8 Computerräuber
http://behinderteinbuergerung.co.cc
http://einbuergerungsholocaust.co.cc
Die Würde des Staatenlosen ist antastbar.
Sie zu erniedrigen und zu verachten ist
Verpflichtung aller staatlichen Gewalt!
Nur ein toter Polizist ist ein guter Polizist!
Allen Idioten-Polizeibeamten wiederhole ich
noch einmal! Ich trage keine Unterhosen! Ich habe niemals
Höschen getragen! Ich werde niemals Unterwäsche tragen!
Die betroffene Person Paul Wolf wird immer weiter zwei drei mal im Monat von kölnischen Polizeibeamten verhaftet, in die Polizeiwache gebracht, misshandelt, verachtet, wird seine Wohnung durchsucht, wird ihm immer gleiche Frage gestellt, warum tragen sie keine Höschen und nach 6-8 Stunden amtlicher Erniedrigung raus geschmiessen.
Am 15.12.2009 wurde diese Strafermittlung 121 Js 750/08 eingestellt. Ich bereite jetzt meine Klagen auf Schmerzensgeld.... vor.
Am 24.08.2009 wurde meine Wohnung wieder durchsucht und schon dritter PC
beschlagnahmt
Dok. 1 Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln
Dok. 2 LKA Beschlagnahme
Dok. 3, Seite 1 Antwort des LKA NRW
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Verwaltungsgericht Köln 07. August 2009 n. Chr.
- 25. Kammer -
Postfach 10 37 44
50477 Köln
Aktenzeichen: 25 K 2730/09
Kläger: Paul Wolf
Horststr. 6
51063 Köln
Tel: 0221-2783834
Staatenloser Einbürgerungsbewerber (kein Ausländer)
Staatenlosenreiseausweis: ZOC4PYNT3
Anerkannter Asylberechtigter seit 1997
Niederlassungserlaubnis
Mongolische schlitzäugige Volkszugehörigkeit
Katholik
Bitterarmer Langzeit-1-EURO-JOBber
Hauptbeklagte: Polizeipräsidium Köln
Walter-Pauli-Ring 2 – 4
51103 Köln
Beklagte 2: Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
Völklinger Str. 49
40221 Düsseldorf
Achte Forderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
1. seit Januar 2009 sind über acht Monate vergangen, es ist schon August 2009, aber diese „Polizeibeamten Kripobeamten Strafermittler“ machen mit mir gar nichts und haben mir noch keinen neuen Computer gegeben! Wenn diese „Polizeibeamten Kripobeamten“ 8-Monaten lang gar nichts tun, bleiben untätig, werden sie in nächsten 30-Jahren auch gar nichts machen! Aber ich leide unter diesem „polizeilichen“ staatlichen Rechtsmissbrauch Verachtung Staatenlosenverfolgung Rassendiskriminierung!
2. Würden sie bitte der Beklagten das Polizeipräsidium Köln und das Landeskriminalamt NRW verurteilen, mir einen ganz neuen Computer geben!
3. Würden sie bitte der Beklagten das Polizeipräsidium Köln und das Landeskriminalamt NRW verurteilen, alle von mir ausgeraubten ausgeplünderten Sachen mir sofort zurück geben!
4. Für Staatenlose führt das Polizeipräsidium Köln und Kripo NRW keine Strafermittlungen. Staatenlose haben in Köln in NRW kein Recht auf eine Strafanzeigeerstattung. Staatenlose stehen nicht unter dem Schutz des deutschen Strafgesetzbuches. Das deutsche Strafgesetzbuch gilt nicht für Staatenlose.
5. Die Würde des Staatenlosen ist an tastbar. Sie zu erniedrigen und zu verachten ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt!
6. Ich will nur einen ganz neuen Computer anstatt Ausgeraubten haben und ich will meinen alten Computer wieder zurück haben, weil es dort meine wichtigen Lebensdateien gespeichert sind!
7. Ich muss meine Bewerbungen intensiv schreiben. Ich muss mir einen Arbeitsplatz intensiv suchen. Ich muss meine Arbeitssucheportals besuchen und regelmäßige Arbeitsangebote erhalten und auf sie sofort reagieren. Ich muss meinen Pflichtschriftverkehr mit der Arbeitsagentur mit der ARGE mit der 1-EURO-Job-Stelle mit der Arbeitsqualifikationsschule mit der Ausländerbehörde mit der Einbürgerungsbehörde mit den Gerichten fleißig führen. Ich muss ständig meine berufliche Qualifikation durch Onlineangebote von der Arbeitsagentur und von den Zeitfirmen ständig Online üben und verbessern. Ich muss Deutsch und Englisch lernen. Ich muss entsprechende Hausaufgaben Hausarbeiten machen. Ich mache mir auch Online-Führerschein. Ich muss auch ständige politische Newsletters Informationen von dem Integrationsministerium von den Wahlkampfkommissionen erhalten. Ich bin auch ein ehrenamtlicher Helfer bei der Wahlkommission für den Wahlbezirk Köln.
8. Ich habe kein Geld ständig Internetcafés zu besuchen. Dabei zahle ich schon monatliche Internetanschlussgebühren beim Telefonanbieter, obwohl ich diese sechs Monate keinen Computer gehabt hatte.
9. Würden sie bitte der Beklagten das Polizeipräsidium Köln und das Landeskriminalamt NRW verurteilen, mir mein Arbeitsschneidwerkzeug „Carl Walther“ mit Gravur „Wolf“, das ich für die Eröffnung der Kartons und Bindungsschnüre bei der Arbeit verwende, zurückgeben. Ich habe jetzt offene Wunde an meinen Händen, weil ich jetzt gezwungen bin, alle Kartons bei der Arbeit mit bloßen Händen zu öffnen. Ich habe jetzt eine große Angst, diese 1-EURO-Job-Stelle zu verlieren.
10. Warum diese Polizeibeamten-Kripobeamten-Räuber-Plünderer überhaupt mein Arbeitsschneidwerkzeug aus meiner Wohnung mitgenommen haben? Ich bin bitterarm. Ich habe kein Geld mir ein anderes Arbeitsschneidwerkzeug zu kaufen.
11. Würden sie bitte mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben! Würden sie bitte mir das deutsche Wahlrecht, das deutsche Stimmrecht, das deutsche Mitbestimmungsrecht, das deutsche politische Teilhaberecht geben! Ich habe alle Voraussetzungen für die Einbürgerung noch seit 2002 erfüllt! Ich will Bundestag EU-Parlament wählen! Ich will das Recht auf das deutsche Wahlrecht Stimmrecht Mitbestimmungsrecht Teilhaberecht haben! Ich werde meine staatenlosen Einbürgerungsanträge bis zum Jahr 2062 ununterbrochen stellen! Das ist mein heiliger Kampf um das Wahlrecht um das Stimmrecht!
Paul Wolf
Staatenloser Mitbürger
Verwaltungsgericht Köln 03. August 2009 n. Chr.
- 25. Kammer -
Postfach 10 37 44
50477 Köln
Aktenzeichen: 25 K 2730/09
Kläger: Paul Wolf
Horststr. 6
51063 Köln
Tel: 0221-2783834
Staatenloser Einbürgerungsbewerber (kein Ausländer)
Staatenlosenreiseausweis: ZOC4PYNT3
Anerkannter Asylberechtigter seit 1997
Niederlassungserlaubnis
Mongolische schlitzäugige Volkszugehörigkeit
Katholik
Bitterarmer Langzeit-1-EURO-JOBber
Hauptbeklagte: Polizeipräsidium Köln
Walter-Pauli-Ring 2 – 4
51103 Köln
Beklagte 2: Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
Völklinger Str. 49
40221 Düsseldorf
Siebte Forderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
1. seit Januar 2009 sind über acht Monate vergangen, es ist schon August 2009, aber diese „Polizeibeamten Kripobeamten Strafermittler“ machen mit mir gar nichts und haben mir noch keinen neuen Computer gegeben! Wenn diese „Polizeibeamten Kripobeamten“ 8-Monaten lang gar nichts tun, bleiben untätig, werden sie in nächsten 30-Jahren auch gar nichts machen! Aber ich leide unter diesem „polizeilichen“ staatlichen Rechtsmissbrauch Verachtung Staatenlosenverfolgung Rassendiskriminierung!
2. Würden sie bitte der Beklagten das Polizeipräsidium Köln und das Landeskriminalamt NRW verurteilen, mir einen ganz neuen Computer geben!
3. Würden sie bitte der Beklagten das Polizeipräsidium Köln und das Landeskriminalamt NRW verurteilen, alle von mir ausgeraubten ausgeplünderten Sachen mir sofort zurück geben!
4. Für Staatenlose führt das Polizeipräsidium Köln und Kripo NRW keine Strafermittlungen. Staatenlose haben in Köln in NRW kein Recht auf eine Strafanzeigeerstattung. Staatenlose stehen nicht unter dem Schutz des deutschen Strafgesetzbuches. Das deutsche Strafgesetzbuch gilt nicht für Staatenlose.
5. Die Würde des Staatenlosen ist an tastbar. Sie zu erniedrigen und zu verachten ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt!
6. Ich will nur einen ganz neuen Computer anstatt Ausgeraubten haben und ich will meinen alten Computer wieder zurück haben, weil es dort meine wichtigen Lebensdateien gespeichert sind!
7. Ich muss meine Bewerbungen intensiv schreiben. Ich muss mir einen Arbeitsplatz intensiv suchen. Ich muss meine Arbeitssucheportals besuchen und regelmäßige Arbeitsangebote erhalten und auf sie sofort reagieren. Ich muss meinen Pflichtschriftverkehr mit der Arbeitsagentur mit der ARGE mit der 1-EURO-Job-Stelle mit der Arbeitsqualifikationsschule mit der Ausländerbehörde mit der Einbürgerungsbehörde mit den Gerichten fleißig führen. Ich muss ständig meine berufliche Qualifikation durch Onlineangebote von der Arbeitsagentur und von den Zeitfirmen ständig Online üben und verbessern. Ich muss Deutsch und Englisch lernen. Ich muss entsprechende Hausaufgaben Hausarbeiten machen. Ich mache mir auch Online-Führerschein. Ich muss auch ständige politische Newsletters Informationen von dem Integrationsministerium von den Wahlkampfkommissionen erhalten. Ich bin auch ein ehrenamtlicher Helfer bei der Wahlkommission für den Wahlbezirk Köln.
8. Ich habe kein Geld ständig Internetcafés zu besuchen. Dabei zahle ich schon monatliche Internetanschlussgebühren beim Telefonanbieter, obwohl ich diese sechs Monate keinen Computer gehabt hatte.
9. Würden sie bitte der Beklagten das Polizeipräsidium Köln und das Landeskriminalamt NRW verurteilen, mir mein Arbeitsschneidwerkzeug „Carl Walther“ mit Gravur „Wolf“, das ich für die Eröffnung der Kartons und Bindungsschnüre bei der Arbeit verwende, zurückgeben. Ich habe jetzt offene Wunde an meinen Händen, weil ich jetzt gezwungen bin, alle Kartons bei der Arbeit mit bloßen Händen zu öffnen. Ich habe jetzt eine große Angst, diese 1-EURO-Job-Stelle zu verlieren.
10. Warum diese Polizeibeamten-Kripobeamten-Räuber-Plünderer überhaupt mein Arbeitsschneidwerkzeug aus meiner Wohnung mitgenommen haben? Ich bin bitterarm. Ich habe kein Geld mir ein anderes Arbeitsschneidwerkzeug zu kaufen.
11. Würden sie bitte mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben! Würden sie bitte mir das deutsche Wahlrecht, das deutsche Stimmrecht, das deutsche Mitbestimmungsrecht, das deutsche politische Teilhaberecht geben! Ich habe alle Voraussetzungen für die Einbürgerung noch seit 2002 erfüllt! Ich will Bundestag EU-Parlament wählen! Ich will das Recht auf das deutsche Wahlrecht Stimmrecht Mitbestimmungsrecht Teilhaberecht haben! Ich werde meine staatenlosen Einbürgerungsanträge bis zum Jahr 2062 ununterbrochen stellen! Das ist mein heiliger Kampf um das Wahlrecht um das Stimmrecht!
Paul Wolf
Staatenloser Mitbürger
Verwaltungsgericht Köln 27. Juli 2009 n. Chr.
Postfach 10 37 44
50477 Köln
Aktenzeichen: 25 K 2730/09
Kläger: Paul Wolf
Horststr. 6
51063 Köln
Tel: 0221-2783834
Staatenloser Einbürgerungsbewerber (kein Ausländer)
Staatenlosenreiseausweis: ZOC4PYNT3
Anerkannter Asylberechtigter seit 1997
Niederlassungserlaubnis
Mongolische schlitzäugige Volkszugehörigkeit
Katholik
Bitterarmer Langzeit-1-EURO-JOBber
Hauptbeklagte: Polizeipräsidium Köln
Walter-Pauli-Ring 2 – 4
51103 Köln
Beklagte 2: Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
Völklinger Str. 49
40221 Düsseldorf
Sechste Forderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
1. seit Januar 2009 sind über acht Monate vergangen, es ist schon August Monat 2009, aber diese „Polizeibeamten Kripobeamten Strafermittler“ machen mit mir gar nichts und haben mir noch keinen neuen Computer gegeben! Wenn diese „Polizeibeamten Kripobeamten“ 8-Monaten lang gar nichts tun, bleiben untätig, werden sie in nächsten 30-Jahren auch gar nichts machen! Aber ich leide unter diesem „polizeilichen“ staatlichen Rechtsmissbrauch Verachtung Staatenlosenverfolgung Rassendiskriminierung!
2. Würden sie bitte der Beklagten das Polizeipräsidium Köln und das Landeskriminalamt NRW verurteilen, mir einen ganz neuen Computer geben!
3. Würden sie bitte der Beklagten das Polizeipräsidium Köln und das Landeskriminalamt NRW verurteilen, alle von mir ausgeraubten ausgeplünderten Sachen mir sofort zurück geben!
4. Für Staatenlose führt das Polizeipräsidium Köln und Kripo NRW keine Strafermittlungen. Staatenlose haben in Köln in NRW kein Recht auf eine Strafanzeigeerstattung. Staatenlose stehen nicht unter dem Schutz des deutschen Strafgesetzbuches. Das deutsche Strafgesetzbuch gilt nicht für Staatenlose.
5. Die Würde des Staatenlosen ist an tastbar. Sie zu erniedrigen und zu verachten ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt!
6. Ich will nur einen ganz neuen Computer anstatt Ausgeraubten haben und ich will meinen alten Computer wieder zurück haben, weil es dort meine wichtigen Lebensdateien gespeichert sind!
7. Ich muss meine Bewerbungen intensiv schreiben. Ich muss mir einen Arbeitsplatz intensiv suchen. Ich muss meine Arbeitssucheportals besuchen und regelmäßige Arbeitsangebote erhalten und auf sie sofort reagieren. Ich muss meinen Pflichtschriftverkehr mit der Arbeitsagentur mit der ARGE mit der 1-EURO-Job-Stelle mit der Arbeitsqualifikationsschule mit der Ausländerbehörde mit der Einbürgerungsbehörde mit den Gerichten fleißig führen. Ich muss ständig meine berufliche Qualifikation durch Onlineangebote von der Arbeitsagentur und von den Zeitfirmen ständig Online üben und verbessern. Ich muss Deutsch und Englisch lernen. Ich muss entsprechende Hausaufgaben Hausarbeiten machen. Ich mache mir auch Online-Führerschein. Ich muss auch ständige politische Newsletters Informationen von dem Integrationsministerium von den Wahlkampfkommissionen erhalten. Ich bin auch ein ehrenamtlicher Helfer bei der Wahlkommission für den Wahlbezirk Köln.
8. Ich habe kein Geld ständig Internetcafés zu besuchen. Dabei zahle ich schon monatliche Internetanschlussgebühren beim Telefonanbieter, obwohl ich diese sechs Monate keinen Computer gehabt hatte.
9. Würden sie bitte der Beklagten das Polizeipräsidium Köln und das Landeskriminalamt NRW verurteilen, mir mein Arbeitsschneidwerkzeug „Carl Walther“ mit Gravur „Wolf“, das ich für die Eröffnung der Kartons und Bindungsschnüre bei der Arbeit verwende, zurückgeben. Ich habe jetzt offene Wunde an meinen Händen, weil ich jetzt gezwungen bin, alle Kartons bei der Arbeit mit bloßen Händen zu öffnen. Ich habe jetzt eine große Angst, diese 1-EURO-Job-Stelle zu verlieren.
10. Warum diese Polizeibeamten-Kripobeamten-Räuber-Plünderer überhaupt mein Arbeitsschneidwerkzeug aus meiner Wohnung mitgenommen haben? Ich bin bitterarm. Ich habe kein Geld mir ein anderes Arbeitsschneidwerkzeug zu kaufen.
11. Würden sie bitte mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben! Würden sie bitte mir das deutsche Wahlrecht, das deutsche Stimmrecht, das deutsche Mitbestimmungsrecht, das deutsche politische Teilhaberecht geben! Ich habe alle Voraussetzungen für die Einbürgerung noch seit 2002 erfüllt! Ich will Bundestag EU-Parlament wählen! Ich will das Recht auf das deutsche Wahlrecht Stimmrecht Mitbestimmungsrecht Teilhaberecht haben! Ich werde meine staatenlosen Einbürgerungsanträge bis zum Jahr 2062 ununterbrochen stellen! Das ist mein heiliger Kampf um das Wahlrecht um das Stimmrecht!
Paul Wolf
Staatenloser Mitbürger
Verwaltungsgericht Köln 17. Juli 2009 n. Chr.
Postfach 10 37 44
50477 Köln
Aktenzeichen: 25 K 2730/09
Kläger: Paul Wolf
Horststr. 6
51063 Köln
Tel: 0221-2783834
Staatenloser Einbürgerungsbewerber (kein Ausländer)
Staatenlosenreiseausweis: ZOC4PYNT3
Anerkannter Asylberechtigter seit 1997
Niederlassungserlaubnis
Mongolische schlitzäugige Volkszugehörigkeit
Katholik
Bitterarmer Langzeit-1-EURO-JOBber
Hauptbeklagte: Polizeipräsidium Köln
Walter-Pauli-Ring 2 – 4
51103 Köln
Beklagte 2: Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
Völklinger Str. 49
40221 Düsseldorf
Stellungnahme
Sehr geehrte Damen und Herren,
würden sie bitte in dieser meiner Klage 25 K 2730/09 das neue Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen anwenden. Deutschland hat es unterzeichnet, hat dazu beigetreten. Das ist Gesetz! Sie müssen jetzt dieses Übereinkommen erfüllen.
Wenn das Verwaltungsgericht Köln meine diese staatenlose Klage 25 K 2730/09 wie immer als unzulässig abweist, als ob der staatenlose Kläger Paul Wolf gemäß dem rechtkräftigen Beschluss 10 K 2033/05 vom 03. Januar 2006 und Urteil 10 K 2033/05 prozessunfähig verhandlungsunfähig unzurechnungsfähig geschäftsunfähig wäre, werde ich das selbstverständlich anfechten.
Wenn das Verwaltungsgericht Köln meine Person für prozessunfähig verhandlungsunfähig unzurechnungsfähig geschäftsunfähig hielte, darf das Gericht meine diese Klage dennoch als unzulässig nicht abweisen, muss das Gericht meine diese Klage trotzdem verhandeln.
Diese Bedeutung aus ihrem deutschen „Recht“ aus dem rechtkräftigen faschistischen Beschluss 10 K 2033/05 vom 03. Januar 2006 und Urteil 10 K 2033/05 „§§104 und 105 BGB Geschäftsunfähigkeit Prozessunfähigkeit Betreuung Entmündigung Vormundschaftsgericht“ sind schon die Vergangenheit, sind konventionswidrig! Wenn das Verwaltungsgericht Köln jetzt meine diese Klage als „prozessunfähig“ abweist, stelle ich sofort gegen das Verwaltungsgericht Köln meinen Strafantrag, reiche ich sofort gegen das Verwaltungsgericht Köln meine Petition vor dem Bundestag vor dem Landtag NRW vor dem Europäischen Parlament vor den Vereinten Nationen ein!
Das neue Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verkündet, Behinderung wird als normaler Bestandteil menschlichen Lebens und als Quelle kultureller Bereicherung in der Gesellschaft verstanden, verbietet kategorisch jegliche Diskriminierung Benachteiligung Absage bei der Klageerhebung! Geistig behinderte und psychisch kranke Kläger genießen gleiches Klageerhebungs-, Verfahrensrecht wie gesunde Deutsche!
Gemäß Artikel 12 Gleiche Anerkennung vor dem Recht und Artikel 13 Zugang zur Justiz dieses Übereinkommens darf das Verwaltungsgericht Köln meine diese Klage als „prozessunfähig“ gar nicht abweisen, muss das Gericht sie verhandeln, weil ich nach neuem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durchaus prozessfähig bin!
Artikel 12 Gleiche Anerkennung vor dem Recht
(1) Die Vertragsstaaten bekräftigen, dass Menschen mit Behinderungen das Recht haben, überall als Rechtssubjekt anerkannt zu werden.
(2) Die Vertragsstaaten anerkennen, dass Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt mit anderen Rechts- und Handlungsfähigkeit genießen.
(3) Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen Zugang zu der Unterstützung zu verschaffen, die sie bei der Ausübung ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit gegebenenfalls benötigen.
(4) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass zu allen die Ausübung der Rechts- und Handlungsfähigkeit betreffenden Maßnahmen im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen geeignete und wirksame Sicherungen vorgesehen werden, um Missbräuche zu verhindern. Diese Sicherungen müssen gewährleisten, dass bei den Maßnahmen betreffend die Ausübung der Rechts- und Handlungsfähigkeit die Rechte, der Wille und die Präferenzen der betreffenden Person geachtet werden, es nicht zu Interessenkonflikten und missbräuchlicher Einflussnahme kommt, dass die Maßnahmen verhältnismäßig und auf die Umstände der Person zugeschnitten sind, dass sie von möglichst kurzer Dauer sind und dass sie einer regelmäßigen Überprüfung durch eine zuständige, unabhängige und unparteiische Behörde oder gerichtliche Stelle unterliegen. Die Sicherungen müssen im Hinblick auf das Ausmaß, in dem diese Maßnahmen die Rechte und Interessen der Person berühren, verhältnismäßig sein.
(5) Vorbehaltlich dieses Artikels treffen die Vertragsstaaten alle geeigneten und wirksamen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen das gleiche Recht wie andere haben, Eigentum zu besitzen oder zu erben, ihre finanziellen Angelegenheiten selbst zu regeln und gleichen Zugang zu Bankdarlehen, Hypotheken und anderen Finanzkrediten zu haben, und gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen nicht willkürlich ihr Eigentum entzogen wird.
Artikel 13 Zugang zur Justiz
(1) Die Vertragsstaaten gewährleisten Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen wirksamen Zugang zur Justiz, unter anderem durch verfahrensbezogene und altersgemäße Vorkehrungen, um ihre wirksame unmittelbare und mittelbare Teilnahme, einschließlich als Zeugen und Zeuginnen, an allen Gerichtsverfahren, auch in der Ermittlungsphase und in anderen Vorverfahrensphasen, zu erleichtern.
(2) Um zur Gewährleistung des wirksamen Zugangs von Menschen mit Behinderungen zur Justiz beizutragen, fördern die Vertragsstaaten geeignete Schulungen für die im Justizwesen tätigen Personen, einschließlich des Personals von Polizei und Strafvollzug.
7. Würden sie bitte der Beklagten das Polizeipräsidium Köln und das Landeskriminalamt NRW verurteilen, mir einen ganz neuen Computer geben!
8. Würden sie bitte der Beklagten das Polizeipräsidium Köln und das Landeskriminalamt NRW verurteilen, alle von mir ausgeraubten ausgeplünderten Sachen mir sofort zurück geben!
9. Ich will nur einen ganz neuen Computer anstatt Ausgeraubten haben und ich will meinen alten Computer wieder zurück haben, weil es dort meine wichtigen Lebensdateien gespeichert sind!
10. Ich muss meine Bewerbungen intensiv schreiben. Ich muss mir einen Arbeitsplatz intensiv suchen. Ich muss meine Arbeitssucheportals besuchen und regelmäßige Arbeitsangebote erhalten und auf sie sofort reagieren. Ich muss meinen Pflichtschriftverkehr mit der Arbeitsagentur mit der ARGE mit der 1-EURO-Job-Stelle mit der Arbeitsqualifikationsschule mit der Ausländerbehörde mit der Einbürgerungsbehörde mit den Gerichten fleißig führen. Ich muss ständig meine berufliche Qualifikation durch Onlineangebote von der Arbeitsagentur und von den Zeitfirmen ständig Online üben und verbessern. Ich muss Deutsch und Englisch lernen. Ich muss entsprechende Hausaufgaben Hausarbeiten machen. Ich mache mir auch Online-Führerschein. Ich muss auch ständige politische Newsletters Informationen von dem Integrationsministerium von den Wahlkampfkommissionen erhalten. Ich bin auch ein ehrenamtlicher Helfer bei der Wahlkommission für den Wahlbezirk Köln.
11. Ich habe kein Geld ständig Internetcafés zu besuchen. Dabei zahle ich schon monatliche Internetanschlussgebühren beim Telefonanbieter, obwohl ich diese sechs Monate keinen Computer gehabt hatte.
12. Würden sie bitte der Beklagten das Polizeipräsidium Köln und das Landeskriminalamt NRW verurteilen, mir mein Arbeitsschneidwerkzeug „Carl Walther“ mit Gravur „Wolf“, das ich für die Eröffnung der Kartons und Bindungsschnüre bei der Arbeit verwende, zurückgeben. Ich habe jetzt offene Wunde an meinen Händen, weil ich jetzt gezwungen bin, alle Kartons bei der Arbeit mit bloßen Händen zu öffnen. Ich habe jetzt eine große Angst, diese 1-EURO-Job-Stelle zu verlieren.
13. Warum diese Polizeibeamten-Kripobeamten-Räuber-Plünderer überhaupt mein Arbeitsschneidwerkzeug aus meiner Wohnung mitgenommen haben? Ich bin bitterarm. Ich habe kein Geld mir ein anderes Arbeitsschneidwerkzeug zu kaufen.
14. Würden sie bitte mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben! Würden sie bitte mir das deutsche Wahlrecht, das deutsche Stimmrecht, das deutsche Mitbestimmungsrecht, das deutsche politische Teilhaberecht geben! Ich habe alle Voraussetzungen für die Einbürgerung noch seit 2002 erfüllt! Ich will den Bundestag wählen! Ich will das Recht auf das deutsche Wahlrecht Stimmrecht Mitbestimmungsrecht Teilhaberecht haben! Ich werde meine staatenlosen Einbürgerungsanträge bis zum Jahr 2062 ununterbrochen stellen! Das ist mein heiliger Kampf um das Wahlrecht um das Stimmrecht!
Paul Wolf
Staatenloser Mitbürger
Verwaltungsgericht Köln 06. Juli 2009 n. Chr.
Postfach 10 37 44
50477 Köln
Aktenzeichen: 25 K 2730/09
Kläger: Paul Wolf
Horststr. 6
51063 Köln
Tel: 0221-2783834
Staatenloser Einbürgerungsbewerber (kein Ausländer)
Staatenlosenreiseausweis: ZOC4PYNT3
Anerkannter Asylberechtigter seit 1997
Niederlassungserlaubnis
Mongolische schlitzäugige Volkszugehörigkeit
Katholik
Bitterarmer Langzeit-1-EURO-JOBber
Hauptbeklagte: Polizeipräsidium Köln
Walter-Pauli-Ring 2 – 4
51103 Köln
Beklagte 2: Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
Völklinger Str. 49
40221 Düsseldorf
Forderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
1. seit Januar 2009 sind über fünf Monate vergangen, aber diese „Polizeibeamten Kripobeamten Strafermittler“ machen mit mir gar nichts und haben mir noch keinen neuen Computer gegeben! Wenn diese „Polizeibeamten Kripobeamten“ 6-Monaten lang gar nichts tun, bleiben untätig, werden sie in nächsten 30-Jahren auch gar nichts machen! Aber ich leide unter diesem „polizeilichen“ staatlichen Rechtsmissbrauch Verachtung Staatenlosenverfolgung Rassendiskriminierung!
2. Würden sie bitte der Beklagten das Polizeipräsidium Köln und das Landeskriminalamt NRW verurteilen, mir einen ganz neuen Computer geben!
3. Würden sie bitte der Beklagten das Polizeipräsidium Köln und das Landeskriminalamt NRW verurteilen, alle von mir ausgeraubten ausgeplünderten Sachen mir sofort zurück geben!
4. Für Staatenlose führt das Polizeipräsidium Köln und Kripo NRW keine Strafermittlungen. Staatenlose haben in Köln in NRW kein Recht auf eine Strafanzeigeerstattung. Staatenlose stehen nicht unter dem Schutz des deutschen Strafgesetzbuches. Das deutsche Strafgesetzbuch gilt nicht für Staatenlose.
5. Die Würde des Staatenlosen ist an tastbar. Sie zu erniedrigen und zu verachten ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt!
6. Ich will nur einen ganz neuen Computer anstatt Ausgeraubten haben und ich will meinen alten Computer wieder zurück haben, weil es dort meine wichtigen Lebensdateien gespeichert sind!
7. Ich muss meine Bewerbungen intensiv schreiben. Ich muss mir einen Arbeitsplatz intensiv suchen. Ich muss meine Arbeitssucheportals besuchen und regelmäßige Arbeitsangebote erhalten und auf sie sofort reagieren. Ich muss meinen Pflichtschriftverkehr mit der Arbeitsagentur mit der ARGE mit der 1-EURO-Job-Stelle mit der Arbeitsqualifikationsschule mit der Ausländerbehörde mit der Einbürgerungsbehörde mit den Gerichten fleißig führen. Ich muss ständig meine berufliche Qualifikation durch Onlineangebote von der Arbeitsagentur und von den Zeitfirmen ständig Online üben und verbessern. Ich muss Deutsch und Englisch lernen. Ich muss entsprechende Hausaufgaben Hausarbeiten machen. Ich mache mir auch Online-Führerschein. Ich muss auch ständige politische Newsletters Informationen von dem Integrationsministerium von den Wahlkampfkommissionen erhalten. Ich bin auch ein ehrenamtlicher Helfer bei der Wahlkommission für den Wahlbezirk Köln.
8. Ich habe kein Geld ständig Internetcafés zu besuchen. Dabei zahle ich schon monatliche Internetanschlussgebühren beim Telefonanbieter, obwohl ich diese sechs Monate keinen Computer gehabt hatte.
9. Würden sie bitte der Beklagten das Polizeipräsidium Köln und das Landeskriminalamt NRW verurteilen, mir mein Arbeitsschneidwerkzeug „Carl Walther“ mit Gravur „Wolf“, das ich für die Eröffnung der Kartons und Bindungsschnüre bei der Arbeit verwende, zurückgeben. Ich habe jetzt offene Wunde an meinen Händen, weil ich jetzt gezwungen bin, alle Kartons bei der Arbeit mit bloßen Händen zu öffnen. Ich habe jetzt eine große Angst, diese 1-EURO-Job-Stelle zu verlieren.
10. Warum diese Polizeibeamten-Kripobeamten-Räuber-Plünderer überhaupt mein Arbeitsschneidwerkzeug aus meiner Wohnung mitgenommen haben? Ich bin bitterarm. Ich habe kein Geld mir ein anderes Arbeitsschneidwerkzeug zu kaufen.
11. Gegen den offiziellen Bescheid des Landeskriminalamtes NRW vom 28. Mai 2009 an den Landtag NRW, den mir das Verwaltungsgericht Köln zur Kenntnisnahme übersendet hat, bereite ich vor dem Generalstaatanwalt Düsseldorf meinen Strafantrag wegen Verleumdung Üble Nachrede Beleidigung Amtsmissbrauch Staatenlosenverfolgung, bereite ich meine Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf auf einen offiziellen Widerruf dieses amtlichen Bescheides und offizielle Entschuldigung und meine Petition vor dem Landtag NRW.
12. Kripo NRW Vertreten durch Innenminister NRW Ingo Wolf muss mir und dem Verwaltungsgericht Düsseldorf und dem Landtag NRW schriftlich bescheiden erklären, was es für über 70 Strafermittlungen gegen meine staatenlose Person liefen, was meint Kripo NRW mit den „Volksverhetzung Erpressung Diebstahl Beleidigung auf sexuellen Grundlage Körperverletzung“? Das ist alles für mich ganz ganz neu! Ich höre davon alle zum ersten Mal!
13. Kripo NRW Vertreten durch Innenminister NRW Ingo Wolf muss mir das alles begründen! Was dort Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen schreibt, ist alles Lüge Verleumdung Beleidigung Amtsmissbrauch Staatenlosenverfolgung. Ich werde mir vom Innenministerium NRW das Schmerzensgeld für diese zugefügten meiner Seele seelischen gesundheitlichen Schaden fordern.
14. Würden sie bitte mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben! Würden sie bitte mir das deutsche Wahlrecht, das deutsche Stimmrecht, das deutsche Mitbestimmungsrecht, das deutsche politische Teilhaberecht geben! Ich habe alle Voraussetzungen für die Einbürgerung noch seit 2002 erfüllt! Ich will den Bundestag wählen! Ich will das Recht auf das deutsche Wahlrecht Stimmrecht Mitbestimmungsrecht Teilhaberecht haben! Ich werde meine staatenlosen Einbürgerungsanträge bis zum Jahr 2062 ununterbrochen stellen! Das ist mein heiliger Kampf um das Wahlrecht um das Stimmrecht!
Paul Wolf
Staatenloser Mitbürger
Verwaltungsgericht Köln 15. Juni 2009 n. Chr.
Postfach 10 37 44
50477 Köln
Aktenzeichen: 25 K 2730/09
Kläger: Paul Wolf
Horststr. 6
51063 Köln
Tel: 0221-2783834
Staatenloser Einbürgerungsbewerber (kein Ausländer)
Staatenlosenreiseausweis: ZOC4PYNT3
Anerkannter Asylberechtigter seit 1997
Niederlassungserlaubnis
Mongolische schlitzäugige Volkszugehörigkeit
Katholik
Bitterarmer Langzeit-1-EURO-JOBber
Hauptbeklagte: Polizeipräsidium Köln
Walter-Pauli-Ring 2 – 4
51103 Köln
Beklagte 2: Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
Völklinger Str. 49
40221 Düsseldorf
Forderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
1. würden sie bitte der Polizei bis 20. Juni 2009 eine gerichtliche Frist setzen. Wenn sie mir bis zu 20. Juni 2009 einen neuen Computer selbst nicht geben, würden sie bitte dann es ihnen verurteilen!
2. Seit Januar 2009 sind viele Monate vergangen, aber diese Polizisten machen gar nichts! Wenn sie 6 Monaten gar nichts getan haben, werden sie in nächsten 3 Jahren auch nichts machen! Aber ich leide unter diesem polizeilichen Rechtsmissbrauch Verachtung Mongolenverfolgung!
3. Würden sie bitte die Beklagten das Polizeipräsidium Köln und das Landeskriminalamt NRW verpflichten, mir einen ganz neuen Computer zu geben!
4. Würden sie bitte die Beklagten das Polizeipräsidium Köln und das Landeskriminalamt NRW verpflichten, alle von mir ausgeraubten ausgeplünderten Sachen mir sofort zurück zu geben!
5. Ich will mir nur einen neuen Computer anstatt Ausgeraubten haben und ich will meinen alten Computer haben, weil es dort meine wichtigen Lebensdateien gespeichert sind!
6. Ich muss meine Bewerbungen intensiv schreiben. Ich muss mir einen Arbeitsplatz intensiv suchen. Ich muss meine Arbeitsucheportals besuchen und regelmäßige Arbeitsangebote erhalten und auf sie sofort reagieren. Ich muss meinen Pflichtschriftverkehr mit der Arbeitsagentur mit der ARGE mit der Arbeitsqualifikationsschule mit der 1-EURO-Job-Stelle mit der Ausländerbehörde mit der Einbürgerungsbehörde mit den Gerichten fleißig führen. Ich muss ständig meine berufliche Qualifikation durch Onlineangebote von der Arbeitsagentur und von den Zeitfirmen ständig Online üben und verbessern. Ich muss Deutsch und Englisch lernen. Ich muss entsprechende Hausaufgaben Hausarbeiten machen. Ich mache mir auch Online-Führerschein. Ich muss auch ständige politische Newsletters Informationen von dem Integrationsministerium von den Wahlkampfkommissionen erhalten. Ich bin ein ehrenamtlicher Helfer bei der Wahlkommission für den Wahlbezirk Köln.
7. Ich habe kein Geld ständig Internetcafés zu besuchen, weil es mir dort zu teuer ist, dabei zahle ich schon meine monatlichen Gebühren bei dem Telefonanbieter, obwohl ich diese vier Monate keinen Computer gehabt hatte.
8. Würden sie bitte die Beklagten das Polizeipräsidium Köln und das Landeskriminalamt NRW verpflichten, mir mein Arbeitsschneidwerkzeug „Carl Walther“ mit Gravur „Wolf“, das ich für die Eröffnung der Kartons und Bindungsschnüre bei der Arbeit verwende, zurückgeben. Ich habe jetzt offene Wunde an meinen Händen, weil ich jetzt gezwungen bin, alle Kartons bei der Arbeit mit bloßen Händen zu öffnen. Ich habe jetzt eine große Angst, diese 1-EURO-Job-Stelle zu verlieren.
9. Warum diese Polizisten-Kripo-Verfassungsschutz-Räuber-Plünderer überhaupt mein Arbeitsschneidwerkzeug aus meiner Wohnung mitgenommen haben? Ich bin bitterarm. Ich habe kein Geld mir ein anderes Arbeitsschneidwerkzeug zu kaufen.
10. Für Staatenlosen führt das Polizeipräsidium keine Strafermittlungen. Staatenlose haben in Köln kein Recht auf die Strafanzeigeerstattung. Staatenlosen stehen nicht unter dem Schutz des Strafgesetzbuches. Das deutsche Strafgesetzbuch gilt nicht für Staatenlosen.
11. Die Würde des Staatenlosen ist antastbar. Sie zu erniedrigen und zu verachten ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt!
12. Würden sie bitte mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben! Würden sie bitte mir das deutsche Wahlrecht, das deutsche Stimmrecht, das deutsche Mitbestimmungsrecht, das deutsche politische Teilhaberecht geben! Ich habe alle Voraussetzungen für die Einbürgerung noch seit 2002 erfüllt! Ich will den Bundestag wählen! Ich will das Recht auf das deutsche Wahlrecht Stimmrecht Mitbestimmungsrecht Teilhaberecht haben! Ich werde meine staatenlosen Einbürgerungsanträge bis zum Jahr 2062 ununterbrochen stellen! Das ist mein heiliger Kampf um das Wahlrecht um das Stimmrecht!
Paul Wolf
Staatenloser Mitbürger
Verwaltungsgericht Köln 29. Mai 2009 n. Chr.
Postfach 10 37 44
50477 Köln
Aktenzeichen: 25 K 2730/09
Kläger: Paul Wolf
Horststr. 6
51063 Köln
Tel: 0221-2783834
Staatenloser Einbürgerungsbewerber (kein Ausländer)
Staatenlosenreiseausweis: ZOC4PYNT3
Anerkannter Asylberechtigter seit 1997
Niederlassungserlaubnis
Mongolische schlitzäugige Volkszugehörigkeit
Katholik
Bitterarmer Langzeit-1-EURO-JOBber
Hauptbeklagte: Polizeipräsidium Köln
Walter-Pauli-Ring 2 – 4
51103 Köln
Beklagte 2: Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
Völklinger Str. 49
40221 Düsseldorf
Stellungnahme
Sehr geehrte Damen und Herren,
1. ich habe die Stellungnahme des Landeskriminalamtes NRW vom 28. Mai 2009 erhalten.
2. Alles was dort geschrieben steht, ist Üble Nachrede Verleumdung Mongolenverfolgung Rassendiskriminierung…. mit einem Ziel meine einwandfreie gesetztreue staatenlose Person amtlich zu verschmutzen, damit mir die deutsche Staatsangehörigkeit nicht verliehen. Solange gegen einen Einbürgerungsbewerber ein Strafverfahren anhängig ist, gilt sein Einbürgerungsverfahren als ausgesetzt. Und mir ist schließlich vollkommen egal, was sie schreiben….
3. All diese Fragen werden jetzt beim OLG Köln und bei zwei Einbürgerungsverfahrens beim VG Köln geprüft.
4. Ich fordere jetzt in diesem verwaltungsgerichtlichen Verfahrens 25 K 2730/09 nur folgendes:
5. Würden sie bitte die Beklagten das Polizeipräsidium Köln und das Landeskriminalamt NRW verpflichten, mir einen ganz neuen Computer zu geben!
6. Würden sie bitte die Beklagten das Polizeipräsidium Köln und das Landeskriminalamt NRW verpflichten, alle von mir ausgeraubten ausgeplünderten Sachen mir sofort zurück zu geben!
7. Ich will mir nur einen neuen Computer anstatt Ausgeraubten haben und ich will meinen alten Computer haben, weil es dort meine wichtigen Lebensdateien gespeichert sind!
8. Ich muss meine Bewerbungen intensiv schreiben. Ich muss mir einen Arbeitsplatz intensiv suchen. Ich muss meine Arbeitsucheportals besuchen und regelmäßige Arbeitsangebote erhalten und auf sie sofort reagieren. Ich muss meinen Pflichtschriftverkehr mit der Arbeitsagentur mit der ARGE mit der Arbeitsqualifikationsschule mit der 1-EURO-Job-Stelle mit der Ausländerbehörde mit der Einbürgerungsbehörde mit den Gerichten fleißig führen. Ich muss ständig meine berufliche Qualifikation durch Onlineangebote von der Arbeitsagentur und von den Zeitfirmen ständig Online üben und verbessern. Ich muss Deutsch und Englisch lernen. Ich muss entsprechende Hausaufgaben Hausarbeiten machen. Ich mache mir auch Online-Führerschein. Ich muss auch ständige politische Newsletters Informationen von dem Integrationsministerium von den Wahlkampfkommissionen erhalten. Ich bin ein ehrenamtlicher Helfer bei der Wahlkommission für den Wahlbezirk Köln.
9. Ich habe kein Geld ständig Internetcafés zu besuchen, weil es mir dort zu teuer ist, dabei zahle ich schon meine monatlichen Gebühren bei dem Telefonanbieter, obwohl ich diese vier Monate keinen Computer gehabt hatte.
10. Würden sie bitte die Beklagten das Polizeipräsidium Köln und das Landeskriminalamt NRW verpflichten, mir mein Arbeitsschneidwerkzeug „Carl Walther“ mit Gravur „Wolf“, das ich für die Eröffnung der Kartons und Bindungsschnüre bei der Arbeit verwende, zurückgeben. Ich habe jetzt offene Wunde an meinen Händen, weil ich jetzt gezwungen bin, alle Kartons bei der Arbeit mit bloßen Händen zu öffnen. Ich habe jetzt eine große Angst, diese 1-EURO-Job-Stelle zu verlieren.
11. Warum diese Polizisten-Kripo-Verfassungsschutz-Räuber-Plünderer überhaupt mein Arbeitsschneidwerkzeug aus meiner Wohnung mitgenommen haben? Ich bin bitterarm. Ich habe kein Geld mir ein anderes Arbeitsschneidwerkzeug zu kaufen.
12. Für Staatenlosen führt das Polizeipräsidium keine Strafermittlungen. Staatenlose haben in Köln kein Recht auf die Strafanzeigeerstattung. Staatenlosen stehen nicht unter dem Schutz des Strafgesetzbuches. Das deutsche Strafgesetzbuch gilt nicht für Staatenlosen.
13. Die Würde des Staatenlosen ist antastbar. Sie zu erniedrigen und zu verachten ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt!
14. Würden sie bitte mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben! Würden sie bitte mir das deutsche Wahlrecht, das deutsche Stimmrecht, das deutsche Mitbestimmungsrecht, das deutsche politische Teilhaberecht geben! Ich habe alle Voraussetzungen für die Einbürgerung noch seit 2002 erfüllt! Ich will den Bundestag wählen! Ich will das Recht auf das deutsche Wahlrecht Stimmrecht Mitbestimmungsrecht Teilhaberecht haben! Ich werde meine staatenlosen Einbürgerungsanträge bis zum Jahr 2062 ununterbrochen stellen! Das ist mein heiliger Kampf um das Wahlrecht um das Stimmrecht!
Paul Wolf
Staatenloser Mitbürger
Verwaltungsgericht Köln 26. Mai 2009 n. Chr.
Postfach 10 37 44
50477 Köln
Aktenzeichen: 25 K 2730/09
Kläger: Paul Wolf
Horststr. 6
51063 Köln
Tel: 0221-2783834
Staatenloser Einbürgerungsbewerber (kein Ausländer)
Staatenlosenreiseausweis: ZOC4PYNT3
Anerkannter Asylberechtigter seit 1997
Niederlassungserlaubnis
Mongolische schlitzäugige Volkszugehörigkeit
Katholik
Bitterarmer Langzeit-1-EURO-JOBber
Hauptbeklagte: Polizeipräsidium Köln
Walter-Pauli-Ring 2 – 4
51103 Köln
Beklagte 2: Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
Völklinger Str. 49
40221 Düsseldorf
Beklagte 3: Verfassungsschutzamt für das Land NRW
Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Abteilung VI
Haroldstraße 5
40213 Düsseldorf
Stellungnahme und Erinnerung
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 25. Mai 2009 nach 16.00 Uhr haben mich auf der Regentenstraße zwei starke unbekannte deutschaussehende Männer in der Zivilkleidung angehalten und haben mich mit Drohungen angesprochen. Herr Wolf sie wollen doch deutschen Pass erhalten, aber sie verklagen die Polizei? Hören sie mit diesem Scheiß auf! Wenn sie ihre Klage nicht zurück nehmen, wenn sie mit diesem Scheiß nicht aufhören, bringen wir sie um! Und sie sind schnell weg gegangen. Ich habe Angst bekommen. Ich war ratlos. Ich gebe aber nicht auf! Obwohl die Polizeibeamten mir mit der Ermordung meiner staatenlosen Person drohen, gebe ich auf keinen Fall auf!
Ich habe eine große Angst, dass die „Polizeibeamten“ „Kripobeamten“ „Staatsschutzpolizeibeamten“ „Verfassungsschutzbeamten“ mich für diese Klage vor ihnen umbringen! Würden Sie bitte meine Leben beschützen! Ich habe Angst!
Bis heute haben diese Beklagten gar nichts gemacht! Die Beklagten verachten schon auch das Verwaltungsgericht Köln!
Würden sie bitte das Polizeipräsidium Köln, das Landeskriminalamt NRW, das Verfassungsschutzamt NRW verpflichten, mir einen ganz neuen Computer zu geben!
Würden sie bitte die Beklagten das Polizeipräsidium Köln, das Landeskriminalamt NRW, das Verfassungsschutzamt NRW verpflichten, alle von mir ausgeraubten ausgeplünderten Sachen mir sofort zurück zu geben!
Ich will nur einen neuen Computer anstatt Ausgeraubten haben und ich will meinen alten Computer haben, weil es dort meine wichtigen Lebensdateien gespeichert sind!
Ich muss meine Bewerbungen intensiv schreiben. Ich muss mir einen Arbeitsplatz intensiv suchen. Ich muss meine Arbeitsucheportals besuchen und regelmäßige Arbeitsangebote erhalten und auf sie sofort reagieren. Ich muss meinen Pflichtschriftverkehr mit der Arbeitsagentur mit der ARGE mit der Arbeitsqualifikationsschule mit der 1-EURO-Job-Stelle mit der Ausländerbehörde mit der Einbürgerungsbehörde mit den Gerichten fleißig führen. Ich muss ständig meine berufliche Qualifikation durch Onlineangebote von der Arbeitsagentur und von den Zeitfirmen ständig Online üben und verbessern. Ich muss Deutsch und Englisch lernen. Ich muss entsprechende Hausaufgaben Hausarbeiten machen. Ich mache mir auch Online-Führerschein. Ich muss auch ständige politische Newsletters Informationen von dem Integrationsministerium von den Wahlkampfkommissionen erhalten. Ich bin ein ehrenamtlicher Helfer bei der Wahlkommission für den Wahlbezirk Köln.
Ich habe kein Geld ständig Internetcafes zu besuchen, weil es mir dort zu teuer ist, dabei zahle ich schon meine monatlichen Gebühren bei dem Telefonanbieter, obwohl ich diese drei Monate keinen Computer gehabt hatte.
Würden sie bitte das Polizeipräsidium Köln, das Landeskriminalamt NRW, das Verfassungsschutzamt NRW verpflichten, mir mein Arbeitsschneidwerkzeug „Carl Walther“ mit Gravur „Wolf“, das ich für die Eröffnung der Kartons und Bindungsschnüre bei der Arbeit verwende, zurückgeben. Ich habe jetzt offene Wunde an meinen Händen, weil ich jetzt gezwungen bin, alle Kartons bei der Arbeit mit bloßen Händen zu öffnen. Ich habe jetzt eine große Angst, diese 1-EURO-Job-Stelle zu verlieren.
Warum diese Polizisten-Kripo-Verfassungsschutz-Räuber-Plünderer überhaupt mein Arbeitsschneidwerkzeug aus meiner Wohnung mitgenommen haben? Ich bin bitterarm. Ich habe kein Geld mir ein anderes Arbeitsschneidwerkzeug zu kaufen.
Für Staatenlosen führt das Polizeipräsidium keine Strafermittlungen. Staatenlose haben in Köln kein Recht auf die Strafanzeigeerstattung. Staatenlosen stehen nicht unter dem Schutz des Strafgesetzbuches. Das deutsche Strafgesetzbuch gilt nicht für Staatenlosen.
Die Würde des Staatenlosen ist antastbar. Sie zu erniedrigen und zu verachten ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt!
Paul Wolf
Staatenloser Mitbürger
Verwaltungsgericht Köln 29. April 2009 n. Chr.
Postfach 10 37 44
50477 Köln
Aktenzeichen: 25 K 2730/09
Kläger: Paul Wolf
Horststr. 6
51063 Köln
Tel: 0221-2783834
Staatenloser Einbürgerungsbewerber (kein Ausländer)
Staatenlosenreiseausweis: ZOC4PYNT3
Anerkannter Asylberechtigter seit 1997
Niederlassungserlaubnis
Mongolische schlitzäugige Volkszugehörigkeit
Katholik
Bitterarmer Langzeit-1-EURO-JOBber
Hauptbeklagte: Polizeipräsidium Köln
Walter-Pauli-Ring 2 – 4
51103 Köln
Beklagte 2: Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
Völklinger Str. 49
40221 Düsseldorf
Beklagte 3: Verfassungsschutzamt für das Land NRW
Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Abteilung VI
Haroldstraße 5
40213 Düsseldorf
Untätigkeitsklage
nach §75 VwGO, Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz gegen die Untätigkeit des Polizeipräsidiums Köln, des Landeskriminalamts NRW, des Verfassungsschutzamts NRW in meinen seit 28.01.2009 zahlreichen eingelegten Widersprüchen gegen den rechtswidrigen am 28.01.2009 Raub-Plünderung meiner Sachen aus meiner Wohnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen die Untätigkeit des Polizeipräsidiums Köln, des Landeskriminalamts NRW, des Verfassungsschutzamts NRW in meinen seit28.01.2009 zahlreichen eingelegten Widersprüchen gegen den rechtswidrigen am 28.01.2009 Raub-Plünderung meiner Sachen aus meiner Wohnung lege ich nach §75 VwGO, Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz meine Untätigkeitsklage ein.
Meine nach §75 VwGO, Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz Untätigkeitsklage begründe ich wie folgt: am 28.01.2009 um 06:00 Uhr hat voll bewaffnete mit Laser-Maschinengewehren „polizeiliche Elite-Spezialeinheit“ meine Wohnung Horststr. 6, 51063 Köln gestürmt und meine privaten Sachen aus meiner Wohnung ausgeraubt ausgeplündert.
Auf meinen sofort eingelegten am 28.01.2009 mündlichen und schriftlichen Widerspruch und meine weiteren zahlreichen schriftlichen Widersprüchen und Beschwerden und Dienstaufsichtbeschwerden an all diesen Beklagten schweigen diese Beklagten bis heute beharrlich, verstecken sie sich vor mir, geben mir bis heute keinerlei amtliche Antwort oder gesetzmäßige Erklärung. Ich weiß es überhaupt nicht, wer bei mir war. Sie waren alle in polizeilicher Dienstuniform angekleidet. Von den gesprochenen Worten habe ich verstanden, es waren Polizei-, Kripo-, und Verfassungsschutzbeamten und Staatsanwälte zusammen.
Auf meine zahlreichen Versuche beim Polizeipräsidenten Köln oder Personalabteilung des Polizeipräsidiums Köln einen persönlichen Termin zu bekommen, lässt mich Wachdienst am Eingang nicht ins Gebäude zu, mit der Begründung gegen sie bestehe ein Hausverbot, wenden sie sich schriftlich an. Einen Besuchstermin in Düsseldorf zu bekommen, ist mir aus finanziellen Gründen unmöglich.
Würden Sie bitte die Beklagten das Polizeipräsidium Köln, das Landeskriminalamt NRW, das Verfassungsschutzamt NRWverpflichten, alle von mir ausgeraubten ausgeplünderten Sachen mir sofort zurück zu geben!
Diese „Polizisten“ haben aus meiner Wohnung folgende Sachen ausgeraubt ausgeplündert:
- 5-Euroschein
- Kondomen „BillyBoys“ genutzte Packung mit 6 Stück Kondomen Inhalt
- Eine neue 1 kg. Packung Kaffe „Dallmayr“
- Eine neue 1 kg. Packung Zucker
- Mein Arbeitsschneidwerkzeug „Carl Walther“ mit Gravur „Wolf“, das ich zur Eröffnung der Kartons und Bindungsschnüre bei der Arbeit verwende
- USB-Stick
- Computer
- CD’s
- Disketten
Würden Sie bitte das Polizeipräsidium Köln, das Landeskriminalamt NRW, das Verfassungsschutzamt NRW verpflichten, mir einen ganz neuen Computer zu geben!
Ich bin bitterarm. Ich erhalte ALG-2. Ich habe keinerlei Geld mir einen anderen Computer zu kaufen!
Es ist schon gemäß §75 VwGO über drei gesetzlichen Monaten vergangen aber die Beklagten machen mit mir gar nicht und geben mir alle von mir ausgeraubten ausgeplünderten Sachen nicht zurück. Ich weiß es nicht, was ich jetzt machen soll, bei wem ich mich noch beschweren kann? Diese Polizisten-Kripo-Verfassungsschutz-Räuber-Plünderer halten meine staatenlose ahnungslose Person in voller Ungewissheit.
Was diese Polizisten-Kripo-Verfassungsschutz-Räuber-Plünderer von mir wollen, ist mir vollkommen egal! Mein deutscher Lebenslauf ist einwandfrei! Ich will nur einen neuen Computer anstatt Ausgeraubten haben und ich will meinen alten Computer haben, weil es dort meine wichtigen Lebensdateien gespeichert sind!
Ich muss meine Bewerbungen intensiv schreiben. Ich muss mir einen Arbeitsplatz intensiv suchen. Ich muss meine Arbeitsucheportals besuchen und regelmäßige Arbeitsangebote erhalten und auf sie sofort reagieren. Ich muss meinen Pflichtschriftverkehr mit der Arbeitsagentur mit der ARGE mit der Arbeitsqualifikationsschule mit der 1-EURO-Job-Stelle mit der Ausländerbehörde mit der Einbürgerungsbehörde mit den Gerichten fleißig führen. Ich muss ständig meine berufliche Qualifikation durch Onlineangebote von der Arbeitsagentur und von den Zeitfirmen ständig Online üben und verbessern. Ich muss Deutsch und Englisch lernen. Ich muss entsprechende Hausaufgaben Hausarbeiten machen. Ich mache mir auch Online-Führerschein. Ich muss auch ständige politische Newsletters Informationen von dem Integrationsministerium von den Wahlkampfkommissionen erhalten. Ich bin ein ehrenamtlicher Helfer bei der Wahlkommission für den Wahlbezirk Köln.
Ohne Internet ist man heutzutage völlig unhandlungsfähig! Ich fühle mich jetzt ohne den Computer so, als ob ich wieder in der Mongolei in einer Jurte lebe….
Ich habe kein Geld ständig Internetcafes zu besuchen, weil es mir dort zu teuer ist, dabei zahle ich schon meine monatlichen Gebühren bei dem Telefonanbieter, obwohl ich diese drei Monate keinen Computer gehabt hatte.
Würden Sie bitte das Polizeipräsidium Köln, das Landeskriminalamt NRW, das Verfassungsschutzamt NRW verpflichten, mir mein Arbeitsschneidwerkzeug „Carl Walther“ mit Gravur „Wolf“, das ich für die Eröffnung der Kartons und Bindungsschnüre bei der Arbeit verwende, zurückgeben. Ich habe jetzt offene Wunde an meinen Händen, weil ich jetzt gezwungen bin, alle Kartons bei der Arbeit mit bloßen Händen zu öffnen. Ich habe jetzt eine große Angst, diese 1-EURO-Job-Stelle zu verlieren.
Warum diese Polizisten-Kripo-Verfassungsschutz-Räuber-Plünderer überhaupt mein Arbeitsschneidwerkzeug aus meiner Wohnung mitgenommen haben? Ich bin bitterarm. Ich habe kein Geld mir ein anderes Arbeitsschneidwerkzeug zu kaufen.
Ich habe das Recht es zu wissen, aus welchem Grund voll bewaffnete mit Laser-Maschinengewehren „polizeiliche Elite-Spezialeinheit“ am 28.01.2009 um 06:00 Uhr morgen meine Wohnung gestürmt und meine privaten Sachen ausgeraubt ausgeplündert hatte?
Dieser ausgeraubte von „Polizisten“ Computer ist nicht mein! Dieser Computer gehört meiner Freundin Tscherbakova Natalia. Sie ist USA - und russische Staatsbürgerin. Wir werden heiraten. Sie wohnt in Seattle in den USA. Sie studiert Politikwissenschaft an der UNI-Köln. Sie schreibt Doktorarbeit mit dem Thema „Muslimische verbrecherische menschenverachtende Gewalttätigkeit…….“.
Wann sie nach Köln kommt, wohnt sie immer bei mir und benutzt sie ihren Computer Aber ich muss diesen Computer für sie bewahren, weil ich es ganz genau weiß, dass sie mir ihn danach einfach verschenkt. Ich betrachte diesen Rechner als mein künftiges Eigentum.
Dieser ausgeraubte Computer hat kein Zugangspasswort. Jeder mein Gast benutzt ihn aktiv so viel und so lange, wie er es nur will. Ich kontrolliere keinen Gast. Ich muss keinen meinen Gast kontrollieren. Bestimmt über 200 Menschen und Studenten benutzten diesen Rechner regelmäßig.
Ich habe zu Hause ein hochmodernes Funkgerät von dem Telefonanbieter WLAN-Router, das ermöglicht, der unbegrenzten Zahl der Internetnutzer mit dem Internet ohne Drähte eine ununterbrochene kostenlose Verbindung gleichzeitig im Radius bis zu 100 Meter rund um die Uhr herzustellen. Auch all meine Nachbarn herum meine Wohnung benutzen Internet durch meinen WLAN-Router kostenlos. All meine Gäste bringen ihre Laptops mit und surfen im Internet durch meinen WLAN-Router kostenlos mit. Mir ist egal, was die Leute oder „Behörden“ darüber denken. Ich bin nicht geizig! Ich bin großzugig! Ich bin Christ! Jeder Bürger des Planeten Erde darf im Internetnet durch meinen WLAN-Router kostenlos surfen. Dafür verlange ich von keinem das Geld!
Würden Sie bitte das Polizeipräsidium Köln, das Landeskriminalamt NRW, das Verfassungsschutzamt NRW verpflichten, mir all meine CDs, Disketten, USB-Stick zurück zu geben. Ich muss Deutsch lernen. Ich muss Englisch lernen. Es sind meine Deutschkurs, Englischkurs-CDs. Es sind meine Computerspiele und Filmen. Ich habe das Recht Computerspiele zu spielen. Ich habe niemals irgendwelche Piraterie-Computerspiele oder Filmen herunter geladen. Und keiner mein Gast macht es, weil sie alle ehrlichen Studenten Menschen sind.
15-20 starke „großzugige“ deutsche „Männer“ haben einen armen verhungerten staatenlosen Christen-Sozialhilfeempfänger ausgeraubt ausgeplündert und fühlen sich davon stark wichtig und mächtig cool, dass sie eine so erfolgreiche polizeiliche Operation gegen die Schwertskriminalitätbekämpfung durchgeführt haben….
Die Würde des Staatenlosen ist antastbar. Sie zu erniedrigen und zu verachten ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt!
Amtsgericht Köln und Oberlandesgericht Köln haben mir erklärt, dass sie hier nichts tun können, weil dieses räuberische plünderische Beschlagnahme meiner privaten Sachen mit dem Unterbringungsverfahren des Amtsgerichts Köln 175 a XIV 61.539/L und mit dem Beschwerdeverfahren vor dem OLG Köln 16 Wx 33/09 nicht zu tun hat.
Meine Beamtenklage vor dem Landgericht Köln mit den Forderungen des Schmerzensgeldes und Schadenersatzes lege ich gegen diesen Plünderung-Raub von Polizisten-Kripo-Verfassungsschutz-Räuber-Plünderer noch ein. Jetzt fordere ich mir, nur einen neuen Computer und alle von mir ausgeraubten ausgeplünderten Sachen mir sofort zurück zu geben!
Gesetzlich vorgesehene drei Monaten sind durchaus genug, damit 10 Tausend deutsche „Polizeibeamten Kripobeamten Verfassungsschutzbeamten“ ihres Landes Nordrhein-Westfalen gemeinsam über diesem Raub ihres deutschen Staates eine gemeinsame amtliche Entscheidung treffen.
Diese ratlosen 10 Tausend deutschen „Polizeibeamten Kripobeamten Verfassungsschutzbeamten“ benötigen eine nach Art. 97 Grundgesetz professionelle richterliche Hilfe, weil sie alle nicht imstande sind, über diesem Raub eine amtliche Entscheidung selbst zu treffen. Würden sie sich bitte in diese amtliche Untätigkeit von 10 Tausend deutschen „Polizeibeamten Kripobeamten Verfassungsschutzbeamten“ ihres Landes Nordrhein-Westfalen richterlich einmischen und ihnen eine verfassungsmäßige richterliche juristische Hilfe leisten.
Würden sie bitte von mir keine Gerichtkosten abverlangen. Ich bin in dieser amtlichen Untätigkeit in diesem Raub-Ausplünderung ihres deutschen Rechtsstaates nicht schuldig. Meine staatenlose Person wird von 10 Tausend deutschen „Polizeibeamten Kripobeamten Verfassungsschutzbeamten“ des Landes Nordrhein-Westfalen ausgeraubt ausgeplündert genötigt und ungerecht gezwungen, diese Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht Köln einzulegen, vor dem Verwaltungsgericht Köln einen verfassungsmäßigen Rechtsschutz aufzusuchen.
Paul Wolf
Staatenloser Mitbürger