Fürwörter – wofür?

Der Fall der Fälle

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Fürwörter oder Pronomina werden im Ungarischen wie Substantive dekliniert. Dies bedeutet natürlich, daß alle 18 Fälle der Sprache (.hun) in Betracht gezogen werden müssen.

Abgesehen vom Nominativ, der per definitionem eine leere Kasusmarkierung ∅ bekommt, ergeben sich diese Fälle aus der heute üblichen Kasusdefinition (ibidem):

    • Ein Suffix definiert genau dann einen Kasus, wenn es Verben gibt, deren ausschließliche Rektion durch die damit ausgezeichneten Nomina gebildet wird.

Die ungarischen Kasus lassen sich in drei Gruppen einteilen:

    1. 3 grundlegende Kasus, die auch aus den indoeuropäischen Sprachen bekannt sind;
    2. 9 Kasus, die sich direkt aus der Tridirektivität ergeben;
    3. 6 Kasus, die sich höchstens in anderen uralischen Sprachen finden lassen.

Die vierte Gruppe in unserer Liste besteht aus dem subjektiven Possessiv, das zwar kein Kasus ist – im Gegensatz zum deutschen Genitiv etwa –, aber von der Logik her zu dieser Beschreibung dazugehört.

Der interessierte Leser sei für eine genauere Beschreibung der obigen Suffixe sowie erklärende Beispiele an die „Agglutinierende Bausteine der ungarischen Sprache” verwiesen. Außerdem könnten ihm die „Deklinationstabellen” von Nutzen sein.

Dieses und jenes

Als erstes untersuchen wir, wie die Demonstrativpronomina ez dieser, -e, -es (hier) und az jener, -e, -es (dort) sich bei den oben aufgeführten Kasus verhalten:

Die unerwartete Verdoppelung von Konsonanten kommt hierbei dadurch zustande, daß ein z am Ende des Wortstammes sich dem beginnenden Konsonanten einer angehängten Silbe angleicht, es sei denn, dieser Konsonant ist ein v. In diesem Fall gleicht sich dann letzteres dem z an. So gesehen ist z.B. der Terminativ eine Anpassung einer fiktiven Form *ezdig bzw. *azdig.

Kurz zusammengefasst lautet also die Regel für Demonstrativpronomina:

  • Nähe = e(z) + entweder z oder v meistens angeglichen + Kasusendung;
  • Ferne = a(z) + entweder z oder v meistens angeglichen + Kasusendung.

Die ersten Personen

Betrachten wir nun die Deklination der Personalpronomina in der 1. Person (über deren Form im Nominativ, bzw. ihre Entwicklung, siehe das Etymologisches Wörterbuch [.hun]):

Einige Stämme von deklinierten Personalpronomina in dieser Tabelle sind einfach Kasusendungen wie beim Dativ, Sublativ, usw. Andere Fälle wie Illativ, Superessiv, usw. haben adverbiale Stämme, die wiederum aus den entsprechenden Kasusendungen abgeleitet sind. Nur der Akkusativ und der Possessiv werden anders gebildet.

Die folgende Regel für Personalpronomina gilt also für alle Kasus der Gruppen II und III, sowie für den Dativ:

  • 1. Singular = Kasusendung + eventuell Adverbialsuffix + -m, -am, -em;
  • 1. Plural = Kasusendung + eventuell Adverbialsuffix + -nk, -unk, -ünk.

Die Endungen -(A)m bzw. -(U)nk werden Pronominalsuffixe (.hun) genannt.

Jedem seine persönliche Endung

Die letzte Regel lässt sich auf jede Person anwenden, ob in der Ein- oder Mehrzahl. Nehmen wir zum Beispiel den Kausal-Final und den Dativ:

Die im Kausal-Final verwendeten Endungen bilden den Regelfall; das Paar -i, -ik in der 3. Person des Dativs ist ein Einzelfall. Daraus lässt sich aber auch ablesen, daß alle Pronominalsuffixe – bis auf -Uk in der 3. Person Plural – verschiedenen, in der Konjugation benutzten Personalendungen entsprechen (vgl. Die normale Konjugation: hív). Auch das ∅ für die 3. Person Singular gehört dazu.

Fürwörter für den Besitz

Als letztes fassen wir noch die Possessivpronomina – die nicht als Attribute des Besitzes benutzt werden dürfen (sein¦ihr Haus ≠ *az övé ház)! – zusammen:

Während der subjektive Possessiv aus dem weiter oben eingeführten -é- besteht, markiert -e- als eins der Pronominalsuffixe der 3. Person Singular den objektiven Possessiv. Beide Varianten werden aber bei Pronomina als Synonyme angesehen und können daher – wenn vorhanden – füreinander verwendet werden.

Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß der selbe Stamm für Singular und Plural in den 2. und 3. Personen eingesetzt wird, kann man für die Possessivpronomina diese allgemeine Richtlinie angeben:

  • Person = Personalpronomen Singular und/oder Plural + Possessiv + Pronominalsuffix.

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