9 Röntgenaufnahme
http://behinderteinbuergerung.co.cc
http://einbuergerungsholocaust.co.cc
http://sites.google.com/site/akkaly26/roentgenaufnahme-1
Die Würde des Staatenlosen ist antastbar.
Sie zu erniedrigen und zu verachten ist
Verpflichtung aller staatlichen Gewalt!
Strafermittlung wurde eingestellt. Ich bereite gegen diese Verachtung meine Beschwerde vor.
Endlich nach meinen tausenden Beschwerden hat der deutsche Rechtsstaat angefangen, gegen diese Verbrecher-Berufsfeuerwehrsanitäter strafrechtlich zu ermitteln!
http://sites.google.com/site/akkaly24/roentgenaufnahme
KNK'in Treutinger
Polizeipräsidium Köln
Hohe Pforte 4-6
50676
Tel: 0221/229-8364
Bezirksregierung Köln
Dok. 1 Strafanzeige gegen Berufsfeuerwehrssanitäter Kraemer und die Frau
Dok. 2 Untätigkeitsklage gegen Berufsfeuerwehr
Dok. 3 Antwort der Berufsfeuerwehr
Strafsenat am Oberlandesgericht Köln 17. Juli 2009 n. Chr.
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln
Antragsteller: Paul Wolf
Horststr. 6
51063 Köln
Tel: 0221-2783834
Staatenloser Einbürgerungsbewerber (kein Ausländer)
Staatenlosenreiseausweis: ZOC4PYNT3
Anerkannter Asylberechtigter seit 1997
Niederlassungserlaubnis
Mongolische schlitzäugige Volkszugehörigkeit
Katholik
Bitterarmer Langzeit-1-EURO-Jobber
Antragsgegner: Absichtliche rechtsmissbräuchliche Untätigkeit der Staatsanwaltschaft Köln und des Generalstaatsanwalts Köln in der Strafermittlung an meiner Strafanzeige 34 Js 57 / 09 mit besserem heimatlosen staatenlosen Wissen gegen die Zufügung vorsätzlicher schwerster Körperverletzung meinem nackten ungeschützten mongolischen Körper von zwei Berufsfeuerwehrsanitätern und von Röntgenärzten während der Röntgenaufnahme am 28.01.2009 in der Lungenklinik (vermutliche Adresse: Radiologische Klinik Merheim, Kliniken der Stadt Köln gGmbH, Ostmerheimer Str. 200, 51109 Köln, Tel.: 0221/8907 –3285, -3258), in dem die Berufsfeuerwehrsanitäter gemeinsam mit den Röntgenärzten meinen nackten ungeschützten mongolischen Körper unter dem Röntgenapparat ohne Schutzblei vorsätzlich absichtlich mit Gewalt und Misshandlung gesteckt und 4-5 Minuten lang unter der Röntgenstrahlen festgehalten haben. Durch diese verbrecherische Röntgenbestrahlung wurde meiner Gesundheit von den Berufsfeuerwehrsanitätern und von den Röntgenärzten schwerste Körperverletzung zugefügt. Ich habe keine mehr Erektion und meine Spermien sind unfruchtbar
Antrag
auf das Erlass einer nach §172 Abs. 2 StPO gerichtlichen Entscheidung über die Erhebung der öffentlichen Klage (Klageerzwingungsverfahren)
gegen die absichtliche rechtsmissbräuchliche Untätigkeit der Staatsanwaltschaft Köln und des Generalstaatsanwalts Köln in der Strafermittlung an meiner Strafanzeige 34 Js 57 / 09 vom 02.03.2009 mit besserem heimatlosen staatenlosen Wissen gegen die Zufügung vorsätzlicher schwerster Körperverletzung meinem nackten ungeschützten mongolischen Körper von Berufsfeuerwehrsanitätern und von Röntgenärzten während der Röntgenaufnahme am 28.01.2009 in der Lungenklinik (vermutliche Adresse: Radiologische Klinik Merheim, Kliniken der Stadt Köln gGmbH, Ostmerheimer Str. 200, 51109 Köln, Tel.: 0221/8907 –3285, -3258), in dem die Berufsfeuerwehrsanitäter gemeinsam mit den Röntgenärzten meinen nackten ungeschützten mongolischen Körper unter dem Röntgenapparat ohne Schutzblei vorsätzlich absichtlich mit Gewalt und Misshandlung gesteckt und 4-5 Minuten lang unter der Röntgenstrahlen festgehalten haben. Durch diese verbrecherische Röntgenbestrahlung wurde meiner Gesundheit von den Berufsfeuerwehrsanitätern und von den Röntgenärzten schwerste Körperverletzung zugefügt. Ich habe keine mehr Erektion und meine Spermien sind unfruchtbar
und gleichzeitig
Antrag
nach §§ 114, 117, 121 ZPO auf die Bewilligung mir mittellosen staatenlosen der Prozesskostenhilfe für einen Rechtsanwalt zu meinem diesem gestellten Antrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
1. gegen die absichtliche rechtsmissbräuchliche Untätigkeit der Staatsanwaltschaft Köln und des Generalstaatsanwalts Köln in der Strafermittlung an meiner Strafanzeige 34 Js 57 / 09 vom 02.03.2009 mit besserem heimatlosen staatenlosen Wissen gegen die Zufügung vorsätzlicher schwerster Körperverletzung meinem nackten ungeschützten mongolischen Körper von Berufsfeuerwehrsanitätern und von Röntgenärzten während der Röntgenaufnahme am 28.01.2009 in der Lungenklinik (vermutliche Adresse: Radiologische Klinik Merheim, Kliniken der Stadt Köln gGmbH, Ostmerheimer Str. 200, 51109 Köln, Tel.: 0221/8907 –3285, -3258), in dem die Berufsfeuerwehrsanitäter gemeinsam mit den Röntgenärzten meinen nackten ungeschützten mongolischen Körper unter dem Röntgenapparat ohne Schutzblei vorsätzlich absichtlich mit Gewalt und Misshandlung gesteckt und 4-5 Minuten lang unter der Röntgenstrahlen festgehalten haben. Durch diese verbrecherische Röntgenbestrahlung wurde meiner Gesundheit von den Berufsfeuerwehrsanitätern und von den Röntgenärzten schwerste Körperverletzung zugefügt. Ich habe keine mehr Erektion und meine Spermien sind unfruchtbar stelle ich meinen Antrag auf das Erlass einer nach §172 Abs. 2 StPO gerichtlichen Entscheidung über die Erhebung der öffentlichen Klage (Klageerzwingungsverfahren)
und gleichzeitig stelle ich meinen
Antrag
nach §§ 114, 117, 121 ZPO auf die Bewilligung mir mittellosen staatenlosen der Prozesskostenhilfe für einen Rechtsanwalt zu meinem diesem gestellten Antrag.
2. Bis heute macht niemand mit meiner dieser Strafanzeige etwas. Bis heute habe ich keinerlei Briefe Vorladungen Anrufe erhalten. Niemand führt mit mir irgendwelche Ermittlung, keinerlei Vernehmung und kein Kreuzverhör. Niemand hat die Beweismittel-Röntgenaufnahme sichergestellt Es ist volle Stille und Ungewissheit.
3. Die Staatsanwaltschaft Köln erhebt absichtlich gegen die Täter keine Anklage und stellt gleichzeitig die Strafermittlung nicht ein, erteilt mir bis heute keinerlei Bescheid, schweigt beharrlich. Die Staatsanwaltschaft Köln macht so absichtlich in Hoffnung, damit mit der Zeit alle Beweise verschwinden, damit meine künftige Privat Klage vor dem Amtsgericht Köln keinen Erfolg bekäme.
4. Die Staatsanwaltschaft Köln macht sich in dieser „amtlichen“ Untätigkeit strafbar. Die Beweislage verschwindet mit der Zeit. Die Staatsanwaltschaft Köln deckt durch diese ihre „amtliche“ Untätigkeit das Verbrechen im Amt zu.
5. Die Staatsanwaltschaft Köln zögert die Strafermittlung absichtlich rechtsmissbräuchlich hinaus in großer Hoffnung, dass es herum meine staatenlose Person vielleicht doch ein irgendwelches „negatives“ Ereignis oder Wunder (Widerruf meiner Asylanerkennung, Abschiebung, strafrechtliche Verhaftung, Krankenhausaufenthalt, Autounfall, Todesfall...) geschehe, auf Grund dessen sie diese meine staatenlose Strafanzeige doch endlich „rechtlich formell“ einstellen dürften. Wann endlich diese miese mongolische staatenlose Kanalratte Paul Wolf stürbe?
6. Für Staatenlose führt die Staatsanwaltschaft Köln keinerlei Strafermittlung. Staatenlose haben in Köln kein Recht auf die Strafanzeigeerhebung. Staatenlose stehen nicht unter dem Schutz des Strafgesetzbuches. Das deutsche Strafgesetzbuch gilt nicht für Staatenlose. Aber gegen Staatenlose führt die Staatsanwaltschaft Köln sehr gern und ganz intensiv eine Strafermittlung!
7. Die Staatsanwaltschaft Köln verachtet zusammen mit der Berufsfeuerwehr Köln die Staatenlosen. Nur weil meine Person staatenlos sei, nur weil meine Person zu der Minderheit gehöre, nur weil die Täter Berufsfeuerwehrsanitäter seien, führt die Staatsanwaltschaft Köln für Staatenlose und Minderheit keinerlei strafrechtliches Ermittlungsverfahren durch. Staatenlose und Minderheit seien für diesStaatsanwaltschaft Köln keine Menschen, seien der hochwertigen deutschen Justiz dem Grundgesetz nicht würdig. Staatenlose und Minderheiten existieren nicht für die Staatsanwaltschaft Köln.
8. Auf meine zahlreichen schriftlichen Erinnerungen, Beschwerden, Dienstaufsichtsbeschwerden reagiert die Staatsanwaltschaft Köln gar nicht, schweigt vorsätzlich absichtlich beharrlich, ignoriert mich völlig, pfeift auf mich demonstrativ drauf!
9. Die Würde des Staatenlosen ist an tastbar. Sie zu erniedrigen und verachten ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
10. Auf meine zwei Beschwerden gegen diese Untätigkeit vor dem Generalstaatsanwalt Köln, macht der Generalstaatsanwalt auch gar nichts, schickt meine Beschwerde wieder zur Staatsanwaltschaft Köln.
11. Beide Staatsanwaltschaften der Generalstaatsanwalt Köln und die Staatsanwaltschaft Köln leisten mir keinerlei Hilfe, führen keinerlei Strafermittlungen durch. Würden sie bitte die beiden Staatsanwaltschaften Staatsanwaltschaft Köln und Generalstaatsanwalt Köln verpflichten, gegen die Täter unverzüglich eine Anklage erheben.
12. Die beiden Staatsanwaltschaften verletzen mein Recht auf die Offenheit meines mir garantierten aus Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz staatenlosen Rechtsweges und macht mein staatenloses Recht auf ein faires und zügiges Verfahren aus Art. 6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 zu.
13. Die Strafermittlung muss nur 5-6 Leute vernehmen und die Röntgenbilder sicherstellen und fachlich bewerten! Hier gibt es keine so großen aufwendigen Ermittlungsmaßnahmen. Höchstens 3 Tage bräuchte dafür die Strafermittlung.
14. Ich gebe auf keinen Fall auf, bis diese Verbrecher bestraft werden. Wenn die Staatsanwaltschaft Köln doch keine Ermittlung führen will, kann sie mir dann das Schmerzensgeld in Hohe von 50000 EURO (fünfzigtausend) in Rahmen Täter-Opfer-Ausgleich einzahlen, dann wird meine verletzte Seele irgendwie befriedigt. Meine verlorene Gesundheit kann ich mir zurück schon nicht bekommen, dann mindestens Schmerzensgeld.
15. Wenn diese Strafermittlung doch rechtswidrig einstellt wird, verlange ich einen entsprechenden amtlichen Bescheid, damit ich gegen diese Verbrecher unverzüglich meine Privatklage nach §374 ff. StPO einlegen.
16. Würden sie bitte mir den Eingang dieses meines staatenlosen Antrages schriftlich bestätigen.
17. Ich habe kein Geld für einen Rechtsanwalt. Ich bin bitterarm. Ich mache 1-EURO-Job. Ich erhalte ALG-2 von der ARGE-Köln. Geben sie bitte mir einen Rechtsanwalt für dieses Beschwerdeverfahren und für die Durchführung dieser Strafermittlung.
18. Würden sie bitte mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben! Würden sie bitte mir das deutsche Wahlrecht, das deutsche Stimmrecht, das deutsche Mitbestimmungsrecht, das deutsche politische Teilhaberecht geben! Ich habe alle Voraussetzungen für die Einbürgerung noch seit 2002 erfüllt! Ich will den Bundestag wählen! Ich will das Recht auf das deutsche Wahlrecht Stimmrecht Mitbestimmungsrecht Teilhaberecht haben! Ich werde meine staatenlosen Einbürgerungsanträge bis zum Jahr 2062 ununterbrochen stellen! Das ist mein heiliger Kampf um das Wahlrecht um das Stimmrecht!
Paul Wolf
Staatenloser Mitbürger
Anlage:
Antrag auf Prozesskostenhilfe mit dem Formular
Paul Wolf 15. Juni 2009 n. Chr.
Horststr. 6
51063 Köln
Tel: 0221-2783834
Staatenloser Einbürgerungsbewerber (kein Ausländer)
Staatenlosenreiseausweis: ZOC4PYNT3
Anerkannter Asylberechtigter seit 1997
Niederlassungserlaubnis
Mongolische schlitzäugige Volkszugehörigkeit
Katholik
Bitterarmer Langzeit-1-EURO-Jobber
Generalstaatsanwalt
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln
Beschwerde
gegen die Untätigkeit der Staatsanwaltschaft Köln in der Strafermittlung an meiner Strafanzeige 34 Js 57 / 09 mit besserem heimatlosen staatenlosen Wissen gegen die Zufügung vorsätzlicher schwerster Körperverletzung meinem nackten ungeschützten mongolischen Körper von Berufsfeuerwehrsanitätern und von Röntgenärzten während der Röntgenaufnahme am 28.01.2009 in der Lungenklinik (vermutliche Adresse: Haus 23/24, Ostmerheimer Str. 200, 51109 Köln, Tel: 0221-89078640), in dem die Berufsfeuerwehrsanitäter gemeinsam mit den Röntgenärzten meinen nackten ungeschützten mongolischen Körper unter dem Röntgenapparat ohne Schutzblei vorsätzlich absichtlich mit Gewalt und Misshandlung gesteckt und 4-5 Minuten lang unter der Röntgenstrahlen festgehalten haben. Durch diese Röntgenbestrahlung wurde meiner Gesundheit von den Berufsfeuerwehrsanitätern und von den Röntgenärzten schwerste Körperverletzung zugefügt. Ich habe keine mehr Erektion und meine Spermien sind unfruchtbar
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 02.03.2009 habe ich meine Strafanzeige gegen die Röntgenärzte an der Lungenklinik Köln (vermutliche Adresse: Haus 23/24, Ostmerheimer Str. 200, 51109 Köln) und gegen Sanitäter an der Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz - Sonderordnungsbehörde - Scheibenstr. 13, 50737 Köln für ihre gemeinsame vorsätzliche absichtliche Zufügung mir einer Körperverletzung durch die Bestrahlung meines ungeschützten nackten mongolischen Körpers mit Röntgenstrahlen, in dem sie am 28.01.2009 gegen 08:20 Uhr an der Lungenklinik Köln mich gemeinsam mit Gewalt unter dem Röntgenapparat ohne Bleischutz eingesteckt haben, festgehalten haben und haben meinen mongolischen Körper mit Röntgenstrahlen bestrahlt, erstattet.
Bis heute macht niemand mit meiner dieser Strafanzeige etwas. Bis heute habe ich keinerlei Briefe Vorladungen Anrufe erhalten. Niemand führt mit mir irgendwelche Ermittlung, keinerlei Vernehmung und kein Kreuzverhör. Niemand hat die Beweismittel-Röntgenaufnahme sichergestellt Es ist volle Stille und Ungewissheit.
Die Staatsanwaltschaft Köln zögert die Strafermittlung verbrecherisch vorsätzlich rechtsmissbräuchlich hinaus in großer Hoffnung, dass es herum meine staatenlose Person vielleicht doch ein irgendwelches „negatives“ Ereignis oder Wunder (Widerruf meiner Asylanerkennung, Abschiebung, strafrechtliche Verhaftung, Krankenhausaufenthalt, Autounfall, Todesfall...) geschehe, auf Grund dessen sie diese meine staatenlose Strafanzeige doch endlich „rechtlich formell“ einstellen dürften. Wann endlich diese miese mongolische staatenlose Ratte Paul Wolf stirbt?
Die Staatsanwaltschaft Köln macht sich schon in dieser „amtlichen“ Untätigkeit selbst strafbar! Die Beweislage verschwindet mit der Zeit. Die Staatsanwaltschaft Köln deckt durch diese ihre „amtliche“ Untätigkeit das Verbrechen im Amt zu!
Für Staatenlosen führt die Staatsanwaltschaft Köln keinerlei Strafermittlungen. Staatenlose haben in Köln kein Recht auf die Strafanzeigeerstattung. Staatenlosen stehen nicht unter dem Schutz des Strafgesetzbuches. Das deutsche Strafgesetzbuch gilt nicht für Staatenlosen. Aber gegen Staatenlose führt die Staatsanwaltschaft Köln sehr gern und ganz intensiv eine Strafermittlung!
Die Würde des Staatenlosen ist antastbar. Sie zu erniedrigen und verachten ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Würden sie bitte die Staatsanwaltschaft Köln verpflichten, eine gesetzmäßige strafrechtliche Ermittlung zugig durchzuführen und gegen die Täter eine Anklage erheben.
Die Strafermittlung muss nur 4-5 Leute vernehmen und die Röntgenbilder sicherstellen und sie fachlich bewerten! Hier gibt es keine so großen Ermittlungsmaßnahmen! Höchstens 3 Tage bräuchte die Strafermittlung.
Gegen diese „amtliche“ Untätigkeit der Staatsanwaltschaft Köln werde ich in nächsten Tagen meine nach §75 VwGO Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht Köln einlegen.
Ich gebe auf keinen Fall auf, bis diese Verbrecher bestraft werden.
Wenn diese Strafermittlung rechtswidrig einstellt wird, verlange ich einen entsprechenden amtlichen Bescheid, damit ich gegen diese Verbrecher unverzüglich meine Privatklage nach §374 ff. StPO einlegen kann.
Paul Wolf
Staatenloser Mitbürger
Paul Wolf 18. Mai 2009 n. Chr.
Horststr. 6
51063 Köln
Tel: 0221-2783834
Staatenloser Einbürgerungsbewerber (kein Ausländer)
Staatenlosenreiseausweis: ZOC4PYNT3
Anerkannter Asylberechtigter seit 1997
Niederlassungserlaubnis
Mongolische schlitzäugige Volkszugehörigkeit
Katholik
Bitterarmer Langzeit-1-EURO-Jobber
Staatsanwaltschaft Köln
50926 Köln
Aktenzeichen: 34 Js 57 / 09
Kopie: Polizeipräsidium Köln
Walter-Pauli-Ring 2 – 4
51103 Köln
Beschwerde-Erinnerung an meine Strafanzeige
mit besserem heimatlosen staatenlosen Wissen gegen die Röntgenärzte an der Lungenklinik Köln (vermutliche Adresse: Haus 23/24, Ostmerheimer Str. 200, 51109 Köln) und gegen Sanitäter an der Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz - Sonderordnungsbehörde - Scheibenstr. 13, 50737 Köln für ihre gemeinsame vorsätzliche absichtliche Zufügung mir einer Körperverletzung durch die Bestrahlung meines ungeschützten nackten mongolischen Körpers mit Röntgenstrahlen, in dem sie am 28.01.2009 gegen 08:20 Uhr an der Lungenklinik Köln mich gemeinsam mit Gewalt unter dem Röntgenapparat ohne Bleischutz eingesteckt haben, festgehalten haben und haben meinen mongolischen Körper mit Röntgenstrahlen bestrahlt
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 02.03.2009 habe ich meine Strafanzeige gegen die Röntgenärzte an der Lungenklinik Köln (vermutliche Adresse: Haus 23/24, Ostmerheimer Str. 200, 51109 Köln) und gegen Sanitäter an der Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz - Sonderordnungsbehörde - Scheibenstr. 13, 50737 Köln für ihre gemeinsame vorsätzliche absichtliche Zufügung mir einer Körperverletzung durch die Bestrahlung meines ungeschützten nackten mongolischen Körpers mit Röntgenstrahlen, in dem sie am 28.01.2009 gegen 08:20 Uhr an der Lungenklinik Köln mich gemeinsam mit Gewalt unter dem Röntgenapparat ohne Bleischutz eingesteckt haben, festgehalten haben und haben meinen mongolischen Körper mit Röntgenstrahlen bestrahlt, erstattet.
Bis heute macht niemand mit meiner dieser Strafanzeige etwas. Bis heute habe ich keinerlei Briefe Vorladungen Anrufe erhalten. Niemand führt mit mir irgendwelche Ermittlung, keinerlei Vernehmung und kein Kreuzverhör. Niemand hat die Beweismittel-Röntgenaufnahme sichergestellt Es ist volle Stille und Ungewissheit.
Für Staatenlosen führt das Polizeipräsidium keine Strafermittlungen. Staatenlose haben in Köln kein Recht auf die Strafanzeigeerstattung. Staatenlosen stehen nicht unter dem Schutz des Strafgesetzbuches. Das deutsche Strafgesetzbuch gilt nicht für Staatenlosen.
Die Würde des Staatenlosen ist antastbar. Sie zu erniedrigen und verachten ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Würden sie bitte den Ermittler verpflichten, eine gesetzmäßige strafrechtliche Ermittlung durchzuführen und gegen die Täter eine Anklage erheben. Würden sie bitte mir den Stand der Ermittlung berichten.
Gegen diese amtliche Untätigkeit des Strafermittlers bereite ich meine Dienstaufsichtsbeschwerde vor.
Gegen die amtliche Untätigkeit der Staatsanwaltschaft Köln bereite ich meine Beschwerde vor dem Generalstaatsanwalt Köln vor.
Gegen die amtliche Untätigkeit des Polizeipräsidiums Köln bereite ich meine Untätigkeitsklage nach §75 VwGO vor dem Verwaltungsgericht Köln.
Ich gebe auf keinen Fall auf, bis diese Verbrecher bestraft werden.
Wenn sie diese Strafermittlung rechtswidrig einstellen, verlange ich einen entsprechenden amtlichen Bescheid, damit ich gegen diese Verbrecher unverzüglich meine Privatklage nach §374 ff. StPO einlegen kann.
Paul Wolf
Staatenloser Mitbürger
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Paul Wolf 21. April 2009
Horststr. 6
51063 Köln
Tel: 0221-2783834
Staatenloser Einbürgerungsbewerber
Staatenlosenreiseausweis: ZOC4PYNT3
Anerkannter Asylberechtigter seit 1997
Niederlassungserlaubnis für die BRD
Mongolische Volkszugehörigkeit
Polizeipräsidium Köln
Walter-Pauli-Ring 2 – 4
51103 Köln
Erinnerung an meine Strafanzeige
mit besserem heimatlosen staatenlosen Wissen gegen die Röntgenärzte an der Lungenklinik Köln (vermutliche Adresse: Haus 23/24, Ostmerheimer Str. 200, 51109 Köln) und gegen Sanitäter an der Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz - Sonderordnungsbehörde - Scheibenstr. 13, 50737 Köln für ihre gemeinsame vorsätzliche absichtliche Zufügung mir einer Körperverletzung durch die Bestrahlung meines ungeschützten nackten mongolischen Körpers mit Röntgenstrahlen, in dem sie am 28.01.2009 gegen 08:20 Uhr an der Lungenklinik Köln mich gemeinsam mit Gewalt unter dem Röntgenapparat ohne Bleischutz eingesteckt haben, festgehalten haben und haben meinen mongolischen Körper mit Röntgenstrahlen bestrahlt
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 02.03.2009 habe ich meine Strafanzeige gegen die Röntgenärzte an der Lungenklinik Köln (vermutliche Adresse: Haus 23/24, Ostmerheimer Str. 200, 51109 Köln) und gegen Sanitäter an der Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz - Sonderordnungsbehörde - Scheibenstr. 13, 50737 Köln für ihre gemeinsame vorsätzliche absichtliche Zufügung mir einer Körperverletzung durch die Bestrahlung meines ungeschützten nackten mongolischen Körpers mit Röntgenstrahlen, in dem sie am 28.01.2009 gegen 08:20 Uhr an der Lungenklinik Köln mich gemeinsam mit Gewalt unter dem Röntgenapparat ohne Bleischutz eingesteckt haben, festgehalten haben und haben meinen mongolischen Körper mit Röntgenstrahlen bestrahlt, erstattet.
Bis heute haben sie mir keinerlei Information gegeben, haben sie die Beweismittel-Röntgenaufnahme nicht sichergestellt, haben sie keinerlei Vernehmung und kein Kreuzverhör mit mir vorgenommen.
Gegen ihre amtliche Untätigkeit bereite ich meine Dienstaufsichtbeschwerde vor. Würden sie bitte mir den Stand der Ermittlung berichten.
Ich gebe auf keinen Fall auf, bis diese Verbrecher bestraft werden.
Wenn sie diese Strafermittlung rechtswidrig einstellen, werde ich gegen diese Verbrecher unverzüglich meine Privatklage nach §374 ff. StPO einlegen.
Paul Wolf
Heimatloser staatenloser Mitbürger
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Paul Wolf 02. März 2009
Horststr. 6
51063 Köln
Tel: 0221-2783834
Staatenloser Einbürgerungsbewerber
Staatenlosenreiseausweis: ZOC4PYNT3
Anerkannter Asylberechtigter seit 1997
Niederlassungserlaubnis für die BRD
Mongolische Volkszugehörigkeit
Polizeipräsidium Köln
Walter-Pauli-Ring 2 – 4
51103 Köln
Strafanzeige
mit besserem heimatlosen staatenlosen Wissen gegen die Röntgenärzte an der Lungenklinik Köln (vermutliche Adresse: Haus 23/24, Ostmerheimer Str. 200, 51109 Köln) und gegen Sanitäter an der Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz - Sonderordnungsbehörde - Scheibenstr. 13, 50737 Köln für ihre gemeinsame vorsätzliche absichtliche Zufügung mir einer Körperverletzung durch die Bestrahlung meines ungeschützten nackten mongolischen Körpers mit Röntgenstrahlen, in dem sie am 28.01.2009 gegen 08:20 Uhr an der Lungenklinik Köln mich gemeinsam mit Gewalt unter dem Röntgenapparat ohne Bleischutz eingesteckt haben, festgehalten haben und haben meinen mongolischen Körper mit Röntgenstrahlen bestrahlt
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit besserem heimatlosen staatenlosen Wissen gegen die Röntgenärzte an der Lungenklinik Köln (vermutliche Adresse: Haus 23/24, Ostmerheimer Str. 200, 51109 Köln) und gegen Sanitäter an der Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz - Sonderordnungsbehörde - Scheibenstr. 13, 50737 Köln für ihre gemeinsame vorsätzliche absichtliche Zufügung mir einer Körperverletzung durch die Bestrahlung meines ungeschützten nackten mongolischen Körpers mit Röntgenstrahlen, in dem sie am 28.01.2009 gegen 08:20 Uhr an der Lungenklinik Köln mich gemeinsam mit Gewalt unter dem Röntgenapparat ohne Bleischutz eingesteckt haben, festgehalten haben und haben meinen mongolischen Körper mit Röntgenstrahlen bestrahlt.
Würden sie bitte mein Leben meine Gesundheit meine Unversehrtheit gegen die gewalttätigen Röntgenärzte an der Lungenklinik Köln und gegen die gewalttätigen Sanitäter an der Berufsfeuerwehr der Stadt Köln beschützen, gegen diese Röntgenärzte und Sanitäter eine Strafermittlung einleiten, gegen sie eine öffentliche Anklage erheben, sie vor dem Strafgericht stellen, sie aus dem Ärztlichen-, und Rettungsdienst für immer entfernen und sie verpflichten mir den Schadenersatz das Schmerzensgeld in Hohe von 50.000 (fünfzigtausend) Euro entschädigen lassen.
Während dieser am 28.01.2009 Zwangseinweisung haben beide Antragsteller und die Sanitäter und der Herr Staatsanwalt meine Person erst zum Röntgen gebracht, wo der Doktor ganz deutlich fachlich medizinisch diagnostiziert hat, es liege bei dieser Person Paul Wolf keinerlei Tuberkulose vor. Meine Person haben zur Sicherheit zwei Mal unter dem Röntgen gestellt haben. Meine Lungen haben zwei Mal fotografiert.
Während dieser Röntgenaufnahme haben die Sanitäter und die Röntgenärzte mich unter dem Röntgen ohne Schutzblei zwei Mal gestellt. Die Sanitäter und alle Röntgenärzte haben an sich den Schutzblei angezogen, haben ihre Körper vor der Röntgenbestrahlung beschützt, aber mich haben sie ohne den Schutzblei einfach nackt in dem Rollstuhl unter die Röntgenbestrahlung gesteckt. Dadurch haben sie mir gemeinsam zwei Mal vorsätzliche Körperverletzung zugefügt. Wann ich versucht habe, während dieser „Röntgenaufnahme-Körperverletzung“ meinen nackten ungeschützten Körper hinter dem Schutzblei eines Sanitäters zu verstecken, haben sie mir es massiv verhindert verweigert und mich einfach weiter zusammengeschlagen und gedrückt gehalten.
Würden Sie bitte all diese Röntgenärzte und Sanitäter vor dem Gericht vorladen und sie vernehmen. Würden Sie bitte diese beiden Röntgenaufnahmen sicherstellen und zu gerichtlichen Akten beifügen. Auf einem Röntgenfoto werden sie deutlich sehen, wie meine Person in dem Rollstuhl mit festgebundenen Händen und Beinen saß und mich haben die gewalttätigen Sanitäter zusammen gedrückt gehalten. In dem Röntgengerät sind diese beiden Röntgenfotos gespeichert. Man kann sie einfach so nicht löschen nicht verschwinden lassen.
Die Sanitäter haben an mich drei Mundschutzmaske noch in der Wohnung angezogen, aber zwei davon haben sie mir einfach in den Mund zwischen die Zähnen und Lippen stark angezogen. Oben drauf habe sie mit weiterer Schutzmaske meinen ganzen Mund und Nase zu gemacht, so dass ich nach solchen angespannten Mundschutzmasken kein Wort aussagen konnte. Sie haben somit meinen Mund einfach zu gemacht. Ich konnte wegen der Kälte und Nasenschleim nicht richtig einatmen. Die Nase war voll mit dem Nasenschleim und der Mund war mit den Mundschutzmasken zu. Und dazu noch sprechen? Ich konnte gar kein Wort aussagen. Sie haben damit meine mögliche Beschwerde verhindert, damit ich nicht sagen kann, dass die Polizisten mich zusammengeschlagen haben.
Herr Staatsanwalt von der Staatsanwaltschaft Köln hat dieses ganze Verbrechen Niedererschlagung gesehen und hat er dagegen gar nichts unternommen. Dieser Herr „Staatsanwalt“ hat die Sanitäter und Röntgenärzte umgekehrt dafür angestiftet. Er wollte durch diese bleischutzlose Bestrahlung meinem Erbgenom meinen Spermien eine Unfruchtbarkeit zufügen, damit widerliche Mongolen auf dem deutschen Boden nicht vermehren würden. Das ist keine Rechtsstattlichkeit. Das ist NAZI-Justiz Rassenjustiz! Die Mongolen haben in Deutschland keinerlei Recht auf Bleischutz während der Röntgenaufnahme.
Meine weiteren ausführlichen Gründe dafür entnehmen Sie bitte aus meiner beigelegten Kopie meiner Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Köln gegen das Unterbringungsverfahren 175 a XIV 61.539/L, Amtsgericht Köln.
Mit diesem Sachverhalt beschäftigt sich auch die Personalabteilung des Polizeipräsidiums Köln, wo ich meine Dienstaufsichtbeschwerde eingelegt habe.
Paul Wolf
Heimatloser staatenloser Mitbürger
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Oberlandesgericht Köln 02. März 2009
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln
Aktenzeichen: 16 WX 33/09
(1 T 48/09 Landgericht Köln)
(175 a XIV 61.539/L, Unterbringungsverfahren, Amtsgericht Köln)
Beschwerdeführer: Paul Wolf
Horststr. 6
51063 Köln
Tel: 0221-2783834
Staatenloser Einbürgerungsbewerber
Staatenlosenreiseausweis: ZOC4PYNT3
Anerkannter Asylberechtigter seit 1997
Niederlassungserlaubnis für die BRD
Mongolische Volkszugehörigkeit
Verfahrenspfleger: Rechtsanwalt Peter Issel (für Paul Wolf)
Hohenstaufenring 11
50674 Köln
Tel: 0221-9213800
Antragsteller: Stadt Köln, Amt für öffentliche Ordnung
Kalk Karree
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
oder
Antragsteller: Berufsfeuerwehr,
Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und
Bevölkerungsschutz
- Sonderordnungsbehörde -
Scheibenstr. 13
50737 Köln
Antrag
auf die Sicherstellung der zwei Röntgenaufnahmen aus der Lungenklinik Köln (vermutliche Adresse: Haus 23/24, Ostmerheimer Str. 200, 51109 Köln), wo meiner Person am 28.01.2009 gegen 08:20 Uhr zwei Mal die Röntgenaufnahme meiner Lungen aufgenommen war und auf die Vernehmung der Röntgenärzten
Sehr geehrte Damen und Herren,
würden Sie bitte diese beiden Röntgenaufnahmen aus der Lungenklinik Köln (vermutliche Adresse: Haus 23/24, Ostmerheimer Str. 200, 51109 Köln), wo meiner Person am 28.01.2009 gegen 08:20 Uhr zwei Mal die Röntgenaufnahme meiner Lungen aufgenommen war, sicherstellen und zu gerichtlichen Akten beifügen. In dem Röntgengerät sind diese beiden Röntgenfotos gespeichert. Man kann sie einfach so nicht löschen nicht verschwinden lassen.
Würden Sie bitte all diese Röntgenärzte und Sanitäter vor dem Gericht vorladen und sie vernehmen.
Während dieser am 28.01.2009 Zwangseinweisung haben beide Antragsteller und die Sanitäter und der Herr Staatsanwalt meine Person erst zum Röntgen gebracht, wo der Doktor ganz deutlich fachlich medizinisch diagnostiziert hat, es liege bei dieser Person Paul Wolf keinerlei Tuberkulose vor. Meine Person haben zur Sicherheit zwei Mal unter dem Röntgen gestellt. Meine Lungen haben zwei Mal fotografiert.
Nach dieser fachlich-medizinischen Ankündigung Kenntnisnahme stand fest, Paul Wolf habe keine Tuberkulose, leide unter keinerlei Tuberkulose, deshalb er müsse sich nicht gegen Tuberkulose ärztlich behandeln lassen, er sterbe nicht an Tuberkulose. Ab diesem Zeitpunkt stand es fest, es lag somit bei meiner Person keinerlei Eigengefährdung Selbstgefährdung vor. Es gab für diesen Rettungsdienst nicht mehr zu retten! Der schlimme Tuberkuloseverdacht und das Behandlungsunterlassen sind ab diesem Zeitpunkt verschwunden. Der Sachverhalt ist geklärt worden. Beide Antragsteller und die Sanitäter des Rettungsdienstes und der Herr Staatsanwalt mussten dann mich sofort frei lassen, aber sie haben meine Person weiter in die Psychiatrie gefahren.
Für Herr Staatsanwalt für Sanitäter für Polizeieinheit war ab diesem Zeitpunkt ganz klar bekannt, Paul Wolf leide nicht unter Tuberkulose, aber sie haben mich aus der Lungenklinik trotzdem in die Psychiatrie gefahren und haben dort den Psychiatrieärzten über mich ihre üble Nachrede trotzdem weiter verleumdet, dieser Terrorist Paul Wolf leide unter Tuberkulose, er wolle sich nicht gegen Tuberkulose behandeln lassen, davon bestehe für ihn selbst und für die Allgemeinheit eine Gefahr. Obwohl Herr Staatsanwalt die Polizeieinheit und die Sanitäter schon wussten, dass meine Person keinerlei Tuberkulose hat! Die Psychiatrieärzte haben diesen gemeinsamen verleumderischen „Bericht“ des Staatsanwalten und der Polizeieinheit und der Sanitäter über diese Tuberkulosegesichte in ihrem ärztlichen Zeugnis wider der Klarung des Sachverhalts selbstverständlich eingetragen festgehalten, als ob meine Person jetzt immer noch an Tuberkulose erkrank wäre. Warum und mit welchem Zweck verbreiteten gegen mich diese „Beamten“ diese verbrecherliche Lüge? Es war ihnen doch fachlichmedizinisch bekannt, Paul Wolf hat keine Tuberkulose!
Beide Antragsteller und die Sanitäter des Rettungsdienstes und der Staatsanwalt und alle Polizisten haben für meine Person diese Tuberkulose rechtsmissbräuchlich logisch-fantastisch ausgedacht, als ob sich diese an Tuberkulose erkrankte Person Paul Wolf nicht freiwillig gegen die Tuberkulose ärztlich behandeln lässt, könne dann diese Person Paul Wolf davon sterben, liege somit bei dieser Person Paul Wolf Eigengefährdung Selbstgefährdung vor, müsse dann diese Person Paul Wolf unverzüglich in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen werden, weil es bei dieser Person Paul Wolf durch sein Behandlungsunterlassen eine Eigengefährdung eine Selbstgefährdung vorliege?!
Was war dann doch der wirkliche Grund für diese Zwangseinweisung meiner mongolischen Person in ihrer deutschen geschlossenen Psychiatrie? Warum beide Antragsteller und die Sanitäter und der Staatsanwalt meine Peron wider dieses negativen ärztlichen Zeugnisses, wider dieser negativen ärztlichen Diagnose doch in die geschlossene Psychiatrie weiter gefahren?
Die Sanitäter haben an mich drei Mundschutzmaske noch in der Wohnung angezogen, aber zwei davon haben sie mir einfach in den Mund zwischen die Zähnen und Lippen stark angezogen. Oben drauf habe sie mit weiterer Schutzmaske meinen ganzen Mund und Nase zu gemacht, so dass ich nach solchen angespannten Mundschutzmasken kein Wort aussagen konnte. Sie haben somit meinen Mund einfach zu gemacht. Ich konnte wegen der Kälte und Nasenschleim nicht richtig einatmen. Die Nase war voll mit dem Nasenschleim und der Mund war mit den Mundschutzmasken zu. Und dazu noch sprechen? Ich konnte gar kein Wort aussagen. Sie haben damit meine mögliche Beschwerde verhindert, damit ich nicht sagen kann, dass die Polizisten mich zusammengeschlagen haben.
Diese „Tuberkulosegeschichte“ „Psychischekrankheitsgeschichte“ sind massenweise Korruption Rechtsmissbrauch ein Instrument von allen deutschen Beamten insbesondere Polizeibeamten, weil nach §55 Abs. 2 Ziff. 5 des Aufenthaltsgesetzes bei erkrankten an ansteckender Krankheit Ausländern das Aufenthaltsrecht aus gesundheitlichen Gründen entzogen werden kann. Deshalb alle deutschen Beamten insbesondere Polizeibeamten machen sehr gern die Ausländer „höchstansteckendkrank“ oder „psychischkrank“, weil danach solcher Ausländer aus Deutschland zum „Schutz der öffentlichen Gesundheit“ ohne gewöhnliche Formalitäten schnell ausgewiesen werden kann. Psychische Krankheit eines Ausländers zählt auch zum §55 Abs. 2 Ziff. 5 des Aufenthaltsgesetzes.
Außerdem die Tuberkulose lässt sich durch die Zwangseinweisung in die Psychiatrie nicht heilen nicht beseitigen und es ist auf keinen Fall der Grund nach §§ 11, 12, 14 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, 15 Satz 2 Ziff. 4, §26 PsychKG NW, §1 und §14 ff. OBG, §39 VwVfG NRW, §§ 70h Abs. 1, 70 Abs. 3 Satz 2 FGG, damit an Tuberkulose erkrankten Menschen dafür in die geschlossenen Psychiatrie wegsperren.
Paul Wolf
Heimatloser staatenloser Mitbürger
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Richter Lamberz 09. März 2009
Abt. 175
Amtsgericht Köln
50922 Köln
Aktenzeichen: 175 a XIV 61.539/L, Unterbringungsverfahren
Beschwerdeführer: Paul Wolf
Horststr. 6
51063 Köln
Tel: 0221-2783834
Staatenloser Einbürgerungsbewerber
Staatenlosenreiseausweis: ZOC4PYNT3
Anerkannter Asylberechtigter seit 1997
Niederlassungserlaubnis für die BRD
Mongolische Volkszugehörigkeit
Antragsteller: Stadt Köln, Amt für öffentliche Ordnung
Kalk Karree
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
oder
Antragsteller: Berufsfeuerwehr,
Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und
Bevölkerungsschutz
- Sonderordnungsbehörde -
Scheibenstr. 13
50737 Köln
Antrag
auf die Sicherstellung der zwei Röntgenaufnahmen aus der Lungenklinik Köln (vermutliche Adresse: Haus 23/24, Ostmerheimer Str. 200, 51109 Köln), wo meiner Person am 28.01.2009 gegen 08:20 Uhr zwei Mal die Röntgenaufnahme meiner Lungen aufgenommen war und auf die Vernehmung der Röntgenärzten
Sehr geehrte Damen und Herren,
würden Sie bitte diese beiden Röntgenaufnahmen aus der Lungenklinik Köln (vermutliche Adresse: Haus 23/24, Ostmerheimer Str. 200, 51109 Köln), wo meiner Person am 28.01.2009 gegen 08:20 Uhr zwei Mal die Röntgenaufnahme meiner Lungen aufgenommen war, sicherstellen und zu gerichtlichen Akten beifügen. In dem Röntgengerät sind diese beiden Röntgenfotos gespeichert. Man kann sie einfach so nicht löschen nicht verschwinden lassen.
Würden Sie bitte all diese Röntgenärzte und Sanitäter vor dem Gericht vorladen und sie vernehmen.
Während dieser am 28.01.2009 Zwangseinweisung haben beide Antragsteller und die Sanitäter und der Herr Staatsanwalt meine Person erst zum Röntgen gebracht, wo der Doktor ganz deutlich fachlich medizinisch diagnostiziert hat, es liege bei dieser Person Paul Wolf keinerlei Tuberkulose vor. Meine Person haben zur Sicherheit zwei Mal unter dem Röntgen gestellt haben. Meine Lungen haben zwei Mal fotografiert.
Beide Antragsteller und die Sanitäter des Rettungsdienstes und der Staatsanwalt und alle Polizisten haben für meine Person diese Tuberkulose rechtsmissbräuchlich logisch-fantastisch ausgedacht, als ob sich diese an Tuberkulose erkrankte Person Paul Wolf nicht freiwillig gegen die Tuberkulose ärztlich behandeln lässt, könne dann diese Person Paul Wolf davon sterben, liege somit bei dieser Person Paul Wolf Eigengefährdung Selbstgefährdung vor, müsse dann diese Person Paul Wolf unverzüglich in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen werden, weil es bei dieser Person Paul Wolf durch sein Behandlungsunterlassen eine Eigengefährdung eine Selbstgefährdung vorliege?!
Nach dieser fachlich-medizinischen Ankündigung Kenntnisnahme stand fest, Paul Wolf habe keine Tuberkulose, leide unter keinerlei Tuberkulose, deshalb er müsse sich nicht gegen Tuberkulose ärztlich behandeln lassen, er sterbe nicht an Tuberkulose. Ab diesem Zeitpunkt stand es fest, es lag somit bei meiner Person keinerlei Eigengefährdung Selbstgefährdung vor. Es gab für diesen Rettungsdienst nicht mehr zu retten! Der schlimme Tuberkuloseverdacht und das Behandlungsunterlassen sind ab diesem Zeitpunkt verschwunden. Der Sachverhalt ist geklärt worden. Beide Antragsteller und die Sanitäter des Rettungsdienstes und der Herr Staatsanwalt mussten dann mich sofort frei lassen, aber sie haben meine Person weiter in die Psychiatrie gefahren.
Was war dann doch der wirkliche Grund für diese Zwangseinweisung meiner mongolischen Person in ihrer deutschen geschlossenen Psychiatrie? Warum beide Antragsteller und die Sanitäter und der Staatsanwalt meine Peron wider dieses negativen ärztlichen Zeugnisses, wider dieser negativen ärztlichen Diagnose doch in die geschlossene Psychiatrie weiter gefahren?
Für Herr Staatsanwalt für Sanitäter für Polizisten war ab diesem Zeitpunkt ganz klar bekannt, Paul Wolf leide nicht unter Tuberkulose, aber sie haben mich aus der Lungenklinik trotzdem in die Psychiatrie gefahren und haben dort den Psychiatrieärzten über mich ihre üble Nachrede trotzdem weiter verleumdet, dieser Terrorist Paul Wolf leide unter Tuberkulose, er wolle sich nicht gegen Tuberkulose behandeln lassen, davon bestehe für ihn selbst und für die Allgemeinheit eine Gefahr. Obwohl Herr Staatsanwalt die Polizisten und die Sanitäter schon wussten, dass meine Person keinerlei Tuberkulose hat! Die Psychiatrieärzte haben diesen gemeinsamen verleumderischen „Bericht“ des Staatsanwalten und der Polizei und der Sanitäter über diese Tuberkulosegesichte in ihrem ärztlichen Zeugnis wider der Klarung des Sachverhalts selbstverständlich eingetragen festgehalten, als ob meine Person jetzt immer noch an Tuberkulose erkrank wäre. Warum und mit welchem Zweck verbreiteten gegen mich diese „Beamten“ diese verbrecherliche Lüge? Es war ihnen doch fachlichmedizinisch bekannt, Paul Wolf hat keine Tuberkulose!
Die Sanitäter haben an mich drei Mundschutzmaske noch in der Wohnung angezogen, aber zwei davon haben sie mir einfach in den Mund zwischen die Zähnen und Lippen stark angezogen. Oben drauf habe sie mit weiterer Schutzmaske meinen ganzen Mund und Nase zu gemacht, so dass ich nach solchen angespannten Mundschutzmasken kein Wort aussagen konnte. Sie haben somit meinen Mund einfach zu gemacht. Ich konnte wegen der Kälte und Nasenschleim nicht richtig einatmen. Die Nase war voll mit dem Nasenschleim und der Mund war mit den Mundschutzmasken zu. Und dazu noch sprechen? Ich konnte gar kein Wort aussagen. Sie haben damit meine mögliche Beschwerde verhindert, damit ich nicht sagen kann, dass die Polizisten mich zusammengeschlagen haben.
Herr Staatsanwalt von der Staatsanwaltschaft Köln hat dieses ganze Verbrechen Niedererschlagung gesehen und hat er dagegen gar nichts unternommen. Dieser Herr „Staatsanwalt“ hat die Sanitäter und Röntgenärzte umgekehrt dafür angestiftet. Er wollte durch diese bleischutzlose Bestrahlung meinem Erbgenom meinen Spermien eine Unfruchtbarkeit zufügen, damit widerliche Mongolen auf dem deutschen Boden nicht vermehren würden. Das ist keine Rechtsstattlichkeit. Das ist NAZI-Justiz Rassenjustiz! Die Mongolen haben in Deutschland keinerlei Recht auf Bleischutz während der Röntgenaufnahme.
Diese „Tuberkulosegeschichte“ „Psychischekrankheitsgeschichte“ sind massenweise Korruption Rechtsmissbrauch ein Instrument von allen deutschen Beamten insbesondere Polizeibeamten, weil nach §55 Abs. 2 Ziff. 5 des Aufenthaltsgesetzes bei ansteckender Krankheit erkrankten Ausländern das Aufenthaltsrecht aus gesundheitlichen Gründen entzogen werden kann. Deshalb alle deutschen Beamten insbesondere Polizeibeamten machen sehr gern die Ausländer höchstansteckendkrank oder psychischkrank, weil danach solcher Ausländer aus Deutschland zum Schutz der öffentlichen Gesundheit schnell ohne gewöhnliche Formalitäten ausgewiesen wird. Psychische Krankheit eines Ausländers zählt auch zum §55 Abs. 2 Ziff. 5 des Aufenthaltsgesetzes.
Außerdem die Tuberkulose lässt sich durch die Zwangseinweisung in die Psychiatrie nicht heilen nicht beseitigen.
Paul Wolf
Heimatloser staatenloser Mitbürger