149 Untätigkeitsklage1

Verwaltungsgericht Köln                                          11. Mai 2009 n. Chr.

Postfach 10 37 44

50477 Köln

 

Aktenzeichen:            10 K 3069/09

 

Kläger-Psychopath:             Paul Wolf

Horststr. 6

51063 Köln

Tel: 0221-2783834

Staatenloser Einbürgerungsbewerber (kein Ausländer)

Staatenlosenreiseausweis:      ZOC4PYNT3

Anerkannter Asylberechtigter seit 1997

Niederlassungserlaubnis

Mongolische schlitzäugige Volkszugehörigkeit

Katholik

Bitterarmer Langzeit-1-EURO-JOBber

Unheilbarschwerstgeistigbehinderter mit dem Dünnschiss im Schädel

Unzurechnungsfähig

Prozessunfähig

Geschäftsunfähig

Schuldunfähig

Schwerste Intelligenzminderung

Persönlichkeitsstörung

Vollgeisteskrank

Vollpsychischkranker paranoidalschizoider F22.0

Hirnloser Kanake

Vollidiot

Vollsozialschmarotzer

Vollwiderlicher Kanake-Bastard

Vollnarrenfreiheitgenießer

Vollspinner

Vollbeschissene Bazille

Vollbiestig

Vollabartig

Höchstgemeingefährliche tickende Zeitbombe

Hurensohn

Dreckskerl

Abfall der deutschen Gesellschaft

Mistkerl

Dreckschwein

Abschaum

Missgeburt

Miese Ratte

Vollblödes Arschloch

Vollabgefackter Wichser

http://staatenlos.en.st

http://einbuergerung.en.st

 

Beklagte-Faschist:    Faschistische Einbürgerungsbehörde Köln

Ottmar-Pohl-Platz 1

51103 Köln

 

 

Psychopathische schwerstgeistig Behinderte unzurechnungsfähige prozessunfähige geschäftsunfähige Untätigkeitsklage

nach §75 VwGO, Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz gegen die seit Januar 2005 Untätigkeit der Bezirksregierung Köln in meinem im Januar 2005 gestellten psychopathischen schwerstgeistig Behinderten unzurechnungsfähigen geschäftsunfähigen prozessunfähigen 16-Antrag auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband

 

 

 

Sehr ungeehrte Damen und Herren,

 

 

 

 

 

 

 

 

-          des Verwaltungsgerichts Köln Urteil 10 K 2033/05 vom 28. März 2007 und Beschluss 10 K 2033/05 vom 03. Januar 2006

-          Oberverwaltungsgericht NRW Beschluss 19 E 38/06 vom 28. August 2006

-          Oberverwaltungsgericht NRW Beschluss 19 A 1276/07 vom 22. April 2009

-          Amtsgericht Köln (Vormundschaftsgericht Köln) Beschluss 52 XVII W 272 vom 10. November 2006

-          Psychiatrische Stellungnahme des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie Schuchardt vom 25. Mai 2062 im Betreuungsverfahren 52 XVII W 272 Amtsgericht Köln

sei meine staatenlose mongolische Person Unheilbarschwerstgeistigbehinderter mit dem Dünnschiss im Schädel, Unzurechnungsfähig, Prozessunfähig, Geschäftsunfähig, Schuldunfähig, Schwerste Intelligenzminderung, Persönlichkeitsstörung, Vollgeisteskrank, Vollpsychischkranker paranoidalschizoider F22.0, Hirnloser Kanake, Vollidiot, Vollsozialschmarotzer, Vollwiderlicher Kanake-Bastard, Vollnarrenfreiheitgenießer, Vollspinner, Vollbeschissene Bazille, Vollbiestig, Vollabartig, Höchstgemeingefährliche tickende Zeitbombe, Hurensohn, Dreckskerl, Abfall der deutschen Gesellschaft, Mistkerl, Dreckschwein, Abschaum, Missgeburt, Miese Ratte, Vollblödes Arschloch, Vollabgefackter Wichser.

 

 

 

 

 

 

 

Mein staatenloser Beweis meines staatenlosen Loyalitätsbekenntnisses zum göttlichen arischen faschistischen deutschen Volk!

Das 80 Millionen demokratische deutsche Volk! Scheißt mir gemeinsam Tausendtonnenweise in meinem staatenlosen Maul ihre deutschen prachtvollen Fäkalien aus! Verlegt in mein staatenloses Maul direkt die Kloabwasserrohrleitung aus ihren 30 Millionen deutschen Klos! Nutzt mein staatenloses Maul wie ein volkstümliches nationales deutsches öffentliches Klo für ihre saftigen deutschen Exkremente aus!

Das 80 Millionen soziale deutsche Volk! Pisst mir gemeinsam direkt in meinem staatenlosen Maul ihren deutschen schätzbaren teuren Urin rein! Nutzt mein staatenloses Maul wie ein volkstümliches nationales deutsches Pissoir, Toilette aus!

Das 80 Millionen rechtsstaatliche deutsche Volk! Furzt mir gemeinsam Gecko literweise in meine widerliche staatenlose Schnauze ihre deutsche nationale angenehm duftige Furze rein!

Das 80 Millionen christliche deutsche Volk! Kotzt mir gemeinsam Gecko literweise in meinem staatenlosen Maul ihre deutsche nationale 36-gradwarme Kalorienhaltige Kotze rein!

Das 80 Millionen liebevolle deutsche Volk! Rülpst mir gemeinsam Gecko literweise in meine ekelhafte staatenlose Fresse ihre deutsche nationale wunderbar riechende Rülpse rein!

Das 80 Millionen herzliche deutsche Volk! Schnäuzt mir gemeinsam tonnenweise in meinem staatenlosen Maul ihren deutschen nationalen zärtlichen Rotz aus!

Das 80 Millionen menschliche deutsche Volk! Spuckt mir gemeinsam Gecko literweise in meinem staatenlosen Maul ihre deutsche nationale süße Spucke aus!

Das 80 Millionen großzugige deutsche Volk! Spritz mir gemeinsam Gecko literweise in meinem staatenlosen deutschbegeisterten Maul ihre deutsche nationale göttliche Wichssperma ab!

Das 80 Millionen wohlhabende Volk! Steckt mir in meinem staatenlosen Maul den ganzen Schweinekot, den ganzen Hundekot, Katzenkot, Rattenkot von ihren 300 Millionen deutschen lebenswürdigen glücklichen Tieren rein!

Das 80 Millionen freundliche zivilisierte europäische deutsche Volk! Bescheißt mich! Befurzt mich! Bepisst mich! Bekotzt mich! Beschnäuzt mich! Berülpst mich! Bewichst mich! Verdreckt mich! Verekelt mich! Demütigt mich! Erniedrigt mich! Verabscheut mich! Verhasst mich! Herabsetzt mich…. und danach gibt mir ihre erstklassige deutsche Staatsangehörigkeit, bürgert mich in ihren hochwertigen arischen Staatsverband ein! Ich liebe ihre deutsche Staatsangehörigkeit! Ich liebe das deutsche Volk! Ich liebe Deutsche!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

a.      Bezirksregierung Köln ist verpflichtet, meine staatenlose Person zur Vermeidung der Staatenlosigkeit nach Völkerrecht, nach entsprechenden EU-Richtlinien sofort einbürgern:

-        Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 „Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit“

-        Internationales Abkommen über die Anerkennung der ausländischen Flüchtlinge vom 28. Juli 1951

-        Internationales Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954 (BGBl. 1976 II, S. 473)

-        Internationales Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit vom 30. August 1961 (BGBl. II 1977, S. 597)

-        Internationales Übereinkommen vom 13. September 1973 zur Verringerung der Fälle von Staatenlosigkeit

-        Ausführungsgesetz zu dem Übereinkommen (AGStaatenlosAbk) vom 30. August 1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit und zu dem Übereinkommen vom 13. September 1973 zur Verringerung der Fälle von Staatenlosigkeit (Gesetz zur Verminderung der Staatenlosigkeit) vom 29.06.1977 (BGBl. I 1101), geändert durch Artikel 3 § 4 des Gesetzes vom 15. Juli 1999 (BGBl. I S. 1618)

-        Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZRG)

-        Art. 16 Abs. 1 des deutschen Grundgesetzes

-        Art. 16a Abs. 1 des deutschen Grundgesetzes

-        Art. 116 Abs. 1 des deutschen Grundgesetzes

-        §8 Abs. 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Bezirksregierung Köln ist verpflichtet, meine staatenlose Person unter dem §8 Abs. 2 StAG und Vorläufige Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts-, und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19. August 2007 ((BGBl. I S. 1970)), Ziff. 8.2„besondere Härte“ sofort einzubürgern, weil Staatenlosigkeit insbesondere für einen geistig Behinderten psychisch Kranken ungesunden unzurechnungsfähigen geschäftsunfähigen Psychopathen eine besondere Härte darstellt, weil Staatenlose bezug-, und schutzlos sind, werden überall von allen massiv diskriminiert. Die Einbürgerungsbehörden dürfen die Einbürgerungsanträge von Staatenlosen nicht ablehnen. Der Staat wird in allen Fällen verpflichtet, die staatenlosen Einbürgerungsbewerber bei allen Umständen einzubürgern. Die deutsche Zwangseinbürgerung eines ehemaligen Ausländers durch die eingetretene bei ihm Staatenlosigkeit

b.      Staatenlose sind keine Ausländer, weil sie zu keinem Ausland, zu keinem ausländischen Staat zugeordnet sind, weil sie den Status als ein Ausländer benannt zu werden, nicht verfügen

c.       Jeder Staatenlose ist in Deutschland eine „amtlich gesetzlich vorgesehene“ Person, die auf dem deutschen Boden Nichts machen darf, deren Rechte maximal eingeschränkt sind, darf in ganzem Europa wie ein Tourist hin und her nur spazieren gehen, reisen, darf auf europäischem Boden nur essen schlaffen ausscheiden tanzen singen umschauen Sex treiben lachen…. und dafür erhalten sie volle deutsche und europäische Finanziellen-, und Sozialleistungen

d.      Staatenlose sind die Kreaturen in der Gestalt eines menschlichen Lebewesens. Staatenlose sind wie Anarchisten, sie tragen in sich keinerlei Verantwortung und minimale Verpflichtungen vor Deutschland, vor EU-Staaten, vor ganzer Welt, genießen aber gleichzeitig alle rechtlichen und gesellschaftlichen Güter. In der Rechtspraxis, in der Realität werden Staatenlose wie geistig Behinderte, wie Intelligenzverminderte, wie psychische Kranke, wie Schuldunfähige mit der Persönlichkeitsstörung wahrgenommen und behandelt. Im Extremfall sind diese „Menschen“ offiziell nicht-existent

e.       Staatenlose genießen die Narrenfreiheit! Staatenlose verfügen kein Loyalitätsbekenntnis zum Grundgesetz, zu Grundrechten, zur freiheitlichen Demokratischen Grundordnung, zu deutschen Gesetzen, zum deutschen Strafgesetzbuch, zu einem irgendwelchen Staat. Sie haben nicht die Rechte und nicht die Pflichten, die an die Staatsangehörigkeit geknüpft sind. Dieser anarchistische Status jedes Staatenlosen ist in vielen Fragen und Rechten „besser sicherer bequemer“ als der staatsbürgerliche Status jedes Deutschenstaatsangehörigen

f.       Staatenlose werden in deutschen Zivilprozess-, Strafprozess-, Verwaltungsprozessrechten als Zeuge nicht zugelassen. Sie gelten als „Sonderangeklagten Sonderkläger Sonderbeklagten Sonderzeugen“. Sie werden zum Meineid nicht vereidigt. Sie werden zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nicht verpflichtet. Jede Aussage eines Staatenlosen wird von Gerichten in große Zweifel gestellt, weil sie sich zum Staat die Bundesrepublik Deutschland, zum Grundgesetz, zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht bekennen, weil sie überhaupt die deutschen Gerichte als ein Gericht, als eine verfassungsmäßige Gerichtsbarkeit nicht anerkennen

g.      Mehrere strafrechtlichen zivilrechtlichen verwaltungsrechtlichen Prinzipien werden an Staatenlosen in ihrer „strafbaren rechtswidrigen“ Handlungen nicht angewendet, werden sie wegen Hochverrat, Landesverrat, Geheimnisverrat, Spionage, Illegale Passieren der staatlichen Grenze, Illegales Aufenthalt im Land, Verunglimpfung des Staates und seine Organe, Landfriedensbruch, Billigung der Straftaten in der Öffentlichkeit, Beamtenbeleidigung, Meineid, Verhaftung wegen der Weigerung der Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung, Geschworene Gerichte, Amtsanmaßung, Ordnungswidrigkeit, Steuernhinterziehung, Delikte gegen die demokratische staatliche Ordnung, Volksverhetzung, Holocaustverleumdung, Hakenkreuz-, Nazidelikte, Völkerrechtliche Vorschriften…. nicht angeklagt nicht verhaftet, werden sie nicht strafrechtlich nicht zivilrechtlich verurteilt

h.      Staatenlose gehören nicht zum deutschen Staatsverband. Erst muss der deutsche Rechtsstaat einen Staatenlosen in den deutschen Staatsverband einbürgern, nur danach kann der Staat ihn anklagen, ihn vor dem deutschen Strafgericht stellen, ihn in strafrechtliche zivilrechtliche verwaltungsrechtliche Rechenschaft zu ziehen, von ihm in vollem Umfang gesetzlich fordern

i.        Jeder Staatenlose genießt in vollem Umfang das Auskunftsverweigerungsrecht §55 StPO das Aussageverweigerungsrecht §136 StPO und diese Gesetz entsprechende Verweigerung dürfen die Einbürgerungsbehörden in seinem Einbürgerungsverfahren nicht gegen ihn anwenden! §55 und §136 StPO gehen vor dem §12a StAG, sind ein höheres Rechtsgut! §12a StAG Aussetzung des Einbürgerungsverfahrens aus Gründen der eingeleiteten gegen den staatenlosen Einbürgerungsbewerber aus Verdachtgründen Strafermittlung geht hinter den §55 und §136 StPO im Hintergrund!

j.        Bei den Gerichten stehen den Staatenlosen der Vorrang und mehrere finanziellen Begünstigungen insbesondere bei Ermäßigung der Gerichtskosten, Bestellung eines Rechtsanwaltes, Dolmetschers zu. Sie gelten als „Sonderkläger“

k.      In Deutschland haben die Staatenlosen kein Recht auf die deutschen Kommunalwahlen. Voraussetzung für die Teilhabe an den deutschen Kommunalwahlen ist, der ausländische Mitbürger müsse die Staatsangehörigkeit eines ausländischen Staates nachweisen. Staatenlose haben aber kein Recht sich als ein Ausländer genannt zu werden, folglich kein Recht auf die deutschen Kommunalwahlen

l.        Die Beschwerdeschriften von Staatenlosen werden bei allen EU-Zentralinstitutionen, Europäischer Parlament, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte als unzulässig nicht zur Entscheidung angenommen, weil EU-Gemeinschaft nur für EU-Staatsbürger zuständig ist

m.    Für die Staatenlosen sind die Abschiebungsvorschriften nicht anwendbar. Kein Staat darf nach Völkerrecht die Staatenlosen abschieben und kein Staat wird nach Völkerrecht verpflichtet einen Staatenlosen aufzunehmen

n.      Bei allen Staaten der Welt, allen EU-Staaten, allen Schengen-Abkommen-Ländern werden die Einreise und Ausreise der Staatenlosen amtlich verweigert oder wesentlich erschwert, weil jeder Staatenlose in jedem Land einen vollen gesetzlichen Anspruch auf eine unbefristete Niederlassung im Land und daraus ausgehender Genuss aller gesellschaftlichen Rechte hätte. Staatenlose sind wie wilde herrenlose Esels, wie heilige herrenlose Kühe in Indien, die durch das ganze Europa schleppen und niemand darf ihnen etwas „schlechtes“ antun

o.      Alle Luftverkehrsfirmen der ganzen Welt meiden gewaltig die Staatenlosen zu transportieren, weil sie danach nach zwischenstaatlichen ICAO-Normen finanziell hart bestraft werden können

p.      Für alle europäischen polizeilichen Kraftbehörden wie Europäische Grenzschutzpolizei, Polizeibehörden der EU-Staaten, Kriminalämter der EU-Staaten, Geheimdiensten der EU-Staaten, Gerichte der EU-Staaten gelten solche staatenlosen Personen als besonderer Dienstlicheninteressenerweckender Personkreis

q.      Staatenlose leisten keinen militärischen Dienst

r.       Staatenlose werden in Deutschland vor allen Steuern befreit. Das „Vermögen“ eines Staatenlosen ist äußerst schwer festzustellen und zu bemessen. Sie werden zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nicht verpflichtet

s.       Bei den Ämtern ARGE Arbeitsämter Sozialämter, verschiedenen Stiftungen, Spendeneinrichtungen existieren gesonderte Finanzleistungen und wesentliche Ermäßigungen, Berücksichtigungen für die Staatenlosen, weil Staatenlose total schlechte Arbeitschance, Lebenschance, gesellschaftliche Stellung haben

t.        Bei den Krankenkassen existieren für die Staatenlosen wesentliche Ermäßigungen bei monatlichen Gebühren und anderen Leistungen

u.      Bei medizinischer Behandlung stehen den Staatenlosen der Vorrang und mehreren finanzielle Begünstigungen zu

v.      Bei der Berechnung der gesetzlichen Rente haben Staatenlose nach deutschem Fremdrentengesetz (FRG) i.V.m. Gesetz über die Rechtsstellung Ausländer im Bundesgebiet (HAuslG) einen Anspruch auf die Anerkennung aller Arbeitszeiten in fremden Ländern

w.    Für jeden Arbeitgeber ist die Angabe über die Staatenlosigkeit des Arbeitsbewerbers äußerst wichtig. Nach Arbeitsrecht ist, wenn ein staatenloser Arbeitsuchender seine Staatenlosigkeit absichtlich verbirgt, ausdrücklich nicht erwähnt, ist es ein sicherer Grund diesen Arbeitsvertrag aus Täuschungsgründen als nicht zustande gekommen, zu löschen. Am 25.06.2008 wurde meine staatenlose Person von meinem letzten Arbeitsplatz beim Altenheim aus Gründen, meine staatenlose Person besitze eingeschränkte strafrechtliche und zivilrechtliche Verantwortung, entlassen

x.      Alle staatlichen Einrichtungen Behörden Ämter Gerichte dürfen die Staatenlosen sogar im niedrigsten Dienst wie Reinigungskraft, Hauswirtschaft, Elektroinstallateur, Wachmann…. aus staatlichen Sicherheitsgründen nicht einstellen, weil sie eingeschränkte zivilrechtliche und strafrechtliche Verantwortung verfügen

y.      Auch mehrere privaten Firmen meiden ausdrücklich aus diesen Sicherheitsgründen die Staatenlosen einzustellen

z.       Bei den Standesämtern haben Staatenlose einen Anspruch auf die Führung eines Familienbuchs wie bei Deutschen und einen Vorrang bei standesamtlicher Eheschließung

aa.  Staatenlose können in jeder Stadt Deutschlands und in jedem anderen Land in eine neue standesamtliche Ehe eingehen, abschließen, dürfen sie aber deswegen weder strafrechtlich noch zivilrechtlich bestraft werden

bb. Beim Sterbefall eines Staatenlosen dürfen Ordnungsämter diese herrenlose Leiche in der Müllverbrennungsanlage für Sondermüll anstatt des aufwendigen ordnungsgemäßen Begräbnisses oder Einäscherung verbrennen lassen, weil in Fällen der Bestattung auf dem Friedhof dieses Teil des deutschen Bodens für mindestens 30 Jahren nicht nutzbar wird, entstehen nicht bedeckbare Leihvertragskosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wir wollen deutsche Scheiße!

Wir wollen Merkelsscheiße!

Wenn ihre Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel aufs Klo geht, scheißt sie die deutsche Scheiße aus!

Wenn ihr Bundespräsident Horst Köhler aufs Klo geht, scheißt er die deutsche Scheiße aus!

Wenn ihr Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble aufs Klo fährt, scheißt er die deutsche Scheiße aus!

Wenn 80 Millionen Deutsche aufs Klo gehen, scheißen sie die wertvolle deutsche Scheiße aus!

Wenn ich aufs Klo gehe, scheiße ich meinen minderwertigen staatenlosen Kot aus!

Wenn jeder Ausländer in Deutschland aufs Klo geht, scheißen wir nur unseren widerlichen ausländischen Kot aus!

Ich will auch auf Deutsch scheißen! Wir wollen auch auf Deutsch scheißen! Wir wollen auch wie Deutsche die prachtvolle deutsche Scheiße haben!

Wir wollen die prachtvolle deutsche Scheiße! Wir wollen deutsche Scheiße! Wir wollen deutsche Scheiße! Wir wollen deutsche Scheiße! Wir wollen deutsche Scheiße!….

 

 

Paul Wolf

Staatenloser Mitbürger

 

Anlage:

117 Gr. meiner eigenen staatenlosen Fäkalien