159 Plädoyer BezReg

Verwaltungsgericht Köln                                                      12. August 2009 n. Chr.

- 10. Kammer -

Postfach 10 37 44

50477 Köln

 

Aktenzeichen:            10 K 3539/09

 

Kläger-Psychopath:             Paul Wolf

Horststr. 6

51063 Köln

Staatenloser Einbürgerungsbewerber (kein Ausländer)

Staatenlosenreiseausweis: ZOC4PYNT3

Anerkannter Asylberechtigter seit 1997

Niederlassungserlaubnis

Mongolische schlitzäugige Volkszugehörigkeit

Katholik

Bitterarmer Langzeit-1-EURO-JOBber

Chronisch schwerstpsychisch kranker paranoidalschizoider (ICD10: F20.08)

Unheilbarschwerstgeistigbehinderter mit dem Dünnschiss im Schädel

Unzurechnungsfähig

Geschäftsunfähig

Handlungsunfähig

Rechtsunfähig

Prozessunfähig

Verhandlungsunfähig

Schuldunfähig

Schwerste Intelligenzminderung

Persönlichkeitsstörung

Wahnvorstellung

Behördenalbtraum

Notorischer Querulant

Wahlrechterpresser

Über 75.000-EURO Schuldner

Massenbehördensadist

Massengenozider

Alle Schrauben locker

Antisozial

Sozialschmarotzer

Parasit der deutschen Gesellschaft

Narrenfreiheitsgenießer

Massenserienräuber

Vollgeisteskrank

Nichtintegrierter hirnloser Kanake

Behördenteufel

Vollidiot

Impotenter Massendeutschefrauenvergewaltiger

Bescheuert

Durch geknallt

Massenseriendeutschenmörder

Bekloppt

Verrückter

Blöder Hund

Massenseriennaziverbrecher

Vollspinner

Biestig

Impotenter Massenseriensexualtriebtäter

Vollbeschissene Bazille

Abartig

Kakerlake

Nazi-KZ-Lagerarzt

Putzlappe für Schuhe von Deutschen

Massenserienkannibale

Dreckskerl

Kotzbrocken

Höchstgemeingefährliche tickende Zeitbombe

Hurensohn

Persönlicher impotenter Exbitionist von Angela Merkel

Klobürste für deutsche Klosetts

Abfall der deutschen Gesellschaft

Schakal

Mistviecher

Massendeutschenserienkiller

Miserabel

Mistkerl

Verbrecher gegen die Menschheit

Durchfall

Dreckschwein

Massendeutschenvolksverhetzer

Stinkende Scheiße

Durchgedreht

Widerlicher Bastard

Abschaum der deutschen Gesellschaft

Impotenter Serienpädophiler

Kadaver

Bestie

Missgeburt

Miese Kanalratte

Vollblödes Arschloch

Keine Tassen im Schrank

Vollabgefackter Wichser

Todesstrafekandidat

Stoff für Giftgasexperimente

Schießscheibe für Erschießungskomando

Elektrostuhlkandidat

Galgenreif

Mit Benzin verschütten und lebendig abfackeln, die Asche wie Müll entsorgen

Pfui! Beeh! Ekelhaft!

Deutsche haben ihn zum Tisch eingeladen, er stieg aber drauf und scheißt auf Tisch

http://staatenlos.en.st

http://einbuergerung.en.st

 

Beklagte-Gott:          Landesregierung NRW vertreten

durch die Bezirksregierung Köln

Zeughausstr. 2-10

50667 Köln

 

Kopie:                                    Bundesverfassungsgericht

Postfach 1771

76006 Karlsruhe

Aktenzeichen:                        2 BvR 1225/09

 

Kopie:                                    Landtag Nordrhein-Westfalen

Petitionsausschuss

Postfach 101143

40002 Düsseldorf

Aktenzeichen:                        I.3/14-P-2009-00913-02

I.3/14-P-2009-19630-00

 

 

Psychopathisches schwerstgeistig behindertes unzurechnungsfähiges geschäftsunfähiges handlungsunfähiges rechtsunfähiges prozessunfähiges verhandlungsunfähiges schuldunfähiges Plädoyer

zur mündlichen Verhandlung beim Verwaltungsgericht Köln am Mittwoch, den 12.08.2009, 09:15 Uhr, Saal 163 zu meiner dieser Untätigkeitsklage gegen die Beklagte Landesregierung NRW vertreten durch die Bezirksregierung Köln Zeughausstr. 2-10 50667 Köln

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

1.       würden sie bitte der Beklagte verurteilen, mich in den deutschen Staatsverband einzubürgern.

 

2.       Ich muss ihnen vorher mitteilen, dass ich jetzt unter dem starken Drogeneinfluss stehe. Ich habe gerade _____ Stück Kapsel in ein Mal runter geschluckt, damit diese mündlichen Verhandlungen irgendwie mit verfolgen mit verstehen überstehen. Nach solcher großen starken drogenähnlichwirkenden Dosis Neuroleptikum Zeldox (Ziprasidon) werde ich mich entsprechend seltsam benehmen, aber ich versuche dabei zu sein.

 

3.       Zwei gerichtlichen Verhandlungen in ein Mal sind für meine schwache überreizte krankhafte Psyche zu viel. Meine schwache überreizte krankhafte Psyche kann zwei gerichtlichen Verhandlungen in ein Mal nicht überstehen.

 

4.       Wenn die Wirkung des Medikaments während der mündlichen Verhandlung schwächer wird, kann meine krankhafte Psyche möglicherweise nervös psychopatisch aggressiv sein. Meine Psyche beginnt hysterisch zu schreien. Sagen sie dann mir, ich schlucke weitere Kapseln.

 

5.       Gemäß dem offiziellen amtlichen medizinischen kollegialen psychiatrischen Gutachten der Rheinischen Kliniken Köln Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie vom 17.02.2009 und fortdauernde ambulante psychiatrische Behandlung bei der Rheinischen Kliniken Köln 51063 Köln Adamstraße 12 ist, Paul Wolf leide unter chronischen paranoiden Schizophrenie (ICD10: F20.08). Ich nehme jeden Tag drei Mal am Tag zu sich meine starken drogenähnlichwirkenden Medikamenten Neuroleptikum Zeldox (Ziprasidon) gegen paranoide Schizophrenie.

Abschnitt 1 Einbürgerung von geistig Behinderten

6.       Ich bin staatenlos und geistig behindert! Staatenlos und psychisch krank! Staatenlos und unzurechnungsfähig! Staatenlos und geschäftsunfähig! Staatenlos und rechtsunfähig! Staatenlos und prozessunfähig! Staatenlos und Psychopath! Staatenlos und ein Idiot!... Siehe oben.

 

7.       In diesem „Rechtstreit“ geht es um das politische Tabuthema Einbürgerung von geistig Behinderten, Einbürgerung von psychisch Kranken! Das Verwaltungsgericht Köln muss dieses politische Tabuthema „Einbürgerung von geistig Behinderten“ auf jeden Fall lösen! Ich fordere das Verwaltungsgericht Köln diese politische Taburechtsfrage gerichtlich zu bescheiden!

 

8.       Noch nie gab es in den 5000-jahre langen Gesichte der Deutschen, die Einbürgerung von geistig Behinderten, die Einbürgerung von psychisch Kranken! Ich bin überhaupt der erste geistig behinderte Einbürgerungsbewerber in der ganzen deutschen Rechtsgeschichte, der sich überhaupt die deutsche Staatsangehörigkeit „bewusst“ begehrt und geht dafür „bewusst“ sogar vor dem Gericht vor.

 

9.       Im Januar 2005 habe ich vor der Landesregierung NRW vertreten durch die Bezirksregierung Köln meinen psychopathischen schwerstgeistig behinderten unzurechnungsfähigen geschäftsunfähigen handlungsunfähigen rechtsunfähigen prozessunfähigen verhandlungsunfähigen schuldunfähigen 17-Antrag auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband nach §8 Abs. 2 StAG gestellt.

 

10.    Bis heute bürgert mich nicht die Beklagte in deutschen Staatsverband ein.

2. Meine geistige Behinderung

11.    Nach mehreren medizinischen gerichtlichen und amtlichen Feststellungen Erklärungen:

-          amtliches medizinisches kollegiales psychiatrisches Gutachten der Rheinischen Kliniken Köln Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie vom 17.02.2009 und fortdauernde ambulante psychiatrische Behandlung bei der Rheinischen Kliniken Köln 51063 Köln Adamstraße 12

-          psychiatrische Stellungnahme des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie Schuchardt vom 25. Mai 2006 im Betreuungsverfahren 52 XVII W 272 Amtsgericht Köln

-          rechtskräftiger Beschluss 52 XVII W 272 des Amtsgerichts Köln (Vormundschaftsgericht Köln) vom 10. November 2006

-          rechtskräftiger Beschluss 19 A 1276/07 des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 22. April 2009

-          rechtskräftiger Beschluss 19 E 38/06 des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 28. August 2006

-          rechtskräftige Urteil 10 K 2033/05 vom 28. März 2007 und Beschluss 10 K 2033/05 vom 03. Januar 2006 des Verwaltungsgerichts Köln

-          mehrere amtliche Erklärungen der Einbürgerungsbehörde Köln und der Bezirksregierung Köln

sei meine staatenlose mongolische Person chronisch schwerstpsychisch kranker paranoidalschizoider (ICD10: F20.08), Unheilbarschwerstgeistigbehinderter mit dem Dünnschiss im Schädel, Unzurechnungsfähig, Geschäftsunfähig, Handlungsunfähig, Rechtsunfähig, Prozessunfähig, Verhandlungsunfähig, Schuldunfähig, Schwerste Intelligenzminderung, Persönlichkeitsstörung, Wahnvorstellung, Behördenalbtraum, Notorischer Querulant, Wahlrechterpresser, Über 75.000-EURO Schuldner, Massenbehördensadist, Massengenozider, Alle Schrauben locker, Antisozial, Sozialschmarotzer, Parasit der deutschen Gesellschaft, Narrenfreiheitsgenießer, Massenserienräuber, Vollgeisteskrank, Nichtintegrierter hirnloser Kanake, Behördenteufel, Vollidiot, Impotenter Massendeutschefrauenvergewaltiger, Bescheuert, Durch geknallt, Massenseriendeutschenmörder, Bekloppt, Verrückter, Blöder Hund, Massenseriennaziverbrecher, Vollspinner, Biestig, Impotenter Massenseriensexualtriebtäter, Vollbeschissene Bazille, Abartig, Kakerlake, Nazi-KZ-Lagerarzt, Putzlappe für Schuhe von Deutschen, Massenserienkannibale, Dreckskerl, Kotzbrocken, Höchstgemeingefährliche tickende Zeitbombe, Hurensohn, Persönlicher impotenter Exbitionist von Angela Merkel, Klobürste für deutsche Klosetts, Abfall der deutschen Gesellschaft, Schakal, Mistviecher, Massendeutschenserienkiller, Miserabel, Mistkerl, Verbrecher gegen die Menschheit, Durchfall, Dreckschwein, Massendeutschenvolksverhetzer, Stinkende Scheiße, Durchgedreht, Widerlicher Bastard, Abschaum der deutschen Gesellschaft, Impotenter Serienpädophiler, Kadaver, Bestie, Missgeburt, Miese Kanalratte, Vollblödes Arschloch, Keine Tassen im Schrank, Vollabgefackter Wichser, Todesstrafekandidat, Stoff für Giftgasexperimente,Schießscheibe für Erschießungskomando, Elektrostuhlkandidat, Galgenreif, Mit Benzin verschütten und lebendig abfackeln, die Asche wie Müll entsorgen, Pfui! Beeh! Ekelhaft! Deutsche haben ihn zum Tisch eingeladen, er stieg aber drauf und scheißt auf Tisch

 

12.    Ich bin kein Mensch! Ich bin ein missgebildetes Lebewesen mit dem Dünnschiss im Schädel in der Gestalt eines missgebildeten Menschen! Ich bin ein völlig nutzloser Gegenstand, ein Stück verdorbenes Fleisch, der in sich nur biologische Reflexen fressen scheißen schlaffen wichsen beinhaltet!

 

3. BehindertenÜbereinkommen

13.    Das neue Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verkündet, Behinderung wird als normaler Bestandteil menschlichen Lebens und als Quelle kultureller Bereicherung in der Gesellschaft verstanden, verbietet kategorisch jegliche Diskriminierung Benachteiligung Absage bei der Einbürgerung! Geistig behinderte und psychisch kranke Einbürgerungsbewerber genießen uneingeschränktes grünes Licht bei der Einbürgerung!

 

14.    Ihr deutscher „Rechtstaat“ muss die Rechte der behinderten Einbürgerungsbewerber dem neuen Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen anpassen, die Rechte der behinderten Einbürgerungsbewerber neu definieren, auf diese Rechtsproblematik von einem neuen Blickwinkel ansehen! Siehe insbesondere Art. 12, 13 und 18 des Übereinkommens!

Artikel 18 Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit

(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Freizügigkeit, auf freie Wahl ihres Aufenthaltsorts und auf eine Staatsangehörigkeit, indem sie unter anderem gewährleisten, dass

a) Menschen mit Behinderungen das Recht haben, eine Staatsangehörigkeit zu erwerben und ihre Staatsangehörigkeit zu wechseln, und dass ihnen diese nicht willkürlich oder aufgrund von Behinderung entzogen wird;

(2) Kinder mit Behinderungen sind unverzüglich nach ihrer Geburt in ein Register einzutragen und haben das Recht auf einen Namen von Geburt an, das Recht, eine Staatsangehörigkeit zu erwerben, und soweit möglich das Recht, ihre Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden.

 

15.    Ihr deutscher „Rechtstaat“ muss jedem behinderten und geistig behinderten Einbürgerungsbewerber die deutsche Staatsangehörigkeit sofort geben, wenn sie Mindestvoraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt haben!

 

16.    Das Verwaltungsgericht Köln müssen jetzt aller ersten seit Jahr 1949 historischen Präzedenzfall in ihrer deutschen Rechtsgeschichte in ihrer deutschen Rechtsprechung „Einbürgerung von geistig Behinderten, Einbürgerung durch die Psychiatrie„ entsprechend dem neuen Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen schaffen!

 

17.    Weil meine Person ein Psychopath schwerstgeistig Behindert geschäftsunfähig rechtsunfähig handlungsunfähig unzurechnungsfähig Gesundheitsangeschlagen ungesund ist, bin ich von diesem schweren Behinderten Schicksal aus gesundheitlichen Gründen gezwungen, mein Lebensunterhalt nach Leistungen nach Zweiten und Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches in Anspruch zu nehmen. Meine Person hat damit ihre nach §8 Abs. 1 Nr. 4 und §10 Abs.1 S.1 Nr.3 Hs.2 StAG Erwerbslosigkeit nicht zu vertreten!

 

18.    Beklagte verlangt von mir Geschäftsunfähigen Rechtsunfähigen Handlungsunfähigen ab, meinen Arbeitsvertrag auf einen festen Arbeitsplatz nachzuweisen! Wie kann ich mir einen Arbeitsplatz bekommen? Ich bin geschäftsunfähig rechtsunfähig handlungsunfähig! Ich bin Psychopath! Ich kann nicht meinen Arbeitsvertrag selbst unterzeichnen, weil meine Unterschrift keine gesetzliche Kraft hat! Aus diesen gesetzlichen und gesundheitlichen Gründen will kein Arbeitgeber mit mir irgendwelche Arbeitsverhältnisse aufbauen, nimmt mich nicht auf. Aber ich mache immerhin seit drei Jahren ununterbrochen 1-EURO-Job.

 

19.    Geben sie mir die deutsche Staatsangehörigkeit wie einer psychisch gestörten Person! Es wird keine Änderung meines Gesundheitszustandes geben! Ich werde nie wieder gesund! Die deutsche Staatsangehörigkeit darf den psychisch kranken geistesgestörten Einbürgerungsbewerbern nicht versagt nicht verweigert nicht verwerft werden. Psychisch kranke und geistesgestörte Einbürgerungsbewerber haben gleiches Recht auf die deutsche Staatsangehörigkeit wie die gesunden Einbürgerungsbewerber. Art. 3 Grundgesetz Gleichbehandlungsgrundsatz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ muss eingehalten werden, gilt auch für die psychisch kranken und psychisch gestörten Einbürgerungsbewerber. Diskriminierungsverbot!

 

4. Besondere Härte §8 Abs. 2 StAG

20.    Geistige Behinderung stellt nach §8 Abs. 2 StAG i.V.m Ziff. 8.2 der Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 158) Stand 17. April 2009 eine besondere Härte dar!

 

21.    Die Beklagte die Landesregierung NRW vertreten durch die Bezirksregierung Köln und die Beklagte die faschistische Kommune Stadt Köln vertreten durch die Einbürgerungsbehörde Köln wissen es ganz gut, dass ich psychisch krank bin! Erstens durch den rechtskräftigen Beschluss 10 K 2033/05 vom 03. Januar 2006 des Verwaltungsgerichts Köln und Zweitens durch meine Schweigepflichtentbindung vom 27.04.2009 gegenüber der Bezirksregierung Köln und Einbürgerungsbehörde Köln. Die Bezirksregierung Köln prüft noch bis heute meine Petition. Und Drittens durch das offizielle amtliche medizinische kollegiale psychiatrische Gutachten der Rheinischen Kliniken Köln Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie vom 17.02.2009, das die beiden Beklagten amtlich erhalten haben! Siehe beigelegte Kopien.

 

22.    Wenn ein staatenloser Einbürgerungsbewerber geistig behindert psychisch krank ist, ist es kein Grund ihn dafür nicht einzubürgern, muss der Staat ihn trotzdem einbürgern, muss der Staat meine geistig behinderte psychopathische Würde, meine unzurechnungsfähige Entscheidung, meinen psychisch krankhaften Wunsch immer noch respektieren! Sogar selbst das Gesetz für psychisch Kranken NRW kündigt als alle Erste ausdrückliche Respektierung der Würde von psychisch Kranken an! Demokratie und sozialer Rechtsstaat bedeuten die Einbürgerung von geistig Behinderten, die Einbürgerung von psychisch Kranken, die Einbürgerung von unzurechnungsfähigen geschäftsunfähigen prozessunfähigen!

 

23.    Die Bezirksregierung Köln und die Einbürgerungsbehörde Köln und das Verwaltungsgericht Köln und das Oberverwaltungsgericht NRW und Rheinische Kliniken Köln Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie haben gemeinsam festgestellt, meine Person sei von diesem 8-jahre langen Einbürgerungsverfahren geistesgestört psychisch krank geworden! Dann geben sie mir die deutsche Staatsangehörigkeit, dann werden meine geistesgestörte psychisch erkrankte Gesundheit meine Seele und mein Geist wieder gesund. Für die volle Genesung meines psychisch erkrankten Geistes wäre die Einbürgerung für mich als die beste Heilung! Ohne die Einbürgerung bleibt meine Person weiter ungesund psychisch krank und mit der Psychose.

 

24.    Der Mensch, insbesondere der geistig behinderte psychisch kranke Mensch steht im Mittelpunkt der staatlichen Handlung!

 

25.    Bei geistig behinderten psychisch kranken Einbürgerungsbewerbern besteht keine Pflichtabgabe des Bekenntnisses zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung! Die geistig behinderten psychisch kranken Einbürgerungsbewerber müssen keine Deutschkenntnisse nachweisen, weil sie wegen ihrer geistigen Behinderung, Intelligenzminderung, Persönlichkeitsstörung, psychischen Krankheit das nicht machen können, weil es sinnlos ist, von geistig behinderten psychisch gestörten Intelligenzverminderten Einbürgerungsbewerbern die geistige Anstrengung abzuverlangen, weil sie überhaupt keinen gesunden zurechnungsfähigen Geist und Gehirn verfügen oder höchstens auf dem Niveau eines 5-6 jährigen gesunden Deutschen!

 

26.    Was diese faschistische Kommune Stadt Köln vertreten durch die Einbürgerungsbehörde Köln und faschistische Landesregierung NRW vertreten durch die Bezirksregierung Köln mit mir geistig behinderten Einbürgerungsbewerber machen, ist der FASCHISMUS!

 

27.    Das ist alles keine Rechtstaatlichkeit! Das ist alles in deutschem Blut angeborene faschistische Hetze gegen Staatenlose, gegen Ausländer, ist eine in deutschem Blut angeborene faschistische staatlich-gerichtliche Diskriminierung von geistig Behinderten und von psychisch Kranken! Sie sind Deutsche, sie haben zwei Millionen geistig Behinderte umgebracht und jetzt spielen ihre mörderischen Gene in ihrem deutschen Blut weiter verrückt. Sie geben den geistig behinderten psychisch kranken Einbürgerungsbewerbern keine deutsche Staatsangehörigkeit. Sie umzubringen, dürfen sie heute nicht, aber dann nicht einbürgern, das ist doch auch was Tolles!

 

28.    Einbürgerung ist kein Gnadenakt, der großzügig gewährt oder auch rechtens verweigert werden kann; sie ist eine humane und demokratische Verpflichtung ihres deutschen „Rechtsstaates“, dieses „großzugigen christlichen“ deutschen Volkes!

 

29.    In ihrer „demokratischen sozialen rechtsstaatlichen christlichen großzugigen wohlhabenden“ Bundesrepublik Deutschland gibt es keinerlei Einbürgerung für die geistig behinderten für die psychisch kranken für die Körperbehinderten für die gesundheitsangeschlagenen Einbürgerungsbewerber! In ihrem rassistischen deutschen Staatsangehörigkeitsrecht existiert das verfassungsvorgeschriebene Verbot für die Einbürgerung von kranken ungesunden Einbürgerungsbewerbern!

 

30.    Ich beantrage mir jetzt auch die Arbeitsunfähigkeitsrente wegen meiner geistigen Behinderung und psychischer Störung, weil das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen es mir ermöglicht.

5. Meine Staatenlosigkeit

31.    Ich bin kein Ausländer. Ich bin noch schlimmer. Ich bin staatenlos! Staatenlosigkeit insbesondere für einen ungesunden psychisch kranken geistig behinderten unzurechnungsfähigen geschäftsunfähigen prozessunfähigen Psychopathen stellt nach §8 Abs. 2 StAG i.V.m. Ziff. 8.2 der Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 158) Stand 17. April 2009 eine besondere Härte dar!

 

32.    Staatenlos und geistig behindert! Staatenlos und psychisch krank! Staatenlos und unzurechnungsfähig! Staatenlos und geschäftsunfähig! Staatenlos und prozessunfähig! Staatenlos und Psychopath! Staatenlos und ein Idiot! Und dieser psychisch kranke geistig behinderte unzurechnungsfähige geschäftsunfähige prozessunfähige psychopatische idiotische Einbürgerungsbewerber Paul Wolf begehrt sich seit Jahr 2002 ununterbrochen die deutsche Staatsangehörigkeit! Staatenlose und geistig behinderte unzurechnungsfähige geschäftsunfähige prozessunfähige Einbürgerungsbewerber haben einen Rechtsanspruch nach §8 Abs. 2 StAG aus Gründen der eingetretenen besonderen Härte sofort eingebürgert zu werden!

 

33.    Ich bin staatenlos und ich bleibe in nächsten 1000-Jahren staatenlos bis zu meinem Tod! Es wird in nächsten 1000-Jahren keine Änderung meiner Staatenlosigkeit geben! Einbürgerung von Staatenlosen muss automatisch geschehen! Staatenlos bedeutet staatenlos! Staatenlos bleibt für immer staatenlos! Staatenlos bedeutet automatisch Deutsche und es spielt keine Rolle, ob der Staatenlose Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt oder nicht erfüllt hätte, ob er geistig behindert psychisch krank unzurechnungsfähig prozessunfähig geschäftsunfähig ist, ob er vorbestraft ist!

 

34.    Wenn ein Staatenloser die „Voraussetzungen“ für die Einbürgerung niemals erfüllt, niemals einen festen Arbeitsplatz bekommt, bedeutet das, dass er niemals die deutsche Staatsangehörigkeit bekommt, bleibt er für immer staatenlos? Darf er niemals als Deutsche sterben? Muss meine staatenlose herrenlose Leiche im Jahr 2070 auf dem deutschen Boden als Staatenloser beerdigt werden, genauer als staatenlose herrenlose Leiche in der Müllverbrennungsanlage für Sondermüll entsorgt werden. Für staatenlose herrenlose Leichen gibt es keine Beerdigung und keine Einäscherung, weil es zu teuer ist! Wegen meiner chronischen psychischen Störung bekomme ich mir niemals einen Arbeitsplatz, bedeutet das, dass ich niemals die deutsche Staatsangehörigkeit bekomme?

 

35.    Für Staatenlose muss der Gesetzgeber im Staatsangehörigkeitsrecht einen Sonderparagraph einführen und zwar automatische Einbürgerung! Staatenlose bekommen in Frankreich nach 10-jahrigem Aufenthalt das Recht auf automatische Einbürgerung!

 

36.    Die Würde des Staatenlosen ist an tastbar. Sie zu erniedrigen und zu verachten ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt!

 

6. Erleichterung

37.    Gemäß Internationalem Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954 und Art. 34 des Abkommens über die Anerkennung der ausländischen Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 und Art. 6 Abs. 4 g); 10; 11; 12; 18 des Europäischen Übereinkommens über die Staatsangehörigkeit vom 6.11.1997 ist der deutsche Staat verpflichtet, meiner staatenlosen asylanerkannten Person massive Erleichterung bei der Einbürgerung machen und wie möglich schnell die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen, weil alle Staatenlose Asylanerkannte als psychisch traumatisiert gelten und brauchen nach §16 Abs. 1 Ziff. 4 VwVfG keine irgendwelche erneute Überprüfung ihrer Psyche. Im Asylbewerberlager während des Asylanerkennungsverfahrens wurde schon über jedem Asylanerkannter ein negatives psychiatrisches Gutachten erstellt. Deshalb der Staat muss den Staatenlosen und Asylanerkannten bei ihrer Einbürgerung eine massive Erleichterung gewährleisten!

 

38.    Diese „Erleichterung„ für staatenlose und asylanerkannte Einbürgerungsbewerber, den gewöhnlichen Aufenthalt für die Einbürgerung von 7 auf 6 Jahre zu verkürzen, ist Verachtung Verhöhnung Zynismus Augenwischerei an diese Gruppe von Einbürgerungsbewerbern! Das ist in Wirklichkeit keine Erleichterung! Und was ist mit staatenlosen und asylanerkannten Einbürgerungsbewerbern, die in Deutschland schon über 8 Jahre leben? Ich lebe in Deutschland seit 15 Jahren!

 

39.    Der Staat muss für mich immer noch nach Erfordernissen des Internationalen Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954 und Art. 34 des Abkommens über die Anerkennung der ausländischen Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 eine massive Erleichterung bei der Einbürgerung machen und mir wie möglich schnell die deutsche Staatsangehörigkeit geben!

7. Staatenlosenschicksal

40.    Gemäß dem Art. 2 des Ausführungsgesetzes zu dem Übereinkommen (AGStaatenlosAbk) vom 30. August 1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit und zu dem Übereinkommen vom 13. September 1973 zur Verringerung der Fälle von Staatenlosigkeit (Gesetz zur Verminderung der Staatenlosigkeit) vom 29.06.1977 (BGBl. I 1101), geändert durch Artikel 3 §4 des Gesetzes vom 15. Juli 1999 (BGBl. I S. 1618) haben geborene auf dem deutschen Boden Staatenlose das Recht automatisch eingebürgert zu werden! Und was ist mit mir nicht geborenen auf dem deutschen Boden Staatenlosen? Erwachsene Staatenlose wie mich haben nicht dieses Automatische-Einbürgerung-Recht wie junge Staatenlose! Das ist eine offizielle verfassungswidrige per Gesetz Ungleichbehandlung Diskriminierung Benachteiligung von erwachsenen Staatenlosen!

a.      Einbürgerungsbehörde Köln und Bezirksregierung Köln sind verpflichtet, meine staatenlose Person zur Vermeidung der Staatenlosigkeit nach Völkerrecht, nach entsprechenden EU-Richtlinien sofort einzubürgern:

-        Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 „Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit“

-        Internationales Abkommen über die Anerkennung der ausländischen Flüchtlinge vom 28. Juli 1951

-        Internationales Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954 (BGBl. 1976 II, S. 473)

-        Internationales Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit vom 30. August 1961 (BGBl. II 1977, S. 597)

-        Internationales Übereinkommen vom 13. September 1973 zur Verringerung der Fälle von Staatenlosigkeit

-        Ausführungsgesetz zu dem Übereinkommen (AGStaatenlosAbk) vom 30. August 1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit und zu dem Übereinkommen vom 13. September 1973 zur Verringerung der Fälle von Staatenlosigkeit (Gesetz zur Verminderung der Staatenlosigkeit) vom 29.06.1977 (BGBl. I 1101), geändert durch Artikel 3 § 4 des Gesetzes vom 15. Juli 1999 (BGBl. I S. 1618)

-        Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZRG)

-        Art. 16 Abs. 1 des deutschen Grundgesetzes

-        Art. 16a Abs. 1 des deutschen Grundgesetzes

-        Art. 116 Abs. 1 des deutschen Grundgesetzes

-        §8 Abs. 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Bezirksregierung Köln ist verpflichtet, meine staatenlose Person unter dem §8 Abs. 2 StAG und Vorläufige Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts-, und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19. August 2007 ((BGBl. I S. 1970)), Ziff. 8.2„besondere Härte“ sofort einzubürgern, weil Staatenlosigkeit insbesondere für einen geistig behinderten psychisch kranken ungesunden unzurechnungsfähigen geschäftsunfähigen staatenlosen Psychopathen eine besondere Härte darstellt, weil Staatenlose bezug-, und schutzlos sind, werden überall von allen massiv diskriminiert. Die Einbürgerungsbehörden dürfen die Einbürgerungsanträge von Staatenlosen nicht ablehnen. Der Staat wird in allen Fällen verpflichtet, die staatenlosen Einbürgerungsbewerber bei allen Umständen einzubürgern. Die deutsche Zwangseinbürgerung eines ehemaligen Ausländers durch die eingetretene bei ihm Staatenlosigkeit

b.      Staatenlose sind keine Ausländer, weil sie zu keinem ausländischen Staat zugeordnet sind, weil sie den Status als ein Ausländer benannt zu werden, nicht verfügen

c.       Jeder Staatenlose ist in Deutschland eine „amtlich-gesetzlich vorgesehene“ Person, die auf dem deutschen Boden Nichts machen darf, deren Rechte maximal eingeschränkt sind, darf in ganzem Europa wie ein Tourist nur hin und her spazieren gehen, reisen, darf auf europäischem Boden nur essen schlaffen ausscheiden tanzen singen umschauen Sex treiben lachen…. und dafür erhalten sie volle deutsche und europäische Finanziellen-, und Sozialleistungen

d.      Staatenlose sind die Kreaturen in der Gestalt eines menschlichen Lebewesens. Staatenlose sind wie Anarchisten, sie tragen in sich keinerlei Verantwortung und minimale Verpflichtungen vor Deutschland, vor EU-Staaten, vor ganzer Welt, genießen aber gleichzeitig alle rechtlichen und gesellschaftlichen Güter. In der Rechtspraxis, in der Realität werden Staatenlose wie geistig Behinderte, wie Intelligenzverminderte, wie psychisch Kranke, wie Schuldunfähige mit Persönlichkeitsstörung wahrgenommen und behandelt. Im Extremfall sind diese „Menschen“ offiziell nicht-existent

e.       Staatenlose genießen die Narrenfreiheit! Staatenlose verfügen kein Loyalitätsbekenntnis zum Grundgesetz, zu Grundrechten, zur freiheitlichen Demokratischen Grundordnung, zu deutschen Gesetzen, zum deutschen Strafgesetzbuch, zu einem irgendwelchen Staat. Sie haben nicht die Rechte und nicht die Pflichten, die an die Staatsangehörigkeit geknüpft sind. Dieser anarchistische Status jedes Staatenlosen ist in vielen Fragen und Rechten „besser sicherer bequemer“ als der staatsbürgerliche Status jedes Deutschenstaatsangehörigen

f.       Staatenlose werden in deutschen Zivilprozess-, Strafprozess-, Verwaltungsprozessrechten als Zeuge nicht zugelassen. Sie gelten als „Sonderangeklagten Sonderkläger Sonderbeklagten Sonderzeugen“. Sie werden zum Meineid nicht vereidigt. Sie werden zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nicht verpflichtet. Jede Aussage eines Staatenlosen wird von Gerichten in große Zweifel gestellt, weil sie sich zum Staat die Bundesrepublik Deutschland, zum Grundgesetz, zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht bekennen, weil sie überhaupt die deutschen Gerichte als ein Gericht, als eine verfassungsmäßige Gerichtsbarkeit nicht anerkennen

g.      Mehrere strafrechtlichen zivilrechtlichen verwaltungsrechtlichen Prinzipien werden an Staatenlosen in ihrer „strafbaren rechtswidrigen“ Handlungen nicht angewendet, werden sie wegen Hochverrat, Landesverrat, Geheimnisverrat, Spionage, Illegale Passieren der staatlichen Grenze, Illegales Aufenthalt im Land, Verunglimpfung des Staates und seine Organe, Landfriedensbruch, Billigung der Straftaten in der Öffentlichkeit, Beamtenbeleidigung, Meineid, Gefängnishaft wegen der Weigerung der Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung, Geschworene Gerichte, Amtsanmaßung, Ordnungswidrigkeit, Steuerhinterziehung, Delikte gegen die demokratische staatliche Ordnung, Volksverhetzung, Holocaustverleumdung, Hakenkreuz-, Nazidelikte, Völkerrechtliche Vorschriften…. nicht angeklagt nicht verhaftet nicht haftet, werden sie nicht strafrechtlich nicht zivilrechtlich verurteilt

h.      Staatenlose gehören nicht zum deutschen Staatsverband. Erst muss der deutsche Rechtsstaat einen Staatenlosen in den deutschen Staatsverband einbürgern, nur danach kann der Staat ihn anklagen, ihn vor dem deutschen Strafgericht stellen, ihn in eine volle strafrechtliche zivilrechtliche verwaltungsrechtliche Rechenschaft zu ziehen, von ihm in vollem Umfang gesetzlich fordern

i.        Jeder Staatenlose genießt in vollem Umfang das Auskunftsverweigerungsrecht §55 StPO das Aussageverweigerungsrecht §136 StPO und diese entsprechende gesetzmäßige Verweigerung dürfen die Einbürgerungsbehörden in seinem Einbürgerungsverfahren nicht gegen ihn anwenden! §12a StAG Aussetzung des Einbürgerungsverfahrens aus Gründen der eingeleiteten gegen den staatenlosen Einbürgerungsbewerber aus Verdachtsgründen Strafermittlung geht hinter den §55 und §136 StPO im Hintergrund! §55 und §136 StPO gehen vor dem §12a StAG, haben Vorrang, sind ein höheres Rechtsgut

j.        Bei den Gerichten stehen den Staatenlosen der Vorrang und mehrere finanziellen Begünstigungen insbesondere bei Ermäßigung der Gerichtskosten, Bestellung eines Rechtsanwaltes, Dolmetschers zu. Sie gelten als „Sonderkläger“

k.      In Deutschland haben die Staatenlosen kein Recht auf die deutschen Kommunalwahlen. Voraussetzung für die Teilhabe an den deutschen Kommunalwahlen ist, der ausländische Mitbürger müsse die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates nachweisen. Staatenlose haben aber kein Recht sich als ein Ausländer genannt zu werden, folglich kein Recht auf die deutschen Kommunalwahlen

l.        Die Beschwerdeschriften von Staatenlosen werden bei allen EU-Zentralinstitutionen, Europäischer Parlament, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte als unzulässig nicht zur Entscheidung angenommen, weil EU-Gemeinschaft nur für EU-Staatsbürger zuständig ist

m.    Für die Staatenlosen sind die Abschiebungsvorschriften nicht anwendbar. Kein Staat darf nach Völkerrecht die Staatenlosen abschieben und kein Staat wird nach Völkerrecht verpflichtet einen Staatenlosen aufzunehmen

n.      Bei allen Staaten der Welt, allen EU-Staaten, allen Schengen-Abkommen-Ländern werden die Einreise und Ausreise der Staatenlosen amtlich verweigert oder wesentlich erschwert, weil jeder Staatenlose in jedem Land einen vollen gesetzlichen Anspruch auf eine unbefristete Niederlassung im Land und daraus ausgehenden Genuss aller gesellschaftlichen Rechte hätte. Staatenlose sind wie wilde herrenlose Esels, wie heilige herrenlose Kühe in Indien, die durch das ganze Europa hinschleppen und niemand darf ihnen etwas „Schlechtes“ antun

o.      Alle Luftverkehrsfirmen der ganzen Welt meiden gewaltig die Staatenlosen zu transportieren, weil sie danach nach zwischenstaatlichen ICAO-Normen finanziell hart bestraft werden können

p.      Für alle europäischen polizeilichen Kraftbehörden wie Interpol, Europäische Grenzschutzpolizei, Polizeibehörden aller EU-Staaten, Kriminalämter aller EU-Staaten, Geheimdiensten aller EU-Staaten, Gerichte aller EU-Staaten gelten solche staatenlosen Personen als besonderer Dienstlicheninteressenerweckender Person kreis

q.      Staatenlose leisten keinen militärischen Dienst

r.       Staatenlose werden in Deutschland vor allen Steuern befreit. Das „Vermögen“ eines Staatenlosen ist äußerst schwer festzustellen und zu bemessen. Sie werden nicht zur Abgabe eidesstattlicher Versicherung verpflichtet

s.       Bei den Ämtern Arbeitsämtern ARGE Sozialämtern verschiedenen Stiftungen, Spendeneinrichtungen existieren gesonderte Finanzleistungen und wesentliche Ermäßigung, Berücksichtigung für die Staatenlosen, weil Staatenlose total schlechte Arbeitschance, Lebenschance, gesellschaftliche Stellung haben

t.        Bei den Krankenkassen existieren für die Staatenlosen wesentliche Ermäßigungen bei monatlichen Gebühren und anderen Leistungen

u.      Bei medizinischer Behandlung stehen den Staatenlosen der Vorrang und mehreren finanziellen Begünstigungen zu

v.      Bei der Berechnung der gesetzlichen Rente haben Staatenlose nach deutschem Fremdrentengesetz (FRG) i.V.m Gesetz über die Rechtsstellung Ausländer im Bundesgebiet (HAuslG) einen Anspruch auf die Anerkennung aller Arbeitszeiten in fremden Ländern

w.    Für jeden Arbeitgeber ist die Angabe über die Staatenlosigkeit des Arbeitsbewerbers äußerst wichtig. Nach Arbeitsrecht ist, wenn ein staatenloser Arbeitsuchender seine Staatenlosigkeit absichtlich verbirgt, ausdrücklich nicht erwähnt, ist es ein sicherer Grund diesen Arbeitsvertrag aus Täuschungsgründen als nicht zustande gekommen, zu löschen. Am 25.06.2008 wurde meine staatenlose Person von meinem letzten Arbeitsplatz beim Altenheim aus Gründen, meine staatenlose Person besitze eingeschränkte strafrechtliche und zivilrechtliche Verantwortung, entlassen

x.      Alle staatlichen Einrichtungen Behörden Ämter Gerichte dürfen die Staatenlosen sogar im niedrigsten Dienst wie Reinigungskraft, Hauswirtschaft, Elektroinstallateur, Wachmann…. aus staatlichen Sicherheitsgründen nicht einstellen, weil sie eingeschränkte zivilrechtliche und strafrechtliche Verantwortung verfügen

y.      Auch viele privaten Firmen meiden ausdrücklich aus diesen Sicherheitsgründen die Staatenlosen einzustellen

z.       Bei den Standesämtern haben Staatenlose einen Anspruch auf die Führung eines Familienbuchs wie Deutsche und einen Vorrang bei standesamtlicher Eheschließung

aa.  Staatenlose können in jeder Stadt Deutschlands und in jedem anderen Land in eine neue standesamtliche Ehe eingehen, abschließen, dürfen sie aber deswegen weder strafrechtlich noch zivilrechtlich bestraft werden

bb. Beim Sterbefall eines Staatenlosen dürfen Ordnungsämter diese staatenlose herrenlose Leiche in der Müllverbrennungsanlage für Sondermüll anstatt des aufwendigen ordnungsgemäßen Begräbnisses oder Einäscherung entsorgen lassen, weil in Fällen der Bestattung auf dem Friedhof dieses Teil des deutschen Bodens für mindestens 30 Jahren nicht nutzbar wird, entstehen nicht bedeckbare Leihvertragskosten

 

41.    Deshalb ich begehre mir die deutsche Staatsangehörigkeit, damit mir eine volle gesetzliche Verantwortung vor dem deutschen Staat übernehmen, damit mir politische Teilhaberechte nach Art. 33 Grundgesetz erhalten, damit die Bundestagabgeordneten wählen, damit meine Kinder und Verwandten beim Sterbefall eine Sterbeurkunde anstatt Sterbebescheinigung beim Standesamt bekämen und mein Leichnam nach katholischen Regeln bestatten und danach 30-Jahre lang ein Grabpflegevisum ungehindert bekommen.

 

42.    Einen neuen Staatenlosen in „demokratischem“ Deutschland zu bekommen, ist es eine politische Schande für diese moderne weltweit „höchstangesehene demokratische soziale rechtsstaatliche“ Bundesrepublik Deutschland, für dieses wohlhabende „christliche großzugige“ deutsche Volk.

8. Rechtsprechung

43.    Einige Auszügen aus der Rechtsprechung zur Einbürgerung nach §8 Abs. 2 StAG „Besondere Härte, die ich im Internet gefunden habe, füge ich zu. Ich recherchiere aber weiter.

VGH Hessen, Beschluss 5 A 1820/08.Z vom 21.10.2008

(DRsp Nr. 2008 / 25160), (Vorinstanz: VG Wiesbaden 04.08.2008 6 K 574/08.WI(V) )

Die "besondere Härte" im Sinne von §8 Abs. 2 StAG idF des Gesetzes vom 19. August 2007 muss gerade durch die Nichteinbürgerung hervorgerufen worden sein oder durch die Einbürgerung vermieden oder zumindest abgemildert werden

 

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 5. Senat, Beschluss 5 M 30.08 vom 11.06.2009

Zum anderen verdeutlicht er die Zielrichtung der Ausnahmeregelung des §8 Abs. 2 StAG: Sie soll es ermöglichen, solchen Härten zu begegnen, die gerade durch die Versagung der Einbürgerung entstehen würden und die sich durch eine Einbürgerung vermeiden ließen (im gleichen Sinne: VGH Kassel, Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 5 A 1820.08.Z -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Mai 2009 - 13 S 2428.08 - juris, Rn. 48).

 

Verwaltungsgericht Oldenburg, Urteil 11 A 1907/07 vom 25.02.2009

Ein Härtefall im Sinne des §8 Abs. 2 StAG ist nur dann anzunehmen, wenn die Unbilligkeit der Verweigerung der Einbürgerung besonders ins Auge fällt. Allein, dass eine Sozialleistungsbedürftigkeit unverschuldet ist, ist hierfür nicht ausreichend.

Von der Unterhaltsfähigkeit kann auch nicht gem. §8 Abs. 2 StAG abgesehen werden. Eine besondere Härte liegt vor, wenn es den Betroffenen unter Berücksichtigung aller persönlichen Umstände erheblich stärker als andere treffen würde, dass die Einbürgerung versagt wird (vgl. Marx in: GK-StAG, Stand: Mai 2006, Rn. 107.11 zu §8). Dies ist nur in Fällen anzunehmen, in denen die Unbilligkeit der Verweigerung der Einbürgerung besonders ins Auge fällt.

 

Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil 6 K 914/08.WI vom 25.11.2008

Eine besondere Härte mag nicht in jedem Fall von vornherein ausgeschlossen sein, wenn der Einbürgerungsbewerber etwa wegen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu ernähren (vgl. Münch, in: Marx, Auslander- und Asylrecht, 2008, 8 Rdnr.32), obwohl eine entsprechende Regelung bei der Ermessenseinbürgerung nicht vorgesehen ist, im Unterschied zur Anspruchseinbürgerung (vgl. dort §10 Abs. 1 Nr. 3 StAG). Abzustellen ist bei §8 Abs. 2 StAG aber etwa darauf, ob gerade in der Person des Einbürgerungsbewerbers Umstände vorliegen, welche ihm eine Erwerbstätigkeit unmöglich machen, etwa eigene Krankheit.

 

Beispiel auf der Webseite der Bundesregierung

Ein Ausnahmefall kann vorliegen, wenn die Verweigerung der Einbürgerung eine besondere Härte wäre. Das kann z. B. angenommen werden, wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller im laufenden Einbürgerungsverfahren aufgrund einer behördlichen Einbürgerungszusicherung bereits ihre bzw. seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben hat, dadurch staatenlos geworden ist und danach selbst (oder der Ehegatte bzw. Lebenspartner) unverschuldet arbeitslos geworden ist, bei Menschen mit Behinderungen oder älteren Personen mit langjährigem Aufenthalt in Deutschland.

 

Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil 6 K 574/08.W vom 04.08.2008

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat der Klage eines Inders überwiegend stattgegeben, dessen Einbürgerungsantrag von der Einbürgerungsbehörde abgelehnt worden war. Die Behörde wird über seinen Antrag neu zu entscheiden haben.

Bei der Einbürgerung kann von der laut Gesetz geforderten Straffreiheit" abgesehen werden, wenn dies zur Vermeidung einer besonderen Härte erforderlich ist.

Gesamtschau aller Umstände ist erforderlich.

….infolge dessen er sich einer Herzoperation mit einer Totalentfernung und einer Implantation eines Kunstherzens unterziehen musste. Der Kläger ist nunmehr zu 100% schwerbehindert.

….könne nach dem Gesetz aber von der geforderten "Straffreiheit" abgesehen werden, wenn dies zur Vermeidung einer besonderen Härte erforderlich sei. Eine solche besondere Härte sah das Gericht ohne Zweifel in dem Umstand, dass der Kläger aufgrund eines Verkehrsunfalls im letzten Jahr nur aufgrund des technischen Fortschritts in der Medizin überhaupt noch am Leben ist, da sein Herz entfernt werden musste und er derzeit an ein Kunstherz angeschlossen ist. Sein weiteres Lebensschicksal hängt davon ab, dass für ihn ein passendes Spenderherz gefunden wird. Eine Begründung dafür, warum die Einbürgerungsbehörde die Schwerstbehinderung des Klägers zu 100% nicht berücksichtigte, obwohl eine Behinderung als besondere Härte seit längerem in den Einbürgerungshinweisen anerkannt ist, war für das Gericht nicht erkennbar.

Darüber hinaus habe die Einbürgerungsbehörde auch das ihr zustehende Ermessen überhaupt nicht ausgeübt. Bei einer erneuten Entscheidung über den Antrag des Klägers wird die Einbürgerungsbehörde nach Auffassung des Gerichts zu berücksichtigen haben, dass die letzte Tat, deretwegen der Kläger verurteilt wurde, bereits am 15.07.2002 erfolgt ist und sich das Strafverfahren von Mitte 2002 bis zum Frühjahr 2007 hinzog. Der Kläger habe ausweislich der Strafakten damals wesentlich zur Ermittlung und Aufklärung des Sachverhaltes beigetragen und alles getan, um das Verfahren zu beschleunigen. Die Behörde habe ebenfalls nicht in ihre Überlegungen eingestellt, dass das Strafmaß für die begangenen Straftaten im untersten Rahmen gelegen habe, der Kläger ansonsten nach einem Aufenthalt von über 26 Jahren in Deutschland ein hohes Maß an Integration aufweise, eine deutsche Ehefrau und zwei deutsche Kinder habe und nunmehr ein schweres persönliches Lebensschicksal erlitten habe. Dies führe, so das Gericht, in der Gesamtschau zu einer Verdichtung seines Einbürgerungsanspruchs. Da weitere Voraussetzungen für die Einbürgerung von der zuständigen Behörde bislang nicht geprüft wurden, bedarf es insoweit einer weiteren Sachaufklärung durch die Behörde, weshalb eine Verpflichtung, den Kläger einzubürgern, vom Gericht nicht ausgesprochen werden konnte, sondern nur dessen Neubescheidung.

 

44.    Wann ich im Jahr 2005 meinen staatenlosen psychopatischen Einbürgerungsantrag gestellt habe, galt meine staatenlose psychopatische Person als nicht psychisch krank und dieses Einbürgerungsverfahren läuft seit Jahr 2005 immer noch bis heute ununterbrochen weiter! Ich habe damals gearbeitet. Meine staatenlose psychopatische Person ist genau von diesem 8-jahre langen psychopatischen verwaltungsgerichtlichen Einbürgerungsverfahren und genau während diesem psychopatischen verwaltungsgerichtlichen Einbürgerungsverfahrens Geisteskrank geworden!

9. Beschluss 10K 2033/05

45.    Keiner Arbeitgeber nimmt meine geisteskranke psychopatische staatenlose Person wegen diesem rechtskräftigen verbrecherischen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 auf die Arbeit! All meine psychopathischen staatenlosen Arbeitsersuchen enden sofort nach der Computerüberprüfung meiner persönlichen staatenlosen Daten vom Arbeitgeber. Ich kann mir geisteskrankem psychopatischem Staatenlose wegen diesem rechtskräftigen verbrecherischen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 keinen Arbeitsplatz bekommen!

 

46.    Ich darf meinen Arbeitsvertrag nicht unterzeichnen, weil meine staatenlose geisteskranke psychopatische Person wegen diesem rechtskräftigen verbrecherischen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 als geschäftsunfähig rechtsunfähig handlungsunfähig gilt!

 

47.    Ich darf mir staatenlosen Geisteskranken wegen diesem rechtskräftigen verbrecherischen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 sogar kein Bankkonto aufmachen, weil ich geschäftsunfähig rechtsunfähig handlungsunfähig bin!

 

48.    Der ganze deutsche Arbeitsmarkt ist wegen diesem rechtskräftigen verbrecherischen Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 für mich geisteskranken psychopatischen Staatenlosen zu! Wegen diesem rechtskräftigen verbrecherischen Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 habe ich keine mehr Chance als ein staatenloser geisteskranker psychopatischer Arbeitnehmer in Deutschland tätig zu werden! Es ist eine staatlich-gerichtliche organisierte Vertreibung meiner armen staatenlosen Person aus sattem „glücklichem“ reinrassigem Deutschland!

10. Strafermittlungen

49.    Die Beklagte die faschistische Kommune Stadt Köln vertreten durch die Einbürgerungsbehörde Köln und Landesregierung NRW vertreten durch die Bezirksregierung Köln behauptet, gegen den staatenlosen Einbürgerungsbewerber Paul Wolf laufen tausende Strafermittlungen, er sei Verbrecher, er müsse in den Knast. Auf Grund dessen hat die Beklagte sein Einbürgerungsverfahren nach §12a Abs. 3 StAG ausgesetzt.

 

50.    Aber der staatenlose Einbürgerungsbewerber Paul Wolf wurde per rechtskräftigen verwaltungsgerichtlichen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 vom 03. Januar 2006 und Urteil 10 K 2033/05 als schuldunfähig prozessunfähig verhandlungsunfähig unzurechnungsfähig geschäftsunfähig richterlich erklärt. Auf Grund dessen fordert die Beklagte für den Paul Wolf einen Betreuer eine Betreuung einzurichten, ohne die Betreuung könne das Einbürgerungsverfahren nicht fortgeführt werden.

 

51.    Für den Knast, für die Aussetzung des Einbürgerungsverfahrens sei Paul Wolf gesund schuldfähig prozessfähig verhandlungsfähig zurechnungsfähig geschäftsfähig, aber für die Einbürgerung sei er ungesund prozessunfähig verhandlungsunfähig unzurechnungsfähig geschäftsunfähig, bräuchte einen Betreuer?

 

52.    Diese Feststellung des Verwaltungsgerichts Köln in dem Beschluss 10 K 2033/05 vom 03. Januar 2006 gelte nur für seine Einbürgerung, nicht aber für die Strafermittlungen gegen ihn „soweit es sich um Streitigkeiten in dem hier berührten Lebensbereich seiner Einbürgerung handelt“, ist unlogisch unsinnig widersprüchlich! Schuldunfähigkeit Prozessunfähigkeit Rechtsunfähigkeit Verhandlungsunfähigkeit Unzurechnungsfähigkeit Geschäftsunfähigkeit können nicht nur in verwaltungsgerichtlichen Angelegenheiten sein, sondern, wenn sie vorliegen, dann in allen Lebensbereichen! Man kann das Gehirn eines Menschen nicht auf zwei Teilen „verwaltungsgerichtliche und strafrechtliche“ teilen. Wenn das Gehirn krank ist, dann das ganze Gehirn, nicht aber nur ein Teil!

 

53.    Alle Behörden Polizeibeamte Deutsche halten aber meine Person automatisch wegen dem Beschluss 10 K 2033/05 vom 03. Januar 2006 als schuldunfähig prozessunfähig rechtsunfähig verhandlungsunfähig unzurechnungsfähig geschäftsunfähig gemäß §20 StGB in allen Lebensbereichen, insbesondere ist, weil all meine Lebensprobleme unmittelbar mit meiner Einbürgerung gebunden sind, stammen aus meiner Einbürgerung! All diese tausend Strafermittlungen entstanden aus meinen gesetzmäßigen „diversen“ Widersprüchen gegen die Einbürgerungsbehörden Köln. Diese tausend Strafermittlungen sind folglich gemäß dem Beschluss 10 K 2033/05 vom 03. Januar 2006 auch rechtlich unwirksam.

 

54.    Wenn das Verwaltungsgericht Köln und alle Behörden das psychiatrische Gutachten über meiner Person brauchen, können sie es bei meinem behandelten Arzt der Psychiatrie Hr. Dr. Beimesche Tel.: 0221-60608500 anfordern. Ich bin nicht dagegen. Ich entbinde alle Ärztinnen und Ärzte von der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber allen Behörden und dem Verwaltungsgericht Köln für alle Informationen und für das psychiatrische Gutachten über dem Gesundheitszustand meiner Person.

 

55.    Wie sollen Polizeibeamten gegen mich Strafermittlungen ermitteln, wenn die Psychiatrieärzte und das Verwaltungsgericht Köln und das Oberverwaltungsgericht NRW meine Person in eine Stimme für schuldunfähig prozessunfähig rechtsunfähig verhandlungsunfähig unzurechnungsfähig geschäftsunfähig medizinisch und richterlich endgültig erklärt haben? Die Polizeibeamten wollen mit mir Arschloch gar nichts zu tun haben!

 

56.    Das Verwaltungsgericht Köln begründet weiter in seinem Beschluss 10 K 2033/05 vom 03. Januar 2006 auf der Seite fünf unten, „bei der Behandlung von Prozessunfähigen im gerichtlichen Verfahren geht es nicht allein darum, unvernünftige Prozesse zu verhindern, sondern darüber hinaus darum, dem Prozessunfähigen die Risiken abzunehmen, die sich aus dem Mangel an freier Willenbestimmung und Einsicht in die Zusammenhänge ergeben“. Das bedeutet, dass während jeder verwaltungsgerichtlichen Verhandlung für meine kranke psychisch angeschlagene Gesundheit die gesundheitlichen Schäden entstehen, aber während der Strafermittlung und strafrechtlichen gerichtlichen Verhandlung entstehen für meine kranke psychisch angeschlagene Gesundheit keinerlei gesundheitlichen Schäden?

 

57.    Wie soll man das in ihrem deutschen „Rechtstaat“ verstehen? Die Beklagte hält meine Person für schuldunfähig prozessunfähig rechtsunfähig verhandlungsunfähig unzurechnungsfähig geschäftsunfähig, auf Grund dessen beantragt und fordert für meine Person einen Betreuer eine Betreuung, fordert das Gericht aus diesem Grund meine Klage abzuweisen, aber die tausenden laufenden rechtsmissbräuchlichen Strafermittlungen gegen meine nach §20 StGB schuldunfähige prozessunfähige rechtsunfähige verhandlungsunfähige unzurechnungsfähige geschäftsunfähige Person hält die Beklagte als rechtsmäßig als notwendig als richtig als gut als normal? Wie erklärt sich solcher Widerspruch der Beklagten?

 

58.    Diese faschistischen Schweine-Polizeibeamten eröffnen auf Auftrag dieser faschistischen Einbürgerungsbehörde Köln gegen meine nach §20 StGB schuldunfähige prozessunfähige rechtsunfähige verhandlungsunfähige unzurechnungsfähige geschäftsunfähige staatenlose Person vorsätzlich rechtsmissbräuchlich tausend „Ermittlungsverfahrens“, führen sie aber nicht durch! Das Ziel war nur eins, damit gegen den Psychopathen-Einbürgerungsbewerber Paul Wolf auf Auftrag der Einbürgerungsbehörde Köln eine irgendwelche, egal welche strafrechtliche Ermittlung formell liefe, damit ihn auf Grund dessen nicht einbürgern!

 

59.    Gegen die schuldunfähigen prozessunfähigen rechtsunfähigen verhandlungsunfähigen unzurechnungsfähigen geschäftsunfähigen Verdächtigten-Einbürgerungsbewerber dürfen Idioten-Polizisten millionen Strafermittlungen eröffnen, aber sie gemäß §20 StGB nicht ermitteln!

 

60.    Diese tausend absurden anonymen Strafanzeigen von Deutschen gegen mich sind Diffamierung Denunzierung Üble Nachrede Staatenlosenverfolgung Ausländerfeindlichkeit! Anonyme Deutsche erstatten gegen jeden Einbürgerungsbewerber Strafanzeigen nur mit einem Zweck, damit gegen den Einbürgerungsbewerber eine Strafermittlung einleiten lassen, auf Grund dessen sein Einbürgerungsverfahren als Ausgesetz gelten wird, wird „auf Eis gelegt“. Alle Denunzianten-Deutschen kennen die Einbürgerungsvoraussetzung ganz gut. Und ihr deutscher „Rechtstaat“ nutzt das faschistisch aus, damit einfach weniger Ausländer einbürgern.

11. §12a StAG Aussetzung

61.    Der Gesetzgeber hat das gar nicht gemeint, wann er den §12a StAG verabschiedet hat. Der Gesetzgeber hat damals daran gar nicht gedacht, dass eigene Beamte diesen §12a StAG so wild missbrauchen werden.

 

62.    Das Verwaltungsgericht Köln muss jetzt den §12a Abs. 3 StAG neu rechtsprechen korrigieren! Bloße formelle Eröffnung Einleitung einer Strafermittlung gegen einen Einbürgerungsbewerber bedeutet für seine Einbürgerung noch gar nicht! Nicht jegliche bloße formale Einleitung einer Strafermittlung nur wegen dem bloßen formalen Tatverdacht gibt der Einbürgerungsbehörde gemäß §12a Abs. 3 StAG ein Recht auf die Aussetzung des Einbürgerungsverfahrens, sondern die Strafermittlungsbehörde muss gegen den verdächtigten Einbürgerungsbewerber schon aktive tatsächliche Ermittlungshandlungen durchführen! Der verdächtigte Einbürgerungsbewerber muss mehr Mals vernommen werden. Es müssen alle Zeugen gegen ihn aussagen. Es muss ein Kreuzverhör vorliegen. Er muss in Haft sitzen,… es müssen sichere Prognosen vorliegen, dass der verdächtigte Einbürgerungsbewerber mit hoher Wahrscheinlichkeit verurteilt wird, oder gegen ihn wird mindestens eine strafrechtliche Verhandlung bei dem ordentlichen Gericht 100% eröffnet.

 

63.    Diese Einbürgerungsbehörde Köln gibt mir seit Jahren keine deutsche Staatsangehörigkeit, schweigt beharrlich, aber wann ich gegen sie widerspreche, bewertet sie sofort all meine Widersprüche Beschwerden Klagen Berufungen als „Volksverhetzung“, lässt sie bei der Polizei Köln auf ihre eigene Strafanträge mehrere Strafermittlungen gegen mich wegen „Volksverhetzung“ rechtsmissbräuchlich einleiten und aus diesem Grund setzt sie mein Einbürgerungsverfahren nach §12a StAG aus, als ob gegen mich hunderte Strafermittlungen wegen „Volksverhetzung“ liefen.

 

64.    „Deutschenvolksverhetzung“ nach §130 StGB gibt es nicht für Ausländer insbesondere für Staatenlose! In diesem Tatbestand Volksverhetzung nach §130 StGB muss der Täter die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen! Erst muss der Staat mich in den deutschen Staatsverband einbürgern, danach darf der Staat mich nach §130 StGB anklagen!

 

65.    Gegen meine nach §20 StGB schuldunfähige unzurechnungsfähige prozessunfähige rechtsunfähige geschäftsunfähige Person wurden bei dem faschistischen idiotischen „Polizeipräsidium“ Köln seit Jahr 2004 über 800 „Strafermittlungen“ eingeleitet und keine diese „Strafermittlung“ hatte ein Erfolg, ging vor dem Gericht, wurde überhaupt gar keine Anklage erhoben! Wie lange noch ihre Idioten-Polizeibeamten gegen mich nach §20 StGB schuldunfähigen prozessunfähigen rechtsunfähigen verhandlungsunfähigen unzurechnungsfähigen geschäftsunfähigen staatenlosen Psychopathen-Einbürgerungsbewerber ihre 800 „Strafermittlungen“ wegen des bloßen Verdachts „ermitteln“ werden? Noch 5-jahren, 10-jahren, 30-jahren bis zu meinem Tod, ewig?

 

66.    Mein Polizeiführungszeugnis vom Bundesjustizministerium hat keine Einträge, ist sauber! Mein Lebenslauf ist einwandfrei. Ich war niemals bestraft! Nach 15-Deutschenlebensjahren hatte meine Person keine einzige Verurteilung!

12. Polizeiwahn

67.    Das Polizeipräsidium Köln und die Staatsanwaltschaft Köln haben für meine staatenlose geisteskranke Person wegen diesem rechtskräftigen verbrecherischen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 das totale Hausverbot für alle Polizeiinspektionen in ganzer Stadt Köln erlassen!

 

68.    Meine staatenlose geistig behinderte Person dürfe überhaupt keine Polizeigebäude in der ganzen Stadt Köln und die Staatsanwaltschaft Köln betreten! Die Polizisten und die Staatsanwälte verjagen meine staatenlose geistig behinderte Person aus allen Polizeiinspektionen und aus der Staatsanwaltschaft Köln mit der Waffe, mit dem Maschinengewehr!

 

69.    Das deutsche Strafgesetzbuch gilt nicht für Staatenlose! Das deutsche Strafgesetzbuch ist für Staatenlose nicht zuständig, wird auf Staatenlose nicht verbreitet. Staatenlose besitzen kein Loyalitätsbekenntnis zum Grundgesetz, zu Grundrechten, zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, zu deutschen Gesetzen, zum deutschen Strafgesetzbuch.

 

70.    Keiner Polizist, keiner Ermittler, keiner Untersuchungsrichter, keiner Staatsanwalt, überhaupt niemand spricht mit mir und hat mit mir niemals gesprochen! Noch keine Strafermittler, die gegen mich etwas strafrechtlich ermittelt haben, habe ich in diesen 15 deutschen Lebensjahren ins Gesicht gesehen! Niemand besucht mich zu Hause! Niemand verhaftet mich! Niemand nimmt mich fest! Ich erhalte von keinen irgendwelchen Polizisten gar keine Briefe, Nachrichten, Vorladungen!

 

71.    Ich will meinen Ermittlungsrichter, Untersuchungsrichter, Strafermittler, der gegen mich Geisteskranken schon seit 2002 ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren ununterbrochen ermittelt, endlich ins Gesicht zusehen, ihn endlich kennen lernen und ihn nachfragen, wann er mit seinem seit 8-Jahre dauernden gegen mich Geistesbehinderten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren endlich fertig ist? Wann er gegen meine geisteskranke staatenlose Person seine im Namen des deutschen Volkes Anklageschrift endlich erhebt? Wie er gegen einen staatenlosen geistesbehinderten schuldunfähigen Beschuldigten ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren überhaupt ermitteln darf und 8-Jahre lang?! Hat er überhaupt über den §20 StGB „Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störung“ zugehört?

 

72.    Was ist es für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen meine staatenlose geisteskranke Person-Einbürgerungsbewerber seit 2002(!) bis heute ununterbrochen liefe, wie dürfen die Polizisten gegen mich staatenlosen schuldunfähigen Geistesbehinderten(!) ein irgendwelches strafrechtliche Ermittlungsverfahren überhaupt ermitteln, wenn alle Polizisten in der Stadt Köln rennen vor mir Geistesbehinderten weg, kriegen sofort eine Hysterie Ekelhaftschwindelkotzgefühl Zittern nur beim Zusehen meiner staatenlosen mongolischen Fresse von 100 Metern, verstecken sie sich vor mir staatenlosen Geisteskranken, flüchten vor mir staatenlosen Geisteskranken wie vor ansteckender mongoloider Krankheit, verjagen meine staatenlose geisteskranke mongolische Person aus allen Polizeiinspektionen, wollen mit mir staatenlosen geistesbehinderten Arschloch überhaupt nicht zu tun haben, haben gegen mich staatenlosen geisteskranken Arschloch das totale Hausverbot verhängt!

 

73.    Wer sich mit mir anlegt, legt sich mit einem Psychopathen an!

 

74.    Ein kleiner Furz kann mächtig stinken!

 

75.    Zeigen sie bitte mir, nennen sie mir dieses von mir verbrochene Opfer, diese von mir verbrochene Person, die gegen mich Strafanzeige erstattet haben? Wer ist das? Ich will sie kennen lernen und sie nachfragen, was habe ich ihnen angetan? Ich fordere beharrlich ihre „demokratische rechtsstaatliche Bundesrepublik“ Deutschland, mir diese von mir verbrochenen Opfern, vorzuzeigen!

 

76.    Eine strafrechtliche Ermittlung oder eine gerichtliche Verhandlung gegen die schuldunfähigen staatenlosen psychisch kranken geistig behinderten Psychopathen führen nur psychisch kranke Strafermittler-Idioten, nur geistig behinderte Staatsanwälte-Idioten, nur psychisch kranke geistig behinderte Richter-Idioten, nur der psychisch kranke idiotische Rechtsstaat durch! Das ist eine nach §344 StGB massive Verfolgung Unschuldiger!

 

13. Aussageverweigerungsrecht

77.    Wenn diese faschistischen Idioten-Polizeibeamte gegen mich ermitteln, müssen sie dann mich verhaften, mich vernehmen, mich anklagen usw., aber ich sage dann diesen hirnlosen Polizeibeamten kein Wort, weil ich mein Aussageverweigerungsrecht nach §136 StPO geltend machen werde!

 

78.    Und was ist dann mit Aussageverweigerungsrecht nach §136 StPO? Haben dann die Einbürgerungsbewerber überhaupt das Recht auf Aussageverweigerung nach §136 StPO oder dieses Aussageverweigerungsrecht nur den Deutschen oder den Nichteinbürgerungsbewerbern zusteht? Dürfen dann Einbürgerungsbewerber dieses Aussageverweigerungsrecht nach §136 StPO gar nicht gebraucht machen? Welches Rechtsgut dann einen Vorrang hätte, das Aussageverweigerungsrecht nach §136 StPO oder Aussetzung des Einbürgerungsverfahrens nach §12a Abs. 3 StAG?

 

79.    §136 StPO ist doch ein Gesetz und der Einbürgerungsbewerber handelt doch entsprechend diesem §136 StPO! Er respektiert, er erfüllt strengt ihre Gesetze diesen §136StPO! Er ist somit ein guter vorbildlicher gesetztreuer ausländischer Mitbürger!

 

80.    Aber die Einbürgerungsbehörde Köln zwingt nötigt den Einbürgerungsbewerber diesen §136 StPO das Gesetz zu brechen und gegen sich selbst auszusagen! Die Einbürgerungsbehörde Köln presst damit von dem Einbürgerungsbewerber die Aussage aus und bricht damit selbst das Gesetz und macht sich nach §343 StGB Aussageerpressung strafbar!

 

81.    §136 StPO garantiert das Aussageverweigerungsrecht jedem Menschen, nicht aber nur den Deutschen! Schuldunfähige prozessunfähige verhandlungsunfähige unzurechnungsfähige geschäftsunfähige staatenlose Einbürgerungsbewerber-Tatverdächtige haben gleiches Recht auf Aussageverweigerung aus §136 StPO wie schuldfähige prozessfähige rechtsunfähige verhandlungsfähige zurechnungsfähige geschäftsfähige deutsche Tatverdächtigte! Und diesen gesetzmäßigen Rechtsgebrauch darf der Staat nicht gegen den Einbürgerungsbewerber anwenden!

 

82.    Der deutsche Bundeskanzler-Dieb Helmut Kohl hat das Aussageverweigerungsrecht gebraucht gemacht, aber ich Staatenlose darf es nicht gebrauchen!

 

83.    Geben sie bitte mir erst die deutsche Staatsangehörigkeit, danach gehe ich selbst zur Polizei, werde ich dahin jeden Tag selbst gehen, bis sie mich 800-mal zu jedem Strafverfahren vernehmen. Aber dann kommt die Rechtsproblematik Beweise! Die Polizisten müssen dann diesen ganzen Dreck beweisen und etwas mit meiner Schuldunfähigkeit nach §20 StGB machen. Ich bin jetzt krank. Ich befinde mich zurzeit in aktiver ambulanter psychiatrischer Behandlung und ich muss mich noch mindestens 5-Jahre lang psychiatrisch behandeln lassen. Kranke Menschen darf der Staat überhaupt nicht vernehmen, bis er vollständig gesund prozessfähig vernehmungsfähig ist!

14. Betreuung

84.    Wenn mir doch eine Betreuung eingerichtet wird, sie hilft mir nicht bei meiner Einbürgerung, bleibt mein Einbürgerungsverfahren trotzdem immer weiter auf Grund der tausend „Strafermittlungen“ als ausgesetzt. Betreuer wird bei meiner Einbürgerung gar keine Rolle spielen! Er kann auf die Entscheidung der faschistischen Einbürgerungsbehörde Köln gar nicht beeinflussen! Die Beklagte die faschistische Kommune Stadt Köln vertreten durch die Einbürgerungsbehörde Köln Leiter-Faschist-Beamter Uwe Neßhöver wird auf meinen Betreuer genauso demonstrativ pfeifen, wie auf mich 8-jahre lang!

15. Mein Antrag

85.    Mein Einbürgerungsantrag vom 03.01.2005 nach §8 Abs. 2 StAG vor der Bezirksregierung Köln mein dieses Einbürgerungsverfahren 10 K 2033/05 wurde am 28.03.2007 durch Urteil des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 i.V.m dem rechtswidrigen Verbindungsbeschluss 10 K 2033/05 / 10 K 4806/05 des Verwaltungsgerichts Köln vom 03.01.2006 über das Verbinden der gerichtlichen Verfahren 10 K 2033/05 und 10 K 4806/05 zur gemeinsamen Entscheidung rechtskräftig ausgesetzt, nicht aber abgelehnt, als ob gegen meine nach §20 StGB schuldunfähige prozessunfähige verhandlungsunfähige unzurechnungsfähige geschäftsunfähige Person seit Jahr 2004 ununterbrochen irgendwelche Strafermittlungen liefen.

 

86.    Auf eigener Webseite hat die Einbürgerungsbehörde Köln amtlich veröffentlicht: Unabhängig davon, welche Behörde für die Entscheidung über Ihren Einbürgerungsantrag zuständig ist, stellen Sie Ihren Einbürgerungsantrag bei der Gemeinde, in der Sie wohnen.

 

87.    Diese zwei Behörden betreiben mit einander amtliche Hilfe Informationsaustausch. Auf jeden Fall, Einbürgerungsbehörde Köln sollte die Bezirksregierung Köln in Kenntnis selbst setzen, ihnen amtlich mitteilen, dass meine Person auch alle Voraussetzungen nach §8 Abs. 2 StAG erfüllt hat.

 

88.    Sogar wann die Bezirksregierung Köln die Antwort für den Landtag NRW auf meine Petition bereitet hat, hat sie vorher von der Einbürgerungsbehörde Köln eine Information angefordert und nur danach hat sie eine gemeinsame Antwort von beiden Ämtern die Bezirksregierung Köln und die Einbürgerungsbehörde Köln abgegeben.

 

89.    Mein Einbürgerungsantrag vom 03.01.2005 nach §8 Abs. 2 StAG vor der Bezirksregierung Köln ist somit noch in Kraft noch gilt! Der wurde von der Bezirksregierung Köln durch den amtlichen Ablehnungsbescheid bis heute noch nicht abgelehnt! Die Landesregierung NRW vertreten durch die Bezirksregierung Köln muss mir auf meinen Einbürgerungsantrag vom 03.01.2005 noch einen amtlichen schriftlichen Bescheid geben.

16. Was ist das „Besondere Härte“?

90.    Die Beklagte die Landesregierung NRW vertreten durch die Bezirksregierung Köln hat nicht mir nicht dem Verwaltungsgericht Köln niemandem erklärt, was ist das denn „Besondere Härte“ bei der Einbürgerung nach §8 Abs. 2 StAG? Was ein Einbürgerungsbewerber dafür tun müsste, wie schlecht ein Einbürgerungsbewerber sein müsste, welche Arschlochlebensumstände herum einen Einbürgerungsbewerber herrschen müssten, damit unter dem Schutz dieser gesetzlichen Bedeutung „Besondere Härte“ stehen zu dürfen? Ich bin Staatenlos und geistig Behindert! Staatenlos und Psychisch Krank! Staatenlos und unzurechnungsfähig! Staatenlos und geschäftsunfähig! Staatenlos und prozessunfähig! Staatenlos und Psychopath! Staatenlos und ein Idiot! Staatenlos Psychopath und bitter bitter arm! Wenn mein Arschlochleben immer noch nicht „Besonders hart“ ist, dann muss die Beklagte es amtlich ganz genau definieren begründen, was ist das denn „Besondere Härte?“ Und mir anders beweisen, dass ich mich mit meinem Arschlochleben glücklich fühle.

 

91.    Auf eigener Webseite hat die Einbürgerungsbehörde Köln zur „Besondere Härte“ eine falsche amtliche Mitteilung, eine amtliche gesetzwidrige Lüge veröffentlicht: Weitere Voraussetzungen einer Ermessenseinbürgerung sind u.a. ein geregeltes Einkommen zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Absicherung im Alter sowie bei Krankheit, ausreichende Deutschkenntnisse und ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung Deutschlands. Das ist falsch! Von geistig behinderten von psychisch kranken von körperlich Behinderten Einbürgerungsbewerbern können sie das nicht abverlangen, weil sie wegen ihrer Krankheit nicht arbeiten können. Und geistig behinderte und psychisch kranke Einbürgerungsbewerber haben einen kranken unterentwickelten Geist Hirn. Sie sind unzurechnungsfähig geschäftsunfähig! Und kein Wort über die Staatenlosen!

 

92.    Mit welchem Zweck und wofür ihr Gesetzgeber diese „Besondere Härte“ nach §8 Abs. 2 StAG i.V.m Ziff. 8.2 der Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 158) Stand 17. April 2009 überhaupt eingeführt hat, wenn alle Behörden diesen §8 Abs. 2 StAG nicht durchführen nicht anwenden wollen, wenn alle Behörden ihn verachten gar ignorieren? §8 Abs. 2 StAG „Besondere Härte“ existiert nicht für die Landesregierung NRW vertreten durch die Bezirksregierung Köln! Die Landesregierung NRW vertreten durch die Bezirksregierung Köln muss eigene deutsche Gesetze den §8 Abs. 2 StAG einhalten!

17. Beklagtenwahn

93.    Mein staatenloses Leben ist in der Bundesrepublik Deutschland und in der Stadt Köln eine totale unmenschliche rassistische Würdeverachtende Hölle von Deutschen! Ich bin für die Bundesrepublik Deutschland, für die deutschen Richter, für die deutschen Behörden, für diese deutsche Rassenjustiz kein Mensch mehr! Die Bundesrepublik Deutschland, die deutschen Richter, die deutschen Behörden, diese deutsche Rassenjustiz halten meine staatenlose mongolische Person für ein wildes würdeloses geisteskrankes Tier, behandeln mich wie ein voll unnützliches Vieh!

 

94.    Diese seit April 2002 ununterbrochen laufende „Einbürgerung“ meiner staatenlosen Person in ihren deutschen Staatsverband ist eine staatlich organisierte Herabwürdigung, Herabsetzung, wilder Rassismus, politischer Hohn, arische Verspottung über meiner staatenlosen mongolischen Würde von ihrer „demokratischen sozialen rechtsstaatlichen christlichen großzugigen“ wohlhabenden „Bundesrepublik“ Deutschland, ist schockierendes Zeugnis der ungeheueren massenhaften menschlichen Erniedrigung in ihrer „demokratischen sozialen rechtsstaatlichen christlichen großzugigen“ wohlhabenden „Bundesrepublik“ Deutschland!

 

95.    Sehen sie an, was mit jedem Ausländer insbesondere mit einer staatenlosen Mongole geschehen wird, wenn sie sich ihr deutsches WAHLRECHT beharrlich begehren! Das ist eine Schande für Deutsche! Das ist ein deutscher Staatsterror gegen meine kleine staatenlose geistesbehinderte Insektenwürde! Und das nennen sie als „Rechtsstaat“ - Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen in dem Willen beseelt! Seit 8-Jahren dauert schon dieser deutsche demokratische soziale rechtsstaatliche christliche großzugige wohlhabende Albtraum!

 

96.    Auf all meine staatenlosen Widersprüche Klagen beantworten mir zynisch alle Richter, Beamten, Deutschen, dann „Verpiss dich aus Deutschland! Hau ab! Niemand braucht hier solche staatenlose Scheiße wie dich!“ Solche Antwort von Richtern, von Beamten–Garanten der demokratischen Grundordnung ist wilde deutschgenetische National-Sozialistische Verachtung meiner staatenlosen Insektenwürde, keine Rechtsstaatlichkeit! Sie verhöhnen sich, amüsieren sich einfach alle unter einander über mich!

 

97.    In ganzem „rechtsstaatlichem“ Deutschland gibt es keine mehr Behörde, keine mehr Macht, die diese seit April 2002 totale von der Bundesrepublik Deutschland Verachtung meiner staatenlosen geistesbehinderten mongolischen Würde endlich stoppt!

 

98.    Alle Behörden haben meine Person in allen Dienstcomputern, im Polizeicomputer, im Ausländeramtcomputer, im Richterlichencomputer, im Arbeitsamtcomputer, im Sozialamtcomputer, im Gesundheitsamtcomputer, in der Schufa als Geistesbehindert paranoide Schizophrene F22.0 Wahnvorstellung eingetragen! Alle Gerichte, alle Polizisten, alle Staatsanwälte in ganzer Bundesrepublik Deutschland und der Deutsche Bundestag weisen aus diesen Gründen all meine Klagen, Strafanzeigen, Petitionen, Beschwerden, Widersprüchen, Schreiben, Bitten sofort als unzulässig ab, nehmen all meine weiteren Beschwerden aus diesen Gründen überhaupt nicht zur Prüfung an!

 

99.    Das Verwaltungsgericht Köln beschäftigt sich mit meiner Einbürgerung schon seit Jahr 2002 ununterbrochen und es wird das noch 60-Jahre lang machen müssen! Ich werde diese ganze Scheiße bis zum Jahr 2062 ununterbrochen betreiben! Ich habe gar nichts zu verlieren! Ich sitze den ganzen Tag zu Hause und kassiere seit 15-Jahren ununterbrochen von ihrem deutschen „Rechtstaat“ monatlich 930 EURO und dank diesen 930 EURO betreibe ich gegen ihren deutschen „Rechtsstaat“ seit Jahr 2002 meine tausend Einbürgerungsklagen ununterbrochen! Ihr deutscher „Rechtstaat“ gibt mir 8-Jahre lang keine deutsche Staatsangehörigkeit, aber finanziert dafür meine tausend Klagen gegen eigenen deutschen „Rechtsstaat“.

 

100.Deutsche haben mich zum Tisch eingeladen, ich stieg aber drauf und scheiße auf diesen Tisch!

 

101.Ich verbiete dem Verwaltungsgericht Köln ausdrücklich diese meine Untätigkeitsklage gegen die Landesregierung NRW vertreten durch die Bezirksregierung Köln nach §8 Abs. 2 StAG mit dem Verfahren 10 K 3069/09 gegen die Kommune Stadt Köln vertreten durch die Einbürgerungsbehörde Köln nach §10 StAG in ein Verfahren zu verbinden! Diese zwei verschiedenen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens haben mit einander nichts zu tun, weil die Beklagten die Landesregierung NRW vertreten durch die Bezirksregierung Köln – Bund nach §8 StAG und der Oberbürgermeister Köln vertreten durch die Einbürgerungsbehörde Köln - die Kommune Stadt Köln nach §10 StAG verschieden sind und die Anspruchsgrundlage nach §8 Abs. 2 StAG und nach §10 StAG ganz anders sind. Die Zuständigkeit der Beklagten ist ganz anders. Das Verwaltungsgericht Köln darf diese zwei verschiedenen Rechtssachen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens miteinander nicht binden, nicht mischen.

 

102.Ihre muslimische „Bundesrepublik“ Deutschland verfolgt die Christen und die Juden! Christen und Juden bekommen in dieser muslimischen „Bundesrepublik“ Deutschland keine deutsche Staatsangehörigkeit, aber alle 100% Muslime bekommen die deutsche Staatsangehörigkeit sofort! Alle Muslime lachen uns Christen dafür aus! Nur weil ich ein staatenloser Katholik sei, nur weil dieser Mensch ein Jude sei, gib ihm dafür diese muslimische „Bundesrepublik“ Deutschland keine deutsche Staatsangehörigkeit!

 

Wir wollen deutsche Scheiße!

Wir wollen Merkelsscheiße!

Wenn ihre Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel aufs Klo geht, scheißt sie deutsche Scheiße aus!

Wenn ihr Bundespräsident Horst Köhler aufs Klo geht, scheißt er deutsche Scheiße aus!

Wenn ihr Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble aufs Klo fährt, scheißt er deutsche Scheiße aus!

Wenn 80 Millionen Deutsche aufs Klo gehen, scheißen sie wertvolle deutsche Scheiße aus!

Wenn ich aufs Klo gehe, scheiße ich meinen minderwertigen staatenlosen Kot aus!

Wenn jeder Ausländer in Deutschland aufs Klo geht, scheißen wir nur unseren widerlichen ausländischen Kot aus!

Ich will auch auf Deutsch scheißen! Wir wollen auch auf Deutsch scheißen! Wir wollen auch wie Deutsche die prachtvolle deutsche Scheiße haben!

Wir wollen die prachtvolle deutsche Scheiße! Wir wollen deutsche Scheiße! Wir wollen deutsche Scheiße! Wir wollen deutsche Scheiße!

 

Mein staatenloser Beweis meines staatenlosen Loyalitätsbekenntnisses zum göttlichen arischen faschistischen deutschen Volk!

Das 80 Millionen demokratische deutsche Volk! Scheißt mir gemeinsam Tausendtonnenweise in meinem staatenlosen Maul ihre deutschen prachtvollen Fäkalien aus! Verlegt in mein staatenloses Maul direkt die Kloabwasserrohrleitung aus ihren 30 Millionen deutschen Klos! Nutzt mein staatenloses Maul wie ein volkstümliches nationales deutsches öffentliches Klo für ihre saftigen deutschen Exkremente aus!

Das 80 Millionen soziale deutsche Volk! Pisst mir gemeinsam direkt in meinem staatenlosen Maul ihren deutschen schätzbaren teuren Urin rein! Nutzt mein staatenloses Maul wie ein volkstümliches nationales deutsches Pissoir, Toilette aus!

Das 80 Millionen rechtsstaatliche deutsche Volk! Furzt mir gemeinsam Gecko literweise in meine widerliche staatenlose Schnauze ihre deutsche nationale angenehm duftige Furze rein!

Das 80 Millionen christliche deutsche Volk! Kotzt mir gemeinsam Gecko literweise in meinem staatenlosen Maul ihre deutsche nationale 36-gradwarme Kalorienhaltige Kotze rein!

Das 80 Millionen liebevolle deutsche Volk! Rülpst mir gemeinsam Gecko literweise in meine ekelhafte staatenlose Fresse ihre deutsche nationale wunderbar riechende Rülpse rein!

Das 80 Millionen herzliche deutsche Volk! Schnäuzt mir gemeinsam tonnenweise in meinem staatenlosen Maul ihren deutschen nationalen zärtlichen Rotz aus!

Das 80 Millionen menschliche deutsche Volk! Spuckt mir gemeinsam Gecko literweise in meinem staatenlosen Maul ihre deutsche nationale süße Spucke aus!

Das 80 Millionen großzugige deutsche Volk! Spritz mir gemeinsam Gecko literweise in meinem staatenlosen deutschbegeisterten Maul ihre deutsche nationale göttliche Wichssperma ab!

Das 80 Millionen wohlhabende Volk! Steckt mir in meinem staatenlosen Maul den ganzen Schweinekot, den ganzen Hundekot, Katzenkot, Rattenkot von ihren 800 Millionen deutschen lebenswürdigen glücklichen Tieren rein!

Das 80 Millionen freundliche zivilisierte europäische deutsche Volk! Bescheißt mich! Befurzt mich! Bepisst mich! Bekotzt mich! Beschnäuzt mich! Berülpst mich! Bewichst mich! Verdreckt mich! Verekelt mich! Demütigt mich! Erniedrigt mich! Verabscheut mich! Verhasst mich! Herabsetzt mich…. und danach gibt mir ihre erstklassige deutsche Staatsangehörigkeit, bürgert mich in ihren hochwertigen arischen Staatsverband ein! Ich liebe ihre deutsche Staatsangehörigkeit! Ich liebe das deutsche Volk! Ich liebe Deutsche!

 

103.Würden sie bitte mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben! Würden sie bitte mir das deutsche Wahlrecht, das deutsche Stimmrecht, das deutsche Mitbestimmungsrecht, das deutsche politische Teilhaberecht geben! Ich habe alle Voraussetzungen für die Einbürgerung noch seit 2002 erfüllt! Ich will Bundestag EU-Parlament wählen! Ich will das Recht auf das deutsche Wahlrecht Stimmrecht Mitbestimmungsrecht Teilhaberecht haben! Ich werde meine staatenlosen Einbürgerungsanträge bis zum Jahr 2062 ununterbrochen stellen! Das ist mein heiliger Kampf um das Wahlrecht um das Stimmrecht!

 

Paul Wolf

Staatenloser Mitbürger

 

Anlage: