8 Computerräuber

http://psychiatrie.de.nu 

http://paulwolf.co.cc 

http://behinderteinbuergerung.co.cc 

http://einbuergerungsholocaust.co.cc 

Die Würde des Staatenlosen ist antastbar.

Sie zu erniedrigen und zu verachten ist

Verpflichtung aller staatlichen Gewalt!

  

Nur ein toter Polizist ist ein guter Polizist!

Allen Idioten-Polizeibeamten wiederhole ich

noch einmal! Ich trage keine Unterhosen! Ich habe niemals

Höschen getragen! Ich werde niemals Unterwäsche tragen!

 

Die betroffene Person Paul Wolf wird immer weiter zwei drei mal im Monat von kölnischen Polizeibeamten verhaftet, in die Polizeiwache gebracht, misshandelt, verachtet, wird seine Wohnung durchsucht, wird ihm immer gleiche Frage gestellt, warum tragen sie keine Höschen und nach 6-8 Stunden amtlicher Erniedrigung raus geschmiessen.

Am 15.12.2009 wurde diese Strafermittlung 121 Js 750/08 eingestellt. Ich bereite jetzt meine Klagen auf Schmerzensgeld.... vor.

Am 24.08.2009 wurde meine Wohnung wieder durchsucht und schon dritter PC 

beschlagnahmt

Dok. 1 Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln

Dok. 2 LKA Beschlagnahme

Dok. 3, Seite 1 Antwort des LKA NRW

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Seite 6

Verwaltungsgericht Köln                                                      07. August 2009 n. Chr.

- 25. Kammer -

Postfach 10 37 44

50477 Köln

 

Aktenzeichen:            25 K 2730/09

 

Kläger:           Paul Wolf

Horststr. 6

51063 Köln

Tel: 0221-2783834

Staatenloser Einbürgerungsbewerber (kein Ausländer)

Staatenlosenreiseausweis: ZOC4PYNT3

Anerkannter Asylberechtigter seit 1997

Niederlassungserlaubnis

Mongolische schlitzäugige Volkszugehörigkeit

Katholik

Bitterarmer Langzeit-1-EURO-JOBber

 

Hauptbeklagte:         Polizeipräsidium Köln

Walter-Pauli-Ring 2 – 4

51103 Köln

 

Beklagte 2:                Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen

Völklinger Str. 49

40221 Düsseldorf

 

 

Achte Forderung

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

1.       seit Januar 2009 sind über acht Monate vergangen, es ist schon August 2009, aber diese „Polizeibeamten Kripobeamten Strafermittler“ machen mit mir gar nichts und haben mir noch keinen neuen Computer gegeben! Wenn diese „Polizeibeamten Kripobeamten“ 8-Monaten lang gar nichts tun, bleiben untätig, werden sie in nächsten 30-Jahren auch gar nichts machen! Aber ich leide unter diesem „polizeilichen“ staatlichen Rechtsmissbrauch Verachtung Staatenlosenverfolgung Rassendiskriminierung!

 

2.       Würden sie bitte der Beklagten das Polizeipräsidium Köln und das Landeskriminalamt NRW verurteilen, mir einen ganz neuen Computer geben!

 

3.       Würden sie bitte der Beklagten das Polizeipräsidium Köln und das Landeskriminalamt NRW verurteilen, alle von mir ausgeraubten ausgeplünderten Sachen mir sofort zurück geben!

 

4.       Für Staatenlose führt das Polizeipräsidium Köln und Kripo NRW keine Strafermittlungen. Staatenlose haben in Köln in NRW kein Recht auf eine Strafanzeigeerstattung. Staatenlose stehen nicht unter dem Schutz des deutschen Strafgesetzbuches. Das deutsche Strafgesetzbuch gilt nicht für Staatenlose.

 

5.       Die Würde des Staatenlosen ist an tastbar. Sie zu erniedrigen und zu verachten ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt!

 

6.       Ich will nur einen ganz neuen Computer anstatt Ausgeraubten haben und ich will meinen alten Computer wieder zurück haben, weil es dort meine wichtigen Lebensdateien gespeichert sind!

 

7.       Ich muss meine Bewerbungen intensiv schreiben. Ich muss mir einen Arbeitsplatz intensiv suchen. Ich muss meine Arbeitssucheportals besuchen und regelmäßige Arbeitsangebote erhalten und auf sie sofort reagieren. Ich muss meinen Pflichtschriftverkehr mit der Arbeitsagentur mit der ARGE mit der 1-EURO-Job-Stelle mit der Arbeitsqualifikationsschule mit der Ausländerbehörde mit der Einbürgerungsbehörde mit den Gerichten fleißig führen. Ich muss ständig meine berufliche Qualifikation durch Onlineangebote von der Arbeitsagentur und von den Zeitfirmen ständig Online üben und verbessern. Ich muss Deutsch und Englisch lernen. Ich muss entsprechende Hausaufgaben Hausarbeiten machen. Ich mache mir auch Online-Führerschein. Ich muss auch ständige politische Newsletters Informationen von dem Integrationsministerium von den Wahlkampfkommissionen erhalten. Ich bin auch ein ehrenamtlicher Helfer bei der Wahlkommission für den Wahlbezirk Köln.

 

8.       Ich habe kein Geld ständig Internetcafés zu besuchen. Dabei zahle ich schon monatliche Internetanschlussgebühren beim Telefonanbieter, obwohl ich diese sechs Monate keinen Computer gehabt hatte.

 

9.       Würden sie bitte der Beklagten das Polizeipräsidium Köln und das Landeskriminalamt NRW verurteilen, mir mein Arbeitsschneidwerkzeug „Carl Walther“ mit Gravur „Wolf“, das ich für die Eröffnung der Kartons und Bindungsschnüre bei der Arbeit verwende, zurückgeben. Ich habe jetzt offene Wunde an meinen Händen, weil ich jetzt gezwungen bin, alle Kartons bei der Arbeit mit bloßen Händen zu öffnen. Ich habe jetzt eine große Angst, diese 1-EURO-Job-Stelle zu verlieren.

 

10.    Warum diese Polizeibeamten-Kripobeamten-Räuber-Plünderer überhaupt mein Arbeitsschneidwerkzeug aus meiner Wohnung mitgenommen haben? Ich bin bitterarm. Ich habe kein Geld mir ein anderes Arbeitsschneidwerkzeug zu kaufen.

 

11.    Würden sie bitte mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben! Würden sie bitte mir das deutsche Wahlrecht, das deutsche Stimmrecht, das deutsche Mitbestimmungsrecht, das deutsche politische Teilhaberecht geben! Ich habe alle Voraussetzungen für die Einbürgerung noch seit 2002 erfüllt! Ich will Bundestag EU-Parlament wählen! Ich will das Recht auf das deutsche Wahlrecht Stimmrecht Mitbestimmungsrecht Teilhaberecht haben! Ich werde meine staatenlosen Einbürgerungsanträge bis zum Jahr 2062 ununterbrochen stellen! Das ist mein heiliger Kampf um das Wahlrecht um das Stimmrecht!

 

Paul Wolf

Staatenloser Mitbürger

Verwaltungsgericht Köln                                                      03. August 2009 n. Chr.

- 25. Kammer -

Postfach 10 37 44

50477 Köln

 

Aktenzeichen:            25 K 2730/09

 

Kläger:           Paul Wolf

Horststr. 6

51063 Köln

Tel: 0221-2783834

Staatenloser Einbürgerungsbewerber (kein Ausländer)

Staatenlosenreiseausweis: ZOC4PYNT3

Anerkannter Asylberechtigter seit 1997

Niederlassungserlaubnis

Mongolische schlitzäugige Volkszugehörigkeit

Katholik

Bitterarmer Langzeit-1-EURO-JOBber

 

Hauptbeklagte:         Polizeipräsidium Köln

Walter-Pauli-Ring 2 – 4

51103 Köln

 

Beklagte 2:                Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen

Völklinger Str. 49

40221 Düsseldorf

 

 

Siebte Forderung

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

1.       seit Januar 2009 sind über acht Monate vergangen, es ist schon August 2009, aber diese „Polizeibeamten Kripobeamten Strafermittler“ machen mit mir gar nichts und haben mir noch keinen neuen Computer gegeben! Wenn diese „Polizeibeamten Kripobeamten“ 8-Monaten lang gar nichts tun, bleiben untätig, werden sie in nächsten 30-Jahren auch gar nichts machen! Aber ich leide unter diesem „polizeilichen“ staatlichen Rechtsmissbrauch Verachtung Staatenlosenverfolgung Rassendiskriminierung!

 

2.       Würden sie bitte der Beklagten das Polizeipräsidium Köln und das Landeskriminalamt NRW verurteilen, mir einen ganz neuen Computer geben!

 

3.       Würden sie bitte der Beklagten das Polizeipräsidium Köln und das Landeskriminalamt NRW verurteilen, alle von mir ausgeraubten ausgeplünderten Sachen mir sofort zurück geben!

 

4.       Für Staatenlose führt das Polizeipräsidium Köln und Kripo NRW keine Strafermittlungen. Staatenlose haben in Köln in NRW kein Recht auf eine Strafanzeigeerstattung. Staatenlose stehen nicht unter dem Schutz des deutschen Strafgesetzbuches. Das deutsche Strafgesetzbuch gilt nicht für Staatenlose.

 

5.       Die Würde des Staatenlosen ist an tastbar. Sie zu erniedrigen und zu verachten ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt!

 

6.       Ich will nur einen ganz neuen Computer anstatt Ausgeraubten haben und ich will meinen alten Computer wieder zurück haben, weil es dort meine wichtigen Lebensdateien gespeichert sind!

 

7.       Ich muss meine Bewerbungen intensiv schreiben. Ich muss mir einen Arbeitsplatz intensiv suchen. Ich muss meine Arbeitssucheportals besuchen und regelmäßige Arbeitsangebote erhalten und auf sie sofort reagieren. Ich muss meinen Pflichtschriftverkehr mit der Arbeitsagentur mit der ARGE mit der 1-EURO-Job-Stelle mit der Arbeitsqualifikationsschule mit der Ausländerbehörde mit der Einbürgerungsbehörde mit den Gerichten fleißig führen. Ich muss ständig meine berufliche Qualifikation durch Onlineangebote von der Arbeitsagentur und von den Zeitfirmen ständig Online üben und verbessern. Ich muss Deutsch und Englisch lernen. Ich muss entsprechende Hausaufgaben Hausarbeiten machen. Ich mache mir auch Online-Führerschein. Ich muss auch ständige politische Newsletters Informationen von dem Integrationsministerium von den Wahlkampfkommissionen erhalten. Ich bin auch ein ehrenamtlicher Helfer bei der Wahlkommission für den Wahlbezirk Köln.

 

8.       Ich habe kein Geld ständig Internetcafés zu besuchen. Dabei zahle ich schon monatliche Internetanschlussgebühren beim Telefonanbieter, obwohl ich diese sechs Monate keinen Computer gehabt hatte.

 

9.       Würden sie bitte der Beklagten das Polizeipräsidium Köln und das Landeskriminalamt NRW verurteilen, mir mein Arbeitsschneidwerkzeug „Carl Walther“ mit Gravur „Wolf“, das ich für die Eröffnung der Kartons und Bindungsschnüre bei der Arbeit verwende, zurückgeben. Ich habe jetzt offene Wunde an meinen Händen, weil ich jetzt gezwungen bin, alle Kartons bei der Arbeit mit bloßen Händen zu öffnen. Ich habe jetzt eine große Angst, diese 1-EURO-Job-Stelle zu verlieren.

 

10.    Warum diese Polizeibeamten-Kripobeamten-Räuber-Plünderer überhaupt mein Arbeitsschneidwerkzeug aus meiner Wohnung mitgenommen haben? Ich bin bitterarm. Ich habe kein Geld mir ein anderes Arbeitsschneidwerkzeug zu kaufen.

 

11.    Würden sie bitte mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben! Würden sie bitte mir das deutsche Wahlrecht, das deutsche Stimmrecht, das deutsche Mitbestimmungsrecht, das deutsche politische Teilhaberecht geben! Ich habe alle Voraussetzungen für die Einbürgerung noch seit 2002 erfüllt! Ich will Bundestag EU-Parlament wählen! Ich will das Recht auf das deutsche Wahlrecht Stimmrecht Mitbestimmungsrecht Teilhaberecht haben! Ich werde meine staatenlosen Einbürgerungsanträge bis zum Jahr 2062 ununterbrochen stellen! Das ist mein heiliger Kampf um das Wahlrecht um das Stimmrecht!

 

Paul Wolf

Staatenloser Mitbürger

Verwaltungsgericht Köln                                                      27. Juli 2009 n. Chr.

Postfach 10 37 44

50477 Köln

 

Aktenzeichen:            25 K 2730/09

 

Kläger:           Paul Wolf

Horststr. 6

51063 Köln

Tel: 0221-2783834

Staatenloser Einbürgerungsbewerber (kein Ausländer)

Staatenlosenreiseausweis: ZOC4PYNT3

Anerkannter Asylberechtigter seit 1997

Niederlassungserlaubnis

Mongolische schlitzäugige Volkszugehörigkeit

Katholik

Bitterarmer Langzeit-1-EURO-JOBber

 

Hauptbeklagte:         Polizeipräsidium Köln

Walter-Pauli-Ring 2 – 4

51103 Köln

 

Beklagte 2:                Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen

Völklinger Str. 49

40221 Düsseldorf

   

Sechste Forderung

   

Sehr geehrte Damen und Herren,

1.       seit Januar 2009 sind über acht Monate vergangen, es ist schon August Monat 2009, aber diese „Polizeibeamten Kripobeamten Strafermittler“ machen mit mir gar nichts und haben mir noch keinen neuen Computer gegeben! Wenn diese „Polizeibeamten Kripobeamten“ 8-Monaten lang gar nichts tun, bleiben untätig, werden sie in nächsten 30-Jahren auch gar nichts machen! Aber ich leide unter diesem „polizeilichen“ staatlichen Rechtsmissbrauch Verachtung Staatenlosenverfolgung Rassendiskriminierung!

 

2.       Würden sie bitte der Beklagten das Polizeipräsidium Köln und das Landeskriminalamt NRW verurteilen, mir einen ganz neuen Computer geben!

 

3.       Würden sie bitte der Beklagten das Polizeipräsidium Köln und das Landeskriminalamt NRW verurteilen, alle von mir ausgeraubten ausgeplünderten Sachen mir sofort zurück geben!

 

4.       Für Staatenlose führt das Polizeipräsidium Köln und Kripo NRW keine Strafermittlungen. Staatenlose haben in Köln in NRW kein Recht auf eine Strafanzeigeerstattung. Staatenlose stehen nicht unter dem Schutz des deutschen Strafgesetzbuches. Das deutsche Strafgesetzbuch gilt nicht für Staatenlose.

 

5.       Die Würde des Staatenlosen ist an tastbar. Sie zu erniedrigen und zu verachten ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt!

 

6.       Ich will nur einen ganz neuen Computer anstatt Ausgeraubten haben und ich will meinen alten Computer wieder zurück haben, weil es dort meine wichtigen Lebensdateien gespeichert sind!

 

7.       Ich muss meine Bewerbungen intensiv schreiben. Ich muss mir einen Arbeitsplatz intensiv suchen. Ich muss meine Arbeitssucheportals besuchen und regelmäßige Arbeitsangebote erhalten und auf sie sofort reagieren. Ich muss meinen Pflichtschriftverkehr mit der Arbeitsagentur mit der ARGE mit der 1-EURO-Job-Stelle mit der Arbeitsqualifikationsschule mit der Ausländerbehörde mit der Einbürgerungsbehörde mit den Gerichten fleißig führen. Ich muss ständig meine berufliche Qualifikation durch Onlineangebote von der Arbeitsagentur und von den Zeitfirmen ständig Online üben und verbessern. Ich muss Deutsch und Englisch lernen. Ich muss entsprechende Hausaufgaben Hausarbeiten machen. Ich mache mir auch Online-Führerschein. Ich muss auch ständige politische Newsletters Informationen von dem Integrationsministerium von den Wahlkampfkommissionen erhalten. Ich bin auch ein ehrenamtlicher Helfer bei der Wahlkommission für den Wahlbezirk Köln.

 

8.       Ich habe kein Geld ständig Internetcafés zu besuchen. Dabei zahle ich schon monatliche Internetanschlussgebühren beim Telefonanbieter, obwohl ich diese sechs Monate keinen Computer gehabt hatte.

 

9.       Würden sie bitte der Beklagten das Polizeipräsidium Köln und das Landeskriminalamt NRW verurteilen, mir mein Arbeitsschneidwerkzeug „Carl Walther“ mit Gravur „Wolf“, das ich für die Eröffnung der Kartons und Bindungsschnüre bei der Arbeit verwende, zurückgeben. Ich habe jetzt offene Wunde an meinen Händen, weil ich jetzt gezwungen bin, alle Kartons bei der Arbeit mit bloßen Händen zu öffnen. Ich habe jetzt eine große Angst, diese 1-EURO-Job-Stelle zu verlieren.

 

10.    Warum diese Polizeibeamten-Kripobeamten-Räuber-Plünderer überhaupt mein Arbeitsschneidwerkzeug aus meiner Wohnung mitgenommen haben? Ich bin bitterarm. Ich habe kein Geld mir ein anderes Arbeitsschneidwerkzeug zu kaufen.

 

11.    Würden sie bitte mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben! Würden sie bitte mir das deutsche Wahlrecht, das deutsche Stimmrecht, das deutsche Mitbestimmungsrecht, das deutsche politische Teilhaberecht geben! Ich habe alle Voraussetzungen für die Einbürgerung noch seit 2002 erfüllt! Ich will Bundestag EU-Parlament wählen! Ich will das Recht auf das deutsche Wahlrecht Stimmrecht Mitbestimmungsrecht Teilhaberecht haben! Ich werde meine staatenlosen Einbürgerungsanträge bis zum Jahr 2062 ununterbrochen stellen! Das ist mein heiliger Kampf um das Wahlrecht um das Stimmrecht!

 

Paul Wolf

Staatenloser Mitbürger

Verwaltungsgericht Köln                                                      17. Juli 2009 n. Chr.

Postfach 10 37 44

50477 Köln

 

Aktenzeichen:            25 K 2730/09

 

Kläger:           Paul Wolf

Horststr. 6

51063 Köln

Tel: 0221-2783834

Staatenloser Einbürgerungsbewerber (kein Ausländer)

Staatenlosenreiseausweis: ZOC4PYNT3

Anerkannter Asylberechtigter seit 1997

Niederlassungserlaubnis

Mongolische schlitzäugige Volkszugehörigkeit

Katholik

Bitterarmer Langzeit-1-EURO-JOBber

 

Hauptbeklagte:         Polizeipräsidium Köln

Walter-Pauli-Ring 2 – 4

51103 Köln

 

Beklagte 2:                Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen

Völklinger Str. 49

40221 Düsseldorf

   

Stellungnahme

   

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

 

 

 

 

Artikel 12 Gleiche Anerkennung vor dem Recht

(1) Die Vertragsstaaten bekräftigen, dass Menschen mit Behinderungen das Recht haben, überall als Rechtssubjekt anerkannt zu werden.

(2) Die Vertragsstaaten anerkennen, dass Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt mit anderen Rechts- und Handlungsfähigkeit genießen.

(3) Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen Zugang zu der Unterstützung zu verschaffen, die sie bei der Ausübung ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit gegebenenfalls benötigen.

(4) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass zu allen die Ausübung der Rechts- und Handlungsfähigkeit betreffenden Maßnahmen im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen geeignete und wirksame Sicherungen vorgesehen werden, um Missbräuche zu verhindern. Diese Sicherungen müssen gewährleisten, dass bei den Maßnahmen betreffend die Ausübung der Rechts- und Handlungsfähigkeit die Rechte, der Wille und die Präferenzen der betreffenden Person geachtet werden, es nicht zu Interessenkonflikten und missbräuchlicher Einflussnahme kommt, dass die Maßnahmen verhältnismäßig und auf die Umstände der Person zugeschnitten sind, dass sie von möglichst kurzer Dauer sind und dass sie einer regelmäßigen Überprüfung durch eine zuständige, unabhängige und unparteiische Behörde oder gerichtliche Stelle unterliegen. Die Sicherungen müssen im Hinblick auf das Ausmaß, in dem diese Maßnahmen die Rechte und Interessen der Person berühren, verhältnismäßig sein.

(5) Vorbehaltlich dieses Artikels treffen die Vertragsstaaten alle geeigneten und wirksamen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen das gleiche Recht wie andere haben, Eigentum zu besitzen oder zu erben, ihre finanziellen Angelegenheiten selbst zu regeln und gleichen Zugang zu Bankdarlehen, Hypotheken und anderen Finanzkrediten zu haben, und gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen nicht willkürlich ihr Eigentum entzogen wird.

Artikel 13 Zugang zur Justiz

(1) Die Vertragsstaaten gewährleisten Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen wirksamen Zugang zur Justiz, unter anderem durch verfahrensbezogene und altersgemäße Vorkehrungen, um ihre wirksame unmittelbare und mittelbare Teilnahme, einschließlich als Zeugen und Zeuginnen, an allen Gerichtsverfahren, auch in der Ermittlungsphase und in anderen Vorverfahrensphasen, zu erleichtern.

(2) Um zur Gewährleistung des wirksamen Zugangs von Menschen mit Behinderungen zur Justiz beizutragen, fördern die Vertragsstaaten geeignete Schulungen für die im Justizwesen tätigen Personen, einschließlich des Personals von Polizei und Strafvollzug.

 

7.       Würden sie bitte der Beklagten das Polizeipräsidium Köln und das Landeskriminalamt NRW verurteilen, mir einen ganz neuen Computer geben!

 

8.       Würden sie bitte der Beklagten das Polizeipräsidium Köln und das Landeskriminalamt NRW verurteilen, alle von mir ausgeraubten ausgeplünderten Sachen mir sofort zurück geben!

 

9.       Ich will nur einen ganz neuen Computer anstatt Ausgeraubten haben und ich will meinen alten Computer wieder zurück haben, weil es dort meine wichtigen Lebensdateien gespeichert sind!

 

10.    Ich muss meine Bewerbungen intensiv schreiben. Ich muss mir einen Arbeitsplatz intensiv suchen. Ich muss meine Arbeitssucheportals besuchen und regelmäßige Arbeitsangebote erhalten und auf sie sofort reagieren. Ich muss meinen Pflichtschriftverkehr mit der Arbeitsagentur mit der ARGE mit der 1-EURO-Job-Stelle mit der Arbeitsqualifikationsschule mit der Ausländerbehörde mit der Einbürgerungsbehörde mit den Gerichten fleißig führen. Ich muss ständig meine berufliche Qualifikation durch Onlineangebote von der Arbeitsagentur und von den Zeitfirmen ständig Online üben und verbessern. Ich muss Deutsch und Englisch lernen. Ich muss entsprechende Hausaufgaben Hausarbeiten machen. Ich mache mir auch Online-Führerschein. Ich muss auch ständige politische Newsletters Informationen von dem Integrationsministerium von den Wahlkampfkommissionen erhalten. Ich bin auch ein ehrenamtlicher Helfer bei der Wahlkommission für den Wahlbezirk Köln.

 

11.    Ich habe kein Geld ständig Internetcafés zu besuchen. Dabei zahle ich schon monatliche Internetanschlussgebühren beim Telefonanbieter, obwohl ich diese sechs Monate keinen Computer gehabt hatte.

 

12.    Würden sie bitte der Beklagten das Polizeipräsidium Köln und das Landeskriminalamt NRW verurteilen, mir mein Arbeitsschneidwerkzeug „Carl Walther“ mit Gravur „Wolf“, das ich für die Eröffnung der Kartons und Bindungsschnüre bei der Arbeit verwende, zurückgeben. Ich habe jetzt offene Wunde an meinen Händen, weil ich jetzt gezwungen bin, alle Kartons bei der Arbeit mit bloßen Händen zu öffnen. Ich habe jetzt eine große Angst, diese 1-EURO-Job-Stelle zu verlieren.

 

13.    Warum diese Polizeibeamten-Kripobeamten-Räuber-Plünderer überhaupt mein Arbeitsschneidwerkzeug aus meiner Wohnung mitgenommen haben? Ich bin bitterarm. Ich habe kein Geld mir ein anderes Arbeitsschneidwerkzeug zu kaufen.

 

14.    Würden sie bitte mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben! Würden sie bitte mir das deutsche Wahlrecht, das deutsche Stimmrecht, das deutsche Mitbestimmungsrecht, das deutsche politische Teilhaberecht geben! Ich habe alle Voraussetzungen für die Einbürgerung noch seit 2002 erfüllt! Ich will den Bundestag wählen! Ich will das Recht auf das deutsche Wahlrecht Stimmrecht Mitbestimmungsrecht Teilhaberecht haben! Ich werde meine staatenlosen Einbürgerungsanträge bis zum Jahr 2062 ununterbrochen stellen! Das ist mein heiliger Kampf um das Wahlrecht um das Stimmrecht!

 

Paul Wolf

Staatenloser Mitbürger

Verwaltungsgericht Köln                                                      06. Juli 2009 n. Chr.

Postfach 10 37 44

50477 Köln

 

Aktenzeichen:            25 K 2730/09

 

Kläger:           Paul Wolf

Horststr. 6

51063 Köln

Tel: 0221-2783834

Staatenloser Einbürgerungsbewerber (kein Ausländer)

Staatenlosenreiseausweis: ZOC4PYNT3

Anerkannter Asylberechtigter seit 1997

Niederlassungserlaubnis

Mongolische schlitzäugige Volkszugehörigkeit

Katholik

Bitterarmer Langzeit-1-EURO-JOBber

 

Hauptbeklagte:         Polizeipräsidium Köln

Walter-Pauli-Ring 2 – 4

51103 Köln

 

Beklagte 2:                Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen

Völklinger Str. 49

40221 Düsseldorf

   

Forderung

   

Sehr geehrte Damen und Herren,

1.       seit Januar 2009 sind über fünf Monate vergangen, aber diese „Polizeibeamten Kripobeamten Strafermittler“ machen mit mir gar nichts und haben mir noch keinen neuen Computer gegeben! Wenn diese „Polizeibeamten Kripobeamten“ 6-Monaten lang gar nichts tun, bleiben untätig, werden sie in nächsten 30-Jahren auch gar nichts machen! Aber ich leide unter diesem „polizeilichen“ staatlichen Rechtsmissbrauch Verachtung Staatenlosenverfolgung Rassendiskriminierung!

 

2.       Würden sie bitte der Beklagten das Polizeipräsidium Köln und das Landeskriminalamt NRW verurteilen, mir einen ganz neuen Computer geben!

 

3.       Würden sie bitte der Beklagten das Polizeipräsidium Köln und das Landeskriminalamt NRW verurteilen, alle von mir ausgeraubten ausgeplünderten Sachen mir sofort zurück geben!

 

4.       Für Staatenlose führt das Polizeipräsidium Köln und Kripo NRW keine Strafermittlungen. Staatenlose haben in Köln in NRW kein Recht auf eine Strafanzeigeerstattung. Staatenlose stehen nicht unter dem Schutz des deutschen Strafgesetzbuches. Das deutsche Strafgesetzbuch gilt nicht für Staatenlose.

 

5.       Die Würde des Staatenlosen ist an tastbar. Sie zu erniedrigen und zu verachten ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt!

 

6.       Ich will nur einen ganz neuen Computer anstatt Ausgeraubten haben und ich will meinen alten Computer wieder zurück haben, weil es dort meine wichtigen Lebensdateien gespeichert sind!

 

7.       Ich muss meine Bewerbungen intensiv schreiben. Ich muss mir einen Arbeitsplatz intensiv suchen. Ich muss meine Arbeitssucheportals besuchen und regelmäßige Arbeitsangebote erhalten und auf sie sofort reagieren. Ich muss meinen Pflichtschriftverkehr mit der Arbeitsagentur mit der ARGE mit der 1-EURO-Job-Stelle mit der Arbeitsqualifikationsschule mit der Ausländerbehörde mit der Einbürgerungsbehörde mit den Gerichten fleißig führen. Ich muss ständig meine berufliche Qualifikation durch Onlineangebote von der Arbeitsagentur und von den Zeitfirmen ständig Online üben und verbessern. Ich muss Deutsch und Englisch lernen. Ich muss entsprechende Hausaufgaben Hausarbeiten machen. Ich mache mir auch Online-Führerschein. Ich muss auch ständige politische Newsletters Informationen von dem Integrationsministerium von den Wahlkampfkommissionen erhalten. Ich bin auch ein ehrenamtlicher Helfer bei der Wahlkommission für den Wahlbezirk Köln.

 

8.       Ich habe kein Geld ständig Internetcafés zu besuchen. Dabei zahle ich schon monatliche Internetanschlussgebühren beim Telefonanbieter, obwohl ich diese sechs Monate keinen Computer gehabt hatte.

 

9.       Würden sie bitte der Beklagten das Polizeipräsidium Köln und das Landeskriminalamt NRW verurteilen, mir mein Arbeitsschneidwerkzeug „Carl Walther“ mit Gravur „Wolf“, das ich für die Eröffnung der Kartons und Bindungsschnüre bei der Arbeit verwende, zurückgeben. Ich habe jetzt offene Wunde an meinen Händen, weil ich jetzt gezwungen bin, alle Kartons bei der Arbeit mit bloßen Händen zu öffnen. Ich habe jetzt eine große Angst, diese 1-EURO-Job-Stelle zu verlieren.

 

10.    Warum diese Polizeibeamten-Kripobeamten-Räuber-Plünderer überhaupt mein Arbeitsschneidwerkzeug aus meiner Wohnung mitgenommen haben? Ich bin bitterarm. Ich habe kein Geld mir ein anderes Arbeitsschneidwerkzeug zu kaufen.

 

11.    Gegen den offiziellen Bescheid des Landeskriminalamtes NRW vom 28. Mai 2009 an den Landtag NRW, den mir das Verwaltungsgericht Köln zur Kenntnisnahme übersendet hat, bereite ich vor dem Generalstaatanwalt Düsseldorf meinen Strafantrag wegen Verleumdung Üble Nachrede Beleidigung Amtsmissbrauch Staatenlosenverfolgung, bereite ich meine Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf auf einen offiziellen Widerruf dieses amtlichen Bescheides und offizielle Entschuldigung und meine Petition vor dem Landtag NRW.

 

12.    Kripo NRW Vertreten durch Innenminister NRW Ingo Wolf muss mir und dem Verwaltungsgericht Düsseldorf und dem Landtag NRW schriftlich bescheiden erklären, was es für über 70 Strafermittlungen gegen meine staatenlose Person liefen, was meint Kripo NRW mit den „Volksverhetzung Erpressung Diebstahl Beleidigung auf sexuellen Grundlage Körperverletzung“? Das ist alles für mich ganz ganz neu! Ich höre davon alle zum ersten Mal!

 

13.    Kripo NRW Vertreten durch Innenminister NRW Ingo Wolf muss mir das alles begründen! Was dort Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen schreibt, ist alles Lüge Verleumdung Beleidigung Amtsmissbrauch Staatenlosenverfolgung. Ich werde mir vom Innenministerium NRW das Schmerzensgeld für diese zugefügten meiner Seele seelischen gesundheitlichen Schaden fordern.

 

14.    Würden sie bitte mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben! Würden sie bitte mir das deutsche Wahlrecht, das deutsche Stimmrecht, das deutsche Mitbestimmungsrecht, das deutsche politische Teilhaberecht geben! Ich habe alle Voraussetzungen für die Einbürgerung noch seit 2002 erfüllt! Ich will den Bundestag wählen! Ich will das Recht auf das deutsche Wahlrecht Stimmrecht Mitbestimmungsrecht Teilhaberecht haben! Ich werde meine staatenlosen Einbürgerungsanträge bis zum Jahr 2062 ununterbrochen stellen! Das ist mein heiliger Kampf um das Wahlrecht um das Stimmrecht!

 

Paul Wolf

Staatenloser Mitbürger

Verwaltungsgericht Köln                                                         15. Juni 2009 n. Chr.

Postfach 10 37 44

50477 Köln

 

Aktenzeichen:              25 K 2730/09

 

Kläger:           Paul Wolf

Horststr. 6

51063 Köln

Tel: 0221-2783834

Staatenloser Einbürgerungsbewerber (kein Ausländer)

Staatenlosenreiseausweis:         ZOC4PYNT3

Anerkannter Asylberechtigter seit 1997

Niederlassungserlaubnis

Mongolische schlitzäugige Volkszugehörigkeit

Katholik

Bitterarmer Langzeit-1-EURO-JOBber

 

Hauptbeklagte:         Polizeipräsidium Köln

Walter-Pauli-Ring 2 – 4

51103 Köln

 

Beklagte 2:                Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen

Völklinger Str. 49

40221 Düsseldorf

   

Forderung

   

Sehr geehrte Damen und Herren,

1.       würden sie bitte der Polizei bis 20. Juni 2009 eine gerichtliche Frist setzen. Wenn sie mir bis zu 20. Juni 2009 einen neuen Computer selbst nicht geben, würden sie bitte dann es ihnen verurteilen!

 

2.       Seit Januar 2009 sind viele Monate vergangen, aber diese Polizisten machen gar nichts! Wenn sie 6 Monaten gar nichts getan haben, werden sie in nächsten 3 Jahren auch nichts machen! Aber ich leide unter diesem polizeilichen Rechtsmissbrauch Verachtung Mongolenverfolgung!

 

3.       Würden sie bitte die Beklagten das Polizeipräsidium Köln und das Landeskriminalamt NRW verpflichten, mir einen ganz neuen Computer zu geben!

 

4.       Würden sie bitte die Beklagten das Polizeipräsidium Köln und das Landeskriminalamt NRW verpflichten, alle von mir ausgeraubten ausgeplünderten Sachen mir sofort zurück zu geben!

 

5.       Ich will mir nur einen neuen Computer anstatt Ausgeraubten haben und ich will meinen alten Computer haben, weil es dort meine wichtigen Lebensdateien gespeichert sind!

 

6.       Ich muss meine Bewerbungen intensiv schreiben. Ich muss mir einen Arbeitsplatz intensiv suchen. Ich muss meine Arbeitsucheportals besuchen und regelmäßige Arbeitsangebote erhalten und auf sie sofort reagieren. Ich muss meinen Pflichtschriftverkehr mit der Arbeitsagentur mit der ARGE mit der Arbeitsqualifikationsschule mit der 1-EURO-Job-Stelle mit der Ausländerbehörde mit der Einbürgerungsbehörde mit den Gerichten fleißig führen. Ich muss ständig meine berufliche Qualifikation durch Onlineangebote von der Arbeitsagentur und von den Zeitfirmen ständig Online üben und verbessern. Ich muss Deutsch und Englisch lernen. Ich muss entsprechende Hausaufgaben Hausarbeiten machen. Ich mache mir auch Online-Führerschein. Ich muss auch ständige politische Newsletters Informationen von dem Integrationsministerium von den Wahlkampfkommissionen erhalten. Ich bin ein ehrenamtlicher Helfer bei der Wahlkommission für den Wahlbezirk Köln.

 

7.       Ich habe kein Geld ständig Internetcafés zu besuchen, weil es mir dort zu teuer ist, dabei zahle ich schon meine monatlichen Gebühren bei dem Telefonanbieter, obwohl ich diese vier Monate keinen Computer gehabt hatte.

 

8.       Würden sie bitte die Beklagten das Polizeipräsidium Köln und das Landeskriminalamt NRW verpflichten, mir mein Arbeitsschneidwerkzeug „Carl Walther“ mit Gravur „Wolf“, das ich für die Eröffnung der Kartons und Bindungsschnüre bei der Arbeit verwende, zurückgeben. Ich habe jetzt offene Wunde an meinen Händen, weil ich jetzt gezwungen bin, alle Kartons bei der Arbeit mit bloßen Händen zu öffnen. Ich habe jetzt eine große Angst, diese 1-EURO-Job-Stelle zu verlieren.

 

9.       Warum diese Polizisten-Kripo-Verfassungsschutz-Räuber-Plünderer überhaupt mein Arbeitsschneidwerkzeug aus meiner Wohnung mitgenommen haben? Ich bin bitterarm. Ich habe kein Geld mir ein anderes Arbeitsschneidwerkzeug zu kaufen.

 

10.    Für Staatenlosen führt das Polizeipräsidium keine Strafermittlungen. Staatenlose haben in Köln kein Recht auf die Strafanzeigeerstattung. Staatenlosen stehen nicht unter dem Schutz des Strafgesetzbuches. Das deutsche Strafgesetzbuch gilt nicht für Staatenlosen.

 

11.    Die Würde des Staatenlosen ist antastbar. Sie zu erniedrigen und zu verachten ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt!

 

12.    Würden sie bitte mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben! Würden sie bitte mir das deutsche Wahlrecht, das deutsche Stimmrecht, das deutsche Mitbestimmungsrecht, das deutsche politische Teilhaberecht geben! Ich habe alle Voraussetzungen für die Einbürgerung noch seit 2002 erfüllt! Ich will den Bundestag wählen! Ich will das Recht auf das deutsche Wahlrecht Stimmrecht Mitbestimmungsrecht Teilhaberecht haben! Ich werde meine staatenlosen Einbürgerungsanträge bis zum Jahr 2062 ununterbrochen stellen! Das ist mein heiliger Kampf um das Wahlrecht um das Stimmrecht!

 

Paul Wolf

Staatenloser Mitbürger

Verwaltungsgericht Köln                                                                     29. Mai 2009 n. Chr.

Postfach 10 37 44

50477  Köln

 

Aktenzeichen:              25 K 2730/09

 

Kläger: Paul Wolf

Horststr. 6

51063 Köln

Tel: 0221-2783834

Staatenloser Einbürgerungsbewerber (kein Ausländer)

Staatenlosenreiseausweis:         ZOC4PYNT3

Anerkannter Asylberechtigter seit 1997

Niederlassungserlaubnis

Mongolische schlitzäugige Volkszugehörigkeit

Katholik

Bitterarmer Langzeit-1-EURO-JOBber

 

Hauptbeklagte: Polizeipräsidium Köln

Walter-Pauli-Ring 2 – 4

51103 Köln

 

Beklagte 2:                  Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen

Völklinger Str. 49

40221 Düsseldorf

   

Stellungnahme

   

Sehr geehrte Damen und Herren,

1.       ich habe die Stellungnahme des Landeskriminalamtes NRW vom 28. Mai 2009 erhalten.

 

2.       Alles was dort geschrieben steht, ist Üble Nachrede Verleumdung Mongolenverfolgung Rassendiskriminierung…. mit einem Ziel meine einwandfreie gesetztreue staatenlose Person amtlich zu verschmutzen, damit mir die deutsche Staatsangehörigkeit nicht verliehen. Solange gegen einen Einbürgerungsbewerber ein Strafverfahren anhängig ist, gilt sein Einbürgerungsverfahren als ausgesetzt. Und mir ist schließlich vollkommen egal, was sie schreiben….

 

3.       All diese Fragen werden jetzt beim OLG Köln und bei zwei Einbürgerungsverfahrens beim VG Köln geprüft.

 

4.       Ich fordere jetzt in diesem verwaltungsgerichtlichen Verfahrens 25 K 2730/09 nur folgendes:

 

5.       Würden sie bitte die Beklagten das Polizeipräsidium Köln und das Landeskriminalamt NRW verpflichten, mir einen ganz neuen Computer zu geben!

 

6.       Würden sie bitte die Beklagten das Polizeipräsidium Köln und das Landeskriminalamt NRW verpflichten, alle von mir ausgeraubten ausgeplünderten Sachen mir sofort zurück zu geben!

 

7.       Ich will mir nur einen neuen Computer anstatt Ausgeraubten haben und ich will meinen alten Computer haben, weil es dort meine wichtigen Lebensdateien gespeichert sind!

 

8.       Ich muss meine Bewerbungen intensiv schreiben. Ich muss mir einen Arbeitsplatz intensiv suchen. Ich muss meine Arbeitsucheportals besuchen und regelmäßige Arbeitsangebote erhalten und auf sie sofort reagieren. Ich muss meinen Pflichtschriftverkehr mit der Arbeitsagentur mit der ARGE mit der Arbeitsqualifikationsschule mit der 1-EURO-Job-Stelle mit der Ausländerbehörde mit der Einbürgerungsbehörde mit den Gerichten fleißig führen. Ich muss ständig meine berufliche Qualifikation durch Onlineangebote von der Arbeitsagentur und von den Zeitfirmen ständig Online üben und verbessern. Ich muss Deutsch und Englisch lernen. Ich muss entsprechende Hausaufgaben Hausarbeiten machen. Ich mache mir auch Online-Führerschein. Ich muss auch ständige politische Newsletters Informationen von dem Integrationsministerium von den Wahlkampfkommissionen erhalten. Ich bin ein ehrenamtlicher Helfer bei der Wahlkommission für den Wahlbezirk Köln.

 

9.       Ich habe kein Geld ständig Internetcafés zu besuchen, weil es mir dort zu teuer ist, dabei zahle ich schon meine monatlichen Gebühren bei dem Telefonanbieter, obwohl ich diese vier Monate keinen Computer gehabt hatte.

 

10.    Würden sie bitte die Beklagten das Polizeipräsidium Köln und das Landeskriminalamt NRW verpflichten, mir mein Arbeitsschneidwerkzeug „Carl Walther“ mit Gravur „Wolf“, das ich für die Eröffnung der Kartons und Bindungsschnüre bei der Arbeit verwende, zurückgeben. Ich habe jetzt offene Wunde an meinen Händen, weil ich jetzt gezwungen bin, alle Kartons bei der Arbeit mit bloßen Händen zu öffnen. Ich habe jetzt eine große Angst, diese 1-EURO-Job-Stelle zu verlieren.

 

11.    Warum diese Polizisten-Kripo-Verfassungsschutz-Räuber-Plünderer überhaupt mein Arbeitsschneidwerkzeug aus meiner Wohnung mitgenommen haben? Ich bin bitterarm. Ich habe kein Geld mir ein anderes Arbeitsschneidwerkzeug zu kaufen.

 

12.    Für Staatenlosen führt das Polizeipräsidium keine Strafermittlungen. Staatenlose haben in Köln kein Recht auf die Strafanzeigeerstattung. Staatenlosen stehen nicht unter dem Schutz des Strafgesetzbuches. Das deutsche Strafgesetzbuch gilt nicht für Staatenlosen.

 

13.    Die Würde des Staatenlosen ist antastbar. Sie zu erniedrigen und zu verachten ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt!

 

14.    Würden sie bitte mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben! Würden sie bitte mir das deutsche Wahlrecht, das deutsche Stimmrecht, das deutsche Mitbestimmungsrecht, das deutsche politische Teilhaberecht geben! Ich habe alle Voraussetzungen für die Einbürgerung noch seit 2002 erfüllt! Ich will den Bundestag wählen! Ich will das Recht auf das deutsche Wahlrecht Stimmrecht Mitbestimmungsrecht Teilhaberecht haben! Ich werde meine staatenlosen Einbürgerungsanträge bis zum Jahr 2062 ununterbrochen stellen! Das ist mein heiliger Kampf um das Wahlrecht um das Stimmrecht!

 

Paul Wolf

Staatenloser Mitbürger

Verwaltungsgericht Köln                                                      26. Mai 2009 n. Chr.

Postfach 10 37 44

50477  Köln

 

Aktenzeichen:            25 K 2730/09

 

Kläger:           Paul Wolf

Horststr. 6

51063 Köln

Tel: 0221-2783834

Staatenloser Einbürgerungsbewerber (kein Ausländer)

Staatenlosenreiseausweis:      ZOC4PYNT3

Anerkannter Asylberechtigter seit 1997

Niederlassungserlaubnis

Mongolische schlitzäugige Volkszugehörigkeit

Katholik

Bitterarmer Langzeit-1-EURO-JOBber

 

Hauptbeklagte:         Polizeipräsidium Köln

Walter-Pauli-Ring 2 – 4

51103 Köln

 

Beklagte 2:                Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen

Völklinger Str. 49

40221 Düsseldorf

 

Beklagte 3:                 Verfassungsschutzamt für das Land NRW

Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen

Abteilung VI

Haroldstraße 5

40213 Düsseldorf

   

Stellungnahme und Erinnerung

   

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Paul Wolf

Staatenloser Mitbürger

Verwaltungsgericht Köln                                                      29. April 2009 n. Chr.

Postfach 10 37 44

50477  Köln

 

Aktenzeichen:            25 K 2730/09

 

Kläger:           Paul Wolf

Horststr. 6

51063 Köln

Tel: 0221-2783834

Staatenloser Einbürgerungsbewerber (kein Ausländer)

Staatenlosenreiseausweis:      ZOC4PYNT3

Anerkannter Asylberechtigter seit 1997

Niederlassungserlaubnis

Mongolische schlitzäugige Volkszugehörigkeit

Katholik

Bitterarmer Langzeit-1-EURO-JOBber

 

Hauptbeklagte:         Polizeipräsidium Köln

Walter-Pauli-Ring 2 – 4

51103 Köln

 

Beklagte 2:                Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen

Völklinger Str. 49

40221 Düsseldorf

 

Beklagte 3:                 Verfassungsschutzamt für das Land NRW

Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen

Abteilung VI

Haroldstraße 5

40213 Düsseldorf

   

Untätigkeitsklage

nach §75 VwGO, Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz gegen die Untätigkeit des Polizeipräsidiums Köln, des Landeskriminalamts NRW, des Verfassungsschutzamts NRW in meinen seit 28.01.2009 zahlreichen eingelegten Widersprüchen gegen den rechtswidrigen am 28.01.2009 Raub-Plünderung meiner Sachen aus meiner Wohnung

   

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

 

 

 

 

-          5-Euroschein

-          Kondomen „BillyBoys“ genutzte Packung mit 6 Stück Kondomen Inhalt

-          Eine neue 1 kg. Packung Kaffe „Dallmayr“

-          Eine neue 1 kg. Packung Zucker

-          Mein Arbeitsschneidwerkzeug „Carl Walther“ mit Gravur „Wolf“, das ich zur Eröffnung der Kartons und Bindungsschnüre bei der Arbeit verwende

-          USB-Stick

-          Computer

-          CD’s

-          Disketten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Paul Wolf

Staatenloser Mitbürger