13 Verfahr. Bevollmächtig
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Achtung! Mit „meiner“ Rechtsanwältin Harriet Krüger, Venloer Str. 254-260, 50823 Köln, Tel:. 0221-99222442 betreibe ich keinerlei mehr Kontakte. Was sie macht, ist mir schon vollkommen egal, weil sie nicht mich unterschützt verteidigt, sondern den Staat vor mir.
Sie führt dieses Verfahren nicht zu meinen Gunsten, sondern sie versucht die ganze Zeit meine Person in die Psychiatrie lebenslänglich weg zu sperren, für meine Person eine Betreuung einzurichten. Sie handelt ganze Zeit gegen mich wie Polizistin wie Staatsanwältin.
Ich bin aber durch den Anwaltszwang gesetzlich gezwungen, einen Rechtsanwalt vor dem OLG Köln zu haben. Ohne Anwalt darf das Gericht das Verfahren nicht weiter führen. Deshalb es muss alles weiter laufen, aber ich werde mit ihr keine Kontakte mehr betreiben.
Wurde selbstverständlich "abgelehnt" !
Dok. 1, Seite 1 Protokol des Verfahrensplegers
Seite 2
Seite 3
Dok. 2 Prozesskostenhilfebescheid des Oberlandesgerichts Köln
Dok. 3 Verfahrensbevollmächtigte H. Krüger
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Sehr geehrter Herr Wolf,
aufgrund der Tatsache, dass Sie vormals eine Vertretung durch mich nicht wünschten, hat Ihnen das OLG zwischenzeitlich Frau Kollegin Krüger beigeordnet. Eine Entpflichtung der Kollegin käme selbstverständlich nur bei dringenden Gründen in Betracht. Solche kann ich aber nicht ansatzweise erkennen.
Selbstverständlich wäre aber eine zusätzliche Vertretung durch mich möglich. Zu der Vertretung durch mich - auch der zusätzlichen - verweise ich auf die vormals von mir bereits aufgezeigten Punkte. Die zusätzliche Vertretung durch mich wäre durch Sie zu bezahlen, weil eine zusätzlich Beiordnung nicht in Betracht kommt.
Aufgrund des Vorstehenden werde ich, ohne Ihre weitere Ausdrückliche Weisung, zunächst nichts von hier aus veranlassen.
Mit freundlichem Gruß
Issel, RA
Mon, 25 May 2009 09:09:33
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Oberlandesgericht Köln 20. März 2009
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln
Aktenzeichen: 16 Wx 33/09
(1 T 48/09 Landgericht Köln)
(175 a XIV 61.539/L, Unterbringungsverfahren, Amtsgericht Köln)
Beschwerdeführer: Paul Wolf
Horststr. 6
51063 Köln
Tel: 0221-2783834
Staatenloser Einbürgerungsbewerber
Staatenlosenreiseausweis: ZOC4PYNT3
Anerkannter Asylberechtigter seit 1997
Niederlassungserlaubnis für die BRD
Mongolische Volkszugehörigkeit
Verfahrenspfleger: wird noch bestellt
Prozesskostenhilfe wurde für Paul Wolf bewilligt
Antragsteller: Stadt Köln, Amt für öffentliche Ordnung
Kalk Karree
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
oder
Antragsteller: Berufsfeuerwehr,
Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und
Bevölkerungsschutz
- Sonderordnungsbehörde -
Scheibenstr. 13
50737 Köln
Bitte
Sehr geehrte Frau Dr. Ahn-Roth,
vielen Dank für die Bewilligung mir der Prozesskostenhilfe.
Ich kann mir keinen Rechtsanwalt selbst finden. Meine Suche war erfolglos. Können Sie bitte mir einen Rechtsanwalt selbst beiordnen?
Mit freundlichen Grüßen
Paul Wolf
Heimatloser staatenloser Mitbürger
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Email an Verfahrenspfleger Rechtsanwalt Peter Issel
Sehr geehrter Herr Issel,
vielen Dank, dass Sie mich in diesem Verfahren vor dem OLG Köln weiter unterstützen. Ich rufe Sie wegen dem Termin noch an.
Ihre Zustimmung zur Zwangseinweisung entstand auf Grund falscher Angaben und falschem Bild. Wenn Sie ganze Situation noch einmal analisieren, kommen Sie zu anderer Entscheidung.
Wegen dem Anwaltszwang bin ich gezwungen, mich zu einem Rechtsanwalt wenden. Ich suche mir intensiv einen Anwalt, aber ich finde keinen. Aus ausländerfeindlichen Gründen will mich kein Anwalt unterstützen. Ich habe keine andere Wahl.
In Prinzip, ich bräuchte mir keinen Rechtsanwalt, weil ich meinen Sachverhalt ganz deutlich und verständlich dargestellt habe. Sachlich-rechtliche Entscheidung werden immerhin die Richter und Abgeordnete am Landtag NRW treffen. Meine und Ihre fachliche Meinung werden hier keine große Rolle spielen. Gleiches habe ich auch der Richterin erklärt.
Ihre Aufgabe wird, mich in diesem Beschwerdeverfahren nur formell zu unterstützen. Ich möchte nicht, dass Sie meine eingelegte Beschwerde neu verfassen oder ändern. Der Inhalt meiner Beschwerde bleibt unverändert.
Sie sollen für das Gericht nur einen kurzen formellen Brief befassen, dass Sie mich wegen dem Anwaltszwang unterstützen werden und keine weiteren großen Briefen oder Meinungen zu schreiben.
Ihren gewonnenen am 29.01.2009 fachlichen Eindruck zu diesem Sachverhalt können Sie vor dem OLG Köln und weiteren Gerichten weiter vertreten. Ich erwarte von Ihnen und von keinem Rechtsanwalt keine große „Unterstützung“, weil ich schließlich für diese ihre Tätigkeit kein Geld leiste.
Eines bitte ich Sie, mich „arglistig“ nicht unter dem Wasser umgekehrt weiter schieben. Wenn Sie in diesem Verfahren nur „neutral“ bleiben, wäre ich damit zufrieden.
Es könnte sein, dass dieses Verfahren als ein richtungweisendes Verfahren in die Rechtssprechung eingeht. Dann wird ihr Name immer erwähnt.
Ob meine Handlung Schreiben Stellung mutwillig böswillig oder nicht sind, zeigt das künftige Strafverfahren gegen mich an, das die Staatsanwaltschaft Köln auf jeden Fall noch einleiten wird.
Wie mir Fr. Richterin Ahn-Roth schriftlich erklärte, Sie sollen als Verfahrenspfleger von
- Röntgenärzten zwei Stück Röntgenaufnahmen bei der Lungenklinik Köln (vermutliche Adresse: Haus 23/24, Ostmerheimer Str. 200, 51109 Köln, Tel: 0221-89078640) sicherstellen
- Ordnungsamt Köln den erwähnten „Antrag“ und ihre Stellungnahme
- Psychiatrische Klinik, fachärztliches Gutachten
- Berufsfeuerwehr, Stellungnahme
- Polizeipräsidium Köln, Stellungnahme
- Staatsanwaltschaft Köln, Stellungnahme
anfordern.
Können Sie bitte schon anfangen, die Röntgenaufnahmen sicherstellen und den Antrag des Ordnungsamtes Köln anfordern, weil sie äußerst wichtig sind?
Gegen die Berufsfeuerwehrsanitäter und Röntgenärzte habe ich meine Strafanzeige erstattet. Die Polizisten können in diese Richtung schon arbeiten. Aber ich bezweifele, dass die Polizisten alles ordentlich machen. Können Sie bitte diese Röntgenaufnahme selbst sicherstellen?
Als Anhang schicke ich Ihnen meine Beschwerde vor dem OLG Köln zu.
Meine entsprechende Petition wird auch vor dem Landtag NRW, Az.: 1.3/14-P-2009-00913-02 geprüft.
Mit freundlichen Grüßen,
Paul Wolf
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Oberlandesgericht Köln 02. März 2009
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln
Aktenzeichen: (1 T 48/09 Landgericht Köln)
(175 a XIV 61.539/L, Unterbringungsverfahren, Amtsgericht Köln)
Beschwerdeführer: Paul Wolf
Horststr. 6
51063 Köln
Tel: 0221-2783834
Staatenloser Einbürgerungsbewerber
Staatenlosenreiseausweis: ZOC4PYNT3
Anerkannter Asylberechtigter seit 1997
Niederlassungserlaubnis für die BRD
Mongolische Volkszugehörigkeit
Antragsteller: Stadt Köln, Amt für öffentliche Ordnung
Kalk Karree
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
oder
Antragsteller: Berufsfeuerwehr,
Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und
Bevölkerungsschutz
- Sonderordnungsbehörde -
Scheibenstr. 13
50737 Köln
Antrag
nach §§ 114, 117, 121 ZPO auf die Bewilligung mir dem Kölner Heimatlosen Staatenlosen der Prozesskostenhilfe für einen Rechtsanwalt zu meiner sofortigen Beschwerde Rechtsmittel Berufung gegen den Missbrauch der Psychiatrie gegen den verachtenden Beschluss des Landgerichts Köln 1 T 48/09 vom 16.02.2009 (Erhalten 25.02.2009) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln 175 a XIV 61.539/L vom 29.01.2009 über die zwangsweise gegen meinen Willen vorläufige Unterbringung meiner Person in die geschlossene psychiatrische Klinik, Rheinische Landesklinik Köln, Wilhelm Griesinger Str. 23, 51109 Köln
Sehr geehrte Damen und Herren,
1. hiermit beantrage ich mir nach §§ 114, 117, 121 ZPO die Bewilligung mir dem Kölner Heimatlosen Staatenlosen der Prozesskostenhilfe für einen Rechtsanwalt zu meiner sofortigen Beschwerde Rechtsmittel Berufung gegen den Missbrauch der Psychiatrie gegen den verachtenden Beschluss des Landgerichts Köln 1 T 48/09 vom 16.02.2009 (Erhalten 25.02.2009) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln 175 a XIV 61.539/L vom 29.01.2009 über die zwangsweise gegen meinen Willen vorläufige Unterbringung meiner Person in die geschlossene psychiatrische Klinik, Rheinische Landesklinik Köln, Wilhelm Griesinger Str. 23, 51109 Köln
2. Ich habe keinen Verfahrenspfleger. „Mein Verfahrenspfleger“, Rechtsanwalt Peter Issel behauptet, er sei nicht mein Verfahrenspfleger. Es war nur seine einmalige „Teilnahme“, durch sie er mich in diese geschlossene Psychiatrie eingesteckt hat.
3. Ich bin bitterarm. Ich erhalte von der ARGE-Köln ALG-2. Ich mache 1-Euro-Job. Ich habe kein Geld für einen Rechtsanwalt. Ich kann mir keinen Rechtsanwalt leisten. Geben Sie bitte mir einen Rechtsanwalt.
4. Ich fordere mir eine mündliche Verhandlung. Ich will eine gesetzmäßige mündliche Anhörung des Gerichts nach Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz. Das Amtsgericht hat mir seit meiner am 28.01.2009 Zwangseinweisung noch keine gesetzliche Anhörung gewährleistet. Ich habe noch keinen Richter und keinen Anwalt gesehen. Würden Sie bitte mir einen Termin für die mündliche Verhandlung bestimmen. Das Amtsgericht Köln weigert mir kategorisch jegliche mündliche Verhandlung. Das Amtsgericht Köln ignoriert mich völlig und erteilt mir keinerlei Kopien von Anträgen, gibt mir keinerlei Möglichkeit auf Akteneinsicht.
5. Durch diesen Beschluss hat das Landgericht Köln meiner mongolischen Person ihre volle Verachtung demonstrativ ausgesprochen. Das Landgericht hat keine meine einzelnen Gründe geprüft, hat meine Beschwerde überhaupt nichts durchgelesen. Das Landgericht Köln ignoriert mich im vollen Umfang!
Paul Wolf
Heimatloser staatenloser Mitbürger
Anlage:
Formular