Bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung handelt es sich um eines der integrationswirksamsten Instrumente. Der Gesetzgeber will den zielgerichteten Einsatz dieser Förderung stärken, indem er den Erwerb eines Berufsabschlusses für An- und Ungelernte im Jahr 2020 zur Pflichtleistung erklärt hat. Auch die Förderung von Beschäftigten erhält durch den geänderten § 82 SGB III einen höheren Stellenwert in den Jobcentern. Zudem wird seit 2023 Weiterbildungsbereitschaft monatlich honoriert und die Zugangsvoraussetzungen für Umschulungen wurden gesenkt.
Mit dem Übergang der Förderentscheidung und der Finanzierung auf die Arbeitsagenturen und des Verbleibs der Fallverantwortung bei den Jobcentern ist die Materie noch komplexer geworden. Im Jobcenter werden für Initiierung, Fallbegleitung und Qualitätssicherung sowie Absolventenmanagement weiterhin fundierte Kenntnisse um das Instrument benötigt.
Hier will das Seminar Abhilfe schaffen und ein solides rechtliches Grundwissen vermitteln, aber auch ganz praktische Hilfestellungen für die tägliche Weiterbildungsberatung und Fall-begleitung geben. Es will auch zur Ideenfindung bei der Entwicklung von Weiterbildungsoptionen beitragen.
FbW-Rollenverteilung seit 2025 zwischen Arbeitsagenturen und Jobcentern: Herausforderungen und Chancen
Abgrenzung zu anderen Instrumenten (§ 45 SGB III, BAFöG, Erstausbildungsförderung)
Prüfung der Ermessensleistung nach § 81 I SGB III
Die neue FbW-Pflichtleistung: Erwerb von Berufsabschlüssen
Förderung Beschäftigter (auch) durch die Jobcenter
Beurteilung der Eignung und Abwägen von Arbeitsmarktchancen
Bildungsgutschein, Bildungsempfehlung und Förderberatung
Entwicklung von Bildungszielen und Bildungsangebotssuche
Leistungen während der Teilnahme
FbW-Begleitung und Absolventenmanagement
FbW-Sonderfälle: Hauptschulabschluss, Grundkompetenzen, Umschulung im Betrieb, Altenpflege, Externenprüfung und Teilqualifizierung
Ablehnung von FbW-Anträgen
Motivierende und flankierende Angebote:
Ausnahmen vom Verkürzungserfordernis bei Umschulungen
Weiterbildungsprämie, -geld oder Bürgergeldbonus bei FbW-Teilnahme
Sozialpädagogische Begleitung
Wegfall des Vermittlungsvorrangs
Qualitätssicherung und Trägerpflichten bei Maßnahmeteilnahme
Mitarbeitende der zugelassenen kommunalen Träger, die zu Fragen der Förderung beruflicher Weiterbildung (FbW) beraten und die Förderung über die Arbeitsagenturen initiieren und im Anschluss begleiten.
Das Seminar richtet sich ausschließlich an Mitarbeitende zugelassener kommunaler Träger und wird nicht für Mitarbeitende gemeinsamer Einrichtungen angeboten.
Die Teilnehmenden können geeignete FbW-Klientel identifizieren und die Kunden dazu beraten sowie für das Instrument begeistern.
Erfahreneren Mitarbeiter/innen soll es neue Anregungen für die FbW-Beratung bieten und zur Reflexion der bisherigen Arbeitsweise beitragen. Durch praktische Übungen und Informationen in allgemeiner - verständlicher Sprache sollen die Teilnehmer/innen ihre Hemmnisse vor der Beratung abbauen.
Lernform: Präsenzseminar
Veranstaltungsform: Inhouseseminar
Dauer: 2 Tage (08:00h - 15:30h)
Teilnehmendenzahl: min. 10 / max. 20
Anzusprechende: Juliana Plakebotti
Mail: Seminare@jobcentertraining.de
Telefon: 05374 9642977
Fax: 0321 23310977
Bildungs- und Berufskunde in der Integrationsarbeit der Jobcenter
In diesem Seminar werden die Grundlagen der Berufs- und Bildungskunde vermittelt.
Förderung beruflicher Weiterbildung 2025 – so geht es im Jobcenter weiter!
Im Fokus stehen die Aufgaben, die das Jobcenter ab 2025 bei der FbW-Arbeitsteilung mit den Arbeitsagenturen übernimmt.
Materialsammlung: "Förderung beruflicher Weiterbildung (FbW): Materialien zu FbW-Seminaren" DIN A4
Gesetzessammlung: "Sozialgesetzbücher I, II, III, IX und X 2025 mit angrenzenden Gesetzen und Verordnungen". DIN A4. Arbeitsplatz-/Schulungsausgabe