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Dienstgericht für Richter bei                                        13. Januar 2009

dem Landgericht Düsseldorf

Postfach 101140

40002  Düsseldorf

 

Aktenzeichen:              DG-1/2009

 

Antragsteller:            Paul Wolf

Horststr. 6

51063  Köln

Staatenlos Heimatlos

Staatenlosenreiseausweis:        ZOC4PYNT3

Anerkannter Asylberechtigter seit 1997

Niederlassungserlaubnis für die BRD

Mongolische Volkszugehörigkeit

 

Antragsgegner:          Der Beschuldigte Vorsitzender Richter-Verbrecher am 19. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen Bernd Kampmann

Postfach 6309

48033 Münster

  

 

8 (achter) heimatloser staatenloser Antrag

nach §§ 71 Abs. 2 GVG, 35 Abs. 2, 37 Nr. 1, 40, 47, 48 Abs. 1 Nr. 6, 49 LRiG i.V.m Art. 5 Abs. 3, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3, Art. 34, Art. 97 Abs. 1, Art. 98, Art. 101 Abs. 1 S. 1, Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 13 Nr. 9, 58 ff. BVerfGG, §§ 25, 30 Abs. 1 Nr. 1, 35 DRiG gegen die verbrecherliche Anstiftung zur massiven richterlichen bandenmäßigen Rechtsbeugung von dem Beschuldigten Vorsitzender Richter-Verbrecher am 19. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen Bernd Kampmann und seinem ganzen verbrecherlichen faschistischen richterlichen Team am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen nach §§339, 333, 323c, 221 StGB zu Gunsten des deutschen „Rechtsstaates“ und zu meinem heimatlosen staatenlosen Nachteil als mongolischer heimatloser staatenloser Mitbürger in meiner laufenden heimatlosen staatenlosen Berufung 19 A 1276/07

  

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

1.      hiermit stelle ich nach §§ 71 Abs. 2 GVG, 35 Abs. 2, 37 Nr. 1, 40, 47, 48 Abs. 1 Nr. 6, 49 LRiG i.V.m Art. 5 Abs. 3, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3, Art. 34, Art. 97 Abs. 1, Art. 98, Art. 101 Abs. 1 S. 1, Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 13 Nr. 9, 58 ff. BVerfGG, §§ 25, 30 Abs. 1 Nr. 1, 35 DRiG gegen die verbrecherliche Anstiftung zur massiven richterlichen bandenmäßigen Rechtsbeugung von dem Beschuldigten Vorsitzender Richter-Verbrecher am 19. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen Bernd Kampmann und seinem ganzen verbrecherlichen faschistischen richterlichen Team am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen nach §§339, 333, 323c, 221 StGB zu Gunsten des deutschen „Rechtsstaates“ und zu meinem heimatlosen staatenlosen Nachteil als mongolischer heimatloser staatenloser Mitbürger in meiner laufenden heimatlosen staatenlosen Berufung 19 A 1276/07 meinen diesen achten heimatlosen staatenlosen Antrag.

 

2.      Meinen diesen achten heimatlosen staatenlosen Antrag begründe ich wie folgt: würden Sie bitte gegen den Beschuldigten Vorsitzender Richter-Verbrecher am 19. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen Bernd Kampmann und sein ganzes verbrecherliches faschistisches richterliches Team am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eine nach §§339, 333, 323c, 221 StGB Strafermittlung vom Amts wegen einleiten, gegen ihn eine öffentliche Anklage (Klageerzwingungsverfahren) erheben, ihn vor dem Strafgericht stellen, ihn aus dem Richterdienst für immer entfernen und seinen richterlichen Status und seine richterliche Dienstbekleidung für immer aberkennen.

 

3.      Der Beschuldigte Vorsitzender Richter-Verbrecher am 19. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen Bernd Kampmann und sein ganzes verbrecherliches faschistisches richterliches Team am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen bleiben in meiner gesetzmäßigen Berufung 19 A 1276/07 seit 3 Jahren vorsätzlich absichtlich untätig, macht mit meiner gesetzmäßigen Berufung 19 A 1276/07 seit 3 Jahren gar nichts!

 

4.      Untätigkeit eines Richters gehört nur zum Straftatbestand richterliche Rechtsbeugung nach §339 StGB! Untätigkeit eines Richters ist eine richterliche Rechtsbeugung nach §339 StGB! Rechtsbeugung eines Richters nach §339 StGB durch seine vorsätzliche richterliche Untätigkeit!

 

5.      Der Beschuldigte Vorsitzender Richter-Verbrecher am 19. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen Bernd Kampmann und sein ganzes verbrecherliches faschistisches richterliches Team am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen müssen arbeiten gerichtlich verhandeln und in meiner Berufung 19 A 1276/07 seine verfassungsmäßige gesetzmäßige richterliche Entscheidung treffen.

 

6.      Würden Sie bitte gemäß Art. 97 Grundgesetz das ganze verbrecherliche faschistische richterliche Team am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen und diesen Beschuldigten Vorsitzender Richter-Verbrecher am 19. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen Bernd Kampmann zur verfassungsmäßigen Prüfung meiner verwaltungsgerichtlichen Berufung 19 A 1276/07 verpflichten, in meinem heimatlosen staatenlosen gesetzmäßigen verwaltungsgerichtlichen Berufungsverfahren 19 A 1276/07 beim Oberverwaltungsgericht NRW unverzüglich eine endgültige verfassungsmäßige richterliche Entscheidung fallen lassen. Dafür werden diese „Richter“ bezahlt! Sie müssen ihre Arbeit tun. Für ihre Arbeit erhalten sie einen monatlichen Gehalt 15.000 EURO!

 

7.      Dieses ganze verbrecherliche faschistische richterliche Team am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen prüft nicht mein dieses Berufungsverfahren 19 A 1276/07 seit 10.01.2006!

 

8.      Die Richter, der Beschuldigte Vorsitzender Richter-Verbrecher am 19. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen Bernd Kampmann und sein ganzes verbrecherliches faschistisches richterliches Team am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen verachten durch ihre seit 3 Jahren verbrecherliche Untätigkeit demonstrativ meine Person als eine mongolische Minderheit mit der Begründung, unser deutsches Volk, unser deutscher Rechtsstaat seien für heimatlose staatenlose Kläger nicht zuständig. Heimatlose Staatenlose haben in der Bundesrepublik Deutschland keinerlei Recht auf eine irgendwelche verwaltungsgerichtliche Verhandlung. Die Verwaltungsgerichte existieren in der Bundesrepublik Deutschland nicht für Heimatlose und Staatenlose. Der Kläger müsse nur die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen. Heimatlose Staatenlose haben in der Bundesrepublik Deutschland überhaupt keinerlei Recht vor den deutschen Gerichten irgendwelche Klage einzulegen! Das ganze Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland insbesondere Art. 97 Grundgesetz gelte nicht für Heimatlose und Staatenlose! Heimatlose Staatenlose stehen nicht unter dem Schutz des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland!

 

9.      Solche verbrecherliche Auslegung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland des Art. 97 Grundgesetz von allen Richtern am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen ist ein Verbrechertum, ist Nazijustiz! Heimatlose Staatenlose haben in der Bundesrepublik Deutschland gleiches Recht wie alle Deutsche vor den Verwaltungsgerichten ihre verwaltungsgerichtlichen Klagen einzulegen insbesondere in Einbürgerungsklagen in den deutschen Staatsverband!

 

10.      Und das Oberlandesgericht Hamm und beide Staatsanwaltschaften der Generalstaatsanwalt Hamm und die Staatsanwaltschaft Münster leisten mir keinerlei Hilfe, haben keinerlei Strafermittlungen durchgeführt!

 

11.      Warum dieser „Richter“ Bernd Kampmann meine Berufung 19 A 1276/07 schon seit 3 Jahren nicht prüft, mit ihr 3 Jahre lang gar nichts macht?

 

12.      Genau durch diese seit 3 Jahren vorsätzliche absichtliche Untätigkeit macht sich dieser „Richter“ Bernd Kampmann in seiner nach §§339, 333, 323c, 221 StGB richterlichen Rechtsbeugung strafbar!

 

13.      Der Beschuldigte Vorsitzender Richter-Verbrecher am 19. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen Bernd Kampmann verletzt durch ihre gemeinsame verbrecherliche richterliche bandenmäßige vorsätzliche absichtliche Untätigkeit in meiner Berufung 19 A 1276/07 mein Recht auf die Offenheit meines mir garantierten aus Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetz heimatlosen staatenlosen Rechtsweges und macht mein heimatloses staatenloses Recht auf ein faires und zugiges Verfahren aus Art. 6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 zu.

 

14.      Welche Beweise kann man in dem Tatbestand nach §§339, 333, 323c, 221 StGB verbrecherliche vorsätzliche absichtliche Untätigkeit Rechtsbeugung eines Richters überhaupt noch vorlegen? Dieser Vorsitzender Richter-Verbrecher Bernd Kampmann bleibt in meiner Berufung 19 A 1276/07 seit 3 Jahren vorsätzlich absichtlich untätig und diese seine 3 Jahre lange vorsätzliche absichtliche Untätigkeit ist der Beweis seiner verbrecherlichen richterlichen Rechtsbeugung nach §§339, 333, 323c, 221 StGB!

 

15.      Und warum ich solche Beweise vorlegen muss und wie? Der Staat die entsprechende Strafermittlung muss solche Beweise durch die entsprechende notwendige Strafermittlung herausfinden verschaffen! Nicht ich dem Staat als eine private Person irgendwelche Beweise vorlegen muss, sondern der Staat muss mir seine Beweise vorlegen! Der Staat muss sich solche Beweise durch seine durchgeführte strafrechtliche Ermittlung verschaffen! Das ist die Beweismaxime im deutschen Strafrecht!

 

16.      Ich habe meine Rechtsforderung ganz deutlich und völlig verständlich befasst. Der Sachverhalt ist kindisch einfach und durchaus verständlich!

 

17.      Der Beschuldigte Vorsitzender Richter-Verbrecher am 19. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen Bernd Kampmann verbietet seinen untergebenen Richtern aus rassendiskriminierenden antimongolischen Gründen über meiner heimatlosen staatenlosen gesetzmäßigen Berufung 19 A 1276/07 eine verfassungsmäßige gesetzmäßige verwaltungsgerichtliche Entscheidung zu treffen!

 

18.      Der Beschuldigte Vorsitzender Richter-Verbrecher am 19. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen Bernd Kampmann verbietet seinen untergebenen Richtern aus rassendiskriminierenden antimongolischen Gründen in meiner Berufung 19 A 1276/07 richterlich tätig zu werden, eine richterliche verfassungsmäßige gesetzmäßige verwaltungsgerichtliche Verhandlung in meiner Berufung 19 A 1276/07 durchzuführen, damit keinerlei Mongole die deutsche Staatsangehörigkeit bekäme!

 

19.      Der Beschuldigte Vorsitzender Richter-Verbrecher am 19. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen Bernd Kampmann leistet mir aus rassendiskriminierenden antimongolischen Gründen in meiner Berufung 19 A 1276/07 durch seine richterliche bandenmäßige Rechtsbeugung durch seine unterlassene richterliche bandenmäßige Hilfeleistung nach §323c StGB durch seine 3 Jahre lange vorsätzliche absichtliche bandenmäßige Untätigkeit keinerlei richterliche Hilfe!

 

20.      Das verbrecherliche Oberverwaltungsgericht NRW lehnt diese meine heimatlose staatenlose gesetzmäßige verwaltungsgerichtliche Berufung 19 A 1276/07 bis heute nicht ab und erteilt mir gleichzeitig richterlich bandenmäßig vorsätzlich absichtlich bis heute überhaupt keinerlei Antwort, schweigt beharrlich.

 

21.      Wenn das verbrecherliche Oberverwaltungsgericht NRW meine heimatlose staatenlose gesetzmäßige verwaltungsgerichtliche Berufung 19 A 1276/07 schon seit 3 Jahren lang nicht ablehnen kann, dann das bedeutet, dass sie gar keine Gründe dafür haben! Dann müssen sie meiner heimatlosen staatenlosen Berufung 19 A 1276/07 unverzüglich stattgeben entsprechen zugeben, müssen sie mir die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen!

 

22.      Aber die verbrecherliche Berufungsinstanz macht das vorsätzlich absichtlich richterlich verbrecherlich bandenmäßig nicht. Das verbrecherliche Oberverwaltungsgericht NRW zögert seit 3 Jahren die Entscheidung verbrecherlich vorsätzlich rechtsmissbräuchlich richterlich bandenmäßig hinaus in großer Hoffnung, dass es herum meine heimatlose staatenlose Person vielleicht doch ein irgendwelches „negatives“ Ereignis oder Wunder (Widerruf meiner Asylanerkennung, Abschiebung, strafrechtliche Verhaftung, Krankenhausaufenthalt, Autounfall, Todesfall...) geschehe, auf Grund dessen sie diese meine heimatlose staatenlose Berufung 19 A 1276/07 doch endlich „rechtlich formell“ ablehnen dürften.

 

23.      Auf meine zahlreichen schriftlichen heimatlosen staatenlosen 2202 Erinnerungen, 47 Dienstaufsichtbeschwerden, 61 Verfassungsbeschwerden, 35 Strafanträgen reagiert das verbrecherliche Oberverwaltungsgericht NRW gar nicht, schweigt richterlich bandenmäßig vorsätzlich absichtlich beharrlich, ignoriert mich völlig, gibt mir keinen Rechtsanwalt, pfeift auf mich demonstrativ drauf!

 

24.      Der Beschuldigte Vorsitzender Richter-Verbrecher am 19. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen Bernd Kampmann beugt in meiner Berufung 19 A 1276/07 als Richter als Vorsitzender als Leiter des Gerichts bandenmäßig das Grundgesetz!

 

25.      Solche 3-jährige richterliche verbrecherliche bandenmäßige vorsätzliche absichtliche Untätigkeit des verbrecherlichen Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in meiner Berufung 19 A 1276/07 gehört nicht zu dieser „richterlichen Unabhängigkeit“ nach Art. 97 GG. Das ist schon keine richterliche Unabhängigkeit, sondern offensichtliche richterliche verbrecherliche bandenmäßige vorsätzliche absichtliche nach §339 StGB Rechtsbeugung und nach §323c StGB Unterlassene Hilfeleistung von diesem Beschuldigten Vorsitzender Richter-Verbrecher am 19. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen Bernd Kampmann.

 

26.      Dieser Beschuldigte Vorsitzender Richter-Verbrecher am 19. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen Bernd Kampmann versteckt sich missbräuchlich richterlich bandenmäßig hinter dem Art. 97 GG, hinter dieser richterlichen Unabhängigkeit, damit meiner dieser heimatlosen staatenlosen Berufung 19 A 1276/07 kein Recht geben!

 

27.      Wann ich zu den tausenden Malen zur verbrecherlichen Einbürgerungsbehörde Köln hingehe, verbahnen sie mich aus dem Dienstzimmer jedes Mal mit der Begründung, all ihre Akten seien beim Gericht! Wir haben mit ihrer Einbürgerung gar nix zu tun! Aber das ganze verbrecherliche faschistische richterliche Team am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen bleiben in meiner verfassungsmäßigen verwaltungsgerichtlichen Berufung 19 A 1276/07 über 3 Jahren absichtlich vorsätzlich richterlich verbrecherlich bandenmäßig Untätig!

 

28.      Würden Sie bitte unter dem Gesichtspunkt der Dienstaufsicht meine heimatlose staatenlose verfassungsmäßige Berufung 19 A 1276/07 vom verantwortlichen Richter-Berichterstatter-Verbrecher am verbrecherlichen Oberverwaltungsgericht NRW wegnehmen und einem anderen Richter geben. Würden sie bitte derzeitigen Richter-Berichterstatter-Verbrecher am verbrecherlichen Oberverwaltungsgericht NRW ablösen und einen anderen Richter beauftragen.

 

29.      Das ganze faschistische NAZI-Oberverwaltungsgericht für das faschistische Land Nordrhein-Westfalen befindet sich mit meiner verwaltungsgerichtlichen Berufung 19 A 1276/07 in Befangenheit! Richterliche verfassungsmäßige gesetzmäßige juristische Objektivität ist nicht vorhanden! Diese faschistische Bande von NAZI-Richtern wird niemand in meiner Berufung eine objektive richterliche nach innerer Überzeugung verfassungsmäßige gesetzmäßige Entscheidung treffen. Würden Sie bitte meine Berufung 19 A 1276/07 meine Akten von diesen NAZI-Richtern-Faschisten am NAZI-Oberverwaltungsgericht für das faschistische Land Nordrhein-Westfalen wegnehmen und einem anderen Oberverwaltungsgericht eines anderen Bundeslandes geben.

 

30.      Im Jahr 2005 habe ich vor dem faschistischen Verwaltungsgericht Köln meine verfassungsmäßige heimatlose staatenlose Untätigkeitsklage gegen die Untätigkeit der faschistischen Einbürgerungsbehörde Köln in meinem staatenlosen Einbürgerungsverfahren eingelegt. Die faschistische Einbürgerungsbehörde Köln lehnt diesen meinen im April 2005 gestellten heimatlosen staatenlosen Einbürgerungsantrag bis heute nicht ab und erteilt mir gleichzeitig bis heute überhaupt keinerlei Antwort, schweigt beharrlich, verweist jedes Mal meine heimatlose staatenlose Person aus dem Dienstzimmer.

 

31.      Mein zurückgewiesenes vom faschistischen Verwaltungsgericht Köln heimatloses staatenloses verwaltungsgerichtliches Klageverfahren gegen diese faschistische Untätigkeit der Einbürgerungsbehörde Köln ging am 10.01.2006 in meine heimatlose staatenlose gesetzmäßige verwaltungsgerichtliche Berufung 19 A 1276/07 vor dem faschistischen Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen zusammen mit meinem Antrag auf die Bewilligung mir der Prozesskostenhilfe nach §67 Abs. 1 Satz 2 und §166 VwGO i.V.m. §§ 114, 117 ZPO (Beschwerde gegen Urteil des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 vom 28.03.2007). Die Entscheidung ist bis heute noch nicht gefallen. Das faschistische Oberverwaltungsgericht NRW bleibt in meiner einfachen juristisch unkomplizierten heimatlosen staatenlosen verwaltungsgerichtlichen Berufung 19 A 1276/07 seit 10.01.2006 untätig, zögert die Entscheidung hinaus!

 

32.      Würden Sie bitte ihre faschistische Bundesrepublik Deutschland für diese Verachtung meiner heimatlosen staatenlosen Menschenrechte zur Zahlung mir des Schmerzensgeldes in Hohe von 1. Million EURO (ein Million) verurteilen! Ich verlange von dieser faschistischen Bundesrepublik Deutschland für diese Verachtung meiner heimatlosen staatenlosen Menschenrechte das Schmerzensgeld in Hohe von 1 Million EURO (ein Million).

 

33.      Ihre faschistische Bundesrepublik Deutschland muss mir das Schmerzensgeld in Hohe von ein Million EURO auf mein heimatloses staatenloses Bankkonto: 1900078039 Sparkasse KölnBonn BLZ 37050198 überweisen und muss gleichzeitig in meiner vor dem faschistischen Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen laufenden heimatlosen staatenlosen gesetzmäßigen Berufung 19 A 1276/07 und in meinem „toten“ heimatlosen staatenlosen gesetzmäßigen Einbürgerungsverfahren doch ihre verfassungsmäßige rechtsstaatliche gerichtliche Entscheidungen fallen lassen.

 

34.      Dieser Beschuldigte Vorsitzender Richter-Verbrecher am 19. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen Bernd Kampmann verachtet Staatenlose und 109 Stück lebenden in Deutschland Mongolen-Minderheit! Nur weil meine Person staatenlos sei, nur weil meine Person zu der Minderheit gehöre, will dieser Richter-Verbrecher Bernd Kampmann für Staatenlose und Minderheit keinerlei gerichtliche Verhandlung durchführen! Staatenlose und Minderheit seien für diesen Richter-Verbrecher Bernd Kampmann keine Menschen, seien der hochwertigen deutschen „richterlichen“ Justiz dem Grundgesetz nicht würdig! Staatenlose und Minderheiten existieren nicht für diesen Richter-Verbrecher Bernd Kampmann!

 

35.      Dieser Beschuldigte Vorsitzender Richter-Verbrecher am 19. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen Bernd Kampmann verfolgt die Christen und Juden! Christen und Juden bekommen in dieser muslimischen „Bundesrepublik“ Deutschland keine deutsche Staatsangehörigkeit, aber alle 100% Muslime bekommen die deutsche Staatsangehörigkeit sofort! Alle Muslime lachen uns Christen dafür aus! Nur weil ich ein heimatloser staatenloser Katholik sei, nur weil dieser Mensch ein Jude sei, gib ihm dafür diese muslimische „Bundesrepublik“ Deutschland keine deutsche Staatsangehörigkeit!

 

36.      Dieser Beschuldigten Vorsitzender Richter-Verbrecher am 19. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen Bernd Kampmann ist der Hauptverbrecher, ist der Richtermafiaboss, ist Anstifter zur richterlichen bandenmäßigen Rechtsbeugung in ganzem faschistischen Land Nordrhein-Westfalen!

 

37.      Petitionsausschuss des deutschen Bundestages leistet mir auf meine zahlreichen heimatlosen staatenlosen Petitionen gegen diese vorsätzliche absichtliche verbrecherliche richterliche bandenmäßige Untätigkeit keinerlei Hilfe, ignoriert sie meine Petitionen völlig, gar keine Reaktion, nimmt sie in diesen massiven verbrecherlichen richterlichen bandenmäßigen Handlungen der Richter am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen aktiv teil!

 

38.      Petitionsausschuss des Landtags NRW leistet mir auf meine zahlreichen heimatlosen staatenlosen Petitionen gegen diese vorsätzliche absichtliche verbrecherliche richterliche bandenmäßige Untätigkeit keinerlei Hilfe, ignoriert sie meine Petitionen völlig, gar keine Reaktion, nimmt sie in diesen massiven verbrecherlichen richterlichen bandenmäßigen Handlungen der Richter am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen aktiv teil!

 

39.      Petitionsausschuss am Europäischen Parlament leistet mir auf meine zahlreichen heimatlosen staatenlosen Petitionen gegen diese vorsätzliche absichtliche verbrecherliche richterliche bandenmäßige Untätigkeit keinerlei Hilfe, weil sie in die gerichtliche Verhandlung nicht eingreifen dürfen, sind dafür unzuständig.

 

40.      Würden Sie bitte mir den Eingang dieses meines staatenlosen Antrages schriftlich bestätigen.

 

41.      Falls Sie diesen meinen staatenlosen Antrag ablehnen, würden Sie bitte dann mir bloß Ihren schriftlichen „richterlichen“ Beschluss mit dem staatlichen Siegel geben, weil ich ihre negative Entscheidung unverzüglich weiter anfechten werde.

 

42.      Würden Sie bitte mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben! Würden Sie bitte mir das deutsche Wahlrecht, das deutsche Stimmrecht, das deutsche Mitbestimmungsrecht geben! Ich habe alle Voraussetzungen für die Einbürgerung noch seit 2002 erfüllt! Ich will Bundestag wählen! Ich will das Recht auf das deutsche Wahlrecht Stimmrecht Mitbestimmungsrecht haben! Ich werde meine heimatlosen staatenlosen Einbürgerungsanträge bis zum Jahr 2062 ununterbrochen stellen!

 

Paul Wolf

Heimatloser staatenloser Mitbürger

 

Anlage:

Dieser Antrag in drei Mal