit der Arbeitsagentur mit der ARGE mit der Arbeitsqualifikationsschule mit der 1-EURO-Job-Stelle mit der Ausländerbehörde mit der Einbürgerungsbehörde mit den Gerichten fleißig führen. Ich muss ständig meine berufliche Qualifikation durch Onlineangebote von der Arbeitsagentur und von den Zeitfirmen ständig Online üben und verbessern. Ich muss Deutsch und Englisch lernen. Ich muss entsprechende Hausaufgaben Hausarbeiten machen. Ich mache mir auch Online-Führerschein. Ich muss auch ständige politische Newsletters Informationen von dem Integrationsministerium von den Wahlkampfkommissionen erhalten. Ich bin ein ehrenamtlicher Helfer bei der Wahlkommission für den Wahlbezirk Köln.

 

9.       Ich habe kein Geld ständig Internetcafés zu besuchen, weil es mir dort zu teuer ist, dabei zahle ich schon meine monatlichen Gebühren bei dem Telefonanbieter, obwohl ich diese vier Monate keinen Computer gehabt hatte.

 

10.    Würden sie bitte die Beklagten das Polizeipräsidium Köln und das Landeskriminalamt NRW verpflichten, mir mein Arbeitsschneidwerkzeug „Carl Walther“ mit Gravur „Wolf“, das ich für die Eröffnung der Kartons und Bindungsschnüre bei der Arbeit verwende, zurückgeben. Ich habe jetzt offene Wunde an meinen Händen, weil ich jetzt gezwungen bin, alle Kartons bei der Arbeit mit bloßen Händen zu öffnen. Ich habe jetzt eine große Angst, diese 1-EURO-Job-Stelle zu verlieren.

 

11.    Warum diese Polizisten-Kripo-Verfassungsschutz-Räuber-Plünderer überhaupt mein Arbeitsschneidwerkzeug aus meiner Wohnung mitgenommen haben? Ich bin bitterarm. Ich habe kein Geld mir ein anderes Arbeitsschneidwerkzeug zu kaufen.

 

12.    Für Staatenlosen führt das Polizeipräsidium keine Strafermittlungen. Staatenlose haben in Köln kein Recht auf die Strafanzeigeerstattung. Staatenlosen stehen nicht unter dem Schutz des Strafgesetzbuches. Das deutsche Strafgesetzbuch gilt nicht für Staatenlosen.

 

13.    Die Würde des Staatenlosen ist antastbar. Sie zu erniedrigen und zu verachten ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt!

 

14.    Würden sie bitte mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben! Würden sie bitte mir das deutsche Wahlrecht, das deutsche Stimmrecht, das deutsche Mitbestimmungsrecht, das deutsche politische Teilhaberecht geben! Ich habe alle Voraussetzungen für die Einbürgerung noch seit 2002 erfüllt! Ich will den Bundestag wählen! Ich will das Recht auf das deutsche Wahlrecht Stimmrecht Mitbestimmungsrecht Teilhaberecht haben! Ich werde meine staatenlosen Einbürgerungsanträge bis zum Jahr 2062 ununterbrochen stellen! Das ist mein heiliger Kampf um das Wahlrecht um das Stimmrecht!

 

Paul Wolf

Staatenloser Mitbürger