166 IGVP601000

Amtsgericht Köln                                                                 17. September 2009

Justizzentrum

Luxemburger Straße 101

50939 Köln

Aktenzeichen:  124 C 477/09

 

Kläger:                       Paul Wolf

Horststr. 6

51063 Köln

Staatenloser Einbürgerungsbewerber (kein Ausländer)

Staatenlosenreiseausweis: ZOC4PYNT3

Anerkannter Asylberechtigter seit 1997

Niederlassungserlaubnis

Mongolische schlitzäugige Volkszugehörigkeit

Katholik

Bitterarmer Langzeit-1-EURO-JOBber

http://angelamerkel.on.to/

http://paulwolf.on.to/

 

Beklagte:                    Polizeipräsidium Köln

Präsidium

Walter-Pauli-Ring 2 – 4

51103 Köln

 

 

Klage auf Herausgabe der Sachen nach §812 BGB ff.

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

würden sie bitte den Polizeipräsidenten der Stadt Köln zur Herausgabe aller ausgeraubten aus meiner Wohnung Sachen verurteilen.

 

Am 28.01.2009 hat der Polizeipräsident Köln aus meiner Wohnung folgende Sachen ausgeraubt:

1.       PC-Tower mit Inhalt

2.       USB-Stick 1 Stück

3.       CD`s 10 Stück

4.       Disketten 9 Stück

5.       Einhandmesser 1 Stück. (Mein Arbeitsschneidwerkzeug „Carl Walther“ mit Gravur „Wolf“, das ich zur Eröffnung der Kartons und Bindungsschnüre bei der Arbeit verwende)

6.       5-Euroschein

7.       Kondomen „Billy Boys“ genutzte Packung mit 6 Stück Kondomen Inhalt

8.       Eine neue 1 kg. Packung Kaffe „Dallmayr“

9.       Eine neue 1 kg. Packung Zucker

 

Am 06.07.2009 hat der Polizeipräsident Köln aus meiner Wohnung folgende Sachen ausgeraubt:

1.       Wissenschaftliche Skripten zum Gesetzentwurf zur Bekämpfung Kinderpornographie im Internet 9 Seiten. (In diesem Tag hat die Polizei auch Laptop Siemens-Fujitsu ausgeraubt. Nach 4-Stunden hat sie ihn mir sofort zurück gebracht, weil er nach der Auspackung nur 2-Stunden Online war.)

2.       5-Euroschein + 2-Euromünze (7 EURO)

 

Am 24.08.2009 hat der Polizeipräsident Köln aus meiner Wohnung folgende Sachen ausgeraubt:

Ausgeraubter Laptop ist ganz neu. Ich habe ihn gerade in Ratezahlung genommen. Dieser PC ist Eigentum vom Quelle. Ich habe noch keine einzige Rate bezahlt und ihn gar nicht benutzt. Drin gibt es gar nicht. Ich war 10 Tage in der geschlossenen Psychiatrie. Sieben Tagen war ich auf dem Kurort. PC befand sich diese ganze Zeit bei meiner Freundin Studentin-Doktorantin Scherbakova Natalia, die den ganzen Tag an der Uni ist.

 

Am 08.09.2009 hat der Polizeipräsident Köln aus meiner Wohnung folgende Sachen ausgeraubt:

1.       Scanner 1 Stück

2.       Monitornetzteil Sony 1 Stück

3.       Modem 2Y Xel 1 Stück

4.       WLAN-Router Net Connect 1 Stück

5.       „Diverse“ DVD 8 Stück

Diese Internetzugangsgeräte Modem WLAN-Router Kabels sind nicht mein Eigentum. Es ist notwendige technische Ausrüstung des Telefonanbieters NetCologne. NetCologne hat sie in meiner Wohnung vertragsgemäß installiert einmontiert, damit ich die verträglichen Leistungen von NetCologne nutzen kann.

 

Und was ist das Diverse DVD? Ich hatte gar keine DVDs! Ich habe überhaupt kein DVD-Player. Und wenn es doch DVD gewesen wären, wie diese „Polizeibeamte“ so blitzschnell aus der Luft bestimmt haben, dass sie Divers sind? Die Polizisten müssen in meiner Wohnung auf jeden Fall etwas Strafbares finden, damit mich auf jeden Fall strafbar machen, damit meinen Einbürgerungsantrag endlich weg fallen und aus Deutschland ausweisen.

 

Welche Gefahr für die Öffentlichkeit nach §43 Nr. 1 PolG-NW von diesen NetCologne-Internetzugangsgeräten Modem, WLAN-Router, Kabels, 2-Kilogewichtigen Laptop, PC ausgehen?

 

Den ganzen Dreck, den diese „Polizeibeamten“ Köln und Amtsgericht Köln vortragen, sind mir gar nicht bekannt, höre ich, sehe ich in meinem einwandfreien vorbildlich ehrlichen kristallreinen Leben zum ersten Mal. Sie verwechseln meine Person mit jemand anderem.

 

Diese „Polizeibeamten“ haben mich dabei jedes Mal brutal zusammengeschlagen schwermisshandelt, haben jedes Mal meine Wohnung verwüstet. Die „Polizisten“ haben mir jedes Mal bedroht mich umzubringen, wenn ich nicht mit meiner Einbürgerung aufhöre, wenn ich nicht meinen Einbürgerungsantrag zurückziehe, wenn ich nicht meine Klagen gegen die Polizei Köln zurückziehe. Sie vertreiben mich demonstrativ gewaltig aus Deutschland! Sie haben auf mich ständig geschrien! Verpiss Dich Arschloch aus Deutschland! Du widerliche Mongole! Verpiss Dich Arschloch aus unserem deutschen Land! Wir bringen Dich um! Verrecke Du Kanake Bastard Sozialschmarotzer! Vier entsprechende Strafermittlungen werden bei der Staatsanwaltschaft Köln ermittelt.

 

Die Würde des Staatenlosen ist an tastbar. Sie zu erniedrigen und zu verachten ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt!

 

Vor dem Verwaltungsgericht Köln habe ich auch vier entsprechende Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt.

 

Würden sie bitte den Polizeipräsident Köln verpflichten mir den von ihnen zugefügten materiellen und gesundheitlichen Schaden in Hohe von 50000 (fünfzigtausend) EURO auszuzahlen.

 

Würden sie bitte von mir keine Gerichtkosten abverlangen. Würden sie bitte alle Gerichtkosten auf die beklagte auflegen. Ich bin in diesem amtlichen Verbrechen Raub-Ausplünderung der Polizei Köln nicht schuldig. Meine staatenlose Person wird von „Polizeibeamten Kripobeamten Verfassungsschutzbeamten“ ausgeraubt ausgeplündert misshandelt zusammengeschlagen genötigt und ungerecht gezwungen, diese Klage vor dem Amtsgericht Köln einzulegen, vor dem Amtsgericht Köln einen verfassungsmäßigen Rechtsschutz aufzusuchen.

 

Würden Sie bitte mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben! Würden Sie bitte mir das deutsche Wahlrecht, das deutsche Stimmrecht, das deutsche Mitbestimmungsrecht, das deutsche politische Teilhaberecht geben! Ich habe alle Voraussetzungen für die Einbürgerung noch seit 2002 erfüllt! Ich will den Bundestag wählen! Ich will das Recht auf das deutsche Wahlrecht Stimmrecht Mitbestimmungsrecht Teilhaberecht haben! Ich werde meine staatenlosen Einbürgerungsanträge bis zum Jahr 2062 ununterbrochen stellen! Das ist mein heiliger Kampf um das Wahlrecht um das Stimmrecht!

 

Paul Wolf

Staatenloser Mitbürger

 

Anlage:

Amtsgericht Köln                                                                 17. September 2009

Justizzentrum

Luxemburger Straße 101

50939 Köln

 

Antragsteller:            Paul Wolf

Horststr. 6

51063 Köln

Tel: 0221-2783834

Staatenloser Einbürgerungsbewerber (kein Ausländer)

Staatenlosenreiseausweis: ZOC4PYNT3

Anerkannter Asylberechtigter seit 1997

Niederlassungserlaubnis

Mongolische schlitzäugige Volkszugehörigkeit

Katholik

Bitterarmer Langzeit-1-EURO-JOBber

http://angelamerkel.on.to/

http://paulwolf.on.to/

 

Antragsgegner:         Polizeipräsidium Köln

Präsidium

Walter-Pauli-Ring 2 – 4

51103 Köln

 

 

Antrag

nach §§ 114, 117, 121 ZPO auf die Bewilligung mir der Prozesskostenhilfe

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß Prozesskostenhilfegesetz soll ich vorher gerichtliche Kosten einzahlen, danach beginnt das Gericht mit der Verhandlung.

 

Hiermit beantrage ich mir die Befreiung vor dieser vorherigen Einzahlung der gerichtlichen Kosten. Ich bin mittellos. Ich erhalte ALG-2 von der ARGE-Köln. Ich mache 1-EURO-Job. Würden sie bitte von mir keine vorherige Gerichtkosteneinzahlung abverlangen.

 

Würden sie bitte alle Gerichtkosten auf die beklagte auflegen. Ich bin in diesem amtlichen Verbrechen Raub-Ausplünderung der Polizei Köln nicht schuldig. Meine staatenlose Person wird von „Polizeibeamten Kripobeamten Verfassungsschutzbeamten“ ausgeraubt ausgeplündert misshandelt zusammengeschlagen genötigt und ungerecht gezwungen, diese Klage vor dem Amtsgericht Köln einzulegen, vor dem Amtsgericht Köln einen verfassungsmäßigen Rechtsschutz aufzusuchen.

 

Wenn ich doch zahlen sollte, dann kann ich nur in Rate 15 EURO monatlich zahlen.

 

Paul Wolf

Staatenloser Mitbürger

 

Anlage: