Jahr 2006 - 3

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Die Würde des Staatenlosen ist an tastbar.

Sie zu erniedrigen und zu verachten ist

Verpflichtung aller staatlichen Gewalt!

 

 

 

 

123. Es bleibt ihnen jetzt nur eines, mich nur im Offen zu verbrennen! Ihre Bundeskanzlerin Angela Merkel die Garant der deutschen demokratischen Grundordnung muss zusammen zu Dritt mit ihrem Bundespräsidenten Horst Köhler und mit ihrem Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble meine Person in ihrem Bundeskanzleramt oder in ihrem Bundespräsidentenamt oder in ihrem Bundesinnenministerium persönlich vergasen, danach meine Leiche aufhängen, danach von meiner Leiche die Haut abnehmen und schließlich den Rest in dem Kamin des Bundeskanzleramts zu verbrennen. Von meiner Haut müssen sie sich die Einkaufstaschen, die Geldbörse machen! Von meiner Hodenhaut muss sich ihre Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Weihnachten die Handschuhe machen!

 

Bundesverfassungsgericht

Postfach 1771

76006  Karlsruhe                                                                    25.09.2006

 

Aktenzeichen:              2 BvR 2091/06  (AR 6296/06)

 

Beschwerdeführer:    der deutsche Schriftsteller

der deutsche Dichter

der Publizist

der freie deutsche Journalist

der Kölner staatenlose Einbürgerungsbewerber

der Märtyrer des rassistischen faschistischen deutschen Volkes

der Katholik

Paul Wolf

Horststr. 6

51063  Köln

Deutschland

anerkannter Asylberechtigter

Niederlassungserlaubnis für die

Bundesrepublik Deutschland

mongoloide Volkszugehörigkeit

rassistische Universität zu Köln

Rechtswissenschaft/Staatsexamen, 10. Fachsemester

 

 

Beschwerdegegner:  Bundesrepublik Deutschland

vertreten durch das Oberlandesgericht Köln

Reichenspergerplatz 1

50670  Köln         

Aktenzeichen:              53 Zs 512/06 - 96 -

53 Zs 512/06 GStA Köln

34 Js 111/06 StA Köln

 

Beschwerdegegner:   faschistische gesetzlose verbrecherliche „Durchführung der ärztlichen fachlichen psychiatrischen Begutachtung“ von dem Beschuldigten den faschistischen NAZI-KZ-Arzt, NAZI-Henker für Psychiatrie und Psychotherapie im Verkehrsmedizin Hans-Martin Schuchardt, Frankfurter Str. 716, 51107 Köln, Tel. 0221/8902091 und in seiner faschistischen Zwangssterilisation Zwangskastration meiner Person

 

Kopie:             Gesundheitsamt für die Stadt Köln

Neumarkt 15 – 21

50667 Köln

 

Kopie:             Amtsgericht Köln

50922 Köln

Aktenzeichen:              52 XVII W 272

 

Kopie:             „Verwaltungsgericht“ Köln

Postfach 10 37 44

50477  Köln

Aktenzeichen:               10 K 2033/05

 

Kopie:             Amtsgericht Köln

Aktenzeichen:              537 Cs 75/06

 

Kopie:             Amtsgericht Köln

Aktenzeichen:              537 Cs 116/06

 

Kopie:             Bundesverfassungsgericht

Postfach 1771

76006  Karlsruhe

Aktenzeichen:              1 BvR 1263/06

2 BvR 1634/06

2 BvR 1635/06

2 BvR 1636/06

2 BvR 1637/06

2 BvR 1859/06

 

Kopie:             Landgericht Köln

5. Zivilkammer (Fiskuskammer)

Luxemburger Straße 101

50922  Köln

Aktenzeichen:              5 O 395/05

 

Kopie:                         Mein dieses nächste Beweismittel zu meinen am 22.12.2004 und am 29.07.2005 eingelegten Beschwerden

Cour européenne des Droits de l'Homme

Conseil de l' Europe

F – 67075 STRASBOURG CEDEX

Registriernummer:        1329/05

 

Kopie:             Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte e.V.

Amalienstr. 49 a

80799  München

www.KVPM.de

 

Kopie:             Dokumentations- und Informationszentrum für

Rassismusforschung e.V.

Postfach 1247

35002  Marburg

www.dir-info.de

     

VERFASSUNGSBESCHWERDE (zweiundzwanzigste)

gegen den angeborenen volkstümlichen Faschismus des deutschen Volkes in der Einbürgerungsfrage,

gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Köln, 53 Zs 512/06 -96- vom 12.09.2006 (Erhalten 22.09.2006) in der Verwerfung meines Antrages auf das Erlass einer nach §172 Abs. 2 StPO gerichtlichen Entscheidung gegen den Ablehnungsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft Köln 53 Zs 512/06 vom 17.08.2006 über die Einstellung des Strafverfahrens gegen die faschistische gesetzlose verbrecherliche „Durchführung der ärztlichen fachlichen psychiatrischen Begutachtung“ von dem Beschuldigten den faschistischen NAZI-KZ-Arzt, NAZI-Henker für Psychiatrie und Psychotherapie im Verkehrsmedizin Hans-Martin Schuchardt, Frankfurter Str. 716, 51107 Köln, Tel. 0221/8902091 und in seiner faschistischen Zwangssterilisation Zwangskastration meiner Person nach:

nach §278 StGB Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnissen

nach §279 StGB Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse

nach §132a StGB Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen

nach §344 StGB Verfolgung Unschuldiger

nach §345 StGB Vollstreckung gegen Unschuldige

nach §164 StGB Falsche Verdächtigung

nach §343 StGB Aussageerpressung

nach §357 StGB Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat

nach §358 StGB Aberkennung des ärztlichen Arztmandates

nach §239 Abs. 2 StGB Versuchte Freiheitsberaubung

nach §240 Abs. 4 Nr. 3 StGB Nötigung

nach §292 Abs. 2 Nr. 1, 2 i.V.m. 295 StGB Jagdwilderei

nach §211 Abs. 2 StGB Versuchtenmord aus Mordlust, aus niedrigen Beweggründen, um eine andere Straftat zu verdecken

nach §227 StGB versuchten Körperverletzung mit Todesfolge

nach §201 StGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

nach §203 StGB Verletzung von Privatgeheimnissen

nach §300 StGB Besondere schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr

nach §331 StGB Vorteilsnahme,

gegen die neu eingeführten §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und §10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes und

gegen den widerlichen richterlichen faschistischen würdeverachtenden deutschen Anwaltszwang nach §29 Abs. 1 FGG, gegen §§ 78 bis 89, 114 ZPO, gegen die Postulationsfähigkeit nach §67 Abs. 1 S. 1 VwGO, gegen §11 Abs. 2 ArbGG, gegen den Vertretungszwang, gegen den Bevollmächtigtenzwang und gegen die ähnlichen deutschen Zwangsgesetzen in dem ganzen deutschen Recht (siehe das zweite Teil dieser Beschwerde)

     

Sehr verehrte Richter des Bundesverfassungsgerichts,

-         nach den Art. 2, 4, 6, 7, 8, 10, 15 Abs. 3, 21, 22 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10.12.1948

-         nach den Art. 1, 3  4 Alt., 4, 6, 9, 10, 13, 14, 17, 34 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 04.11.1950

-         nach dem Art. 3 des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, vom 20.03.1952

-         nach den Art. 5, 11, 15, 20, 21, 25, 26, 34, 39, 41, 47, 52, 54 EU-Grundrechtecharta vom 07.12.2000

-         nach dem Art. 34 des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge

-         nach den Art. 12, 17, 22, 63 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft vom 25.03.1957

-         nach den Art. 6, 11 des Vertrages über die Europäische Union vom 07.02.1992

-         nach den Art. 34 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Art. 45 und 47 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs

-         nach dem Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen“

-         nach den Artikeln 1, 2, 3, 5, 16a, 17, 19 Abs. 4, 20, 33, 34, 38, 93 Abs. 1 Nr. 4a, 116 des deutschen Grundgesetzes

-         nach den §§ 13 Nr. 8a, 90, 92, 93 Abs. 3, 93a Abs. 2, 95 Abs. 3, 34a BVerfGG

reiche ich

gegen die Bundesrepublik Deutschland,

gegen den angeborenen volkstümlichen Faschismus des deutschen Volkes in der Einbürgerungsfrage,

gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Köln, 53 Zs 512/06 -96- vom 12.09.2006 (Erhalten 22.09.2006) in der Verwerfung meines Antrages auf das Erlass einer nach §172 Abs. 2 StPO gerichtlichen Entscheidung gegen den Ablehnungsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft Köln 53 Zs 512/06 vom 17.08.2006 über die Einstellung des Strafverfahrens gegen die faschistische gesetzlose verbrecherliche „Durchführung der ärztlichen fachlichen psychiatrischen Begutachtung“ von dem Beschuldigten den faschistischen NAZI-KZ-Arzt, NAZI-Henker für Psychiatrie und Psychotherapie im Verkehrsmedizin Hans-Martin Schuchardt, Frankfurter Str. 716, 51107 Köln, Tel. 0221/8902091 und in seiner faschistischen Zwangssterilisation Zwangskastration meiner Person,

gegen die neu eingeführten §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und §10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes und

gegen den widerlichen richterlichen faschistischen würdeverachtenden deutschen Anwaltszwang nach §29 Abs. 1 FGG, gegen §§ 78 bis 89, 114 ZPO, gegen die Postulationsfähigkeit nach §67 Abs. 1 S. 1 VwGO, gegen §11 Abs. 2 ArbGG, gegen den Vertretungszwang, gegen den Bevollmächtigtenzwang und gegen die ähnlichen deutschen Zwangsgesetzen in dem ganzen deutschen Recht (siehe das zweite Teil dieser Beschwerde) diese meine Verfassungsbeschwerde ein.

     

Meine Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland,

gegen den angeborenen volkstümlichen Faschismus des deutschen Volkes in der Einbürgerungsfrage,

gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Köln, 53 Zs 512/06 -96- vom 12.09.2006 (Erhalten 22.09.2006) in der Verwerfung meines Antrages auf das Erlass einer nach §172 Abs. 2 StPO gerichtlichen Entscheidung gegen den Ablehnungsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft Köln 53 Zs 512/06 vom 17.08.2006 über die Einstellung des Strafverfahrens gegen die faschistische gesetzlose verbrecherliche „Durchführung der ärztlichen fachlichen psychiatrischen Begutachtung“ von dem Beschuldigten den faschistischen NAZI-KZ-Arzt, NAZI-Henker für Psychiatrie und Psychotherapie im Verkehrsmedizin Hans-Martin Schuchardt, Frankfurter Str. 716, 51107 Köln, Tel. 0221/8902091 und in seiner faschistischen Zwangssterilisation Zwangskastration meiner Person,

gegen die neu eingeführten §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und §10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes und

gegen den widerlichen richterlichen faschistischen würdeverachtenden deutschen Anwaltszwang nach §29 Abs. 1 FGG, gegen §§ 78 bis 89, 114 ZPO, gegen die Postulationsfähigkeit nach §67 Abs. 1 S. 1 VwGO, gegen §11 Abs. 2 ArbGG, gegen den Vertretungszwang, gegen den Bevollmächtigtenzwang und gegen die ähnlichen deutschen Zwangsgesetzen in dem ganzen deutschen Recht (siehe das zweite Teil dieser Beschwerde) begründe ich wie folgt:

1.      weil die Deutschen, die 50 Millionen von Ausländern ermordet hatten, die Nationen vernichtet hatten, bis zum Tod gefoltert hatten, da die ausländischen Kinder in den deutschen KZ-Lagers durch ihr spendiertes Blut für die Millionen von deutschen Soldaten, für die Millionen von Deutschen das Leben gerettet hatten, da die Deutschen in ihrem Blut geraubtes von Ausländern Blut tragen, da die Deutschen von vergifteten Millionen in Gas-Kammern Ausländern die Hunderten Hektars menschlichen Haut für die Herstellung der Lederhandtaschen, der Lederschuhs, der Lederjacken ihren deutschen Frauen herausgeschnitten hatten, da die Deutschen, von herausreißenden ausländischen Zahnersatzen aus vergifteten Millionen von Ausländern ausländischen Kinns die Tausenden Kilos von Gold, von Edelmetalls gewonnen hatten, da die Deutschen, die hunderttausenden Stücks von ausländischen Hoden herausgeschnitten, zwangssterilisiert hatten, da die deutschen Jungs die Millionen von ausländischen Frauen vergewaltigt hatten, „befruchtet“ hatten, da die Deutschen die ganzen ausländischen Städte vernichtet hatten, da die Deutschen der Welt den schrecklichen Schaden in Höhe von hunderten Milliarden EURO angerichtet hatten, da die Deutschen diese ihre moderne wohlhabende deutsche Gesellschaft auf den Millionen von ausländischen Leichen aufgebaut hatten, da das deutsche Volk ein mörderisches Volk ist, muss das deutsche Volk ihre faschistischen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und §10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes als faschistische, als rassistische, als menschenfeindliche, als ausländerfeindliche, als judenfeindliche, als studentenfeindliche, als verfassungswidrige, als nicht zeitgemäße, als eine ihre Wiedergutmachung vor den Ausländern völlig abschaffen! Die Deutschen müssen uns den Ausländern dafür das europäische Wahlrecht, das deutsche Wahlrecht, die Unionsbürgerschaft und das Recht auf die automatische Einbürgerung für „Nulltarif“ wie in ganzem Europa geben! Würden Sie bitte mir dafür die Unionsbürgerschaft, das europäische Wahlrecht, das deutsche Wahlrecht, die deutsche Staatsangehörigkeit geben! Ich will auch zu der Herrenrasse, zu den Herrenmenschen gehören!

 

2.      Alle meine früheren Verfassungsbeschwerden haben Sie zur Entscheidung nicht angenommen. Durch diese Ihre Entscheidungen haben Sie noch einmal bestätigt, dass die Ausländer in Deutschland die Sklaven der Deutschen waren und weiter bleiben müssen! Deutsche stehen unter dem besonderen Schutz der deutschen Justiz!

 

3.      Der faschistische §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes hat seine historische Aufgabe, seine politische Funktion erfüllt! Allerdings durch das neue Zuwanderungsgesetz hat der deutsche „Rechtsstaat“ diese faschistischen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und §10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 (alte §85 Abs. 1 Nr. 3 AuslG) des Staatsangehörigkeitsgesetzes wieder bekräftigt!

 

4.      Diese Beschwerde ist unser und mein ausländischer Kampf um das Wahlrecht in Europa, in Deutschland! Um den Kampf für das Stimmrecht wurde in der menschlichen Geschichte viel Blut vergossen! Wir wollen wählen! Das Wahlrecht, das Stimmrecht sind überhaupt die wichtigsten Materien in jedem „Rechtsstaat“. Noch höheres und noch wichtiges Rechtsgut gibt es auf der Erde nicht!

 

5.      75 Millionen neue Menschen haben das europäische Wahlrecht, die Unionsbürgerschaft am 1. Mai 2004 durch den Eintritt zur EU-Union in einem Augenblick bekommen, aber wir sind 4,7 Millionen mit unbefristetem Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis) für die Bundesrepublik Deutschland ausländischen Mitbürger, wir müssen uns das europäische Wahlrecht, die Unionsbürgerschaft durch die Arbeit für die Deutschen hier in Deutschland verdienen, abarbeiten! Wir wollen wie alle Europäer wählen! Wir wollen wie alle Europäer das Recht auf die Teilnahme an den europäischen Wahlen haben! Wir wollen wie alle Europäer das Recht auf die Teilhabe an der Ausübung der Europäischenunionsgewalt durch die Europawahlen haben! Ich will wie alle Europäer der Unionsbürger werden! Wir wollen wie alle Europäer die Unionsbürger werden! Wir wollen wie alle Europäer die voll gleichberechtigten Menschen im Europa werden! Ich will, wir wollen alle die Europäische Union, den deutschen „Rechtsstaat“ zusammen mit allen Europäern regieren! Wir wollen wie alle Europäer, wie alle Deutschen das Gefühl, den Stolz zu tragen, dass die Europäischenunionsgewalt im Europa, dass die Staatsgewalt in Deutschland auch von uns, von mir ausgeht! Wir wollen wie alle Deutschen das Recht auf die Teilhabe an der Ausübung der staatlichen Gewalt in Deutschland durch die Bundestagwahlen haben! Bloß die primitive Teilnahme an den primitiven Kommunalwahlen in einer primitiven deutschen Kommune ist für mich, ist für uns allen nicht genug!

 

6.      Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Köln hat meinen Antrag auf das Erlass einer nach §172 Abs. 2 StPO gerichtlichen Entscheidung gegen den Ablehnungsbescheid des Generalstaatsanwalts Köln 53 Zs 512/06 vom 17.08.2006 über die ungesetzliche Einstellung des Ermittlungsverfahrens von der Staatsanwaltschaft Köln 34 Js 111/06 StA Köln gegen über die Einstellung des Strafverfahrens gegen die faschistische gesetzlose verbrecherliche „Durchführung der ärztlichen fachlichen psychiatrischen Begutachtung“ von dem Beschuldigten den faschistischen NAZI-KZ-Arzt, NAZI-Henker für Psychiatrie und Psychotherapie im Verkehrsmedizin Hans-Martin Schuchardt, Frankfurter Str. 716, 51107 Köln, Tel. 0221/8902091 und in seiner faschistischen Zwangssterilisation Zwangskastration meiner Person, als unzulässig verworfen. Mein Antrag auf Beiordnung mir eines Notanwalts wurde zurückgewiesen, weil meine Klage nach §114 ZPO keine Aussicht auf Erfolg hat.

 

7.      Keiner Rechtspfleger am Oberlandesgericht Köln haben von mir persönlich meinen Antrag gegen den Ablehnungsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft Köln zu Protokoll mit ihrer Begründung, sie dürfen das persönlich nicht machen, sie müssen ihren Antrag nur durch einen Anwalt uns eingehen lassen, beauftragen sie sich einen Anwalt, nicht aufgenommen.

 

8.      Mein gleichzeitig sofortiger schriftlicher Antrag auf einen Notanwalt nach §78b ZPO wurde mit der Begründung, sie erhalten noch darüber später vom Strafsenat einen gesonderten Bescheid, nicht aufgenommen.

 

9.      Wegen dem Anwaltszwang darf ich vor dem Oberlandesgerichts Köln meine Berufung selbst nicht einlegen! Ich kann jetzt gegen diesen Ablehnungsbescheid gar nichts machen!

 

10.      Ich bin arm! Ich habe kein Geld für einen Anwalt! Kein Rechtsanwalt will mich aus diesem Grund verteidigen, für mich kostenlos tätig zu werden! Das bedeutet, dass die deutsche richterliche Gerechtigkeit nur für die Reichen dient! Die Armen und die Ausländer müssen sich vor den armen deutschen Richtern fern halten! Die deutschen Richter haben selbst nicht zu fressen, deshalb verdienen sie sich ihr tägliches Brot durch diesen schlauen Anwaltszwang! Die deutschen Richter wollen nicht arbeiten, deshalb verstecken sie sich hinter diesem schlauen Anwaltszwang!

 

11.      Der Anwaltszwang, §67 Abs. 1 Satz 1 VwGO, §29 Abs. 1 FGG, §78b ZPO werden von allen deutschen Richtern, von allen deutschen Beamten unverschämt missbraucht! Der deutsche „Rechtsstaat“, das Amtsgericht Köln, das „Verwaltungsgericht“ Köln, die Einbürgerungsbehörde Köln decken ihr rechtswidrige verfassungswidrige ausländerdiskriminierende Unrecht unter dem Anwaltszwang, unter meiner Armut zu! Sie fühlen sich unter dem Anwaltszwang sicher „beschützt“!

 

12.      Der Rechtsweg steht mir, uns in Deutschland nach §93 Abs. 3 BVerfGG wegen dem widerlichen richterlichen deutschen Anwaltszwang nicht offen, da dieser faschistischer §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes noch stärker als die National-Sozialistische Macht ist! Die deutschen Rechtsanwälte wollen mich aus rassistischem Grund, wegen meiner minderwertigen mongoloiden Rasse nicht verteidigen, damit keiner gelbehautiger mongoloiderassiger Ausländer in dem deutschen Staatsverband aufgenommen würde! Die hochwertige deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht für die minderwertigen lebensunwerten Mongolen! Dieser faschistischer §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist das Fundament des deutschen Staates, ist eine Säule, auf der der moderne deutsche „Rechtsstaat“ steht! Diese Einbürgerungsproblematik übt einen großen negativen Einfluss auf die Entwicklung der Demokratie in Deutschland, in Europa und hat sehr große politische Bedeutung für die ganze Europäische Union.

 

13.      Mein Begehren, unser ausländisches Begehren:

1.        Würden Sie bitte mir die Unionsbürgerschaft, das europäische Wahlrecht, das deutsche Wahlrecht, die deutsche Staatsangehörigkeit geben!

 

2.        Würden Sie bitte uns den unbefristeteaufenthaltsrechtbesitzenden Ausländern die Unionsbürgerschaft, das europäische Wahlrecht, das deutsche Wahlrecht und das Recht auf die automatische Einbürgerung wie in ganzem Europa geben!

 

3.        Würden Sie bitte den verabschiedeten im Jahr 1913 vom König von Preußen Wilhelm für das Preußische Land faschistischen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, der heute bereits dem deutschen Grundgesetz, der Europäischen Verfassung und den modernen Lebensverhältnissen der europäischen Union widerspricht, als faschistische, als rassistische, als menschenfeindliche, als ausländerfeindliche, als judenfeindliche, als studentenfeindliche, als verfassungswidrige, als nicht zeitgemäße völlig abschaffen!

 

4.        Würden Sie bitte die neue eingeführten faschistischen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und §10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, als faschistische, als rassistische, als menschenfeindliche, als ausländerfeindliche, als judenfeindliche, als studentenfeindliche, als verfassungswidrige, als nicht zeitgemäße völlig abschaffen!

 

5.        Würden Sie bitte bei der Beantragung der Einbürgerung diese faschistische Zwangsarbeitforderung: „Nachweis über 60. Monaterentenversicherungsbeiträgen (5 Jahre)“ vorzulegen, als faschistische, als rassistische, als menschenfeindliche, als ausländerfeindliche, als judenfeindliche, als studentenfeindliche, als verfassungswidrige, als gesetzwidrige völlig abschaffen!

 

6.        Würden Sie bitte in der Nummer 8.1.1.4 der Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung des Zuwanderungsgesetzes vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950), Stand 10. Dezember 2004 diesen tierisch-faschistischen Auswahlprinzip, „Der Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch) oder Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) beziehungsweise das Bestehen eines entsprechenden Anspruchs steht der Einbürgerung entgegen.   …Bei Bezug anderer Leistungen, wie Arbeitslosengeld, Erziehungsgeld, Unterhaltsgeld, Krankengeld, Wohngeld oder Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, ist eine Prognoseentscheidung erforderlich, ob der Einbürgerungsbewerber künftig in der Lage sein wird, sich ohne Bezug solcher Leistungen aus eigenen Kräften zu unterhalten“, als faschistische, als rassistische, als menschenfeindliche, als ausländerfeindliche, als judenfeindliche, als studentenfeindliche, als verfassungswidrige, als gesetzwidrige völlig abschaffen!

 

7.        Würden Sie bitte veranlassen, damit das Prüfungsverfahren eines Einbürgerungsantrages nicht mehr als drei Monat überschreiten würde!

 

bleibt weiter völlig fest. Dieses unser ausländisches Begehren setzen wir uns weiter durch. Wir geben nicht auf!

 

12.      Die Ausländer haben die Angst, gegen den deutschen „Rechtsstaat“ etwas zu sagen! Der deutsche „Rechtsstaat“ hält die Ausländer in Angst, damit sie immer schwiegen! Der deutsche „Rechtsstaat“ hat gegen mich wegen diesem meinem beharrlichen Begehren, das Wahlrecht zu bekommen, sogar das Aufenthaltswiderrufverfahren eingeleitet!

 

13.      Als deutscher Schriftsteller, als deutscher Dichter darf ich mich selbst als Vertreter von allen ausländischen Mitbürgern Deutschlands vertreten lassen. Ich bin der deutsche Schriftsteller, der deutsche Dichter, der freie deutsche Journalist Paul Wolf, ich nenne mich selbst freiwillig ehrenamtlich als Vertreter von sieben Millionen ausländischen Mitbürgern Deutschlands! Ich benutze diese Beschwerde zum Schutze der Demokratie in Deutschland, zum Schutz des deutschen Grundgesetzes, zum Kampf gegen den angeborenen genetischen deutschen Faschismus!

 

14.      Das Oberlandesgericht Köln leistet mir keinen Rechtsschutz gegen die faschistische gesetzlose verbrecherliche „Durchführung der ärztlichen fachlichen psychiatrischen Begutachtung“ von dem Beschuldigten den faschistischen NAZI-KZ-Arzt, NAZI-Henker für Psychiatrie und Psychotherapie im Verkehrsmedizin Hans-Martin Schuchardt, Frankfurter Str. 716, 51107 Köln, Tel. 0221/8902091 und in seiner faschistischen Zwangssterilisation Zwangskastration meiner Person. Diese faschistischen Angriffe gegenüber meiner Person übt die Bundesrepublik Deutschland nur darum, weil ich vor dem Europäischen Gerichthof für Menschenrechte meine Beschwerde gegen den §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes, Registriernummer 1329/05 eingereicht habe, weil ich wie sie alle Deutscher werden will.

 

15.      Ich kann nun gegen diese unmenschliche rassistische verbrecherliche faschistische gesetzlose „Durchführung der ärztlichen fachlichen psychiatrischen Begutachtung“ von dem Beschuldigten den faschistischen NAZI-KZ-Arzt, NAZI-Henker für Psychiatrie und Psychotherapie im Verkehrsmedizin Hans-Martin Schuchardt, Frankfurter Str. 716, 51107 Köln, Tel. 0221/8902091 und in seiner faschistischen Zwangssterilisation Zwangskastration meiner Person gar nichts machen!

 

16.      Die Staatsanwaltschaft Köln gibt meinem Strafantrag gegen den NAZI-KZ-Arzt, NAZI-Henker für Psychiatrie und Psychotherapie im Verkehrsmedizin Hans-Martin Schuchardt keinen weiteren Rechtsweg, schließt sie sofort das Ermittlungsverfahren gegen ihn zu!

 

17.      Diese Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen diesen verbrecherlichen NAZI-KZ-Arzt, NAZI-Henker für Psychiatrie und Psychotherapie im Verkehrsmedizin Hans-Martin Schuchardt ist völlig ungesetzlich. Durch diese Einstellung verdecken der Generalstaatsanwalt und die Staatsanwaltschaft Köln eifrig diesen ärztlichen  Verbrechen vom NAZI-KZ-Arzt, NAZI-Henker für Psychiatrie und Psychotherapie im Verkehrsmedizin Hans-Martin Schuchardt und nehmen sie in diesem nazistischen gegen mich Verbrechen aktiv teil.

 

18.      Dieser Beschuldigte der Faschisten NAZI-KZ-Arzt, NAZI-Henker Hans-Martin Schuchardt hat meine Freiheit nur aus einem Grund nicht beraubt, weil ich gegen ihn meinen diesen Strafantrag rechtzeitig gestellt habe. Wenn ich diesen meinen Strafantrag gegen ihn nicht oder zu spät gestellt hätte, hätte er mich 100% in die kölnische zugeschlossene psychiatrische zwangsweise untergebracht. Deshalb, er hatte von Anfang an seine verbrecherliche Absicht, meine Freiheit dennoch zu berauben. Diese seine verbrecherliche Freiheitsberaubung konnte er nur wegen der Störung von außen nicht verwirklichen.

 

19.      Durch seine „psychiatrische Stellungnahme“ vom 25.05.2006 hat dieser Beschuldigte Faschist NAZI-KZ-Arzt NAZI-Henker Hans-Martin Schuchardt einen seinen nach §278 StGB unrichtigen Gesundheitszeugnis über meiner Person ausgestellt, lässt er nach §279 StGB diesen seinen unrichtig ausgestellten Gesundheitszeugnis über meiner Person im Verkehr Gebrauch!

 

20.      Für diese „psychiatrische Stellungnahme“ dieses Beschuldigten Faschisten NAZI-KZ-Arzt NAZI-Henker Hans-Martin Schuchardt vom 25.05.2006 gibt es keine irgendwelche gesetzliche Grundlage! Das ganze deutsche Recht sieht solche „psychiatrische Stellungnahmen“ nicht vor! Seine diese „psychiatrische Stellungnahme“ ist gesetzlos, ist verfassungswidrig, ist eine rassistische Volksverhetzung! Diese seine „psychiatrische Stellungnahme“ vom 25.05.2006 verletzt tief meine Würde.

 

21.      Dieser Beschuldigte der „Sachverständiger Facharzt der Psychiatrie und Psychotherapie“ Hans-Martin Schuchardt hat mich überhaupt nicht gesehen. Er hat mich überhaupt nicht zugehört. Er hat mich überhaupt nicht berührt. Er hat mir überhaupt keine irgendwelche Fragen gestellt. Er hat über meinem Körper, über meinem Gesundheitszustand nicht geringste Ahnung.

 

22.      Dieser Beschuldigte der „Sachverständiger Facharzt der Psychiatrie und Psychotherapie“ Hans-Martin Schuchardt hat nicht meine Person, nicht mein Gehirn, nicht den Inhalt meines Gehirnes bewertet, erforscht, sondern die fremden nicht mir gehörenden Blätter, Papieren! Das ist sein rassistisches Verbrechen! Dieser Beschuldigte der „Sachverständiger Facharzt der Psychiatrie und Psychotherapie“ Hans-Martin Schuchardt hat die Briefe, die meine Kommilitonen erfasst haben, durchgelesen und hat er auf Grund dieser fremden nicht mir gehörenden Briefe meine Person schon als „psychischkrank“ erklärt.

 

23.      Ein Arzt der Psychiatrie darf keine Diagnose über die Funktion des Gehirns seines vermutlichen Patienten nur auf Grund der von ihm gelesenen Briefe des Freundschaftskreises seines Patienten feststellen, dabei mit diesem seinem vermutlichen Patienten überhaupt keinerlei Augenscheinkontakt, keinerlei Hörscheinkontakt zu haben! Der Arzt muss seinen Patienten berühren, mindestens zusehen, zuhören! Die Medizinmaterie funktioniert so nicht!

 

24.      Würden Sie bitte diese faschistische „psychiatrischen Stellungnahme“ dieses Beschuldigten der „Sachverständiger Facharzt der Psychiatrie und Psychotherapie“ Hans-Martin Schuchardt vom 25.05.2006 aufheben! Wegen seiner dieser faschistischen „psychiatrischen Stellungnahme“ vom 25.05.2006 entstanden für mein Leben schwere gravierende Nachteile! Alle Behörden, alle Beamte, der ganze deutsche Rechtsstaat, das ganze deutsche Volk behandelt mich jetzt aufgrund dieser faschistischen „psychiatrischen Stellungnahme“ vom 25.05.2006 wie einen „Psychischkranken“, hänseln mich dafür!

 

25.      In allen Dienstcomputern, im Polizeicomputer, im Ausländeramtcomputer, im Richterlichencomputer, im Arbeitsamtcomputer, im Sozialamtcomputer, im Gesundheitsamtcomputer, in der Schufa haben mich überall wegen dieser faschistischen „psychiatrischen Stellungnahme“ vom 25.05.2006 als einen „Geistesgestörter“ eingetragen!

 

26.      Mein Studium Rechtswissenschaft/Staatsexamen, mein künftiger Beruf als deutscher Jurist ist wegen dieser faschistischen „psychiatrischen Stellungnahme“ vom 25.05.2006 für mich zu! Der ganze Arbeitsmarkt ist wegen dieser faschistischen „psychiatrischen Stellungnahme“ vom 25.05.2006 für mich zu! Wegen dieser faschistischen „psychiatrischen Stellungnahme“ vom 25.05.2006 habe ich keine mehr Chance als deutscher, als europäischer Jurist, als gleichberechtigter Arbeitnehmer in Deutschland tätig zu werden!

 

27.      Alles, was ich in diesen 10 deutschen Lebensjahren erreicht habe, ist durch diese faschistische „psychiatrische Stellungnahme“ dieses Beschuldigten der „Sachverständiger Facharzt der Psychiatrie und Psychotherapie“ Hans-Martin Schuchardt vom 25.05.2006 in ein Mal ruiniert. Diese faschistische „psychiatrische Stellungnahme“ vom 25.05.2006 verletzt tief meine Würde. Die Bundesrepublik Deutschland verachtet meine Würde!

 

28.      Gegen diesen Beschuldigten der „Sachverständiger Facharzt der Psychiatrie und Psychotherapie“ Hans-Martin Schuchardt bereite ich gleichzeitig meine nächsten Anträge vor der Bezirksregierung Köln auf die Entziehung seiner „ärztlichen“ Berufserlaubnis, nach §374 StPO meine Private Klage wegen Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung gegen die Person der politischen Leben, wegen des versuchten Hausfriedensbruchs und meine Zivilklage auf Schadenersatz vor.

 

29.      Ich bin nicht krank! Ich bin Kerngesund!

 

30.      Dieser Faschist NAZI-KZ-Arzt NAZI-Henker Hans-Martin Schuchardt und die Einbürgerungsbehörde Köln sterilisiert mich, nötigt mich, erpresst von mir die Bestechung für den deutschen Pass und die Staatsanwaltschaft Köln schließt ihre Augen zu, macht hier gar nichts, betrachtet dieses Unrecht als gut, als richtig, als normal!

 

31.      Von mir persönlich verlangen die Bezirksregierung Köln und die Einbürgerungsbehörde Köln 17 Tausend EURO für den deutschen Pass und verlangen beharrlich die Sterilisation, die Kastration meiner Hoden als eine Hauptvoraussetzung für die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband ab! Der 100% Beweis für diesen Faschismus ist, dass die Bezirksregierung Köln und die Einbürgerungsbehörde Köln mir bis heute die deutsche Staatsangehörigkeit noch nicht gegeben haben, weil ich meine Hoden noch nicht habe kastrieren lassen. Solange ich meine Hoden nicht sterilisieren lasse, solange ich diese 17 Tausend EURO nicht auszahle, geben sie mir die deutsche Staatsangehörigkeit nicht. Noch besseren sicheren hundertprozentigen Beweis des verübten Verbrechens dieser „Beamten“ gibt es nicht!

 

32.      Die Staatsanwaltschaft Köln glaubt diesem Faschisten NAZI-KZ-Arzt NAZI-Henker Hans-Martin Schuchardt, aber mir glaubt sie nicht, nur weil ich ein minderwertiger K......... sei. Die Staatsanwaltschaft Köln hält mich, die K......... schon automatisch für die total dummen würdelosen Kreaturen. Beweiswürdigung nach §261 StPO gelte nicht für die K.........!

 

33.      Die Staatsanwaltschaft Köln hat diese Ermittlung absichtlich eingestellt, damit mir die deutsche Staatsangehörigkeit auf keinen Fall nicht geben! Nicht selbst diese Ermittlung sei wichtig, sondern es sei wichtig diese Nichtverleihung mir der deutschen Staatsangehörigkeit. Das war die einzige Absicht dieser Einstellung! Heute habe dieser Einbürgerungsbewerber Paul Wolf die deutsche Staatsangehörigkeit nicht bekommen und das sei gut!

 

34.      Der deutsche „Rechtstaat“, die Bundesrepublik Deutschland verachtet meine Würde!

 

35.      Die faschistische schakalische Leiterin der Ausländerbehörde Köln Frau Dagmar Dahmen dagmar.dahmen@stadt-koeln.de und der schakalischer faschistischer „Richter“ am Amtsgericht Köln Stroh wollen mit Händen dieses Schakalen-Faschisten NAZI-KZ-Arzt NAZI-Henker Hans-Martin Schuchardt meine Person nach §1896 BGB in die kölnische zugeschlossene psychiatrische Anstallt zwangsweise zu unterbringen, damit mich dort nach §1905 BGB zwangsterilisieren, zwangskastrieren, damit ich meine K.........en Kinder auf dem deutschen Boden nicht setzen könnte, damit ich mit meinem K.........en Sperma die hochwertige arische Rasse nicht „verschmutzen“ könnte, damit ich mir endlich als Zwangsterilisierter, als Zwangskastrierter die begehrte deutsche Staatsangehörigkeit bekommen kann

 

36.      Durch dieses faschistisches „Betreuungsverfahren“, durch die bevorstehende in der kölnischen zugeschlossenen psychiatrischen Anstalt ärztliche faschistische „Behandlung“ versucht dieser Schakale-Faschist NAZI-KZ-Arzt NAZI-Henker Hans-Martin Schuchardt meinem nicht ariescherassigen Körper den erheblichen Gesundheitsschaden zuzufügen.

 

37.      Durch das faschistische „Betreuungsverfahren“ will der Schakale-„Richter“ Stroh zusammen mit diesem Schakalen-Faschisten NAZI-KZ-Arzt NAZI-Henker Hans-Martin Schuchardt meine Person in der kölnischen zugeschlossenen psychiatrischen Anstalt mit Hilfe der Ärzten, der Krankenpflegen ermorden und danach ihr Mord über meiner Person als „Selbstmord“ inszenieren.

 

38.      Dieser Schakale-Faschist NAZI-KZ-Arzt NAZI-Henker Hans-Martin Schuchardt zwingt seine Sekretärin in dieser seiner Ermordung meiner Person auch teilzunehmen, macht von seiner Sekretärin auch eine Mörderin wie ihre Vorverwandte.

 

39.      Solche zahlreiche Mordhandlungen, Beispielen gab es in der deutschen Geschichte, in dem deutschen Volk millionenweise und sie sind in dem deutschen Blut, in der deutschen Mentalität für die Ewigkeit geblieben. Die Deutschen haben in ihren deutschen Genen einen festen Ausländerhass, Minderheitsunterdrückung, Ausländerermordung! Die Deutschen haben die 50 Millionen Ausländer schon ermordet! Und jetzt will auch der deutsche Schakale-Faschist NAZI-KZ-Arzt NAZI-Henker Hans-Martin Schuchardt durch sein dieses faschistische „Betreuungsverfahren“ noch einen Ausländer wie seine Vorfahren ermorden!

 

40.      Diese Schakalen-Faschisten NAZI-KZ-Arzt NAZI-Henker Hans-Martin Schuchardt, der Schakale-„Richter“ Stroh am Amtsgericht Köln, das Verwaltungsgericht Köln, die Staatsanwaltschaft Köln und diese Schakalin-Faschistin Leiterin der Einbürgerungsbehörde Köln Frau Dagmar Dahmen sind die Mörder!

 

41.      Den ganzen Tag hetzjagten auf mich mit Schäferhunden auf Auftrag dieses deutschen Schakale-Faschist NAZI-KZ-Arzt NAZI-Henker Hans-Martin Schuchardt und des Beschuldigten faschistischen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, Dr. Michael Bertrams und des faschistischen Schakalen-„Richters“ Stroh die deutschen Polizisten und die Krankenpfleger aus der zugeschlossenen kölnischen psychiatrischen Anstallt, damit mich zwangsweise in die zugeschlossene kölnische psychiatrische Anstallt unterbringen.

 

42.      Drei deutsche Männer-Krankenpfleger aus der kölnischen psychiatrischen Anstallt wollten mich schon auf Auftrag dieses deutschen Schakale-Faschist NAZI-KZ-Arzt NAZI-Henker Hans-Martin Schuchardt und des Beschuldigten faschistischen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, Dr. Michael Bertrams und des faschistischen Schakalen-„Richters“ Stroh mit Gewalt ins rotorange Fachkrankenauto reinstecken. Weil ich gut Kampfkunst beherrsche, habe ich sie zusammengeschlagen, so dass sie von mir sofort entfernten.

 

43.      Mit Hilfe dieses faschistischen „Betreuungsverfahrens“ 52 XVII W 272, mit Hilfe des „Facharztes“ für Psychiatrie und Psychotherapie Herrn Hans-Martin Schuchardt will der deutsche „Rechtsstaat“, diese moderne geleitete vom Beschuldigten faschistischen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, Dr. Michael Bertrams Ausländischeratenvernichtungs-Nazi-SS-Einheit von vier deutschen „Richtern“ Dittmers, Stemshorn, Koch, Stroh, von einem deutschen „Beamten“ Dahmen und von diesem deutschen Schakale-Faschist NAZI-KZ-Arzt NAZI-Henker Hans-Martin Schuchardt mich als „Geistesgestört“ machen und danach mich zwangsweise in die zugeschlossene psychiatrische Anstallt mit Gewalt unterbringen, wo sie mich danach mit faschistischen Gestapo-Methoden durch die Inszenierung meines Selbstmordes umbringen beseitigen müssen.

 

44.      Das ist nur eine rassendiskriminierende Verfolgung der K......... von Deutschen, von diesem deutschen Schakale-Faschist NAZI-KZ-Arzt NAZI-Henker Hans-Martin Schuchardt, von „Richtern“ am Amtsgericht Köln, von „Richtern“ am „Verwaltungsgericht“ Köln und höchstpersönlich vom Beschuldigten faschistischen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, Dr. Michael Bertrams!

 

45.      Warum überhaupt dieser deutsche Schakale-Faschist NAZI-KZ-Arzt NAZI-Henker Hans-Martin Schuchardt mich zwingt, in seiner künftigen bevorstehenden faschistischen „Gutachtung“ teilzunehmen? Ich brauche so was überhaupt nicht!

 

46.      Dieser deutsche Schakale-Faschist NAZI-KZ-Arzt NAZI-Henker Hans-Martin Schuchardt und der Schakale-„Richter“ Stroh zwingen mich in diesem ihrem künftigen bevorstehenden faschistischen „Betreuungsverfahren“ teilzunehmen. Ich habe niemandem darum gebeten, solches nach §1896 BGB Verfahren über meinem Lebensdasein zu eröffnen. Ich benötige für meine Person überhaupt keinen irgendwelchen Betreuer. Ich kann meine Angelegenheiten, mein Leben selbst ganz gut besorgen!

 

47.      Wenn meine Person nach den Angaben dieser deutschen Nazi-SS-Einheit als „Psychischkrank“ sein sollte, dann hätten der „Facharzt der Psychiatrie“ Hans-Martin Schuchardt, der „Richter“ Stroh, die Polizisten, die Ärzte, die Krankenpfleger nach §§ 10, 11, 12 PsychKG nur für die Öffentlichkeit und für sich selbst gefährdeten Personen diese ihre Zwangsunterbringung anordnen dürfen. Die fehlende Bereitschaft, sich behandeln zu lassen, rechtfertigt allein keine Unterbringung.

 

48.      Meine Person läuft nicht mit dem Messer auf der Straße, um die Bürger zu töten, zu verletzen! Von meiner Person geht keinerlei irgendwelche Bedrohung für die Gesundheit, für die Güte, für die Habseligkeiten der Bürger und für meine aus!

 

49.      Ich bin nicht krank! Ich bin Kerngesund!

 

50.      Diese mögliche bevorstehende künftige Zwangsgutachtung von dem Psychiatriearzt, die die Staatsanwaltschaft über mich beharrlich durchführen will, weigere ich mich mit allen meinen Kräften, in dieser Zwangsgutachtung teilzunehmen, meine irgendwelche Angabe über meinem psychischen oder nicht psychischen Gesundheitszustand mitzuteilen. Ich weigere mich beharrlich auf jegliche Zusammenarbeit mit dem Sachverständiger, „Facharzt der Psychiatrie“ Hans-Martin Schuchardt. Dem Sachverständigen, „Facharzt der Psychiatrie“ Hans-Martin Schuchardt sage ich kein Wort!

 

51.      Jedes mein Wort, jede meine Gesichtsmimik,  jede meine Körperbewegung wird nach der Anweisung der Staatsanwaltschaft Köln von dem Sachverständigen „Facharzt der Psychiatrie“ Hans-Martin Schuchardt missbräuchlich gegen mich angewendet, damit mich somit durch falsche Gutachtung des Psychiatriearztes als „Psychischkrank“ erklären, weil das Gericht mich als „Psychischkrank“ auf jeden Fall machen müsse, damit meine Strafanträge gegen die korrumpierten bestechlichen Beamten der Einbürgerungsbehörde Köln los lassen!

 

52.      Außerdem nach § 246a S. 1 StPO ist damit nicht zu rechnen, dass das Gericht die Unterbringung meiner Person in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden wird, deshalb protestiere ich gewaltig gegen solche Zwangsuntersuchung des psychischen Zustandes meiner Person. Das ist eine Freiheitsberaubung von diesem deutschen Schakale-Faschist NAZI-KZ-Arzt NAZI-Henker Hans-Martin Schuchardt!

 

53.      Gegen solchen Beschluss werde ich nach §81 Abs. 4 StPO meine sofortige Beschwerde einlegen, die eine aufschiebende Wirkung hat.

 

54.      Durch die Versuchen des deutschen Schakale-Faschist NAZI-KZ-Arzt NAZI-Henker Hans-Martin Schuchardt, mich zwangsweise in die kölnische psychiatrische Anstallt zu unterbringen, presst er auf Auftrag des „Richters“ Stroh, der Einbürgerungsbehörde Köln, des Verwaltungsgerichts Köln von meiner Person gegen mich selbst gerichtete Aussage.

 

55.      Der „Richter“ Stroh, die Einbürgerungsbehörde Köln, das Verwaltungsgericht Köln, der deutsche „Rechtsstaat“ zahlen bestimmt diesem deutschen Schakale-Faschist NAZI-KZ-Arzt NAZI-Henker Hans-Martin Schuchardt eine zusätzliche rechtswidrige Belohnung, damit er gegen mich seine Falsche Gutachtung, als ob meine Person „Schwerpsychischkrank“ wäre, erstatten würde.

 

56.      Würden Sie bitte dieses faschistische „Betreuungsverfahren“ 52 XVII W 272 einstellen und alle diese faschistischen Maßnahmen gegen meine Person stoppen!

 

57.      Keiner Polizist, keiner Ermittler, niemand hat mit mir gesprochen! Mir haben überhaupt keine Möglichkeit gegeben, darüber etwas auszusagen, diesem Beschuldigten deutschen Schakale-Faschist NAZI-KZ-Arzt NAZI-Henker Hans-Martin Schuchardt ins Gesicht meine Fragen zu stellen! Es fehlt die Vernehmung von diesem deutschen Schakale-Faschist NAZI-KZ-Arzt NAZI-Henker Hans-Martin Schuchardt und von Zeugen. Ich habe darüber niemanden ein mein Wort ausgesagt! Es gab überhaupt keine irgendwelche Ermittlungshandlungen, kein Kreuzverhör mit diesem Verbrecher deutschen Schakale-Faschist NAZI-KZ-Arzt NAZI-Henker Hans-Martin Schuchardt, keine Vernehmung von Zeugen, gar nichts! Mir haben meine Rechte nicht belehrt! Mir haben keine Akten zur Ansicht gegeben! Es wurden keine Urteile von anderen vier Gerichten hineingezogen! Mir haben nach §259 StPO keinen K......... sprechenden Dolmetscher gegeben! Die K......... seien so eine widerliche Rasse, so dass sie auf eine gesetzmäßige Strafermittlung nicht würdig seien! Es gebe bei der Staatsanwaltschaft Köln keine irgendwelche gesetzmäßige Strafermittlung für die minderwertigen K........., nur für die hochrassigen Deutschen!

 

58.      Ich verlange eine volle Aufklärung und eine volle Durchführung einer in vollem Unfang gesetzlichen Strafermittlung nach allen stattgefundenen rechtskräftigen Urteilen, Entscheidungen, Ermittlungen!

 

59.      Meine entsprechende Klage gegen diese verbrecherliche Handlungen wird zurzeit vor dem Landgericht Köln, 5. Zivilkammer (Fiskuskammer), Aktenzeichen: 5 O 395/05 verhandelt.

 

60.      Die Voraussetzungen für die Eröffnung eines nach §1896 BGB Betreuungsverfahren von Amts wegen sind überhaupt nicht erfüllt! Die handelnde Person muss gemäß §1896 BGB schon geisteskrank sein! Es handelt sich hier nur um die psychischkranke Person! Ich bin nicht krank! Dieses Betreuungsverfahren, diese ganze Kette von Paragraphen §§ 1896 ff. BGB sind auf meine Person überhaupt nicht anwendbar!

 

61.      Ziel eines nach §1896 BGB Betreuungsverfahrens von Amts wegen ist, nur einen Betreuer für schon einen psychischkranken Menschen zu bestellen, aber nicht festzustellen, ob die vermutliche Person unter einer irgendwelchen geistigen Krankheit litte, nicht mit Hilfe dieses Paragraphen einen Menschen psychischkrank machen!

 

62.      Ein Betreuungsverfahren von Amts wegen nach §1896 BGB ist kein „Feststellungsverfahren einer seelischen Krankheit“!

 

63.      Für den Sachverständigen muss man schon für seine weitere Untersuchung die frühere ärztliche fachliche Gutachtung über einer seelischen Krankheit solcher Person, nicht aber diesen faschistischen Beschluss des „Verwaltungsgerichts“ Köln 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 vorlegen!

 

64.      Woher stammt diese Behauptung dieses „Richters“ Stroh in seinem Beschluss vom 20.02.2006 „wegen einer Krankheit oder Behinderung“? Aus welcher Quelle nimmt dieser „Richter“ Stroh über meiner Person diese seine faschistische Feststellung „wegen einer Krankheit oder Behinderung“? Der „Richter“ Stroh stellt hundertprozentig fest, meine Person leide unter einer psychischen Krankheit! Der „Richter“ Stroh kündet mich schon als einen psychischkranken Menschen an! Warum dieser Faschist Nazi-Richter Stroh so was macht?

 

65.      Unter welcher Krankheit ich leide? Der „Richter“ Stroh muss mir jetzt diese ärztliche psychiatrische Diagnose genau vorzeigen, unter welcher „psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen“ nach §1896 BGB meine Person leidet?

 

66.      Aus welchen Gründen verbreitet dieser „Richter“ Stroh in seinem Brief vom 02.03.2006 seine faschistische Üble Nachrede, Lüge, dass meine Person „unter einer in §1896 BGB genannten Erkrankung leidet“? Wer hat ihm solches Recht, solche Macht gegeben, einfach so aus der Luft die gesunden unschuldigen Menschen als „unter einer in §1896 BGB genannten psychischen Krankheit gelittenen“ zu benennen, zu bestimmen, zu beschuldigen? Der „Richter“ Stroh ist kein Arzt der Psychiatrie!

 

67.      Dieser „Richter“ Stroh hat einfach so aus der Luft entschieden, meine Person wäre „Geistesgestört“, meine Person bräuchte einen Betreuer, meine Person müsse man zwangsweise in die psychiatrische Anstallt unterbringen…. Der dafür angewendete von diesem „Richter“ Stroh faschistische rechtswidrige Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 des „Verwaltungsgerichts“ Köln ist keine ärztliche Gutachtung, ist keine ärztliche psychiatrische Diagnose, ist kein ärztlicher psychiatrischer Test! Dieser rechtswidrige juristische Beschluss ist überhaupt noch nicht rechtskräftig, noch schwebend! Meinen Strafantrag gegen diesen Beschluss prüft die Staatsanwaltschaft Köln nicht.

 

68.      Ein Jurist ist auf keinen Fall der Arzt der Psychiatrie! Sogar die hundert Juristen können einen Arzt der Psychiatrie, insbesondere in der Erstattung einer Gutachtung über die seelische Krankheit, über die Psyche, über die Funktion des Gehirns, über die Funktion der inneren Hirnrezeptoren eines Menschen, nicht ersetzen!

 

69.      Dieses eröffnete vom „Richter“ des Amtsgerichts Köln Stroh gegen mich faschistische „Betreuungsverfahren“ 52 XVII W 272 ist von Anfang an ungesetzlich, rechtswidrig, fechte ich es vom ersten Tag an! Alle weiteren aus diesem „Betreuungsverfahren“ ausgehenden Maßnahmen sind rechtswidrig, ungesetzlich! Es ist die nächste nach §130 StGB deutsche Volksverhetzung gegen mich!

 

70.      Der „Richter“ des Amtsgerichts Köln Stroh will durch dieses sein eröffnetes, ungesetzliches, faschistisches „Betreuungsverfahren“ meine Person als „Psychischkrank“ machen, damit meine Strafanträge gegen die korrumpierten bestechlichen „Beamten“ der Einbürgerungsbehörde Köln, gegen die faschistische richterliche „Gerechtigkeit der Richter“ des „Verwaltungsgericht“ Köln los lassen!

 

71.      Außerdem nur auf eine private Bitte des Amtes für die öffentliche Ordnung hat der „Richter“ des Amtsgerichts Köln Stroh gegen mich sein faschistisches „Betreuungsverfahren“ von Amts wegen nach §1896 BGB zum Zweck der Zwangsunterbringung meiner Person in die zugeschlossene psychiatrische Anstalt geöffnet!

 

72.      Die Einbürgerungsbehörde Köln darf ihre Einbürgerungsbewerber behörderlich nicht verpflichten, bei einem psychiatrischen Arzt untersuchen lassen, ob dieser Einbürgerungsbewerber unter einer irgendwelcher psychischen Krankheit litte. Solcher Verwaltungszwang der Einbürgerungsbehörde Köln ist rechtswidrig.

 

73.      Das moderne deutsche Zivil-, und Verwaltungsrecht haben überhaupt keine Gesetze, keine Vorschriften, damit einen gesunden, gewöhnlichen Menschen einfach so von Amts wegen von einer irgendwelchen Behörde in die zugeschlossene psychiatrische Anstalt zwangsweise unterbringen. Solche Gesetze hatte nur die Nazijustiz.

 

74.      Der „Richter“ des Amtsgerichts Köln Stroh hat sein „Betreuungsverfahren nur auf eine private persönliche Bitte der Leiterin der Ausländerbehörde Köln Frau Dagmar Dahmen eröffnet!

 

75.      Der Leiter nur der kleinen Abteilung für die Staatsangehörigkeitsangelegenheiten bei der Ausländerabteilung des Amtes für öffentliche Ordnung hat keine gesetzliche Befugnisse seine „privaten Bitten“ um die Eröffnung nach §1896 BGB eines Betreuungsverfahrens von Amts wegen vor dem Gericht gegen seine Einbürgerungsbewerber einzureichen! Die Leiterin der Ausländerbehörde Köln Frau Dagmar Dahmen ist dafür nicht Zuständig!

 

76.      Anstatt der Einbürgerungsurkunde ist die deutsche zugeschlossene psychiatrische Anstalt! Die Einbürgerungsbewerber, die den deutschen Pass beharrlich begehren, werden von Deutschen in die zugeschlossene psychiatrische Anstalt geliefert!

 

77.      Diese schakalische NAZI-Leiterin der faschistischen Ausländerbehörde Köln Frau Dagmar Dahmen ist die größte Hauptfaschistin in der Bundesrepublik Deutschland!

 

78.      Seit über vier Jahren dieses Einbürgerungsstreites, seit über neun deutschen Lebensjahren hat niemand solche Zweifel einschließlich selbst das „Verwaltungsgericht“ Köln, die Bezirksregierung Köln, die Einbürgerungsbehörde Köln, Standesamt Köln, das Ausländeramt Köln, Polizeipräsidium Köln…. erhoben, hat niemand mein Gesundheitszustand in Frage gestellt und jetzt plötzlich wann alle Gründen zur Ablehnung meines Einbürgerungsantrages erschöpft sind, wann ich nur die mündliche gerichtliche Verhandlung verlange, wann dem „Verwaltungsgericht“ Köln nur eines bleibt, mir die deutsche Staatsangehörigkeit zu verurteilen, bin ich sofort nur nach der „juristischen“ nicht ärztlichen Bewertung dieser Vier faschistischen „Richter“ Dittmers, Stemshorn, Koch und Stroh als „Geistesgestört“ geworden!

 

79.      Wegen diesem Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006  entstanden für mein Leben schwere gravierende Nachteile. Die Einbürgerungsbehörde Köln versucht mich jetzt zwangsweise in die zugeschlossene psychiatrische Anstalt zu unterbringen. Meine Person wurde schon in die Schufa als „Geistesgestört“ eingetragen!

 

80.      Mich ins Gefängnis einzustecken, mich aus Deutschland raus zu schmeißen können die Staatsanwaltschaft Köln und die Leiterin der Einbürgerungsbehörde Köln Frau Dagmar Dahmen nicht, weil ich nicht strafbares mache, dann bleibt ihnen nur, mich in der geschlossenen psychiatrischen Anstallt mit Hilfe dieses faschistischen „Betreuungsverfahrens“, mit Hilfe der künftigen verfälschten nicht Tatsachen entsprechenden ärztlichen falschen Gutachtung des „Psychiatriefacharztes“ Hans-Martin Schuchardt über meiner Person zu isolieren! Das ist eine Freiheitsberaubung von diesem deutschen Schakale-Faschist NAZI-KZ-Arzt NAZI-Henker Hans-Martin Schuchardt und von dieser Faschistin Frau Dagmar Dahmen!

 

81.      Das ist nur eine rassendiskriminierende Verfolgung der K......... von Deutschen, von „Richtern“ des Amtsgerichts Köln!

 

82.      Geben Sie mir einfach die deutsche Staatsangehörigkeit und das war`s! Ich habe alle Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt! Ich will wählen! Ich will das Recht auf das deutsche Stimmrecht haben!

 

83.      Und wenn ein Einbürgerungsbewerber „Geistesgestört“ sein sollte, einen Betreuer bräuchte, trotzdem es ist kein automatischer Grund ihm die deutsche Staatsangehörigkeit nicht zu geben, sein Einbürgerungsverfahren zu stoppen! Wenn ein Einbürgerungsbewerber einen Betreuer hätte, wird ihm die deutsche Staatsangehörigkeit trotzdem zum Beispiel nach §8 Abs. 2 StAG verliehen!

 

84.      Die „geistesgestörten“ Einbürgerungsbewerber sind den „gesunden“ Einbürgerungsbewerbern gleich gestellt! Das Staatsangehörigkeitsgesetz sieht keine Gründe für die Absage der deutschen Staatsangehörigkeit auf Grund des geistigen Gesundheitszustands vor! Die deutsche Staatsangehörigkeit wird unabhängig dem geistigen Gesundheitszustand der Einbürgerungsbewerber verliehen! Es gibt kein irgendwelches Verbot für die „geistesgestörten“ Einbürgerungsbewerber für ihre Einbürgerung in den deutschen Staatsverband!

 

85.      Mit Hilfe dieses faschistischen „Betreuungsverfahrens“ 52 XVII W 272, mit Hilfe dieses deutschen Schakale-Faschist NAZI-KZ-Arzt NAZI-Henker Hans-Martin Schuchardt will der deutsche „Rechtsstaat“, diese moderne Nazi-SS-Einheit von vier deutschen „Richter“ Dittmers, Stemshorn, Koch, Stroh, von einem deutschen „Beamten“ Dahmen und von einem deutschen Schakale-Faschist NAZI-KZ-Arzt NAZI-Henker Hans-Martin Schuchardt mich als „Geistesgestört“ erklären und danach mich zwangsweise in die zugeschlossene psychiatrische Anstallt mit Gewalt unterbringen, wo sie mich danach mit faschistischen Gestapo-Methoden durch die Inszenierung meines Selbstmordes umbringen beseitigen müssen.

 

86.      Alle Behörden, alle Beamten, alle Deutschen behandeln mich aufgrund dieses Beschlusses 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 schon als einen „Geistesgestörten“, hänseln mich! Wegen diesem erlassenen faschistischen Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 des „Verwaltungsgerichts“ Köln entstanden für mein Leben, für meine Gesundheit, für mein Erbgenom, für meine Hoden ganz schwere Nachteile. Dieser Beschluss 10 K 2033/05 verletzt tief meine Würde. Der deutsche „Rechtstaat“, die Bundesrepublik Deutschland verachtet meine Würde!

 

87.      Diese Drei „Richter“ Dittmers, Stemshorn und Koch haben mich noch nie ins Gesicht gesehen! Haben mit mir noch nie mündlich oder telefonisch gesprochen! Mir geben keinen irgendwelchen Termin! Mir verbieten das Gebäude des „Verwaltungsgerichts“ Köln zu betreten! Und jetzt schließen diese drei „Richter“ noch von nichts ihre faschistische „Schlussfolgerung“, dass ich dazu „Geistesgestörter“ sei!

 

88.      Adolf Hitler und seine faschistische Justiz waren nicht so kreativ wie diese „Richter“ Dittmers, Stemshorn und Koch und die Einbürgerungsbehörde Köln. Dieses „Verwaltungsgericht“ der Stadt Köln ist in diesen Rechtsstreit bis zum Verbrechertum, bis zum einfachen straßenrassistischen Kriminalität degradiert.

 

89.      Diese „offenkundige geistige Störung“, die diese drei „Richter“ Dittmers, Stemshorn und Koch in ihrem Beschlusses 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 über mich faschistisch verbreiten, gilt nur für die mit offenkundiger äußerlich ausgeprägten geistigen Störung Deutschen, z.B. mit angeborenem Daunen-Syndrom erkrankte deutschen Kinder, mit Idiotismus angeborener Krankheit deutschen Kinder, mit angeborenen Missbildungen deutschen Kinder, für die Missgeburten deutschen Kinder…. Solche Ausländer gibt es in Deutschland überhaupt nicht. Das Einreisevisum wird für solche Ausländer der ganzen Welt von jeder deutschen Botschaft überhaupt nicht erteilt. Die Einbürgerungsanträge werden von solchen Ausländern-Einbürgerungsbewerbern überhaupt nicht aufgenommen!

 

90.      Das Gericht verwendet in seinem faschistischen Beschluss die 40 Jahre lang veraltete Rechtssprechung aus den 1961-1965 Jahren! Warum direkt nicht aus den 1933-1945 Jahren ist?

 

91.      Ich bin nicht krank! Ich bin Kerngesund!

 

92.      Das nennt man die „Einbürgerung“ auf Deutsch! Das nennt man die „Gerechtigkeit“ auf Deutsch! Anstatt des deutschen Wahlrechts ist die deutsche zugeschlossene psychiatrische Anstallt! Die Ausländer, die das deutsche Wahlrecht beharrlich begehren, werden von der Bundesrepublik Deutschland in die zugeschlossene psychiatrische Anstalt geliefert! Anstatt der deutschen Einbürgerungsurkunde ist das deutsche Gefängnis, ist die deutsche Gefangenschaft, ist die Abschiebungshaft!

 

93.      Ich bin in der Bundesrepublik Deutschland.

 

94.      Als scharf zu kritisieren.

 

95.      Das Amtsgericht Köln ist aus diesen Gründen für die ausgehenden aus nicht zuständig.

 

96.      Mich dienstlich oder strafrechtlich zu verurteilen, darf nur Recht gegen das geltende deutsche Recht verstieße.

 

97.      In dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht Rentenrecht.

 

98.      Laut der hierzu in einem bis heute richtungweisenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14.07.1987 (NJW, 1988, 191, 193) u.a. ausgeführt:

 

99.      Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gilt Deutschland.

 

100.      Den Spielraum, den das Bundesverfassungsgericht, Tätigkeit.

 

101.      Nach geltendem Ersten Staatsexamen.

 

102.      Deshalb, wenn Bundesrepublik Deutschland!

 

103.      Nur weil ich meine Beschwerden gegen die geltenden deutschen Einbürgerungsgesetzen vor dem Europäischen Gerichthof für Menschenrechte einreichte, verfolgt mich dafür politisch der deutsche „Rechtsstaat“. Ausländer dürfen die rassistischen deutschen Einbürgerungsgesetze überhaupt nicht kritisieren, gegen die rassistischen deutschen Einbürgerungsgesetze überhaupt keine Beschwerde insbesondere vor dem Europäischen Gerichthof für Menschenrechte einreichen.

 

104.      Das ist mein Kampf um das Stimmrecht!

 

105.      Mein heller Wunsch, wie Sie alle Deutscher zu werden, ist keine Verunglimpfung des Staates, ist keine Beleidigung, ist keine verbrecherliche Tätigkeit gegen die demokratische Ordnung, gegen das deutsche Volk, ist kein Terrorismus, ist keine Hassepredigung.

 

106.      Ausländer müssen absolut gehorsam sein! MAUL HALTEN UND GEHORCHEN!

 

107.      Die Rassendiskriminierung, die Zwangssterilisation, die Bestechung, die Korruption steht an der Tagesordnung in der Einbürgerungsbehörde Köln, in dem „Verwaltungsgericht“ Köln und die Staatsanwaltschaft Köln macht meinen Mund zu und versucht mich für diese meine ehrliche wahre Kritik aus Deutschland raus zu schmeißen!

 

108.      Diese Strafanzeige des „Verwaltungsgerichts“ Köln gegen mich ist ihr raffinierter Fluchtversuch vor der gerichtlichen Verantwortung. Der Präsident des „Verwaltungsgerichts“ Köln hat jetzt von mir Angst, dass er diese gerichtliche Verhandlung, Amtshaftungsklage gegen mich verliert und wird er gerichtlich verpflichtet, mir den Schadenersatz in Höhe von €5.000,00 zu zahlen und mir die deutsche Staatsangehörigkeit zu erteilen, wird er aus dem Richteramt entlassen.

 

109.      Das „Verwaltungsgericht“ Köln übt gegen mich den berühmten deutschen Faschismus! Die K......... sind die Todesfeinde des „großzugigen“ deutschen Volkes wie Juden im Dritten Reich! Das „Verwaltungsgericht“ Köln will mich wegen meinem gestellten Einbürgerungsantrag ausweisen, da ein mongoloiderassiges Lebewesen als der hochwertige Arier nicht zu sein darf, da die K......... total widerliches schmutziges Blut haben, da die minderwertigen K......... bloß die hochwertige Arische Scheiße von der hochwertigen deutschen Superherrenrasse fressen dürfen!

 

110.      Das „Verwaltungsgericht“ Köln unterdrückt mich aus ihrem rassistischen Grund als die Minderheit, organisiert diese ihre arischangeborene genetische deutschvolkstümliche Hetzerei gegen die K......... in Deutschland! Wir sind die K......... in Deutschland bloß 853! Wir sind die Minderheit! Der Kölner Zoo hat mehr Affen als Deutschland die K.........! Bloß wegen unserem Andersaussehen, nicht Europäischäsaussehen verachtet missachtet hänselt uns ständig die arische deutsche Superherrenrasse! Und das Verwaltungsgericht Köln zwingt mich zusammen mit verbrecherlichen deutschen Beamten der Bezirksregierung Köln, der Einbürgerungsbehörde Köln dazu auch meine Hoden, mein K.........es Genom sterilisieren kastrieren zu lassen.

 

111.      Die K......... haben ein widerliches überhaupt nicht Deutschähnlichäsaussehen! Die hochwertigsten, die adligsten Staatsanwälte des Verwaltungsgerichts Köln wollen keinen Mongolen in dem adligen hochwertigsten deutschen Staatsverband haben! Die K......... sind in dem hochwertigsten, in dem adligsten von allen menschlichen Rassen deutschen Staatsverband unerwünscht! Der Begriff das K.........e Blut ist ein falscher Begriff, richtig ist das Mistblut! Der Begriff das deutsche Blut ist ein falscher Begriff, richtig ist das göttliche Blut! Das K.........tum ist heute genauso das Verbrechertum wie das Judentum im Dritten Reich! Das Deutschtum ist das Gottestum!

 

112.      Geben Sie mir einfach die deutsche Staatsangehörigkeit und das war`s! Ich habe alle Voraussetzungen für die Einbürgerung noch seit 2002 erfüllt! Ich will wählen! Ich will das Recht auf das deutsche Stimmrecht haben!

 

113.      Es ist jetzt mit meiner Einbürgerung eine Sackgasse geworden. Die Einbürgerungsbehörde Köln gibt mir die deutsche Staatsangehörigkeit nicht, obwohl ich alle Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt habe. Noch schlimmer, weil ich meine Klagen gegen die verbrecherlichen Handlungen der Einbürgerungsbehörde Köln eingelegt habe, weil ich meine Strafanträge gegen die verbrecherlichen Handlungen der Einbürgerungsbehörde Köln gestellt habe, eröffnet die Einbürgerungsbehörde Köln selbst gegen mich dieses „Strafverfahren“, weil es gegen mich nicht zu ermitteln gibt, weil mein kristallreiner Lebenslauf einwandfrei ist und setzt sie aufgrund dieses ihres selbst eingeleiteten gegen mich Strafverfahrens 89 Js 1426/05 mein Einbürgerungsverfahren nach §12a StAG verfassungswidrig aus.

 

114.      Die Einbürgerungsbehörde Köln hat diese gegen mich gerichtete Strafermittlung nur mit einem Zweck beantragt, um mein Einbürgerungsverfahren nach §12a StAG auszusetzen. Sie haben überhaupt nicht erwartet, dass diese eröffnete Strafermittlung mit sich solche Folge hervorruft, dass ich solchen Widerstand leisten werde.

 

115.      Das „Verwaltungsgericht“ Köln gibt mir gegen diese rassistischen Handlungen der Einbürgerungsbehörde Köln kein Rechtsschutz. Noch schlimmer, das „Verwaltungsgericht“ Köln erklärt meine Person als „Geistesgestört“ und erklärt aus diesem Grund alle meine Untätigkeitsklage und alle meine künftigen Schreiben gegen die Einbürgerungsbehörde Köln wegen der „Geistesstörung meiner Person“ als „unzulässig“ und schließt mein ganzes gerichtliches Verfahren gegen die Einbürgerungsbehörde Köln zu.

 

116.      Noch schlimmer, die Leiterin der Ausländerbehörde Köln Frau Dagmar Dahmen hat jetzt gegen mich erwidern dem Art. 20, 97 Abs. 1, 101 Abs. 1 S. 1 GG parallel noch ein Betreuungsverfahren vor dem Amtsgericht Köln, 52 XVII W 272, als ob meine Person „Geistesgestört“ wäre, um mich in die psychiatrische Anstallt zu unterbringen, eingeleitet. Gegen die Leiterin der Ausländerbehörde Köln Dagmar Dahmen und gegen den „Richter“ des Amtsgerichts Stroh habe ich meine Strafanträge gestellt.

 

117.      Mich ins Gefängnis einzustecken, mich aus Deutschland raus zu schmeißen kann die Leiterin der Ausländerbehörde Köln Dagmar Dahmen, weil ich nicht strafbares mache, dann bleibt dieser Leiterin der Ausländerbehörde Köln Frau Dagmar Dahmen mich nur in der geschlossenen psychiatrischen Anstallt mit Hilfe dieses faschistischen „Betreuungsverfahrens“, mit Hilfe der künftigen verfälschten nicht Tatsachen entsprechenden ärztlichen Gutachtung des Arztes über meiner Person zu isolieren!

 

118.      Würden Sie bitte jetzt in Ihrer Entscheidung fallen, dass §12a Abs. 3 StAG die gestellten von der Einbürgerungsbehörde gegen die eigenen Einbürgerungsbewerber Strafanträge, die aus dem Einbürgerungswiderspruchverfahren, aus dem Einbürgerungsklageverfahren gegen die Untätigkeit der Einbürgerungsbehörde entstehen, nicht schützt, darf die Einbürgerungsbehörde das Einbürgerungsverfahren nicht aussetzen, muss die Einbürgerungsbehörde das Einbürgerungsverfahren trotzdem weiter führen!

 

119.      §12a Abs. 3 StAG wird nur für die Strafermittlung angewendet, die irgendwo anders, aus einer anderen nicht zusammengebundener mit der Einbürgerung Tat ermittelt.

 

120.      Würden Sie bitte jetzt in Ihrer Entscheidung fallen, dass die Einbürgerungsbehörde gegen ihre eigene Einbürgerungsbewerber selbst ein Betreuungsverfahren nicht eröffnen darf!

 

121.      Es ist jetzt mit meinem Einbürgerungsverfahren eine total noch dümmere noch verwirrtere Situation geworden. Das Verwaltungsgericht Köln erklärt meine Untätigkeitsklage als unzulässig und verlangt für meine Person einen Betreuer. Die Einbürgerungsbehörde Köln verlangt für meine Person einen Betreuer. Aber dieser seltsame „Facharzt“ für Psychiatrie und Psychotherapie im Verkehrsmedizin Schuchardt lehnt kategorisch einen Betreuer für meine Person ab und gleichzeitig erklärt dennoch meine Person in allen Lebensbereichen als „Geistesgestört“?

 

122.      Ihre faschistische Bundesrepublik Deutschland hat von mir mein Klageerhebungsrecht, mein Abwehrrecht aus Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes völlig entzogen und gibt mir gleichzeitig keinen Betreuer, wenn sie mich für einen völlig „psychischkranken“ hält! Ihre faschistische Bundesrepublik Deutschland hat jetzt von mir eine völlig rechtslose Kreatur geschaffen, Paul Wolf habe gar keinerlei Rechte auf das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, habe keinerlei Menschenrechte, habe keinerlei Rechte auf die Bürgerschaft und bekomme gleichzeitig von uns keinerlei Rechtsschutz! Das ist der Tag die Wiedergeburt des Faschismus!

 

123.      Es bleibt ihnen jetzt nur eines, mich nur im Offen zu verbrennen! Ihre Bundeskanzlerin Angela Merkel die Garant der deutschen demokratischen Grundordnung muss zusammen zu Dritt mit ihrem Bundespräsidenten Horst Köhler und mit ihrem Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble meine Person in ihrem Bundeskanzleramt oder in ihrem Bundespräsidentenamt oder in ihrem Bundesinnenministerium persönlich vergasen, danach meine Leiche aufhängen, danach von meiner Leiche die Haut abnehmen und schließlich den Rest in dem Kamin des Bundeskanzleramts zu verbrennen. Von meiner Haut müssen sie sich die Einkaufstaschen, die Geldbörse machen! Von meiner Hodenhaut muss sich ihre Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Weihnachten die Handschuhe machen!

 

124.      Wie soll es dann weiter mit meiner Einbürgerung funktionieren? Meine Person haben noch nicht einbürgert, aber meine Person haben schon als „psychischkrank“ erklärt, haben schon von mir mein künftiges deutsches Wahlrecht entzogen? Dieser widerliche NAZI-Henker-Arzt der „Psychiatrie“ Schuchardt hat einfach so von mir mein künftiges deutsches Wahlrecht schon entzogen. Wenn ich doch eingebürgert werde, bekomme ich dennoch das deutsche Wahlrecht nicht! Es war diese ganze Zeit ungeheuerlich wichtig, mir nicht selbst die deutsche Staatsangehörigkeit zu geben, sondern meiner Person auf keinen Fall das deutsche Wahlrecht zu geben, meine mongolische Wahlstimme zu den deutschen Bundestagwahlen nicht zu zulassen!

 

125.      Dieser faschistischer NAZI-Richter Stroh benennt diese „psychiatrische Stellungnahme“ nur als eine „vorläufige Einschätzung“ und sucht er jetzt weiter intensiv fieberhaft eine andere Möglichkeit, mich in die kölnische zugeschlossene psychiatrische Anstalt zwangsweise dennoch für immer zu unterbringen. Er verfolgt trotzdem sein gestaporisches faschistisches Ziel beharrlich.

 

126.      Diese „vorläufige Einschätzung“ ist genau Nazi-Justiz, wann der nazistische Unrechtsstaat die Juden mit Hilfe gleicher „vorläufigen Einschätzungen“ in KZ einfach so zwangsuntergebracht. Wie kann ein „Rechtsstaat“ vorläufig fern der Psyche eines Menschen einschätzen?

 

127.      Was will dieser Deutscher, dieser Mann, dieser Kerl, dieser Penner, dieser Faschist, dieser „Richter“, dieser Prostatakrebskranker Stroh am Amtsgericht Köln von mir? Wann lässt mich dieser FASCHIST in ruhe? Schon dieser „Arzt“ Schuchardt hat in seiner dieser „Zusammenfassung“ schwarz auf weiß geschrieben, „die Voraussetzungen zur Anordnung einer Betreuung liegen nicht vor“. Das muss dieser Prostatakrebskranken „Richter“ Stroh auf seiner deutsch-richterlichen Engstirn tätowieren lassen und mich als sein Alptraum vergessen!

 

128.      Und wenn ein Einbürgerungsbewerber „Geistesgestört“ sein sollte, ist es trotzdem kein automatischer Grund ihm die deutsche Staatsangehörigkeit nicht zu geben, sein Einbürgerungsverfahren zu stoppen. Ihm wird die deutsche Staatsangehörigkeit dennoch zum Beispiel nach §8 Abs. 2 StAG verliehen.

 

129.      Mit welchem Zweck das Verwaltungsgericht Köln und die Einbürgerungsbehörde Köln dieses „Betreuungsverfahren“ organisierten? Das Staatsangehörigkeitsgesetz sagt überhaupt kein Wort über die „geistesgestörten“ Einbürgerungsbewerber. Jeder „geistesgestörter“ Einbürgerungsbewerber ist nach §10 Abs. 1 StAG automatisch keiner Mensch, der nicht imstande ist, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland nicht bekennen und nicht erklären, der automatisch die Bestrebungen gegen die demokratische Grundordnung verfolgt….

 

130.      Die „geistesgestörten“ Einbürgerungsbewerber sind den „gesunden“ Einbürgerungsbewerbern gleich gestellt. Das Staatsangehörigkeitsgesetz sieht keinerlei Gründe für die Absage der deutschen Staatsangehörigkeit auf Grund des geistigen Gesundheitszustands vor. Die deutsche Staatsangehörigkeit wird unabhängig dem geistigen Gesundheitszustand der Einbürgerungsbewerber verliehen. Es gibt kein irgendwelches staatliches Verbot für die „geistesgestörten“ Einbürgerungsbewerber für ihre Einbürgerung in den deutschen Staatsverband. Bedeutet das, dass die „geistesgestörten“ Einbürgerungsbewerber niemals die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen? Was machen sie dann mit den „Geistesgestörten“ Einbürgerungsbewerbern? Die Bundesrepublik Deutschland ist schon kein NAZI-Unrechtstaat, wann er die „geistesgestörten“ Ausländer sofort im Offen verbrannt hat, in den Gaskammern vergasen hat.

 

131.      Diese ganze Zwangsunterbringung meiner Peson in die psychiatrische Anstallt hat das „Oberverwaltungsgericht“ Münster organisiert. Das „Oberverwaltungsgericht“ Münster hat nur jetzt, nach über einem halben Jahr meine Akten aus der Einbürgerungsbehörde Köln angefordert. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat über einem halben Jahr gehofft, dass dieser Autor meine Person endlich als „Psychischkrank“ macht.

 

132.      Warum erhalte ich solche erlassene am 25. Mai 2006 ernsthafte „psychiatrische Stellungnahme“ über meiner Person nur am 28. Juni 2006 als letzter und vom „Oberverwaltungsgericht“ Münster, nicht direkt aber vom „Arzt“ oder nicht vom „Vormundschaftsgericht“ Köln? Dieser NAZI-Arzt Schuchardt muss mir eine Kopie von dieser seinen faschistischen „psychiatrischen Stellungnahme“ offiziell zustellen lassen! Das „Vormundschaftsgericht“ Köln hat mir diese „Stellungnahme“ bis heute noch nicht zustellen lassen, hat noch gar keine seine darüber Entscheidung getroffen.

 

133.      Dieses „Vormundschaftsgericht“ Köln muss mir ihre widerliche endgültige Endentscheidung in diesem ihrem faschistischen „Betreuungsverfahren“ auf jeden Fall geben. Mit welchem Zweck betreibt dieses faschistische „Vormundschaftsgericht“ Köln seinen „Betreuungsverfahren“ gegen mich dennoch so beharrlich weiter? Welches Ziel verfolgt dieses faschistische „Vormundschaftsgericht“ Köln? Mich zu verbrennen? Mich zu vergasen? Mich zu sterilisieren?

 

134.      Gegen diesen geistesgestörten prostatakrebskranken deutschen „Richter“ am „Amtsgericht“ Köln Stroh habe ich meine zahlreiche Strafanträge, meine Verfassungsbeschwerde, meinen Antrag auf die Besorgnis der Befangenheit gestellt, aber trotzdem er rächt an mir weiter und weiter!

 

135.      Das „Verwaltungsgericht“ Köln, das „Oberverwaltungsgericht“ Münster, die „Einbürgerungsbehörde“ Köln, das „Vormundschaftsgericht“ Köln, dieser widerlicher NAZI-Henker-Arzt Schuchardt sind in diesem Rechtsstreit bis zum Verbrechertum, bis zum einfachen straßenrassistischen Kriminalität degradiert.

 

136.      Das Verwaltungsgericht Köln, das Amtsgericht Köln, das Oberverwaltungsgericht Münster, die Staatsanwaltschaft Köln ist das Zentrum der Wiedergeburt des Faschismus, ist das Zentrum der rassendiskriminierenden Verfolgung der K......... in der Bundesrepublik Deutschland von Deutschen, von „Richtern“! K.........tum sei ein Untermenschentum!

 

137.      Erste 3 Jahren dieses meines Einbürgerungsrechtsstreites habe ich bloß die höfflichen, total süßen Bitten, Anträgen, Briefen ohne jeglichen Erfolg geschrieben, als ob ich alle meine Schreiben in die Leerheit zugeschickt hätte! Gar keine Antworten! Gar keine Reaktionen! Seit dem Jahr 1913 schreiben die Ausländer auch bloß die höfflichen, die total süßen Bitten, Anträgen, Briefen…. umsonst und nach allen unseren Höfflichkeiten, Süßigkeiten bekommen wir dennoch ihre Bürgerschaft nicht, reagieren sie auf unsere Briefe, Bitten, Anträge gar nicht! Der höffliche Weg funktioniert in ihrem „hoch demokratischen“, „hoch zivilisierten“ deutschen „Rechtsstaat“ nicht! Je länger sie mir ihre Bürgerschaft nicht geben, desto mehr Schaden fügen sie sich selbst zu! Ich kämpfe gegen 82 Millionen Deutschen! 82 Millionen Deutschen kämpfen gegen mich!

 

138.      Das goldene juristische Prinzip lautet: wenn ein Unrecht geschieht, ist jeder Mensch, der in der Lage ist, zu handeln, ist dazu verpflichtet, zu handeln, sich gegen dieses Unrecht in Wehr zu setzen, um das Recht wiederherzustellen! Die Einbürgerungsbehörde Köln tut ein Unrecht. Das „Verwaltungsgericht“ Köln tut ein Unrecht. Ich bin jetzt daher zu handeln verpflichtet, mich gegen dieses Unrecht in Wehr zu setzen, um dieses Unrecht zu beseitigen!

 

139.      Nach Angaben der Einbürgerungsbehörde Köln wurde der Einbürgerungsbehörde Köln vom Bundesverfassungsschutzamt zu meinem Einbürgerungsverfahren ein negativer über mich Bericht vorgelegt, der Einbürgerungsbewerber Paul Wolf sei ein potenzieller Terrorist, sei zur Einbürgerung in den deutschen Staatsverband unerwünscht. Aus diesem Grund werde empfohlen, diese Person nicht einzubürgern. Jetzt begründet die Einbürgerungsbehörde Köln auch, dieser Einbürgerungsbewerber Paul Wolf sei dazu auch ein Terrorrist.

 

140.      Ich protestiere gegen diesen meine Würdeverachtenden „Bericht“ des Bundesverfassungsschutzamtes über meiner Person. Welche verfassungsfeindliche Bestrebung gegen das Grundgesetz, gegen das deutsche Volk meine Person verfolge? Ich will nur wählen! Mein Einbürgerungsbegehren, mein heller Wunsch, das deutsche Wahlrecht, das deutsche Stimmrecht zu bekommen, ist keine verfassungsfeindliche Bestrebung. Meine gesetzmäßige Anfechtung der verfassungsfeindlichen Entscheidungen der Einbürgerungsbehörde Köln, des „Verwaltungsgerichts“ Köln ist es mein nach Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes Abwehrrecht gegen die verfassungsfeindliche Bestrebung der Bundesrepublik Deutschland gegen meine Person. Ich handele nur nach Gesetzen, nur entsprechend den Gesetzen. Ich respektiere die Gesetze. Ich respektiere das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland!

 

141.      Die Ausländer, die anderen Ausländer zur deutschen Staatsangehörigkeit agitieren, werden von dem Bundesverfassungsschutzamt als ein Terrorist vernichtet!

 

142.      Das Bundesverfassungsschutzamt missachtet missbraucht das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Dieser Bericht ist die Volksverhetzung gegen mich. Das Bundesverfassungsschutzamt hetzt gegen mich die ganze Bundesrepublik Deutschland. Das Bundesverfassungsschutzamt ist kein Bundesverfassungsschutzamt, sondern die faschistische Gestapo-TodesKopf-SS-Einheit! Ich verlange vom Gericht, mir eine Kopie von diesem Bericht zu erteilen. Ich habe das Recht gegen diese K.........volkverhetzende Üble Nachrede der Bundesrepublik Deutschland rechtlich vorzugehen, gegen ihn meinen Strafantrag und meine Klage, meine Verfassungsbeschwerde einzulegen.

 

143.      Sehr verehrte Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte würden Sie bitte diesen wilden deutschen Faschismus stoppen. Würden Sie bitte hier nach Köln eine Ihre hochrichterliche Kommission zuschicken. Kommen Sie bitte hier nach Köln, sehen Sie bitte hier alles selbst vor Ort.

 

144.      Sehr geehrte Mitglieder der Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte e.V. würden Sie bitte hier nach Köln kommen und sehen Sie bitte hier alles selbst vor Ort.

 

145.      Ich verlange vom Staat einen nach §259 StPO K......... sprechenden Dolmetscher von Amts wegen auf Kosten des Staates für mich zu bestellen.

 

146.      Ich verlange nach §147 Abs. 7 StPO die Akteneinsicht.

 

147.      Würden Sie bitte mit allen diesen fünf Verbrechern aus der Einbürgerungsbehörde Köln, aus der Bezirksregierung Köln, mit den „Richter“-Verbrechern und auch mit mir dem Opfer Meineid durchführen.

 

148.      Würden Sie bitte alle meine Anlagen, die ich zu den Gerichten zugeschickt habe, anfordern und in dieser Verfassungsbeschwerde überprüfen.

 

149.      Ich habe keine deutsche Staatsangehörigkeit und das steht ganz fest, Sie geben mir keine! Aber darunter leiden nur Ihre Mitmenschen und werden noch mehr leiden…. Machen Sie sich keine Hoffnung, dass ich aufgebe! Seit 1. April 2002 stelle ich schon meine Einbürgerungsanträge und diesbezüglich Beschwerden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ununterbrochen und ich werde sie bis zum Jahr 2062 ununterbrochen stellen. Ich opfere mein Leben für die Abschaffung Ihres faschistischen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StAG auf! Das ist mein und unser Kampf um das deutsche Stimmrecht!

 

150.      Würden Sie bitte mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben! Würden Sie bitte mir das deutsche Stimmrecht geben! Ich habe alle Voraussetzung für die Einbürgerung noch seit 2002 erfüllt. Ich will wählen!

 

151.      Würden Sie bitte mir Ihre schriftliche Bestätigung des Eingangs meiner Beschwerde und ihre Registernummer geben.

 

152.      Falls Sie diese meine Verfassungsbeschwerde ablehnen, würden Sie bitte dann mir bloß Ihren schriftlichen richterlichen Beschluss mit dem Siegel geben, da ich ihre negative Entscheidung unverzüglich vor dem Europäischen Gerichthof für Menschenrechte anfechten werde. Dort verlangen immer den endgültigen schriftlichen Beschluss des höchsten gerichtlichen Instanzen des Staates.

   

Zweiter Teil: gegen den widerlichen richterlichen faschistischen deutschen Anwaltszwang

     

153.      Gegen den widerlichen richterlichen faschistischen würdeverachtenden deutschen Anwaltszwang nach §29 Abs. 1 FGG, gegen §§ 78 bis 89, 114 ZPO, gegen die Postulationsfähigkeit nach §67 Abs. 1 S. 1 VwGO, gegen §11 Abs. 2 ArbGG, gegen den Vertretungszwang, gegen den Bevollmächtigtenzwang und gegen die ähnlichen deutschen Zwangsgesetzen in dem ganzen deutschen Recht reiche ich diese meine Verfassungsbeschwerde ein.

 

154.      Meine Verfassungsbeschwerde gegen den widerlichen deutschen Anwaltszwang begründe ich wie folgt: der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Köln hat meinen Antrag auf das Erlass einer nach §172 Abs. 2 StPO gerichtlichen Entscheidung gegen den Ablehnungsbescheid des Generalstaatsanwalts Köln 53 Zs 512/06 vom 17.08.2006 über die ungesetzliche Einstellung des Ermittlungsverfahrens von der Staatsanwaltschaft Köln 34 Js 111/06 StA Köln gegen über die Einstellung des Strafverfahrens gegen die faschistische gesetzlose verbrecherliche „Durchführung der ärztlichen fachlichen psychiatrischen Begutachtung“ von dem Beschuldigten den faschistischen NAZI-KZ-Arzt, NAZI-Henker für Psychiatrie und Psychotherapie im Verkehrsmedizin Hans-Martin Schuchardt, Frankfurter Str. 716, 51107 Köln, Tel. 0221/8902091 und in seiner faschistischen Zwangssterilisation Zwangskastration meiner Person, als unzulässig verworfen. Mein Antrag auf Beiordnung mir eines Notanwalts wurde zurückgewiesen, weil meine Klage nach §114 ZPO keine Aussicht auf Erfolg hat.

 

155.      Keiner Rechtspfleger am Oberlandesgericht Köln haben von mir persönlich meinen Antrag gegen den Ablehnungsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft Köln zu Protokoll mit ihrer Begründung, sie dürfen das persönlich nicht machen, sie müssen ihren Antrag nur durch einen Anwalt uns eingehen lassen, beauftragen sie sich einen Anwalt, nicht aufgenommen.

 

156.      Mein gleichzeitig sofortiger schriftlicher Antrag auf einen Notanwalt nach §78b ZPO wurde mit der Begründung, sie erhalten noch darüber später vom Strafsenat einen gesonderten Bescheid, nicht aufgenommen.

 

157.      Wegen dem Anwaltszwang darf ich vor dem Oberlandesgerichts Köln meine Berufung selbst nicht einlegen! Ohne einen Anwalt nimmt das Oberlandesgericht Köln meinen Antrag zur Verhandlung nicht auf. Ich kann jetzt gegen diesen Ablehnungsbescheid gar nichts machen!

 

158.      Ich bin arm! Ich habe kein Geld für einen Anwalt! Kein Rechtsanwalt will mich aus diesem Grund verteidigen, für mich kostenlos tätig zu werden! Das bedeutet, dass die deutsche richterliche Gerechtigkeit nur für die Reichen dient! Die Armen und die Ausländer müssen sich vor den armen deutschen Richtern fern halten! Die deutschen Richter haben selbst nicht zu fressen, deshalb verdienen sie sich ihr tägliches Brot durch diesen schlauen Anwaltszwang! Die deutschen Richter wollen nicht arbeiten, deshalb verstecken sie sich hinter diesem schlauen Anwaltszwang!

 

159.      Der Anwaltszwang, §67 Abs. 1 Satz 1 VwGO, §29 Abs. 1 FGG, §78b ZPO werden von allen deutschen Richtern, von allen deutschen Beamten unverschämt missbraucht! Der deutsche „Rechtsstaat“, das Amtsgericht Köln, das „Verwaltungsgericht“ Köln, die Einbürgerungsbehörde Köln decken ihr rechtswidrige verfassungswidrige ausländerdiskriminierende Unrecht unter dem Anwaltszwang, unter meiner Armut zu! Sie fühlen sich unter dem Anwaltszwang sicher „beschützt“!

 

160.      Der Rechtsweg steht mir, uns in Deutschland nach §93 Abs. 3 BVerfGG wegen dem widerlichen richterlichen deutschen Anwaltszwang nicht offen, da dieser faschistischer §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes noch stärker als die National-Sozialistische Macht ist! Die deutschen Rechtsanwälte wollen mich aus rassistischem Grund, wegen meiner minderwertigen mongoloiden Rasse nicht verteidigen, damit keiner gelbehautiger mongoloiderassiger Ausländer in dem deutschen Staatsverband aufgenommen würde! Die hochwertige deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht für die minderwertigen lebensunwerten Mongolen! Dieser faschistischer §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist das Fundament des deutschen Staates, ist eine Säule, auf der der moderne deutsche „Rechtsstaat“ steht! Diese Einbürgerungsproblematik übt einen großen negativen Einfluss auf die Entwicklung der Demokratie in Deutschland, in Europa und hat sehr große politische Bedeutung für die ganze Europäische Union.

 

161.      Da ich total arm bin, erreiche ich wegen diesem deutschen widerlichen Anwaltszwang niemals meine nach §90 Abs. 2 BVerfGG notwendige Rechtswegerschöpfung, da der deutsche widerliche Anwaltszwang das Erreichen meiner vollständigen Rechtswegerschöpfung verhindert! Wegen diesem deutschen widerlichen Anwaltszwang kann meine Anfechtung des Ablehnungsgerichtbescheides des „Verwaltungsgerichts“ Berlin und des „Verwaltungsgerichts“ Köln weiter nach oben nicht gehen. Meine Rechtswegerschöpfung nach §90 Abs. 2 BVerfGG ist mit diesem Ablehnungsbeschluss des Oberlandesgerichts erreicht! Die höchste Instanz, die ich erreichte, ist somit bloß die sinnlose Einsteckung meiner persönlichen „Berufung“ in dem Briefkasten des Oberverwaltungsgerichts.

 

162.      Ich kann jetzt selbst gegen diesen rassendiskriminierenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster gar nichts sagen! Durch diese Entscheidung hat das Gericht noch einmal bestätigt, dass die Ausländer in Deutschland die Sklaven der Deutschen waren und weiter bleiben müssen! Deutschen stehen unter dem besonderen Schutz der deutschen Justiz!

 

163.      Die deutschen Rechtsanwälte wollen mich aus rassistischem Grund, wegen meiner niedrigsten mongoloiden Rasse und wegen meinen „besonderen Klagen“ nicht verteidigen, damit keiner gelbehautiger mongoloiderassiger Ausländer in den deutschen Staatsverband aufgenommen würde und überhaupt solche Klagen erfolgt hätten! Die hochwertige deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht für die Mongolen!

 

164.      In meinen früheren Verfassungsbeschwerden wird mir vom Bundesverfassungsgericht andauernd geworfen: bei meiner Verfassungsbeschwerde sei die Subsidiarität nicht vorhanden. Wie kann ich überhaupt meine Rechtswegerschöpfung, meine notwendige Subsidiarität für meine Klage verwirklichen realisieren erreichen, falls dieser deutsche widerliche Anwaltszwang meinen weiteren Rechtsweg wie ein Schlagbaum zu macht! Keine deutsche Staatsangehörigkeit, kein deutsches Wahlrecht, keine nach Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes die Rechtswegoffenheit und kein Recht den faschistischen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht wegen der Abwesenheit der Subsidiarität anzufechten! Gar nichts!

 

165.      Diese Rechtswegerschöpfung nach §90 Abs. 2 BVerfGG, die Sie von mir, von uns armen Kläger verlangen, ist eine sinnlose Sache, ist bloß eine dumme Papier-, und Zeitverschwendung von Ihren Kollegen. Sie fordern absichtlich von mir diese von uns unerreichbare unverwirklichbare Rechtswegerschöpfung, damit meinem Begehren nicht stattgeben. Sie verstehen es völlig gut, dass niemand von den Beamten, von den Richtern meinem Begehren nachgibt, mir die deutsche Staatsangehörigkeit, das deutsche Wahlrecht, das europäische Wahlrecht ohne die Arbeit gibt. Falls Sie aber Ihren deutschen widerlichen Anwaltszwang nicht aufheben wollen, dann geben Sie bitte mir eine Möglichkeit, mein Begehren und diesen faschistischen rassistischen ausländerfeindlichen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes direkt vor dem Bundesverfassungsgericht anzufechten. Bloß Sie dürfen meinem Begehren stattgeben. Bloß Sie dürfen diesen faschistischen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StAG aufzuheben.

 

166.      Diese widerliche Rechtswegerschöpfung können bloß die reichen Menschen leisten! Wegen dem deutschen widerlichen Anwaltszwang erreiche ich niemals das Nivea des Urteils des Oberlandesgerichts, des Bundesverwaltungsgerichtes, erreiche ich niemals die notwendige Subsidiarität für die Verfassungsbeschwerde.

 

167.      Dieser deutsche widerliche Anwaltszwang ist eine echte Gefahr, ist ein echtes Hindernis für mein Leben, für mein Glück, für meine Zukunft! Dieser grundrechtswidriger allgemeiner Praxis von den Behörden und von den Gerichten, der in dem deutschen widerlichen Anwaltszwang eingeführt ist, wirkt mir entgegen. Dieser Verfassungsverstoß ist für mich besonders schwerwiegend.

 

168.      Alle meine früheren Beschwerden vor dem „Oberverwaltungsgericht“ NRW Münster in den gleichen gerichtlichen Streiten wegen der Einbürgerung wurden vom „Oberverwaltungsgericht“ NRW Münster überhaupt zur Verhandlung nicht aufgenommen, wurden überhaupt nicht geprüft, da ich mich nach §67 Abs. 1 S.1 VwGO nicht durch einen Anwalt habe vertreten lassen, da ich keinen Prozessbevollmächtigten nach §67 Abs. 1 S. 1 VwGO hatte, da ich meine Berufung selbst ohne einen Anwalt nicht einreichen dürfe.

 

169.      Meine Beschwerde vor dem Bundesgerichthof Deutschlands darf ich ohne irgendwelche vorherige Entscheidung des Oberlandesgerichts nicht einreichen. Die negative Ablehnungsentscheidung des Oberlandesgerichts auf Grund des fehlenden bei mir Anwaltes darf ich vor dem Bundesgerichthof nicht anfechten, da ich mich vor dem Bundesgerichthof wieder durch einen Anwalt vertreten lassen.

 

170.      Meine Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts direkt vor dem Bundesverwaltungsgericht ohne die Vorentscheidung des Oberverwaltungsgerichts und ohne einen Anwalt einzureichen, ist unzulässig, ist ein „Rechtsmissbrauch“, ist eine gesetzwidrige Handlung. Ich war bereits von dem Bundesverwaltungsgericht im Oktober 2003 für solchen „Rechtsmissbrauch“ bestraft.

 

171.      Das Berufungsinstanz des Oberlandesgerichts, des Oberverwaltungsgerichts, des Bundesgerichtshofes, des Bundesverwaltungsgerichts sagen mir somit: unsere Gebäude dürfen bloß die durch einen Anwalt vertretende Klagen und Beschwerden betreten! Auf selbstständigen Klagen, Beschwerden von den Ausländern werden wir überhaupt nicht beantworten, werden wir sie voll ignorieren!

 

172.      Dieser deutsche widerliche Anwaltszwang macht meinen nach den Artikeln 17, 19 Abs. 4, 93 Abs. 1 Nr. 4a GG i.V.m. §§ 13 Nr. 8a, 90 BVerfGG Rechtsweg endgültig zu! Deshalb kann ich Ihnen meine diese nach den Artikeln 17, 19 Abs. 4, 93 Abs. 1 Nr. 4a GG i.V.m. §§ 13 Nr. 8a, 90 BVerfGG Verfassungsbeschwerde gegen den faschistischen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 Staatsangehörigkeitsgesetzes bloß von dieser Nivea des Ablehnungsgerichtbeschlusses des Oberverwaltungsgerichts einreichen. Ich habe keine andere Alternative, keine andere Möglichkeit.

 

173.      Es bleibt mir bloß einziges, diese rechtswidrige Betreuungsverfahren des Amtsgerichts und gleichzeitig diesen deutschen widerlichen Anwaltszwang direkt vor dem Bundesverfassungsgericht anzufechten!

 

174.      Das ist alles die Willkür, das Zynismus der deutschen Richter! Das ist eine deutsche richterliche faschistische zynische Willkür! Das ist alles kein faires Verfahren! Der deutsche widerliche Anwaltszwang ist ein Kind der deutschen faschistischen Justiz!

 

175.      Ich brauche für mich keinen Rechtsanwalt! Es gibt in dieser Verhandlung überhaupt keine irgendwelchen schweren Fragen, Komplikationen, Problemen, überhaupt keine unklaren Sachen, so dass ich eine professionelle Beratung von einem professionellen Rechtsanwalt bräuchte!

 

176.      Ich will bloß die deutsche Staatsangehörigkeit, das deutsche Wahlrecht, das europäische Wahlrecht und das war’s! Alle Antworten auf alle möglichen Fragen kann ich problemlos in dem Grundgesetz, in dem Staatsangehörigkeitsgesetz und in den Algemeinen Verwaltungsvorschriften zum Staatsangehörigkeitsrecht finden. Es gibt in diesem Bereich bloß zwei kleine Gesetze! Insgesamt wird mein Problem mit den 20 Stück Wörtern umfasst! Falls ich wirklich irgendwelche juristische prozessuale Hilfe bräuchte, bloß dann möchte ich mir einen Rechtsanwalt beauftragen, dafür muss ich jedoch das Geld haben….

 

177.      Ich will mein Problem, mein Leben in die Hände eines Rechtsanwalts nicht abgeben! Ich will gegen meine Feinde selbst kämpfen! Ich will meine Verhandlung selbst führen! Ich will meine Entscheidung selbst treffen! Ich will meine Freiheit frei zu genießen! Ich will auf mich keinen diesen gesetzlichen Zwang spüren! Es gibt das Gericht und das reicht mir durchaus. Ich brauche keine noch eine gezwungene Verbindung, noch einen gezwungenen Vermittler zwischen mir und dem Gericht, zwischen mir und dem Gesetz. Ich will die Gesetze selbst lesen, selbst auslegen, selbst anwenden!

 

178.      Der deutsche widerliche Anwaltszwang und solche ähnliche  Vorschriften in dem ganzen deutschen Recht entsprechen der europäischen Richtlinie zum Schutz der Menschenrechte nicht. Der deutsche widerliche Anwaltszwang in dem deutschen Recht verletzt und begrenzt meine Menschenrechte, die mir die demokratische Europäische Union garantiert.

 

179.      Warum muss ich mein Begehren pflichtgemäß durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen? Ich will nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 und Abs. 3 c) der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten das Recht haben, mich selbst zu verteidigen, selbst zu entscheiden, wann ich mir eine Rechtsberatung brauche, ob ich mir überhaupt eine Rechtsberatung brauche! Jedoch nicht vom Gesetz, nicht vom Gericht gezwungen zu sein, mich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen! Jeder Bürger muss für sich selbst entscheiden, ob er überhaupt einen Rechtsanwalt beauftragen will und braucht!

 

180.      Durch diesen undemokratischen deutschen widerlichen Anwaltszwang, der  im §29 Abs. 1 FGG, im §67 Abs. 1 S. 1 der Verwaltungsgerichtordnung, in den §§ 78 – 89 der Zivilprozessordnung, in den §§ 11 Abs. 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes vorgeschrieben ist, verletzt der deutsche „Rechtsstaat“ meine Menschenrechte und Grundfreiheiten, die mir im deutschen Grundgesetz und in den Präambel des Grundgesetzes und in den Art. 1 die Achtung meiner Menschenrechte, Art. 6 das Recht auf ein faires Verfahren, das Recht auf sich selbst zu verteidigen, Art. 9 das Recht auf die Gedankenfreiheit, Art. 10 das Recht auf die freie Meinungsäußerung, Art. 13 das Recht auf die wirksame Beschwerde, Art. 14 das Recht auf das Diskriminierungsverbot, Art. 34 das Recht auf die Individualbeschwerden der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten garantiert sind.

 

181.      Der deutsche widerliche Anwaltszwang und andere solche ähnlichen Gesetze Deutschlands verletzen meine Menschenrechte und Grundfreiheiten, die mir in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantiert sind. Art. 20 der Charta garantiert uns, dass alle Personen vor dem Gesetz gleich sind. Die Präambel garantiert mir das Recht auf die Gleichheit, auf die Demokratie, auf die „Rechtsstaatlichkeit“. Die Charta stellt die Person in den Mittelpunkt ihres Handelns. Art. 11 garantiert mir das Recht auf die freie Meinungsäußerung ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf die Staatsgrenzen. Art. 21  garantiert mir die Verbotsdiskriminierung wegen meiner sozialen Herkunft. Art. 41 garantiert mir das Recht, gehört zu werden. Art. 47 garantiert mir das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf. Art. 52 sieht die Einschränkungen meiner Rechte bloß dann vor, falls sie wirklich notwendig sind.

 

182.      Art. 36 der Verfahrensverordnung des Europäischen Gerichtshofes für die Menschenrechte erlaubt sich dem Beschwerdeführer auf jedem Stadium des Verfahrens selbst zu verteidigen.

 

183.      §22 des BVerfGG erlaubt sich dem Beschwerdeführer auf jedem Stadium des Verfahrens selbst zu verteidigen.

 

184.      Der §29 Abs. 1 FGG, §67 Abs. 1 VwGO, der Anwaltszwang wird von allen deutschen Beamten unverschämt massiv missbraucht! Das Oberverwaltungsgericht Münster, das Oberlandesgericht Köln, das Amtsgericht Köln, das „Verwaltungsgericht“ Köln, die Einbürgerungsbehörde Köln, die Bezirksregierung Köln decken ihre rechtswidrigen verfassungswidrigen ausländerdiskriminierenden Handlungen unter dem Anwaltszwang, unter meiner Armut!

 

185.      Der deutsche widerliche Anwaltszwang hat von mir mein Recht auf die unmittelbare Anfechtung der begründeten auf den faschistischen, rassistischen, judenfeindlichen, menschenwidrigen, ausländerwidrigen, studentenwidrigen, verfassungswidrigen, nicht zeitgemäßen Einbürgerungsgesetzen Deutschlands des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts entzogen.

 

186.      Der deutsche widerliche Anwaltszwang und andere solche ähnliche Gesetze Deutschlands verletzen meine Grundrechte, die mir in dem deutschen Grundgesetz garantiert sind. Der deutsche widerliche Anwaltszwang schließt meinen Rechtsweg endgültig zu, der mir das deutsche Grundgesetz durch den Art. 19 Abs. 4 offen garantiert.

 

187.      Art. 19 Abs. 1 des deutschen Grundgesetzes entzieht von mir mein Grundrecht auf den selbstständigen Schutz und auf die selbstständige Berufung der gerichtlichen, fehlerhaften Entscheidungen über meine Klage. Die Beschränkungen dürfen bloß zum Schutz jedes Menschen, jedoch nicht bloß zum Schutz, zu Gunsten nur der Richter und der Rechtsanwälte verabschieden.

 

188.      Der deutsche „Rechtsstaat“ hält das eigene 80-millionenköpfige Volk für die dummen unfähigen Menschen, die nicht imstande sind, sich selbst vor dem Gericht zu verteidigen, sich selbst vor dem Gericht zu präsentieren. Bloß die Rechtsanwälte dürfen und können das machen. Bloß die Rechtsanwälte haben das Recht auf die gerichtliche Berufung meiner Klage. Ich habe kein Recht auf die selbstständige Berufung meiner Klage, meines Lebensproblems. Der deutsche widerliche Anwaltszwang Deutschlands erniedrigt meine, unsere Würde! Falls es nicht so ist, dann geben Sie bitte mir, den deutschen Bewohnern ihr natürliches Recht, ihre eigene Rechte selbst vor dem Gericht zu verteidigen.

 

189.      Der deutsche widerliche Anwaltszwang verbietet meiner Persönlichkeit nach Art. 2, 3 Grundgesetzes frei zu entfalten und sagt mir, meine Rechte seien vor dem Gesetzt dennoch nicht gleich.

 

190.      Der deutsche widerliche Anwaltszwang verbietet mir meine Meinung selbst frei zu gestalten, frei zu äußern. Ich müsse meine Meinung bloß durch eine Kontrolle, durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen. Ich dürfe meine Meinung selbst nicht bilden und nicht durchsetzen. Die Gerichte wollen bloß mit meinem Prozessbevollmächtigten reden. Ich sei für die Gerichte bloß ein unfähiger, inkompetenter Mensch.

 

191.      Falls ich einen Rechtsanwalt beauftrage, darf ich danach besonders selbst, direkt mit dem Gericht nicht verhandeln, nicht besprechen. Alle Papieren, alle Verhandlungen werden nur durch den Rechtsanwalt gehen. Ich bekomme keinen Briefverkehr. Ich werde bloß auf meine Verhandlung, auf mein Problem von der Seite anschauen. Der deutsche widerliche Anwaltszwang stellt alles so auf, dass zwei Menschen über mich, über meinem Problem reden und ich stehe bei der Seite wie ein hilfsloser dummer armer Mensch.

 

192.      Der Rechtsanwalt wird meine Sätze, meine Meinung, meine Gedanken nicht schreiben. Er wird bloß eigene Ansicht auf mein Problem schreiben. Ich kann mit meinem Rechtsanwalt bloß ein Mal im Monat durch einen Termin treffen. Ohne die Termine darf ich mich mit meinem Problem nicht beschäftigen.

 

193.      Nicht das Gericht, sonder der Rechtsanwalt entscheidet über den Ausgang meiner Beschwerde, ob meine Beschwerde überhaupt vor dem Gericht geht, ob ich überhaupt das Recht habe, mich zu beschweren. Falls der Rechtsanwalt „nein“ sagt, dann ist es für mich endgültig Schluss. Falls anderer zweiter, dritter, vierter Rechtsanwalt ebenfalls „nein“ sagen, jedoch der fünfte Rechtsanwalt sagt meiner Beschwerde „ja“, dann ist es entweder alle vier vorherigen Rechtsanwälte unobjektiv waren, oder dieser fünfter Rechtsanwalt bloß wegen meines armen Geldes, jedoch trotzdem Geldes, das grüne Licht für meine Berufung gibt.

 

194.      Nicht ein Mandant muss hinter einem Rechtsanwalt mit den Wörtern „Bitte, Bitte, Bitte“ laufen, sondern ein Rechtsanwalt muss hinter einem Mandanten mit den Wörtern „Bitte, Bitte, Bitte“ laufen. Nicht ein Mandant einen Rechtsanwalt suchen muss, sondern ein Rechtsanwalt muss einen Mandanten suchen. Nicht der Rechtsanwalt für mich der König ist, sondern ich bin der König für die Rechtsanwälte. Jeder Bürger ist der König für seinen Rechtsanwalt, für seinen Richter. Nicht die Deutschen sind die Sklaven von den Rechtsanwälten, von den Richtern, sondern die Rechtsanwälte, die Richter sind unsere treueren Diener. Sie müssen uns dienen! Die Richter, die Rechtsanwälte sind bloß die treuen Diener des deutschen Volkes und nicht umgekehrt!

 

195.      Der deutsche widerliche Anwaltszwang stellt den Erfolg meines Prozesses, meines Problems, meines Lebens in der Abhängigkeit von der Bezahlung des Lohnes „meinem“ Rechtsanwalt. Falls ich „meinem“ Rechtsanwalt ganz gutes Geld einzahle, dann reicht er seine Berufung bei allen meinen nicht Erfolgaussichten Umständen ein. Falls ich ihm kein Geld auszahle, dann hau ab! Ohne das Geld habe ich überhaupt keine Chancen auf die Berufung gegen die rechtswidrigen Urteile.

 

196.      Alle Rechtsanwälte fragen mich auf der Stelle nach dem Geld. Die Rechtsanwälte fordern von mir einen Vorschuss 400 EUR und danach jeden Monat ab 100 EUR! Und wann sie erfahren, dass ich kein Geld habe, antworten mir auf der Stelle, tut uns Leid, bedauerlicherweise….

 

197.      Ein guter Rechtsanwalt wird 500 EUR pro Stunde bezahlt. Niemand von den Deutschen will einem armen ausländischen Flüchtling, noch einem Penner helfen, kostenlos eingebürgert zu werden. Die deutschen Rechtsanwälte wollen herum einem armen Ausländer kostenlos nicht laufen, damit noch ein armer Flüchtling ohne die Arbeit die deutsche Staatsangehörigkeit, das deutsche Wahlrecht, das europäische Wahlrecht bekäme.

 

198.      Ich bin davon fest überzeugt, dass die deutschen Rechtsanwälte wegen der aktuellen politischen Motiven meiner Einbürgerungsklage, wegen ihrer deutschen Nationalität, wegen ihrer politischen Überzeugung „weniger die armen Ausländer in Deutschland zu haben“, verteidigen sie mich nicht, werden sie mich umgekehrt „unter Wasser“ schieben, anstatt mir zu helfen.

 

199.      Ich kann nicht perfekt Deutsch. Mit meinem Rechtsanwalt muss ich nur durch einen Dolmetscher kommunizieren. Der Anwalt wird von mir einen Dolmetscher fordern. Für einen Dolmetscher habe ich auch kein Geld.

 

200.      Falls ich kein Geld habe, mir einen Anwalt zu beauftragen, dann muss mir mindestens das Recht zustehen, mich selbst zu verteidigen! Falls ich mir keinen Rechtsanwalt beauftragen will, dann muss es so sein. Der „Rechtsstaat“ hat hier kein Recht, keine Befugnisse meinen Willen auf die Selbstverteidigung gegen die Willkür der Behörden erwürgen.

 

201.      Nicht jeder Berufungsführer möchte selbst, ohne einen Verteidiger weiter die Beschwerde führen. Fast alle Berufungsführer beauftragen sich absichtlich und sinnvoll einen Rechtsanwalt, da sie möglich keine Ahnung in dem juristischen Gebiet, keine Zeit oder überhaupt kein Lust haben, selbst etwas zu schreiben.

 

202.      Diesen deutschen widerlichen Anwaltszwang müssen Sie in dem ganzen deutschen Recht aufheben! Auf alle Stadien des gerichtlichen Verfahrens sollen die Menschen das Recht haben, ebenfalls selbst ihren Streit zu führen.

 

203.      Der Gesetzgeber, der „Rechtsstaat“ verschafft durch solche Beraubung meines letzten Geldes noch mehr Lohn für die wohlhabenden Rechtsanwälte, die bloß über meinem Geld und nicht über meinem Problem denken. Die einfachen Deutschen glauben an den Juristen, dass sie um die Gerechtigkeit, um unsere Rechte kämpfen, allerdings in Wirklichkeit kämpfen die Juristen nicht um die Gerechtigkeit, nicht um unsere Rechte, sondern sie denken bloß um unseres Geld, sich wie möglich mehr Geld durch den eingeführten schlauen deutschen widerlichen Anwaltszwang von uns zu verschaffen, heraus zu listigen. Sie verschleiern durch solche hohe Wörter die „Demokratie“, die „Gerechtigkeit“ ihr wirkliches gieriges Ziel.

 

204.      Die Rechtsanwälte verdienen durch diese schlau gesetzliche Regelung „Millionen“ und diktieren mir und ihren Mandanten den Gang meiner, unserer Beschwerden. Die Rechtsanwälte führen die Rechtssache absichtlich lange Zeit, damit mehr Geld von den Mandanten aufsaugen. Nicht die „Demokratie“, nicht die „Gerechtigkeit“ wollen sie erreichen, sondern sie wollen bloß unseres Geld, das sie durch diesen eingeführten schlauen deutschen widerlichen Anwaltszwang so raffiniert von uns abnehmen.

 

205.      Durch den deutschen widerlichen Anwaltszwang beraubt der Gesetzgeber mein letztes Geld dadurch, dass er mich zwingt, meinem Bevollmächtigten mein Geld auszuzahlen, das ich nicht habe. Durch den Raub meines mir von dem „Rechtsstaat“ geleisteten BAföGs, muss ich auf mein armes Essen, auf die andere gesellschaftliche Güte verzichten, da ich meinem Pflichtbevollmächtigten den Lohn auszahlen muss. Der „Rechtsstaat“ leistet zuerst einem Sozialhilfeempfänger Sozialhilfe und danach nimmt er sie durch diesen deutschen widerlichen Anwaltszwang zurück.

 

206.      Durch Ihren deutschen widerlichen Anwaltszwang berauben die deutschen Rechtsanwälte, der Gesetzgeber das eigene deutsche Volk! Falls die deutschen Rechtsanwälte, der Gesetzgeber die reichen Menschen berauben, es wäre nicht so schlimm, jedoch falls die deutschen Rechtsanwälte, der Gesetzgeber die armen Menschen berauben, dann ist es faschistisch schrecklich.

 

207.      Sie sind die deutschen Juristen, Sie sind die deutschen Richter, Sie sind die deutschen Rechtsanwälte, Sie sind die deutschen Beamte, Sie haben für sich persönlich ein schlaues, ein listiges Gesetz erlassen. Durch diese ihre Beraubung des Lohnes von einfachen Deutschen, blockieren Sie somit die Beschwerde von unbequemen Menschen.

 

208.      Diesen verbrecherlichen Raub des deutschen Volkes rechtfertigt das Bundesjustizministerium Deutschlands mit zynischen Gründen, dass sie für die „Demokratie“, für den „Schutz der Bürger“ kämpfen, allerdings in der Wirklichkeit berauben sie das eigene deutsche Volk bis zum letzten Cent. Die Rechtsanwälte nutzen die Lebensprobleme der Deutschen aus und verdienen damit für sich auf der Not der Deutschen ganz gutes Geld! Durch den Raub des deutschen Volkes verschaffen sie für sich sehr höheren Lohn!

 

209.      Die habgierigen deutschen Juristen sind die Trickräuber, sind die Trickerpresser, sind die Trickbetrüger, sind die Trickdiebe des deutschen Volkes! Die gierigen deutschen Juristen berauben das eigene deutsche Volk! Es ist eine verbrecherliche Raubbande unter dem deutschen Volk!

 

210.      Die deutschen Richter zeigen durch ihren eingeführten schlauen deutschen widerlichen Anwaltszwang ihre unmenschliche Abneigung gegenüber mir, gegenüber den armen Deutschen, ihren Abscheu zu solchen selbständigen unjuristischen Beschwerdeführern. Die deutschen Richter ekeln sich von selbständigen Beschwerdeführern. Das gehe nicht, falls diese stinkenden Bauern selbst die adligen deutschen Richter mit ihren bäuerlichen Beschwerden belästigen!!! Sterben dann die deutschen Richter von ihrem Ekelhaftengefühl, dass ein irgendwelcher Bauer, Gaswasserinstallatour, Müllmann, Koch, Fahrer, Altenpfleger.… selbst seine Beschwerde zu ihnen einreicht. „Das sei unglaublich! Ein schmutziger Bauer erlaube sich mir dem Adligen deutschen Richter selbst seine stinkende Beschwerde zu schreiben! Du stinkender Arbeitsvieh, hau von mir ab!“

 

211.      Der deutsche widerliche Anwaltszwang ist völlig bequem für die Gerichte, da die Rechtsanwälte alles für die Richter vorbereiten. Es ist bequem bloß für die Gerichte, jedoch für die Beschwerdeführer ist es nicht bequem. Der „Rechtsstaat“ kümmert sich bloß über die Richter, jedoch der „Rechtsstaat“ kümmert sich über die Beschwerdeführer nicht.

 

212.      Warum darf ich gemäß §67 Abs. 1 S.1 VwGO, §29 Abs. 1 FGG vor dem Oberlandesgericht, vor dem Oberverwaltungsgericht meine Berufung selbst nicht einzureichen? Bin ich eine miserable Person für den deutschen „Rechtsstaat“, die mit seinen Klagen die Ruhe der Richter der Oberlandesgerichte, der Bundesgerichte störe?

 

213.      Das ist keine Demokratie! Das ist kein faires Verfahren! Das ist kein Rechtsstaat! Das ist ein faschistischer Staat! In Frankreich darf jeder Fußgänger vor dem Gericht gehen und verklagen so viel und so lang wie er es will!

 

214.      Warum das Oberverwaltungsgericht keine Verhandlung durchführt, da das Gericht mich für einen dummen nichts bedeutenden Menschen automatisch hält, da das Gericht voll gesichert ist, dass das Gericht gegen mich durch ihren eingeführten schlauen deutschen widerlichen Anwaltszwang voll geschützt ist. Durch diesen eingeführten schlauen deutschen widerlichen Anwaltszwang sind die deutschen Richter, die deutschen Rechtsanwälte völlig gut vor den Beschwerden vor den armen Klägern geschützt. Ein Richter, ein Rechtsanwalt ist momentan wie ein König und das deutsche Volk sind die Sklaven, die direkt mit dem Richter-König nicht zu sprechen dürfen. Unsere Bitteschriften vor dem König-Richter dürfen wir bloß durch einen Rechtsanwalt einzureichen…. Jeder Rechtsanwalt ist in Deutschland Gott!

 

215.      Die armen Kläger dürfen bloß ihren abgelehnten Antrag auf Prozesskostenhilfe vor dem Oberwaltungsgericht gemäß §67 Abs. 1 Satz 2 VwGO als eine Ausnahme selbst zu beschweren und falls ihre Beschwerde abgelehnt wird, haben sie weiter keine winzige Chance ohne einen Anwalt weiter ihre Klage durchzusetzen. Auf alle meine Anträge vor dem Oberverwaltungsgericht, mir einen Notanwalt zu gewähren, geben mir keinen Notanwalt, da der Notanwalt mir bloß dann gewähren wird, falls meine Klage nach §114 ZPO eine Aussicht auf Erfolg hätte! Es ist wie ein zugeschlossener Kreis! Eine Sackgasse!

 

216.      Wer hat Ihnen das Recht gegeben, über meiner Klage, Beschwerde bereits ohne eine gerichtliche Verhandlung solche meine Würde beleidigte Schlussfolgerung zu ziehen, dass meine Klage bereits keine Aussicht auf Erfolg hat! Warum der „Rechtsstaat“, der Gesetzgeber überhaupt entschieden hatten, dass meine Beschwerde bereits keine Aussicht auf Erfolg hat! Wie kann das Gericht ohne gerichtliche Verhandlung bereits Konsequenzen ziehen, meine Klage habe keine Aussicht auf Erfolg? Das ist eine Beleidigung!

 

217.      Das Gericht darf  ohne die Verhandlung nicht entscheiden, ob meine diese Beschwerde begründet oder unbegründet sei. Das Gericht hält mich bereits ohne die Verhandlung für einen dummen Menschen, der diese dummen aussichtslosen Klagen einreicht. Und wie es überhaupt entscheiden wird, falls diese Entscheidung nicht durch die gerichtliche Verhandlung getroffen wird: „…Ach du meine Güte, ich habe heute wieder Migräne an das Wetter und mein Blasen habe wieder entzündet…. Also, diese acht Stück Klagen seien irgendwie unbequem, uninteressant. Wir weisen sie ab, als ob sie keine Aussicht auf Erfolg hätten, aber für diese neunte Klage müssen wir doch grünes Licht geben. Wir dürfen doch nicht alles abweisen.... Wir müssen doch auch etwas tun…. O'key, ich sei auch einverstanden…. Wann kriege ich endlich meinen Rentenbescheid, es sei bereits viel Zeit nach meiner Antragstellung vergangen….“

 

218.      Ich bin fest davon überzeugt, meine Klage hat sehr große Aussicht auf Erfolgt! Das bedeutet, dass ich ohne Geld keinen gerichtlichen Schutz in Deutschland bekomme. Das bedeutet alles, dass ich ohne Geld in dem demokratischen „Rechtsstaat“ gar nichts bin. Ohne einen Anwalt sind alle Türen aller Gerichte für mich und für allen armen Kläger von allen Seiten zu! Und das passiert in der zivilisierten demokratischen Republik in dem demokratischen Europa!

 

219.      Diese Ihre „Aussicht auf Erfolg“ stammt von der Nazirechtsprechung, wann der „Rechtsstaat“ die Menschen, die für das deutsche Reich keine Aussicht auf Erfolg hatten, unbequem waren, sterilisiert, aufgehängt, erschossen, vergiftet, vernichtet. Damals galten auch Erbkrankheitgerichte, Eugenikgerichte. Die Todesfabriken waren damals ganz genau und ordentlich organisiert.

 

220.      Was wird nun mit mir? Die Staatsangehörigkeitsgebühren sind sehr hoch! Die Rechtsanwaltsgebühren sind sehr hoch! Die Gerichte haben über mich die ausländerverachtete Schlussfolgerung gezogen, dass meine Klage keine Aussicht auf Erfolgt hat. Wegen dem eingeführten schlauen deutschen widerlichen Anwaltszwang darf ich nun weiter meinen gerichtlichen Streit nicht führen. Die Erste Instanz des „Verwaltungsgerichts“ Köln ist die Erste und die Letzte, die höchste Instanz für mich und für solche Kläger wie ich bin. Es ist für mich bereits Schluss, Ende!

 

221.      Was soll ich nun tun? Das Oberverwaltungsgericht hat meine Beschwerde abgewiesen. Weiter wird über meiner Beschwerde ohne einen Anwalt und ohne die ausgedachten für meine Klage negativen Aussichte auf Erfolg überhaupt nicht verhandelt. Die Unobjektivität des Amtsgerichts Köln, des Landsgerichts Köln darf ich weiter ohne einen Anwalt vor dem Oberverwaltungsgericht nicht anfechten, darf ich keine deutsche Staatsangehörigkeit, kein deutsches Wahlrecht bekommen!

 

222.      Der Gesetzgeber, der „Rechtsstaat“, die Gerichte haben bloß mit dem schlechten undemokratischen Absicht diesen deutschen widerlichen Anwaltszwang gegen die armen Menschen eingeführt, damit solche arme kleine unwichtige Menschen, wie ich bin, ihren Scheißmund nicht aufmachen könnten, damit die armen Menschen kein eigenes Scheißwort vor dem Gericht aussagen könnten, damit wir immer schweigen müssten. Der „Rechtsstaat“, der Gesetzgeber, die Gerichte verteidigen sich durch diesen deutschen widerlichen Anwaltszwang vor solchen unbequemen Menschen wie ich bin. Die armen Menschen sind automatisch in der deutschen Gesellschaft die schlechten Zweisorten Menschen. „Falls Du Arm bist, muss Du seinen Mund immer zu halten!“

 

223.      Durch diesen deutschen widerlichen Anwaltszwang entzieht der „Rechtsstaat“, der Gesetzgeber von mir, von den Menschen das garantierende uns im Art. 17 des Grundgesetzes Recht auf die Petition. Jeder Mensch darf so lange und so viel beschweren, wie er es will. Und auf jede seine Beschwerde muss der „Rechtsstaat“ reagieren.

 

224.      So genannte Querulanten sind wie der Motor der Gesellschaft, ist wie die Warnung für den Unrechtsstaat, ist wie ein Barometer der Gesellschaft. A.Merkel, E.Stoiber, G.Westerwelle, Rote, Grüne, Rose, Violette Parteien, jeder Politiker sind dann auch die Querulanten. Ich habe noch nie gehört, dass jemand von den Politikern ihre Zufriedenheit über die heutige deutsche Regierung geäußert hätte. Dann sind sie auch alle Querulanten.

 

225.      Falls es ein Mensch weint, weint und weint, dann gibt es dazu ein Grund. Und diesen Grund müssen die Richter, die Juristen herausfinden und ihn beseitigen. Die Menschen werden ohne den Grund nicht jammern!

 

226.      Falls der „Rechtsstaat“ die Angst hat, dass die „Querulanten“ die Gerichte belästigen werden, dann muss der „Rechtsstaat“ einfach mehr Richterarbeitsplätze schaffen. Für jede Beschwerde muss der „Rechtsstaat“ die Offenheit des Rechtsweges ohne irgendwelche Grenzen garantieren und keinen vorherigen Konsequenzen zu ziehen, ob die Beschwerde zulässig oder nicht zulässig sei.

 

227.      Das ist keine faire Gerechtigkeit. Durch diesen deutschen widerlichen Anwaltszwang haben die armen gesundschwachen Menschen kein Recht auf ein faires Verfahren, haben kein Recht auf die Berufung. Es gibt in dem deutschen „Rechtsstaat“ keine Berufung für die einfachen armen Menschen! Theoretisch und wörtlich sagen alle, das sei nicht Wahr, die armen Menschen haben in Deutschland das Recht auf ein faires Verfahren…. Jedoch in der Praxis, in der Wirklichkeit ist es völlig anders. Die armen Menschen können in der Wirklichkeit ihr Recht auf ein faires Verfahren nicht realisieren! Die armen Menschen können in der Wirklichkeit einen Rechtsanwalt ohne das Geld nicht finden! Die armen Menschen dürfen sich selbst nicht zu verteidigen!

 

228.      Dieser deutsche widerliche Anwaltszwang ist gut für eine Reihe von den zu faulen Richtern, die nicht arbeiten wollen, sondern bloß das Geld und ihren dienstlichen Aussehen genießen. Sie fühlen sich durch den deutschen widerlichen Anwaltszwang von den „Queralten“ voll geschützt: „Schon wieder ein Querulant….“.

 

229.      Dieser deutsche widerliche Anwaltszwang ist gut für eine Reihe von den zynischen Gesetzmissbrauchenden Beamten, die durch diesen deutschen widerlichen Anwaltszwang ihre ungesetzlichen Handlungen aufdecken und fühlen sie sich von den „Queralten“ voll geschützt: „Schon wieder ein Querulant….“.

 

230.      Dieser deutsche widerliche Anwaltszwang ist gut für eine Reihe von den zynischen Gesetzmissbrauchenden Firmen, Geschäftführern, die durch diesen deutschen Anwaltszwang ihre ungesetzlichen Handlungen aufdecken und fühlen sie sich von den „Queralten“ voll geschützt: „Schon wieder ein Querulant….“.

 

231.      Dieser deutsche widerliche Anwaltszwang ist bloß gegen die Menschen, gegen die freie Stimme eines Menschen, gegen die freie Meinung eines Menschen, gegen die Deutschen gerichtet. Dieser deutsche widerliche Anwaltszwang ist der moderne deutsche Genozid gegen das eigene deutsche Volk! Dieser deutsche widerliche Anwaltszwang vernichtet den Selbstbewusst jedes Menschen in Deutschland! Ein Beschwerdeführer ist in der Bundesrepublik Deutschland der Mist!

 

232.      Die Bundesverfassungsgerichtrichter haben ebenfalls kein Interesse, diesen deutschen widerlichen Anwaltszwang aufzuheben. Sie verteidigen auf jeden Preis den geltenden deutschen widerlichen Anwaltszwang. Ansonst werden Sie ebenfalls mehr arbeiten, mehr schreiben, mehr tippen….

 

233.      Die Stellung des Bundesjustizministeriums ist eine Armenmenschenhassende Stellung. Die Beamten des Bundesjustizministeriums sind alle saureich. Sie haben Geld, Mercedes, Erbe und tolle Zukunft! Solche saureichen erfolgreichen Deutschen wollen in ihrem Reichtum ruhig und ungestört schwimmen. Wir seien die armen Menschen, mit unseren Jammern, stören wir für die solchen erfolgreichen Juristen, ihr glückliches Leben zu genießen….

 

234.      Wer hat es bereits ohne die gerichtlichen Verhandlung bereits entschieden, dass es meine Beschwerde unzulässig und unbegründet ist: „…offensichtlich unzulässige oder unbegründete Rechtsmittel und Klagen werden an die Oberlandesgerichte herangetragen“. Ein Richter darf sich solche Gedanken ohne eine entsprechende Verhandlung überhaupt nicht zulassen.

 

235.      „…Schutz der rechtsunkundigen Bürger“, ist eine zynische Stellungnahme der saureichen Beamten des Bundesjustizministeriums, ist ein zynischer Grund des „Rechtsstaates“ für die Einführung des deutschen widerlichen Anwaltszwanges. Vor wem der „Rechtsstaat“ die „rechtsunkundigen Bürger“ schützt? Ohne diesen deutschen widerlichen Anwaltszwang können sich solche „rechtsunkundige Bürger“ immer noch einen Anwalt beauftragen. Dafür braucht der „Rechtsstaat“ keinen speziellen deutschen widerlichen Anwaltszwang einzuführen, damit die rechtsunkundigen Bürger beschützen. Der eingeführte deutsche widerliche Anwaltszwang ist kein Rechtsfertigungsgrund zum Schutz der rechtsunkundigen Bürger. Das ist auf jeden Fall kein Notschutz für die rechtsunkundigen Bürger. Jedoch der „Rechtsstaat“ schützt somit die armen rechtsunkundigen oder rechtskundigen Bürger nicht.

 

236.      Der „Rechtsstaat“ braucht über die Richter nicht kümmern. Alle Richter sind gemäß dem §9 Nr. 4 des deutschen Richtergesetzes die wohlhabenden reichen Menschen. Alle Richter sind die glücklichen Menschen, die das Geld die Macht und das Respekt in Einem haben! Und ich habe gar nicht! Das ganze mein Vermögen, das ich in den neun Jahren von den Sperrmülles gesammelt hatte, wird höchstens auf drei-vier Tausend Euro geschätzt. Bloß ein Anzug von einem irgendwelchen Richter, Rechtsanwalt, Jura-Professor kostet fünf Tausend Euro! Alle Juristen sind die saureichen Menschen! Und diese saureichen Juristen berauben von uns Armen noch mehr Geld!

 

237.      Die Deutschen hassen die armen schwachen ungesunden Menschen! Je mehr armen schwachen ungesunden Menschen nach Deutschland kommen, desto mehr ihr Reichtum müssen die reichen Deutschen mit Armen teilen! Solche reichen Deutschen hassen mich, da ich auch arm bin! Ohne das Geld darf ich meine Rechte nicht beschützen, nicht durchsetzen. Ohne das Geld kann ich mir keinen Rechtsanwalt beauftragen. Ohne das Geld finde ich mir keinen Dolmetscher. Ohne das Geld bekomme ich niemals die deutsche Staatsangehörigkeit, das deutsche Wahlrecht, das europäische Wahlrecht. Ohne das Geld bin ich für die Deutschen ein schlimmer zweite Klasse Mensch. Ohne das Geld bin ich in dem „Rechtsstaat“ gar Nichts!

 

238.      Der „Rechtsstaat“ schützt die Richter auf jeden Preis vor den armen Menschen. Bloß die reichen Menschen können sich einen Anwalt leisten und beauftragen. Die Armen müssen sich weit von den Gerichten halten. Die Deutschen Bundestagabgeordnete, das deutsche Bundesjustizministerium, die deutschen Richter, die deutschen Beamte, die deutschen Rechtsanwälte mögen bloß die reichen Menschen. Die deutschen Richter arbeiten bloß mit Reichen und für die Reichen! Die armen Menschen mögen sie nicht! Die Armen sind für die deutschen Richter unerwünscht, ist eine Belastung! Die Armen belästigen die deutschen Richter!

 

239.      Der deutsche widerliche Anwaltszwang widerspricht der sozialen Gerechtigkeit den Sozialstaatsprinzipien, die in dem Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes vorgeschrieben sind. Die Gerichte, der „Rechtsstaat“ sollen das Not, das Elend von dem armen Menschen, meinen sozialen Status, meine soziale Probleme, die auf mein Leben, die auf diesen Streit einen wesentlichen Einfluss üben, berücksichtigen.

 

240.      Falls ein Richter, Rechtsanwalt, Volljurist einen privaten gerichtlichen Streit beginnt, braucht er keinen Rechtsanwalt, da er sich als Volljurist selbst verteidigen darf. Das bedeutet, dass sich bloß die elitären adligen Menschen-Juristen selbst zu verteidigen dürfen. Ich und die anderen 80 Millionen von den Deutschen gehören wir zu solchen elitären adligen Personen nicht.

 

241.      Warum sich ein Jurist selbst verteidigen darf, falls er die Scheidung mit seinem Ehegatte beginnt? Er braucht dann keinen Rechtsanwalt. Und warum ich und andere 80 Millionen Bewohner Deutschlands das nicht zu machen dürfen? Ist ein Jurist in Deutschland besser als ich? Bin ich schlimmer als ein Justizminister? Ist ein Justizminister in Deutschlands besser als 80 Millionen Bewohner Deutschlands? Sind 80 Millionen Bewohner Deutschlands schlimmer als ein Jurist?

 

242.      Diese in dem deutschen Rechtssystem Einschränkung unserer Grundrechte widerspricht dem Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 des Grundgesetzes, da diese eingeführte von dem „Rechtsstaat“ Einschränkung nicht allgemein, sondern bloß für die Nichtvolljuristen angewendet wird. Diese Beschränkung des Gesetzes, dieser deutsche widerliche Anwaltszwang muss gemäß Art. 19 Abs. 1 Grundgesetzes für alle Menschen auch für die Volljuristen, für die Rechtsanwälte, für die Richter gleich gelten! Jedoch dieser deutsche widerliche Anwaltszwang, diese Beschränkung der Menschenrechte gilt für die Rechtsanwälte, für die Volljuristen, für die italienischen, für die maltesischen, für die estländischen, für die kanarischen…. für die EU-Juristen nicht, da die EU-Juristen die besseren Menschen als Nichtjuristen sind!

 

243.      Die EU-Juristen haben hier eine Privilegierung vor allen Menschen in Europa. Die EU-Juristen haben das „blaue“ Blut und die Bauer, die Schlosser, die Ärzte, die Fahrer, die Putzfrauen, die Kellner.… und die anderen zehntausenden Berufen haben in Vergleich zu den Juristen das „schmutzige“ Blut. Der „Rechtsstaat“ hebt 800.000 Juristen auf eine hohe adligknochige Lebensnivea in Vergleich zu anderen 450 Millionen europäischen Nichtjuristen hoch! Es ist keine Gleichbehandlung vor dem Gesetz. Dieser deutsche widerliche Anwaltszwang ist wie das berühmte adolfhitleres Gesetz: Gesetz zum Schutz des „juristischen“ Blutes und der „juristischen“ Ehre!

 

244.      Die Juristen aus allen europäischen Ländern sind den deutschen Juristen gleichgestellt. Das bedeutet, dass sich die europäischen Juristen in Deutschland selbst ohne den deutschen widerlichen Anwaltszwang zu verteidigen dürfen. Und die echten deutschblütigen Deutschen, die nicht Juristen sind, dürfen sich in dem eigenen Vaterland, auf dem eigenen Boden selbst nicht zu verteidigen, da ein Jurist aus Griechenland, aus Polen, aus Slowenien, aus.…. ein besserer, kluger Mensch als ein irgendwelcher Nichtjurist-Deutscher ist. Die Polen sind in Deutschland besser als die Deutschen! Jeder europäischer Jurist ist besser kluger als Deutscher Boris Becker, Günter Grass, Angela Merkel, Verona Feldbusch….

 

245.      Dieser deutsche widerliche Anwaltszwang ist gegen das eigene deutsche Volk, gegen das eigene deutsche Blut gerichtet! Dieser deutsche widerliche Anwaltszwang widerspricht dem Abs. 4 des Art. 20 Grundgesetzes „Jeder Deutsche hat das Recht zum Widerstand, zur Verteidigung“, jedoch durch diesen deutschen widerlichen Anwaltszwang darf sich Deutscher auf dem eigenen Boden selbst nicht verteidigen.

 

246.      Dieser deutsche widerliche Anwaltszwang ist eine offene Wunde auf der Demokratie des deutschen „Rechtsstaates“, der europäischen Union!

 

247.      Nach meinen diesen gesetzlichen Kämpfen und meinem Wunsch danach im Asylrecht zu arbeiten, geben mir Juraprofessoren keine Möglichkeit weiter zu studieren. Sie erniedrigen immer meine Noten, damit mich aus dem Studium abstoßen. Alle Juraprofessoren sind gegen meine diese Beschwerde, gegen meinen diesen Einbürgerungsstreit. Sie kritisieren mich alle von allen Seiten. Der deutsche widerliche Anwaltszwang sei für sie persönlich besser. Sie wollen doch Jurist werden….

 

248.      Wegen diesem deutschen widerlichen Anwaltszwang erreiche ich das Nivea des Bundesverfassungsgerichtes niemals! Ich muss nun diesen deutschen widerlichen Anwaltszwang vernichten, damit morgen den faschistischen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StAG vernichten und danach die deutsche Staatsangehörigkeit, das deutsche Wahlrecht, das europäische Wahlrecht kostenlos ohne die Gesetzlichvorgeschriebenen 60. Monaterenteversicherungsbeiträgen bekommen.

 

249.      Mit großer Ungeduld warte ich auf Ihre faire Entscheidung. Würden Sie bitte diesen Genozid gegen das deutsche Volk, den deutschen widerlichen Anwaltszwang, den Vertretungszwang, den Bevollmächtigtenzwang in dem ganzen deutschen Recht abschaffen, aufheben, vernichten, als nichtig erklären….

 

250.      Ich kämpfe für die Rechte der Deutschen und der Ausländer gegen die Willkür Ihrer deutschen Richter, gegen die Willkür Ihres deutschen „Rechtsstaates“, gegen die Willkür Ihrer deutschen Behörden. Ich mache für das deutsche Volk diesen eingeführten von Ihrem „Rechtsstaat“ schlauen deutschen widerlichen faschistischen Anwaltszwang kaputt! Ich mache für die Ausländer diesen faschistischen rassistischen ausländerfeindlichen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StAG kaputt! Ich werde es so lange machen, solange ich lebe, bis zum letzten Atemzug. Entweder sollen die Deutschen mich töten oder mir Ihre deutsche Staatsangehörigkeit, Ihr europäisches Wahlrecht, Ihr deutsches Wahlrecht geben. Ich gebe nicht auf.

 

251.      Mein heller Wunsch, Deutscher zu werden, ist keine Verunglimpfung des Staates, ist keine Beleidigung, ist keine verbrecherliche Tätigkeit gegen die demokratische Ordnung, gegen das deutsche Volk, ist kein Terrorismus, ist keine Hassepredigung!

 

252.      Würden Sie bitte diesen widerlichen deutschen Anwaltszwang in dem ganzen deutschen Recht abschaffen!

 

253.      Würden Sie bitte alle erteilte mir die Gebühren vom Amtsgericht Köln, von dem Oberlandesgericht Köln, von dem „Verwaltungsgericht“ Köln, von dem Oberverwaltungsgericht Münster, von dem Bundesverwaltungsgericht, von der Einbürgerungsbehörde Köln, von der Bezirksregierung Köln, als ungesetzliche aufheben und den deutschen Staat verpflichten, meine ganzen Aufwendungen, die ich für die Überwindung dieser Problematik ausgegeben habe, mir zu erstatten.

 

254.      Ich habe kein Geld. Ich bin völlig mittellos. Würden Sie bitte von mir keine Gerichtskosten verlangen.

 

Der GUS-Rechtsanwalt

Der deutsche Schriftsteller

Der deutsche Dichter

Der freie deutsche Journalist

Der Kölner staatenlose Einbürgerungsbewerber

Der Märtyrer des rassistischen faschistischen deutschen Volkes

Der Katholik Paul Wolf

 

Anlage:

Bescheid des Generalstaatsanwalts 53 Zs 512/06 vom 17.08.2006

Bescheid der Staatsanwaltschaft Köln 34 Js 111/06 vom 10.07.2006

Beschluss des Oberlandesgerichts Köln 53 Zs 512/06 vom 12.09.2006

Psychiatrische Stellungnahme vom 25.05.2006

Meine Stellungnahme