In den letzten Jahren wurden die arbeitgeberorientierten Instrumente und damit das Portfolio des Arbeitgeberservices massiv ausgeweitet. Neben dem klassischen Eingliederungszuschuss sind weitere Zuschüsse an Arbeitgeber und die Weiterbildungsförderung Beschäftigter sowie die Instrumente zahlreicher Sonderprogramme hinzugekommen. Damit steigt auch der Umfang und die Anforderungen an die Arbeit mit Rechtsvorschriften des Arbeitgeberservices.
Das Seminar vermittelt hier die notwendigen Grundlagen und Techniken.
Das Seminar setzt keine juristischen Kenntnisse voraus.
Grundlagen der Rechtsanwendung: Rechtsnorm, Ermessen und unbestimmter Rechtsbegriff.
Das Sozialgesetzbuch im Überblick.
Besonderheiten des Sozialrechts allgemein und speziell in der Grundsicherung und Arbeitsförderung.
Vermittlung rechtssicher durchführen: Rechtmäßigkeit von Stellenangeboten, Rechte und Pflichten der Beteiligten (AG + AN), Zumutbarkeit von Vorschlägen, Einstellung der Vermittlung.
Förder- und Vermittlungsgrundsätze in der Grundsicherung.
Verfahren: Antrag, Prüfung, Bescheidung, Widerspruch, Auskunft und Rat, Dokumentation.
Erschließung von Förderinstrumenten an Beispielen: EGZ, FbW, soziale Teilhabe, AGH, MAG (hier können im Vorfeld Schwerpunkte festgelegt werden).
Für Arbeitgeber maßgebliche Vorschriften bei Auswahl und Einstellung mit Auswirkung auf den Vermittlungs- oder Förderprozess: z.B. AGG, Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Auf dem Laufenden bleiben: Infos zu Leistungen, Vorschriften und Rechtsquellen.
Mitarbeitende der zugelassenen kommunalen Träger, die Leistungen an Arbeitgeber im Rahmen ihrer Tätigkeit im Arbeitgeberservice AGS initiieren, darüber entscheiden und beraten.
Das Seminar hat einen operativen Schwerpunkt und richtet sich nicht an sachbearbeitende Kräfte, die vorrangig aktive Leistungen administrieren oder zahlbar machen.
Das Seminar richtet sich ausschließlich an Mitarbeitende zugelassener kommunaler Träger und wird nicht für Mitarbeitende gemeinsamer Einrichtungen angeboten.
Die Teilnehmenden kennen die für die Arbeit des AGS maßgeblichen Rechtsvorschriften und Förderinstrumente. Sie können diese bei ihrer täglichen Arbeit berücksichtigen und über Förderanfragen entscheiden. Dabei erkennen sie eingeräumtes Ermessen und können dies im Einzelfall anwenden und dokumentieren.
Im Rahmen der Beratung von Arbeitgebern (Arbeitsmarktberatung) wissen sie um für Arbeitgeber maßgebliche Vorschriften.
Lernform: Präsenzseminar
Veranstaltungsform: Inhouseseminar
Dauer: 2 Tage (08:00h - 15:30h)
Teilnehmendenzahl: min. 10 / max. 20
Anzusprechende: Juliana Plakebotti
Mail: Seminare@jobcentertraining.de
Telefon: 05374 9642977
Fax: 0321 23310977
Buch: "Aktive Arbeitsförderung und Grundsicherung im Blick. Leistungen der Arbeitsagenturen und Jobcenter für Beschäftigte, Arbeitgeber und Arbeitsuchende". Ausgabe 2024
Gesetzessammlung: "Sozialgesetzbücher I, II, III, IX und X 2025 mit angrenzenden Gesetzen und Verordnungen". DIN A4. Arbeitsplatz-/Schulungsausgabe