Bei der Auswahl von aktiven Leistungen zur Eingliederung stehen die Fachkräfte vor mehreren Herausforderungen: Sie müssen die im Einzelfall sinnvollste Maßnahme zur Reduzierung der Hilfebedürftigkeit auswählen, die Voraussetzungen prüfen und Ermessen fehlerfrei ausüben können. Daneben ist das Ergebnis der Prüfung den KundenInnen zu kommunizieren. Die TeilnehmerInnen erhalten daher im Rahmen des Seminars nicht nur einen systematischen Überblick über die Eingliederungsleistungen, sondern auch das Handwerkszeug, um sich einzelne Leistungen zu erschließen und das eigene Wissen Rechtsänderungen anpassen zu können. Dies soll in einer allgemein verständlichen Sprache, die auch Nicht-Juristen zugänglich ist, erfolgen.
Auf Wunsch können auch einzelne Leistungen vertieft oder ausschließlich behandelt werden, wie z.B. VB, MAT, MAG, MPAV, Einstiegsgeld, AGH FbW, § 16i, § 16e.
Grundlagen: Aufbau und Struktur SGB II und III, Berechtigte, Tatbestände und Ermessen: Welche Dinge muss man generell wissen, wenn man über Förderleistungen entscheidet?
Eingliederungsleistungen im Überblick: Welche Leistungen kommen generell in Frage?
Besonderheiten bei der Gewährung von SGB III-Leistungen über den § 16 SGB II: Was aus dem SGB III darf angewendet werden und wie wird es durch das SGB II ergänzt?
Die wichtigsten Leistungen im Detail: Vermittlungsbudget, MAbE, Leistungen an Arbeitgeber und Gründer
Rolle des Kooperationsplanes: Was kann zugesagt werden und wie formuliert man es richtig?
Aufbau von Fördernormen und Prüflogik: Was ist in welcher Reihenfolge zu prüfen?
Ermessensausübung: Wie wird im Einzelfall die sinnvollste Lösung begründet?
Rechtsänderungen: Wie bleibe ich auf dem Laufenden, wenn sich etwas ändert?
Hilfsmittel: Welche Hilfen bei der Entscheidung über Förderleistungen gibt es und wie wendet man sie an?
MitarbeiterInnen der zugelassenen kommunalen Träger, die über den Einsatz von aktiven Förderleistungen entscheiden und darüber beraten. Das Seminar hat einen operativen Fokus und richtet sich nicht an sachbearbeitende Mitarbeitende, die Förderleistungen administrieren oder anweisen.
Das Seminar richtet sich ausschließlich an Mitarbeitende zugelassener kommunaler Träger und wird nicht für Mitarbeitende gemeinsamer Einrichtungen angeboten.
Die Teilnehmenden kennen die wichtigsten Förderleistungen des SGB II und III und können rechtssichere Entscheidungen treffen.
Lernform: Präsenzseminar
Veranstaltungsform: Inhouseseminar
Dauer: 2 Tage (08:00h - 15:30h)
Teilnehmendenzahl: min. 10 / max. 20
Anzusprechende: Juliana Plakebotti
Mail: Seminare@jobcentertraining.de
Telefon: 05374 9642977
Fax: 0321 23310977
Fit für die Integrationsarbeit im Jobcenter (Seminar für neue MitarbeiterInnen im Jobcenter)
Ermessen im Jobcenter erkennen, rechtssicher ausüben und dokumentieren
Förderinstrumente im Jobcenter (variabel kombinierbares modulares Seminar)
Recht in der arbeitgeberorientierten Betreuung der Jobcenter: Förderrecht und Rechtsanwendung
Begleithefte zu den Seminaren der JobcenterTRAINING
Buch: "Aktive Arbeitsförderung und Grundsicherung im Blick. Leistungen der Arbeitsagenturen und Jobcenter für Beschäftigte, Arbeitgeber und Arbeitsuchende". Ausgabe 2024
Gesetzessammlung: "Sozialgesetzbücher I, II, III, IX und X 2025 mit angrenzenden Gesetzen und Verordnungen". DIN A4. Arbeitsplatz-/Schulungsausgabe
"Arbeitsförderung (SGB III). Schulungs- und Arbeitsversion". DIN A4. Schulungsversion des SGB III mit extra breitem Rand und Zeilennummerierung.