141 BVerfG-Betreuung
Bundesverfassungsgericht 09. März 2009
Postfach 1771
76006 Karlsruhe
Aktenzeichen: 1 BvR 1263/06
Beschwerdeführer: Paul Wolf
Horststr. 6
51063 Köln
Tel: 0221-2783834
Staatenloser Einbürgerungsbewerber
Staatenlosenreiseausweis: ZOC4PYNT3
Anerkannter Asylberechtigter seit 1997
Niederlassungserlaubnis für die BRD
Mongolische Volkszugehörigkeit
Beschwerdegegner: Bundesrepublik Deutschland Vertreten durch
Betreuungsverfahren des Amtsgerichts Köln,
Beschluss 52 XVII W 272 vom 20.02.2006
durch
Beschluss des Landgerichts Köln 1 T 129/06 / 52 XVII W 272
vom 07.04.2006
durch
Beschluss des Oberlandesgerichts Köln,
16 Wx 90/06 / 1 T 129/06 LG Köln / 52 XVII W 272 AG Köln
vom 05.05.2006
durch
Einbürgerungsbehörde Köln,
Antrag der Einbürgerungsbehörde Köln vom 13.02.2006
vor dem Amtsgerichts Köln auf die Eröffnung gegen meine
Person eines Betreuungsverfahrens
durch
Verwaltungsgerichtliches Verfahren des Verwaltungsgerichts Köln,
Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006
84 (vierundachtzigste) heimatlose staatenlose Erinnerung an meine heimatlose staatenlose Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1263/06 vom 15.05.2006
gegen
- Antrag der Einbürgerungsbehörde Köln vom 13.02.2006 vor dem Amtsgerichts Köln auf die Eröffnung gegen meine Person eines Betreuungsverfahrens
- Betreuungsverfahren des Amtsgerichts Köln 52 XVII W 272 vom 20.02.2006
- Psychiatrische Stellungnahme vom 25.05.2006 des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie Hans-Martin Schuchardt
- Beschluss des Landgerichts Köln 1 T 129/06 / 52 XVII W 272 vom 07.04.2006
- Beschluss des Oberlandesgerichts Köln 16 Wx 90/06 / 1 T 129/06 LG Köln / 52 XVII W 272 AG Köln vom 05.05.2006
- Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 vom 03.01.2006
gemäß Art. 6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 das Recht auf ein faires und zugiges Verfahren und nach Artikeln 19 Abs. 4, 20, 93 Abs. 1 Nr. 4a des Grundgesetzes i.V.m. §§ 13 Nr. 8a, 90, 92, 93 Abs. 3, 93a Abs. 2, 95 Abs. 3 BVerfGG
Sehr geehrte Damen und Herren,
1. ich erinnere Sie zum 84-Mal an meine heimatlose staatenlose Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1263/06 vom 15.05.2006.
2. Im Mai im August im Oktober 2008 haben Sie mir „höfflich“ mitgeteilt, dass sie jetzt keine Zeit hätten, aber in kürze werden sie diese meine Beschwerde unbedingt prüfen. Es ist aber nach ihren „höflichen Mitteilungen“ noch ein Jahr vergangen, aber sie prüfen meine Verfassungsbeschwerde nicht!
3. Drei Jahre lang bleiben Sie untätig! Würden Sie bitte mit der Prüfung meiner Verfassungsbeschwerde unverzüglich beginnen.
4. Würden Sie bitte diese rechtswidrigen gerichtlichen und amtlichen Entscheidungen Ihrer Bundesrepublik Deutschland:
- Antrag der Einbürgerungsbehörde Köln vom 13.02.2006 vor dem Amtsgerichts Köln auf die Eröffnung gegen meine Person eines Betreuungsverfahrens
- Betreuungsverfahren des Amtsgerichts Köln 52 XVII W 272 vom 20.02.2006
- Psychiatrische Stellungnahme vom 25.05.2006 des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie Hans-Martin Schuchardt
- Beschluss des Landgerichts Köln 1 T 129/06 / 52 XVII W 272 vom 07.04.2006
- Beschluss des Oberlandesgerichts Köln 16 Wx 90/06 / 1 T 129/06 LG Köln / 52 XVII W 272 AG Köln vom 05.05.2006
- Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 vom 03.01.2006
als Nichtig erklären, mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben und Ihre Bundesrepublik Deutschland zur Zahlung mir des Schmerzensgeldes in Hohe von 1 Million Euro (Ein Million) verurteilen!
5. Würden Sie bitte die Bundesrepublik Deutschland für diese Verachtung meiner heimatlosen staatenlosen Menschenrechte zur Zahlung mir des Schmerzensgeldes in Hohe von 1. Million EURO (ein Million) verurteilen! Ich verlange von der Bundesrepublik Deutschland für diese Verachtung meiner heimatlosen staatenlosen Menschenrechte das Schmerzensgeld in Hohe von 1 Million EURO (ein Million).
6. Ihre Bundesrepublik Deutschland muss mir das Schmerzensgeld in Hohe von ein Million EURO auf mein heimatloses staatenloses Konto: 1900078039 Sparkasse KölnBonn BLZ 37050198 überweisen und muss gleichzeitig in meiner heimatlosen staatenlosen Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1263/06 vom 15.05.2006 und in meinem „toten“ heimatlosen staatenlosen Einbürgerungsverfahren doch ihre verfassungsmäßige rechtsstaatliche höchstrichterliche Entscheidungen fallen lassen.
7. Würden Sie bitte mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben! Würden Sie bitte mir das deutsche Wahlrecht, das deutsche Stimmrecht, das deutsche Mitbestimmungsrecht, das deutsche politische Teilhaberecht geben! Ich habe alle Voraussetzungen für die Einbürgerung noch seit 2002 erfüllt! Ich will den Bundestag wählen! Ich will das Recht auf das deutsche Wahlrecht Stimmrecht Mitbestimmungsrecht Teilhaberecht haben! Ich werde meine heimatlosen staatenlosen Einbürgerungsanträge bis zum Jahr 2062 ununterbrochen stellen! Das ist mein heiliger Kampf um das Wahlrecht um das Stimmrecht!
Paul Wolf
Heimatloser staatenloser Mitbürger