6 Richter Lamberz
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Die Würde des Staatenlosen ist an tastbar.
Sie zu erniedrigen und zu verachten ist
Verpflichtung aller staatlichen Gewalt!
Wurde selbstverständlich eingestellt
Dok. 1 Amtliche Mitteilung der Staatsanwaltschaft Köln
Dok. 2 Oben rechts kleingeschrieben mit Kreuzchen
Dok. 3, Seite 1 Hier steht geschrieben, Antragsteller sei Amt für öffentliche Ordnung Köln und erste Seite unten des Beschlusses !
Seite 2
Dok. 4, Seite 1 Hier steht aber schon, Antragsteller sei Berufsfeuerwehr?
Seite 3
Seite 4
Dok. 5 "Antrag" der Berufsfeuerwehr
Dok. 6 Antwort der Berufsfeuerwehr
Paul Wolf 16. Juni 2009 n. Chr.
Horststr. 6
51063 Köln
Tel: 0221-2783834
Staatenloser Einbürgerungsbewerber (kein Ausländer)
Staatenlosenreiseausweis: ZOC4PYNT3
Anerkannter Asylberechtigter seit 1997
Niederlassungserlaubnis
Mongolische schlitzäugige Volkszugehörigkeit
Katholik
Bitterarmer Langzeit-1-EURO-Jobber
Generalstaatsanwalt
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln
Aktenzeichen: 168 Js 162/09 (Staatsanwaltschaft Köln)
Kopie: Oberlandesgericht Köln
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln
Aktenzeichen: 16 Wx 33/09
Kopie: Landtag Nordrhein-Westfalen
Petitionsausschuss
Postfach 101143
40002 Düsseldorf
Aktenzeichen: I.3/14-P-2009-00913-02
I.3/14-P-2009-19630-00
Kopie: Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Martin-Luther-Platz 40
40212 Düsseldorf
Strafantrag
mit besserem staatenlosen Wissen gegen die richterliche bandenmäßige vorsätzliche Rechtsbeugung Freiheitsberaubung und Verfälschung der gerichtlichen Akten vom Beschuldigten „Richter“ am Amtsgericht Köln Lamberz und von Beschuldigten „Richtern“ am Landesgericht Köln Schwellenbach, Dr. Gies und Neveling-Paßage
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit besserem staatenlosem Wissen stelle ich meinen Strafantrag gegen den Beschuldigten „Richter“ am Amtsgericht Köln Lamberz und gegen die Beschuldigten „Richter“ am Landgericht Köln Schwellenbach, Dr. Gies und Neveling-Paßage gegen die richterliche bandenmäßige vorsätzliche Rechtsbeugung Freiheitsberaubung und Verfälschung der gerichtlichen Akten, in dem sie meine Person am 28.01.2009 um 10:00 Uhr durch den Beschluss des Beschuldigten Richters am Amtsgericht Köln Lamberz 175 a XIV 61.539/L gesetzwidrig verbrecherisch auf Antrag der Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz Sonderordnungsbehörde – Scheibenstr. 13 50737 Köln gegen meinen Willen von Amts wegen im Wege einstweiliger Anordnung in die geschlossene psychiatrische Klinik, Rheinische Landesklinik Köln (Station 14), Wilhelm Griesinger Str. 23, 51109 Köln zwangsweise vorläufig sofort untergebracht.
Laut des medizinischen ärztlichen Zeugnisses der Psychiatrieärztin vom 28.01.2009 war mein Gesundheitszustand als „nach ärztlicher Feststellung stellt das krankhafte Verhalten der Person eine gegenwärtige Gefahr dar gegen sich. Sein Eintritt ist unvorhersehbar“ diagnostiziert und das war`s! (Siehe oben rechts kleingeschrieben mit Kreuzchen).
Diese Diagnose bestreite ich vor dem Oberlandesgericht Köln weiter, dass ich gar nicht krank war und bin, aber sie ist immerhin eine ärztliche amtliche Diagnose, die der Beschuldigte „Richter“ Lamberz rechtsmäßig anzuwenden und nicht zu ändern hat. Aber der Beschuldigte „Richter“ Lamberz fügt in Begründetheit seines Beschlusses vom 29.01.2009 auch zusätzlich zu „und bedeutende Rechtsgüter anderer eine erhebliche Gefahr darstellt“ (erste Seite unten des Beschlusses). Durch diese unerklärte Zufügung hat der Beschluss einen sehr starken bedrohlichen Inhalt bekommen.
Die Psychiatrieärztin hat nur eine gegenwärtige Gefahr gegen sich! diagnostiziert!
Aus welcher Quelle der Beschuldigte „Richter“ Lamberz diesen verbrecherischen betrügerischen Satz übernimmt? Welche erhebliche Gefahr für bedeutende Rechtsgüter anderer meine Person darstellte und darstellt? Der Beschuldigte „Richter“ Lamberz verfälscht überholt die medizinische Diagnose. Das ist eine strafbare Verfälschung der gerichtlichen Akten von dem Beschuldigten „Richter“ Lamberz zum Zweck der Freiheitsberaubung und Rechtsbeugung.
Der Beschuldigte „Richter“ Lamberz begründet weiter seinen Beschluss, als ob diese Unterbringung „auf Auftrag der Stadt Köln, Amt für öffentliche Ordnung angeordnet“ angeordnet war. Aber das Amt für öffentliche Ordnung hat gar keine Ahnung daran, hat solchen Antrag nicht gestellt und nicht angeordnet! Ein solcher „Antrag der Stadt Köln, Amt für öffentliche Ordnung“ existiert nicht. Das ist noch eine verbrecherische strafbare Verfälschung der gerichtlichen Akten von dem „Richter“ Lamberz zum Zweck der Freiheitsberaubung und Rechtsbeugung.
Der Beschuldigte „Richter“ Lamberz beugt das Grundgesetz und die Gesetze, in dem er nur auf einem kleinem Blatt seines Beschlusses zwei verfälschten wesentliche gravierende Angabe eingetragen hat. Aus welchem Grund und woraus nimmt er all diese unwahrhaftigen Angaben?
Die Beschuldigten „Richter“ am Landesgericht Köln Schwellenbach, Dr. Gies und Neveling-Paßage haben in ihrem Beschluss 1 T 48/09 vom 16.02.2009 gleiche unwahrhaftige verfälschte wesentliche gravierende Angaben eingetragen „und bedeutende Rechtsgüter anderer eine erhebliche Gefahr darstellt“? Über welcher Tuberkulose behauptet betrügerisch das Landgericht Köln? Wie kommen sie zu solcher Idee Gedanken, meine Person leide an Tuberkulose? Dieser ganze Beschluss des Landgerichts, alles was dort drin geschrieben steht, ist eine große unwahrhaftige „richterliche“ Lüge Betrug von drei Beschuldigten „Richtern“ am Landesgericht Köln Schwellenbach, Dr. Gies und Neveling-Paßage!
Und wo ist hier „Gefahr im Verzug“ nach §14 Abs. 1 PsychKG? Die Berufsfeuerwehr und andere „Beamten“ haben meine Wohnung um 06:00 Uhr früh morgens gestürmt, haben meine schlaffende Person aus meiner Wohnung aus meinem Bett rausgeholt, brutal niedergeschlagen und jetzt behaupten die Berufsfeuerwehr und „Beamte“ Psychiatrieärzte Richter und Rechtsanwälte, sein Zustand war hilflos? Wenn diese „Beamten“ nicht meine Wohnung gestürmt hätten, hätte ich einfach weiter geschlafen! Hilflos wäre gewesen, wenn Polizisten meine Person im Winter auf der Straße bewusstlos gefunden hätten.
Das ist alles Zynismus Menschenverachtend Mongolenverfolgung!
Das Landgericht Köln hat alle Akten zur Überprüfung gehabt, musste alles noch einmal überprüfen! Aber sie haben das Grundgesetz einfach weiter gebeugt!
Die Würde des Staatenlosen ist an tastbar. Sie zu erniedrigen und zu verachten ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt!
Diese „Richter“ haben gegen meine mongolische Person einen irgendwelchen deutschen „richterlichen“ Dreck ausgedacht gesammelt, verleumden gegen mich, verbreiten gegen mich ihre „richterliche“ verbrecherische Lüge, denunzieren mich, diffamieren mich, verschütten auf mich drauf das ganze Verbrechen der Welt, damit meine mongolische Person herabsetzen entwürdigen und von diesem selbst gebastelten Dreck für sich einen sicheren Grund verschaffen, meine christliche ehrliche einwandfreie ahnungslose harmlose unschuldige mongolische Person in der deutschen geschlossenen Psychiatrie für immer wegsperren und mir auf keinen Fall ihre hochwertige deutsche Staatsangehörigkeit geben.
Schon selbst §11 PsychKG ist blöd befasst. Im Abs. 2 „gegenwertige Gefahr“ macht zur Nichte „erhebliche Selbstgefährdung“ aus Abs. 1. Selbstgefährdung bedeutet gleichzeitig automatisch „schadenstiftendes Ereignis“?! Z.B ein Selbstmordversuch = Schadenstiftendes Ereignis! Dies ist der Fall für meine künftige Verfassungsbeschwerde.
Würden sie bitte gegen den Beschuldigten „Richter“ Lamberz und gegen die Beschuldigten „Richter“ am Landesgericht Köln Schwellenbach, Dr. Gies und Neveling-Paßage eine Strafermittlung vom Amts wegen richterlicher bandenmäßigen vorsätzlichen Rechtsbeugung Freiheitsberaubung und Verfälschung der gerichtlichen Akten einleiten, gegen sie eine öffentliche Anklage erheben, sie vor dem Strafgericht stellen, sie aus dem Richterdienst für immer entfernen und ihren richterlichen Status und ihre richterliche Dienstbekleidung für immer aberkennen.
Würden sie bitte mir den Eingang dieses meines Strafantrages schriftlich bestätigen. Bei Ablehnung meines diesen Strafantrages würden sie bitte mir meine Rechte aus §172 StPO belehren.
Sehr geehrte Landtagsabgeordnete am Landtag NRW und Staatsdienste am Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen würden sie bitte diesen meinen Strafantrag auf ihre parlamentarische ministerische Kontrolle aufnehmen und den Generalstaatsanwalt Köln verpflichten, eine Strafermittlung einzuleiten.
Würden sie bitte mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben! Würden sie bitte mir das deutsche Wahlrecht, das deutsche Stimmrecht, das deutsche Mitbestimmungsrecht, das deutsche politische Teilhaberecht geben! Ich habe alle Voraussetzungen für die Einbürgerung noch seit 2002 erfüllt! Ich will den Bundestag EU-Parlament wählen! Ich will das Recht auf das deutsche Wahlrecht Stimmrecht Mitbestimmungsrecht Teilhaberecht haben! Ich werde meine staatenlosen Einbürgerungsanträge bis zum Jahr 2062 ununterbrochen stellen! Das ist mein heiliger Kampf um das Wahlrecht um das Stimmrecht!
Paul Wolf
Staatenloser Mitbürger