5 Berufsfeuerwehr

Dok. 1 Strafanzeige gegen Berufsfeuerwehrssanitäter Kraemer und die Frau

Dok. 2 Untätigkeitsklage gegen Berufsfeuerwehr

Dok. 3 Antwort der Berufsfeuerwehr

Dok. 4 Seite 1 Antwort des Rechts- und Versicherungsamts

Seite 2

Dok. 5

Verwaltungsgericht Köln                                                      17. Juli 2009 n. Chr.

Postfach 10 37 44

50477  Köln

 

Aktenzeichen:            25 K 3463/09

 

Kläger:           Paul Wolf

Horststr. 6

51063 Köln

Tel: 0221-2783834

Staatenloser Einbürgerungsbewerber (kein Ausländer)

Staatenlosenreiseausweis: ZOC4PYNT3

Anerkannter Asylberechtigter seit 1997

Niederlassungserlaubnis

Mongolische schlitzäugige Volkszugehörigkeit

Katholik

Bitterarmer Langzeit-1-EURO-Jobber

 

Beklagte:        Berufsfeuerwehr,

Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und

Bevölkerungsschutz

Sonderordnungsbehörde –

Scheibenstr. 13

50737 Köln

 

Kopie:                        Oberlandesgericht Köln

Reichenspergerplatz 1

50670 Köln

Aktenzeichen:             16 Wx 33/09

   

Stellungnahme

zu falscher unwahr haften Stellungnahme-Augenwischerei des Rechts- und Versicherungsamts des Oberbürgermeisters 3012-0817/2009 Bo. vom 07.07.2009

   

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Paul Wolf

Staatenloser Mitbürger

Verwaltungsgericht Köln                                                      12. Juli 2009 n. Chr.

Postfach 10 37 44

50477  Köln

 

Aktenzeichen:            25 K 3463/09

 

Kläger:           Paul Wolf

Horststr. 6

51063 Köln

Tel: 0221-2783834

Staatenloser Einbürgerungsbewerber (kein Ausländer)

Staatenlosenreiseausweis: ZOC4PYNT3

Anerkannter Asylberechtigter seit 1997

Niederlassungserlaubnis

Mongolische schlitzäugige Volkszugehörigkeit

Katholik

Bitterarmer Langzeit-1-EURO-JOBber

 

Beklagte:        Berufsfeuerwehr,

Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und

Bevölkerungsschutz

Sonderordnungsbehörde –

Scheibenstr. 13

50737 Köln

   

Stellungnahme

an meine Untätigkeitsklage nach §75 VwGO, Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz gegen die Untätigkeit der Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz Sonderordnungsbehörde – Scheibenstr. 13 50737 Köln in meinen seit 28.01.2009 zahlreichen eingelegten schriftlichen Widersprüchen Beschwerden Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die rechtswidrige sofortige zwangsweise gegen meinen Willen vorläufige Unterbringung meiner nackten Person am 28.01.2009 um 10:00 Uhr von Amts wegen im Wege einstweiliger Anordnung in die geschlossene psychiatrische Klinik, Rheinische Landesklinik Köln (Station 14), Wilhelm Griesinger Str. 23, 51109 Köln

und

gegen die Zufügung vorsätzlicher schwerster Körperverletzung meinem nackten ungeschützten mongolischen Körper von Berufsfeuerwehrsanitätern und von Röntgenärzten während der Röntgenaufnahme am 28.01.2009 in der Lungenklinik (vermutliche Adresse: Radiologische Klinik Merheim, Kliniken der Stadt Köln gGmbH, Ostmerheimer Str. 200, 51109 Köln, Tel.: 0221/8907 – 3285, -3258), in dem die Berufsfeuerwehrsanitäter gemeinsam mit den Röntgenärzten meinen nackten ungeschützten mongolischen Körper unter dem Röntgenapparat ohne Schutzblei vorsätzlich absichtlich mit Gewalt und Misshandlung gesteckt und 4-5 Minuten lang unter der Röntgenstrahlen festgehalten haben. Durch diese Röntgenbestrahlung wurde meiner Gesundheit von den Berufsfeuerwehrsanitätern und von den Röntgenärzten schwerste Körperverletzung zugefügt. Ich habe keine mehr Erektion und meine Spermien sind unfruchtbar

   

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Paul Wolf

Staatenloser Mitbürger

Verwaltungsgericht Köln                                                      06. Juli 2009 n. Chr.

Postfach 10 37 44

50477  Köln

 

Aktenzeichen:            25 K 3463/09

 

Kläger:           Paul Wolf

Horststr. 6

51063 Köln

Tel: 0221-2783834

Staatenloser Einbürgerungsbewerber (kein Ausländer)

Staatenlosenreiseausweis: ZOC4PYNT3

Anerkannter Asylberechtigter seit 1997

Niederlassungserlaubnis

Mongolische schlitzäugige Volkszugehörigkeit

Katholik

Bitterarmer Langzeit-1-EURO-Jobber

 

Beklagte:        Berufsfeuerwehr,

Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und

Bevölkerungsschutz

Sonderordnungsbehörde –

Scheibenstr. 13

50737 Köln

   

Erinnerung

an meine Untätigkeitsklage nach §75 VwGO, Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz gegen die Untätigkeit der Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz Sonderordnungsbehörde – Scheibenstr. 13 50737 Köln in meinen seit 28.01.2009 zahlreichen eingelegten schriftlichen Widersprüchen Beschwerden Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die rechtswidrige sofortige zwangsweise gegen meinen Willen vorläufige Unterbringung meiner nackten Person am 28.01.2009 um 10:00 Uhr von Amts wegen im Wege einstweiliger Anordnung in die geschlossene psychiatrische Klinik, Rheinische Landesklinik Köln (Station 14), Wilhelm Griesinger Str. 23, 51109 Köln

und

gegen die Zufügung vorsätzlicher schwerster Körperverletzung meinem nackten ungeschützten mongolischen Körper von Berufsfeuerwehrsanitätern und von Röntgenärzten während der Röntgenaufnahme am 28.01.2009 in der Lungenklinik (vermutliche Adresse: Radiologische Klinik Merheim, Kliniken der Stadt Köln gGmbH, Ostmerheimer Str. 200, 51109 Köln, Tel.: 0221/8907 – 3285, -3258), in dem die Berufsfeuerwehrsanitäter gemeinsam mit den Röntgenärzten meinen nackten ungeschützten mongolischen Körper unter dem Röntgenapparat ohne Schutzblei vorsätzlich absichtlich mit Gewalt und Misshandlung gesteckt und 4-5 Minuten lang unter der Röntgenstrahlen festgehalten haben. Durch diese Röntgenbestrahlung wurde meiner Gesundheit von den Berufsfeuerwehrsanitätern und von den Röntgenärzten schwerste Körperverletzung zugefügt. Ich habe keine mehr Erektion und meine Spermien sind unfruchtbar

   

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Paul Wolf

Staatenloser Mitbürger

Oberlandesgericht Köln                                                          29. Mai 2009 n. Chr.

Reichenspergerplatz 1

50670 Köln

 

Aktenzeichen:              16 Wx 33/09

(1 T 48/09 Landgericht Köln)

(175 a XIV 61.539/L, Unterbringungsverfahren, Amtsgericht Köln)

 

Beschwerdeführer:    Paul Wolf

Horststr. 6

51063 Köln

Tel: 0221-2783834

Staatenloser Einbürgerungsbewerber (kein Ausländer)

Staatenlosenreiseausweis:        ZOC4PYNT3

Anerkannter Asylberechtigter seit 1997

Niederlassungserlaubnis

Mongolische schlitzäugige Volkszugehörigkeit

Katholik

Bitterarmer Langzeit-1-EURO-Jobber

 

Gegen Antragsteller: Berufsfeuerwehr,

Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und

Bevölkerungsschutz

- Sonderordnungsbehörde -

Scheibenstr. 13

50737 Köln

 

Verfahrensbevollmächtigte:             Rechtsanwältin Harriet Krüger (für Paul Wolf)

Löwengasse 1

50676 Köln

Tel:. 0221-99222442

 

Kopie:             Landtag Nordrhein-Westfalen

Petitionsausschuss

Postfach 101143

40002 Düsseldorf

Aktenzeichen:              1.3/14-P-2009-00913-02

 

 

Stellungnahme

zur Antwort der Berufsfeuerwehr 374 Le vom 20.05.2009 (Erhalten 29.05.2009)

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

Paul Wolf

Staatenloser Mitbürger

Verwaltungsgericht Köln                                                      27. Mai 2009 n. Chr.

Postfach 10 37 44

50477  Köln

  

Aktenzeichen:              25 K 3463/09

 

Kläger:           Paul Wolf

Horststr. 6

51063 Köln

Tel: 0221-2783834

Staatenloser Einbürgerungsbewerber (kein Ausländer)

Staatenlosenreiseausweis:      ZOC4PYNT3

Anerkannter Asylberechtigter seit 1997

Niederlassungserlaubnis

Mongolische schlitzäugige Volkszugehörigkeit

Katholik

Bitterarmer Langzeit-1-EURO-Jobber

 

Beklagte:        Berufsfeuerwehr,

Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und

Bevölkerungsschutz

Sonderordnungsbehörde –

Scheibenstr. 13

50737 Köln

   

Untätigkeitsklage

nach §75 VwGO, Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz gegen die Untätigkeit der Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz Sonderordnungsbehörde – Scheibenstr. 13 50737 Köln in meinen seit 28.01.2009 zahlreichen eingelegten schriftlichen Widersprüchen Beschwerden Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die rechtswidrige sofortige zwangsweise gegen meinen Willen vorläufige Unterbringung meiner nackten Person am 28.01.2009 um 10:00 Uhr im Wege einstweiliger Anordnung in die geschlossene psychiatrische Klinik, Rheinische Landesklinik Köln (Station 14), Wilhelm Griesinger Str. 23, 51109 Köln

und

gegen die Zufügung vorsätzlicher Körperverletzung meinem nackten ungeschützten mongolischen Körper von Berufsfeuerwehrsanitätern während der Röntgenaufnahme am 28.01.2009 in der Lungenklinik (vermutliche Adresse: Haus 23/24, Ostmerheimer Str. 200, 51109 Köln, Tel: 0221-89078640), in dem die Berufsfeuerwehrsanitäter meinen nackten ungeschützten mongolischen Körper unter den Röntgenstrahlen ohne Schutzblei mit Gewalt und Misshandlung gesteckt haben. Durch diese Röntgenbestrahlung wurde meiner Gesundheit von der Berufsfeuerwehrsanitätern und von Röntgenärzten schwerste Körperverletzung zugefügt. Ich habe keine mehr Erektion und meine Spermien sind unfruchtbar

   

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Paul Wolf

Staatenloser Mitbürger

Paul Wolf                                                                               02. März 2009

Horststr. 6

51063 Köln

Tel: 0221-2783834

Staatenlos

Staatenlosenreiseausweis:         ZOC4PYNT3

Anerkannter Asylberechtigter seit 1997

Niederlassungserlaubnis für die BRD

Mongolische Volkszugehörigkeit

 

 

 

Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz,

Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz

- Sonderordnungsbehörde -

Scheibenstr. 13

50737 Köln

 

 

 

Widerspruch und Dienstaufsichtbeschwerde

gegen den gestellten am 28.01.2009 faschistischen „Antrag“ der Beruffeuerwehr auf die zwangsweise gegen meinen Willen vorläufige Unterbringung meiner Person in die geschlossene psychiatrische Klinik, Rheinische Landesklinik Köln, Wilhelm Griesinger Str. 23, 51109 Köln

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

 

 

 

 

 

 

Paul Wolf

Heimatloser staatenloser Mitbürger