172 Berufung OVG

Endgültige Ablehnung meiner jeglichen Einbürgerungsklage vor dem Verwaltungsgericht Köln

Selbstverständlich wurde wie immer abgelehnt!  Ich bereite meine Berufung vor dem Bundesverwaltungsgericht vor!

Oberverwaltungsgericht NRW                                             10. Oktober 2009 n. Chr.

Postfach 6309

48033 Münster

 

Aktenzeichen:             10 AR 58/09 (Verwaltungsgericht Köln)

 

Beschwerdeführer:  Paul Wolf

Horststr. 6

51063 Köln

Staatenloser Einbürgerungsbewerber (kein Ausländer)

Staatenlosenreiseausweis: ZOC4PYNT3

Anerkannter Asylberechtigter seit 1997

Niederlassungserlaubnis

Mongolische schlitzäugige Volkszugehörigkeit

Katholik

Bitterarmer Langzeit-1-EURO-JOBber

http://angelamerkel.go.to/

http://paulwolf.go.to/

 

Beschwerdegegner:  Entscheidung des Verwaltungsgericht Köln 10 AR 58/09

vom 01.10.2009

 

Kopie:             Bundesverfassungsgericht

Postfach 1771

76006 Karlsruhe

Aktenzeichen:            2 BvR 1225/09

 

 

Beschwerde, Berufung, Rechtsmittel

gegen die Weigerung des Verwaltungsgerichts Köln meine psychopathische schwerstgeistig behinderte unzurechnungsfähige geschäftsunfähige handlungsunfähige rechtsunfähige prozessunfähige verhandlungsunfähige schuldunfähige Untätigkeitsklage nach §75 VwGO, Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz gegen die seit Januar 2005 Untätigkeit der faschistischen Kommune Stadt Köln vertreten durch die Einbürgerungsbehörde Köln in meinem im Januar 2005 gestellten psychopathischen schwerstgeistig behinderten unzurechnungsfähigen geschäftsunfähigen rechtsunfähigen prozessunfähigen verhandlungsunfähigen schuldunfähigen 18-Antrag auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband zu verhandeln, ihre verfassungsmäßige aus Art.97 GG richterliche Dienstpflicht zu erfüllen

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

1.       das Verwaltungsgericht Köln hat mir am 01.10.2009, Az.: 10 AR 58/09 mitgeteilt, dass sie meine psychopathische schwerstgeistig behinderte unzurechnungsfähige geschäftsunfähige handlungsunfähige rechtsunfähige prozessunfähige verhandlungsunfähige schuldunfähige Untätigkeitsklage vom 24. September 2009 nach §75 VwGO, Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz gegen die seit Januar 2005 Untätigkeit der faschistischen Kommune Stadt Köln vertreten durch die Einbürgerungsbehörde Köln in meinem im Januar 2005 gestellten psychopathischen schwerstgeistig behinderten unzurechnungsfähigen geschäftsunfähigen rechtsunfähigen prozessunfähigen verhandlungsunfähigen schuldunfähigen 18-Antrag auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband und meine weitere Einbürgerungsklagen nie mehr verhandeln werden.

 

2.       Ich protestiere kategorisch gegen diese NAZI-Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln! Das Verwaltungsgericht Köln hat mein Recht auf Rechtsmittel auf die Rechtsoffenheit von mir entzogen!

 

3.       Das Verwaltungsgericht Köln verletzt gravierend meine Grundrechte aus:

-          Art. 1 GG Abwehrrecht gegen den Staat

-          Art. 3 GG Gleichbehandlungsgrundsatz Diskriminierungsverbot Willkürverbot

-          Art. 16a GG Politisch Verfolgte genießen Asylrecht

-          Art. 19 Abs. 4 GG Rechtwegoffenheitsgebot

-          Art. 12 und 18 des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

-          Art. 34 des Abkommens über die Anerkennung der ausländischen Flüchtlinge vom 28. Juli 1951

-          Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954

-          Art. 6 Abs. 4 g); 10; 11; 12; 18 des Europäischen Übereinkommens über die Staatsangehörigkeit vom 6.11.1997

 

4.       Nur weil ich prozessunfähig rechtsunfähig verhandlungsunfähig unzurechnungsfähig arbeitsunfähig bin, verachtet mich dafür das Verwaltungsgericht Köln! Geistig behinderte und psychisch kranke Staatenlose haben für dieses faschistische Verwaltungsgericht Köln kein Recht auf die deutsche Staatsangehörigkeit auf die gerichtliche Verhandlung! Das ist faschistische NAZI-Verfolgung von Geistigbehinderten und Psychischkranken!

 

5.       Das Verwaltungsgericht Köln hat erwider Art. 3 Abs. 1 GG einfach so willkürlich entschieden, für geistig behinderte staatenlose Kläger führen wir keinerlei gerichtliche Verhandlung! Deutsche Gerichte gelten nur für gesunde Deutsche, nicht aber für staatenlose geistig behinderte und psychisch kranke Kläger!

 

6.       Das Verwaltungsgericht Köln weigert mir kategorisch Prozesskosten zu gewährleisten, damit ich mir keinen Rechtsanwalt keine rechtliche Prozessvertretung beauftragen kann! Ich habe kein Geld für einen Rechtsanwalt! Keiner Arbeitgeber gibt mir einen Arbeitsplatz, weil ich unter einer schwersten chronischen Paranoiden Schizophrenie leide! Ich bin arbeitsunfähig! Ich bin bitterarm. Ich mache 1-EURO-Job. Ich erhalte ALG-2 von der ARGE-Köln.

 

7.       Würden sie bitte das Verwaltungsgericht Köln verpflichten meine Untätigkeitsklage nach §75 VwGO, Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz gegen die seit Januar 2005 Untätigkeit der Einbürgerungsbehörde Köln in meinem im Januar 2005 gestellten 18-Antrag auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband unverzüglich zu verhandeln und mir einen Rechtsanwalt geben.

 

8.       Oder würden sie bitte über dieser meiner Untätigkeitsklage selbst gerichtlich verhandeln.

 

9.       Gegen diesen wilden Rückkehr des Verwaltungsgericht Köln zur NAZI-Diktatur werde ich meine weiteren Berufungen Beschwerden Petitionen Klagen Verfassungsbeschwerden Strafanträge bis zum Jahr 2062 ununterbrochen einreichen. Dann muss sich dann das Oberverwaltungsgericht NRW Bundesverfassungsgericht Europäisches Parlament direkt mit der Einbürgerung meiner prozessunfähigen Person beschäftigen.

 

10.    Würden sie bitte mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben! Würden sie bitte mir das deutsche Wahlrecht, das deutsche Stimmrecht, das deutsche Mitbestimmungsrecht, das deutsche politische Teilhaberecht geben! Ich habe alle Voraussetzungen für die Einbürgerung noch seit 2002 erfüllt! Ich will Bundestag EU-Parlament wählen! Ich will das Recht auf das deutsche Wahlrecht Stimmrecht Mitbestimmungsrecht Mitgestaltungsrecht Teilhaberecht haben! Ich werde meine staatenlosen Einbürgerungsanträge bis zum Jahr 2062 ununterbrochen stellen! Das ist mein heiliger Kampf um das Wahlrecht um das Stimmrecht!

 

Paul Wolf

Staatenloser Mitbürger

 

Anlage:

Oberverwaltungsgericht NRW                                             10. Oktober 2009 n. Chr.

Postfach 6309

48033 Münster

 

Aktenzeichen:             10 AR 58/09 (Verwaltungsgericht Köln)

 

Beschwerdeführer:  Paul Wolf

Horststr. 6

51063 Köln

Staatenloser Einbürgerungsbewerber (kein Ausländer)

Staatenlosenreiseausweis: ZOC4PYNT3

Anerkannter Asylberechtigter seit 1997

Niederlassungserlaubnis

Mongolische schlitzäugige Volkszugehörigkeit

Katholik

Bitterarmer Langzeit-1-EURO-JOBber

http://angelamerkel.go.to/

http://paulwolf.go.to/

 

Beschwerdegegner:  Entscheidung des Verwaltungsgericht Köln 10 AR 58/09

vom 01.10.2009

 

 

Antrag

auf die Zulassung zur Berufung

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

1.       hiermit beantrage ich mir die Zulassung zur Berufung in meiner Beschwerde gegen die Weigerung des Verwaltungsgerichts Köln meine psychopathische schwerstgeistig behinderte unzurechnungsfähige geschäftsunfähige handlungsunfähige rechtsunfähige prozessunfähige verhandlungsunfähige schuldunfähige Untätigkeitsklage nach §75 VwGO, Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz gegen die seit Januar 2005 Untätigkeit der faschistischen Kommune Stadt Köln vertreten durch die Einbürgerungsbehörde Köln in meinem im Januar 2005 gestellten psychopathischen schwerstgeistig behinderten unzurechnungsfähigen geschäftsunfähigen rechtsunfähigen prozessunfähigen verhandlungsunfähigen schuldunfähigen 18-Antrag auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband zu verhandeln, ihre verfassungsmäßige aus Art.97 GG richterliche Dienstpflicht zu erfüllen

 

2.       Das Verwaltungsgericht Köln hat mir am 01.10.2009, Az.: 10 AR 58/09 mitgeteilt, dass sie meine psychopathische schwerstgeistig behinderte unzurechnungsfähige geschäftsunfähige handlungsunfähige rechtsunfähige prozessunfähige verhandlungsunfähige schuldunfähige Untätigkeitsklage vom 24. September 2009 nach §75 VwGO, Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz gegen die seit Januar 2005 Untätigkeit der faschistischen Kommune Stadt Köln vertreten durch die Einbürgerungsbehörde Köln in meinem im Januar 2005 gestellten psychopathischen schwerstgeistig behinderten unzurechnungsfähigen geschäftsunfähigen rechtsunfähigen prozessunfähigen verhandlungsunfähigen schuldunfähigen 18-Antrag auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband und meine weitere Einbürgerungsklagen nie mehr verhandeln werden.

 

3.       Ich protestiere kategorisch gegen diese NAZI-Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln! Das Verwaltungsgericht Köln hat mein Recht auf Rechtsmittel von mir entzogen!

 

4.       Das Verwaltungsgericht Köln verletzt gravierend meine Grundrechte aus:

-          Art. 1 GG Abwehrrecht gegen den Staat

-          Art. 3 GG Diskriminierungsverbot Gleichbehandlungsgrundsatz

-          Art. 16a GG Politisch Verfolgte genießen Asylrecht

-          Art. 19 Abs. 4 GG Rechtwegoffenheitsprinzip

-          Art. 12 und 18 des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

-          Art. 34 des Abkommens über die Anerkennung der ausländischen Flüchtlinge vom 28. Juli 1951

-          Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954

-          Art. 6 Abs. 4 g); 10; 11; 12; 18 des Europäischen Übereinkommens über die Staatsangehörigkeit vom 6.11.1997

 

5.       Nur weil ich prozessunfähig rechtsunfähig verhandlungsunfähig unzurechnungsfähig bin, verachtet mich dafür das Verwaltungsgericht Köln! Geistig behinderte und psychisch kranke Staatenlose haben für dieses faschistische Verwaltungsgericht Köln kein Recht auf die deutsche Staatsangehörigkeit auf die gerichtliche Verhandlung! Das ist faschistische NAZI-Verfolgung von Geistigbehinderten und Psychischkranken!

 

6.       Das Verwaltungsgericht Köln weigert mir kategorisch Prozesskosten zu gewährleisten, damit ich mir keinen Rechtsanwalt keine rechtliche Prozessvertretung beauftragen kann! Ich habe kein Geld für einen Rechtsanwalt! Keiner Arbeitgeber gibt mir einen Arbeitsplatz, weil ich unter einer chronischen Paranoiden Schizophrenie leide! Ich bin bitterarm. Ich mache 1-EURO-Job. Ich erhalte ALG-2 von der ARGE-Köln.

 

7.       Würden sie bitte das Verwaltungsgericht Köln verpflichten meine Untätigkeitsklage nach §75 VwGO, Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz gegen die seit Januar 2005 Untätigkeit der Einbürgerungsbehörde Köln in meinem im Januar 2005 gestellten 18-Antrag auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband unverzüglich zu verhandeln und mir einen Rechtsanwalt geben.

 

8.       Oder würden sie bitte über dieser meiner Untätigkeitsklage selbst gerichtlich verhandeln.

 

9.       Gegen diesen wilden Rückkehr des Verwaltungsgericht Köln zur NAZI-Diktatur werde ich meine weiteren Berufungen Beschwerden Petitionen Klagen Verfassungsbeschwerden Strafanträge bis zum Jahr 2062 ununterbrochen einreichen. Dann muss sich dann das Oberverwaltungsgericht NRW Bundesverfassungsgericht Europäisches Parlament direkt mit der Einbürgerung meiner prozessunfähigen Person beschäftigen.

 

10.    Würden sie bitte mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben! Würden sie bitte mir das deutsche Wahlrecht, das deutsche Stimmrecht, das deutsche Mitbestimmungsrecht, das deutsche politische Teilhaberecht geben! Ich habe alle Voraussetzungen für die Einbürgerung noch seit 2002 erfüllt! Ich will Bundestag EU-Parlament wählen! Ich will das Recht auf das deutsche Wahlrecht Stimmrecht Mitbestimmungsrecht Mitgestaltungsrecht Teilhaberecht haben! Ich werde meine staatenlosen Einbürgerungsanträge bis zum Jahr 2062 ununterbrochen stellen! Das ist mein heiliger Kampf um das Wahlrecht um das Stimmrecht!

 

Paul Wolf

Staatenloser Mitbürger

 

Anlage:

Oberverwaltungsgericht NRW                                             10. Oktober 2009 n. Chr.

Postfach 6309

48033 Münster

 

Aktenzeichen:             10 AR 58/09 (Verwaltungsgericht Köln)

 

Beschwerdeführer:  Paul Wolf

Horststr. 6

51063 Köln

Staatenloser Einbürgerungsbewerber (kein Ausländer)

Staatenlosenreiseausweis: ZOC4PYNT3

Anerkannter Asylberechtigter seit 1997

Niederlassungserlaubnis

Mongolische schlitzäugige Volkszugehörigkeit

Katholik

Bitterarmer Langzeit-1-EURO-JOBber

http://angelamerkel.go.to/

http://paulwolf.go.to/

 

Beschwerdegegner:  Entscheidung des Verwaltungsgericht Köln 10 AR 58/09

vom 01.10.2009

 

 

Antrag

nach §67 Abs. 4 und §166 VwGO i.V.m. §§ 114, 117 ZPO auf die Bewilligung mir der Prozesskostenhilfe zu meiner eingereichten Berufung und Antrag auf die Zulassung zur Berufung

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

1.       hiermit beantrage ich mir die Bewilligung mir der Prozesskostenhilfe zu meiner eingereichten Berufung und Antrag auf die Zulassung zur Berufung in meiner Beschwerde gegen die Weigerung des Verwaltungsgerichts Köln meine psychopathische schwerstgeistig behinderte unzurechnungsfähige geschäftsunfähige handlungsunfähige rechtsunfähige prozessunfähige verhandlungsunfähige schuldunfähige Untätigkeitsklage nach §75 VwGO, Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz gegen die seit Januar 2005 Untätigkeit der faschistischen Kommune Stadt Köln vertreten durch die Einbürgerungsbehörde Köln in meinem im Januar 2005 gestellten psychopathischen schwerstgeistig behinderten unzurechnungsfähigen geschäftsunfähigen rechtsunfähigen prozessunfähigen verhandlungsunfähigen schuldunfähigen 18-Antrag auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband zu verhandeln, ihre verfassungsmäßige aus Art.97 GG richterliche Dienstpflicht zu erfüllen

 

2.       Das Verwaltungsgericht Köln hat mir am 01.10.2009, Az.: 10 AR 58/09 mitgeteilt, dass sie meine psychopathische schwerstgeistig behinderte unzurechnungsfähige geschäftsunfähige handlungsunfähige rechtsunfähige prozessunfähige verhandlungsunfähige schuldunfähige Untätigkeitsklage vom 24. September 2009 nach §75 VwGO, Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz gegen die seit Januar 2005 Untätigkeit der faschistischen Kommune Stadt Köln vertreten durch die Einbürgerungsbehörde Köln in meinem im Januar 2005 gestellten psychopathischen schwerstgeistig behinderten unzurechnungsfähigen geschäftsunfähigen rechtsunfähigen prozessunfähigen verhandlungsunfähigen schuldunfähigen 18-Antrag auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband und meine weitere Einbürgerungsklagen nie mehr verhandeln werden.

 

3.       Ich protestiere kategorisch gegen diese NAZI-Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln! Das Verwaltungsgericht Köln hat mein Recht auf Rechtsmittel von mir entzogen!

 

4.       Das Verwaltungsgericht Köln verletzt gravierend meine Grundrechte aus:

-          Art. 1 GG Abwehrrecht gegen den Staat

-          Art. 3 GG Diskriminierungsverbot Gleichbehandlungsgrundsatz

-          Art. 16a GG Politisch Verfolgte genießen Asylrecht

-          Art. 19 Abs. 4 GG Rechtwegoffenheitsprinzip

-          Art. 12 und 18 des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

-          Art. 34 des Abkommens über die Anerkennung der ausländischen Flüchtlinge vom 28. Juli 1951

-          Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954

-          Art. 6 Abs. 4 g); 10; 11; 12; 18 des Europäischen Übereinkommens über die Staatsangehörigkeit vom 6.11.1997

 

5.       Nur weil ich prozessunfähig rechtsunfähig verhandlungsunfähig unzurechnungsfähig bin, verachtet mich dafür das Verwaltungsgericht Köln! Geistig behinderte und psychisch kranke Staatenlose haben für dieses faschistische Verwaltungsgericht Köln kein Recht auf die deutsche Staatsangehörigkeit auf die gerichtliche Verhandlung! Das ist faschistische NAZI-Verfolgung von Geistigbehinderten und Psychischkranken!

 

6.       Das Verwaltungsgericht Köln weigert mir kategorisch Prozesskosten zu gewährleisten, damit ich mir keinen Rechtsanwalt keine rechtliche Prozessvertretung beauftragen kann! Ich habe kein Geld für einen Rechtsanwalt! Keiner Arbeitgeber gibt mir einen Arbeitsplatz, weil ich unter einer chronischen Paranoiden Schizophrenie leide! Ich bin bitterarm. Ich mache 1-EURO-Job. Ich erhalte ALG-2 von der ARGE-Köln.

 

7.       Würden sie bitte das Verwaltungsgericht Köln verpflichten meine Untätigkeitsklage nach §75 VwGO, Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz gegen die seit Januar 2005 Untätigkeit der Einbürgerungsbehörde Köln in meinem im Januar 2005 gestellten 18-Antrag auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband unverzüglich zu verhandeln und mir einen Rechtsanwalt geben.

 

8.       Oder würden sie bitte über dieser meiner Untätigkeitsklage selbst gerichtlich verhandeln.

 

9.       Gegen diesen wilden Rückkehr des Verwaltungsgericht Köln zur NAZI-Diktatur werde ich meine weiteren Berufungen Beschwerden Petitionen Klagen Verfassungsbeschwerden Strafanträge bis zum Jahr 2062 ununterbrochen einreichen. Dann muss sich dann das Oberverwaltungsgericht NRW Bundesverfassungsgericht Europäisches Parlament direkt mit der Einbürgerung meiner prozessunfähigen Person beschäftigen.

 

10.    Würden sie bitte mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben! Würden sie bitte mir das deutsche Wahlrecht, das deutsche Stimmrecht, das deutsche Mitbestimmungsrecht, das deutsche politische Teilhaberecht geben! Ich habe alle Voraussetzungen für die Einbürgerung noch seit 2002 erfüllt! Ich will Bundestag EU-Parlament wählen! Ich will das Recht auf das deutsche Wahlrecht Stimmrecht Mitbestimmungsrecht Mitgestaltungsrecht Teilhaberecht haben! Ich werde meine staatenlosen Einbürgerungsanträge bis zum Jahr 2062 ununterbrochen stellen! Das ist mein heiliger Kampf um das Wahlrecht um das Stimmrecht!

 

Paul Wolf

Staatenloser Mitbürger

 

Anlage:

Antrag-Formular auf PKH