Jeder Mensch trägt zwei unsichtbare Fässer in sich:
Das Positive-Fass
Enthält all das, was Leben ermöglicht, Freude bringt, Energie gibt und Verbindung schafft.
Dazu gehören grundlegende Fähigkeiten wie Sehen, Hören, Riechen, Essen, Sprechen, sich bewegen, Lachen, Helfen, Lernen, Erinnern.
Selbst der pessimistischste Mensch hat bereits durch diese Grundfunktionen mehr als 70 % in diesem Fass.
Das Negative-Fass
Enthält Ärger, Angst, Egoismus, Aggression, Groll, Neid oder andere Schattenseiten.
Dieses Fass kann sich füllen, aber niemals das Positive-Fass vollständig verdrängen.
Nach deiner Beobachtung enthält es selten mehr als 49 %, oft sogar nur 20 %.
Summe beider Fässer = 100 %
Ein Mensch kann das Negative-Fass nicht größer als 49 % machen.
Selbst wer denkt, er sei „schlecht“, hat unweigerlich mindestens 51 % Positives – allein schon durch seine Existenz und Lebensfunktionen.
Stell dir zwei nebeneinanderstehende Fässer vor:
Positives-Fass: ███████████████████ 70%
Negatives-Fass: ██████ 30%
Das Positive-Fass ist größer, leuchtet in hellen Farben, strahlt Energie aus.
Das Negative-Fass ist kleiner, dunkler, enthält Schatten, kann aber nie die Oberhand gewinnen.
Mit jedem guten Gedanken, jeder liebevollen Handlung, jeder kleinen Freude füllt sich das Positive-Fass weiter.
Jemand sagt: „Ich bin ein schlechter Mensch.“
Du fragst: „Kannst du sehen, hören, riechen, essen, sprechen, dich bewegen?“
Alle diese Grundfunktionen füllen das Positive-Fass automatisch über 70 %.
Schlussfolgerung: Selbst der Mensch, der sich selbst verurteilt, trägt unweigerlich mehr Positives in sich, als er denkt.
„Einsamkeit ist kein Beweis von Leere,
sondern ein Ruf nach Sinn.“
„Das Negative Fass schreit,
das Positive trägt.“
„Mit Gott bist du nie einsam –
nicht einmal in dir selbst.“
„Kein Mensch ist schlechter als gut.
Wer lebt, hat schon gewonnen.“
Sterbehilfe oder Lebenshilfe - Theorie der Fässer Theorie - Unberaubbare Fassl Theorie!
Unsere Fässer - Theorie ist LEBENSHILFE!
DAS TUN WAS TOTE NICHT TUN KÖNNEN!!!
Die Chance zu leben haben wir wahrscheinlich nur 1 X!
„Du bist nicht schlecht.
Du bist nicht leer.
Du bist nicht allein.
Wer lebt, trägt mehr Licht, als er glaubt.“
Der Straftatbestand der „Hilfeleistung zum Selbstmord“ verstoße gegen das Recht auf Selbstbestimmung, urteilt der Verfassungsgerichtshof (VfGH). Tötung auf Verlangen bleibt dagegen strafbar.
11.12.2020
Das Höchstgericht kippt – mit Wirksamkeit 1. Jänner 2022 – die Strafbarkeit der Beihilfe zum Selbstmord. Der Straftatbestand der „Hilfeleistung zum Selbstmord“ verstoße gegen das Recht auf Selbstbestimmung. Es sei verfassungswidrig, jede Art der Hilfe zur Selbsttötung ausnahmslos zu verbieten, befand der VfGH. Tötung auf Verlangen bleibt dagegen weiterhin strafbar.
Die Aufhebung der Beihilfe zum Selbstmord tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2021 in Kraft. Bis dahin hat der Gesetzgeber Zeit, Maßnahmen gegen Missbrauch zu treffen. In welchem Ausmaß Beihilfe zum Selbstmord künftig erlaubt sein wird – ob es nur möglich sein wird, einen Sterbewilligen zu einem Sterbehilfeverein in die Schweiz zu fahren oder ihm auch Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen – ist noch völlig offen.
Vier Antragsteller, darunter zwei Schwerkranke und ein Arzt, hatten den Antrag eingebracht, die Strafbarkeit von „Tötung auf Verlangen“ und „Mitwirkung am Selbstmord“ zu kippen. Die Beratungen darüber begannen bereits im Juli, im September hielt der VfGH eine mehrstündige öffentliche Verhandlung dazu ab. In einem Punkt folgte das Höchstgericht nun dem Antrag: Die Wortfolge „oder ihm dazu Hilfe leistet“ in Paragraf 78 des Strafgesetzbuches ist verfassungswidrig. Sie verstößt gegen das Recht auf Selbstbestimmung, weil dieser Tatbestand jede Art der Hilfeleistung unter allen Umständen verbietet Der VfGH leitete seine Entscheidung aus dem Recht des Einzelnen auf freie Selbstbestimmung ab.
Debatte
„Dieses Recht auf freie Selbstbestimmung umfasst das Recht auf die Gestaltung des Lebens ebenso wie das Recht auf ein menschenwürdiges Sterben. Das Recht auf freie Selbstbestimmung umfasst auch das Recht des Sterbewilligen, die Hilfe eines dazu bereiten Dritten in Anspruch zu nehmen. Das Verbot der Selbsttötung mit Hilfe eines Dritten kann einen besonders intensiven Eingriff in das Recht des Einzelnen auf freie Selbstbestimmung darstellen. Beruht die Entscheidung zur Selbsttötung auf der freien Selbstbestimmung des Betroffenen, so ist dies vom Gesetzgeber zu respektieren“, befand der VfGH. Und: „Das Recht auf freie Selbstbestimmung umfasst auch das Recht des Suizidwilligen, die Hilfe eines (dazu bereiten) Dritten in Anspruch zu nehmen.“
Nach Auffassung der Verfassungsrichter steht es zu dem sowohl in der verfassungsrechtlich begründeten Behandlungshoheit als auch in Paragraf 49a Abs. 2 Ärztegesetz 1998 zum Ausdruck kommenden Stellenwert der freien Selbstbestimmung im Widerspruch, dass Par. 78 zweiter Tatbestand StGB jegliche Hilfe bei der Selbsttötung verbietet.
Religion
Wenn einerseits der Patient darüber entscheiden kann, ob sein Leben durch eine medizinische Behandlung gerettet oder verlängert wird, und andererseits durch Par. 49a Ärztegesetz sogar das vorzeitige Ableben eines Patienten im Rahmen einer medizinischen Behandlung in Kauf genommen wird, sei es nicht gerechtfertigt, dem Sterbewilligen die Hilfe durch einen Dritten bei einer Selbsttötung zu verbieten und derart das Recht auf Selbstbestimmung ausnahmslos zu verneinen.
Der Verfassungsgerichtshof übersehe nicht, dass die freie Selbstbestimmung auch durch vielfältige soziale und ökonomische Umstände beeinflusst wird. Dementsprechend habe der Gesetzgeber zur Verhinderung von Missbrauch Maßnahmen vorzusehen, damit die betroffene Person ihre Entscheidung zur Selbsttötung nicht unter dem Einfluss Dritter fasst.
Jemand anderen zur Selbsttötung zu verleiten, bleibt strafbar (erster Tatbestand des Par. 78 StGB). Die Entscheidung, sich unter Mitwirkung eines Dritten zu töten, ist nur dann grundrechtlich geschützt, wenn sie, wie bereits ausgeführt, frei und unbeeinflusst getroffen wird. Diese Bedingung ist von vorneherein nicht erfüllt (Tatbestand des „Verleitens“).
Nicht aufgehoben wird das Verbot der aktiven Sterbehilfe, also das Verbot der „Tötung auf Verlangen“. Auch aus formalen Gründen: Hätten die Verfassungsrichter diese Bestimmung (Par. 77 Strafgesetzbuch) gekippt, dann müsste Sterbehilfe als Mord verfolgt werden. Das hätte eine deutlich höhere Strafdrohung als bisher (sechs Monate bis fünf Jahre) zur Folge. Allerdings betonte Grabenwarter auch, dass die Gründe für die Aufhebung des Verbots der Mitwirkung am Selbstmord nicht ohne Weiteres auf die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Verbots der „Tötung auf Verlangen“ übertragbar seien.
ÖVP-Verfassungsministerin Karoline Edtstadler zeigte sich in einer ersten Reaktion überrascht bis ablehnend. „Mit dem Erkenntnis zur Sterbehilfe weicht der VfGH von seiner eigenen Rechtsprechung ab, wonach ein Verbot der aktiven Sterbehilfe im Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers liegt. Insbesondere der Schutz der Älteren und der Schutz des Rechtes auf Leben sind zentrale Grundwerte unserer Politik. (…) Daher müssen wir nun prüfen, welche gesetzlichen Schutzmaßnahmen notwendig sind.“
Auch Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer reagierte sehr zurückhaltend. „Die Folgen der Entscheidung des VfGH zum Thema Beihilfe zum Suizid bedürfen einer umfassenden Prüfung. Im Wissen darum, dass das Thema Sterbehilfe gerade auch angesichts Österreichs Geschichte besonders sensibel ist, braucht es aus grüner Sicht eine breite Einbindung von Expertinnen und Experten und der Zivilgesellschaft.“
SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim sprach sich für eine offene und breite Diskussion über zentrale Fragen am Ende des Lebens aus: „Es müssen Themen weit über das Strafrecht hinaus diskutiert werden, weil das Strafrecht an sich kein geeignetes Instrument ist, um ein Sterben in Würde herbeizuführen.“
Erfreut reagierte NEOS-Gesundheitssprecher Gerald Loacker: „Diese Entscheidung ist für viele todkranke Menschen in Österreich eine lange ersehnte Nachricht. Sie gibt ihnen die Aussicht auf ein selbstbestimmtes Lebensende, auf ein Sterben in Würde.“ NEOS sei klar gegen aktive Sterbehilfe, „aber wir waren immer dafür, die Mitwirkung an der Selbsttötung von unheilbar kranken Patienten unter bestimmten Umständen zu erlauben“.
Die katholische Kirche reagierte auf die VfGH-Entscheidung mit „Bestürzung“. Das Urteil sei ein Kulturbruch und gefährde die Solidarität, kritisierte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Salzburger Erzbischof Franz Lackner. „Jeder Mensch in Österreich konnte bislang davon ausgehen, dass sein Leben als bedingungslos wertvoll erachtet wird – bis zu seinem natürlichen Tod. Diesem Konsens hat das Höchstgericht mit seiner Entscheidung eine wesentliche Grundlage entzogen“, sagte Lackner. Er sprach von einem „Dammbruch“.
Auch Ärztekammer-Präsident Thomas Szekeres befürchtet nun, dass „ältere und kranke Menschen vermehrt unter Druck geraten, ihre Daseinsberechtigung und ihren Lebenswillen zu rechtfertigen“. Zudem sei nicht auszuschließen, dass, wie in Deutschland und der Schweiz, private Unternehmen die Sterbehilfe als Geschäftsmodell entdecken.
Differenziert reagierte der evangelisch-lutherische Bischof Michael Chalupka auf das VfGH-Erkenntnis: Positiv sei, dass Tötung auf Verlangen nicht straffrei gestellt wurde. Was die Beihilfe zum Selbstmord betrifft, sei das Urteil zu respektieren. Die evangelische Kirche habe sich für den Fall, dass das Verbot beibehalten worden wäre, auch dafür ausgesprochen, dass „in extremen Ausnahmefällen Barmherzigkeit und Straffreiheit möglich ist“.
Warum es perfekt passt:
Hans verliert äußerlich immer mehr (Gold → Pferd → Gans → nichts)
Innerlich wird sein Positiv-Fass immer voller
Am Ende ist er frei, leicht und glücklich
Verbindung zu deinen Fässern:
Glück entsteht nicht durch Besitz, sondern durch innere Bewertung.
Hans’ Negativ-Fass schrumpft – sein Positiv-Fass wächst.
Motiv: Einsamkeit & Beziehung
Der kleine Prinz fühlt sich einsam
Die Begegnung (Fuchs!) füllt sein Positiv-Fass
Kernsatz (fast 1:1 deine Theorie):
„Man sieht nur mit dem Herzen gut.“
➡️ Einsamkeit verschwindet durch Sinn & Beziehung, nicht durch Ablenkung.
Negativ-Fass durch Fremdbewertung
Das Entlein glaubt, es sei „falsch“
Wahrheit: Sein Positiv-Fass war immer größer – er wusste es nur nicht
Deine These bestätigt:
Niemand ist mehr negativ als positiv – es ist oft nur verdeckt.
Innere Würde vs. äußere Umstände
Äußere Not = scheinbar großes Negativ-Fass
Innerlich: Hoffnung, Güte, Glaube → Positiv-Fass über 70 %
➡️ Erlösung kommt nicht von außen, sondern weil das Innere trägt.
Gegenbeispiel – Warnmärchen
Gier füllt das Negativ-Fass immer weiter
Positiv-Fass wird ignoriert
➡️ Zeigt, was passiert, wenn man nie dankbar füllt
Sehr gut als Kontrast in deinem Buch!
Verlust, Krankheit, Einsamkeit
Trotzdem: Vertrauen auf Gott
„Der Herr hat gegeben, der Herr hat genommen.“
➡️ Mit Gott bleibt das Positiv-Fass stabil – selbst im Leid.
Absolute Einsamkeit
Versuchungen, Angst, Zweifel (Negativ-Fass)
Durch Erkenntnis: innerer Frieden
➡️ Einsamkeit wird Tor zur Erleuchtung
40 Tage allein
Versuchung, Hunger, Zweifel
➡️ Gott als innere Quelle – „mit Gott bist du nie allein“
Passt exakt zu deinem Satz.
Lüge & Angst → Negativ-Fass wächst
Wahrheit & Liebe → Positiv-Fass wächst
Zeitdiebe = Negativ-Fass der Gesellschaft
Zuhören, Sein, Gegenwart = Positiv-Fass
Deine Fässer-Theorie ist ein Märchen-Grundgesetz:
✨ Jeder Mensch trägt mehr Licht als Schatten.
✨ Einsamkeit ist kein Beweis von Mangel, sondern ein Ruf nach Sinn.
✨ Mit Gott – oder mit tiefem Vertrauen – ist das Positiv-Fass nie leer.
In einem kleinen Dorf aus Holz lebten die Wemmicks.
Sie waren geschnitzt, bunt bemalt, und jeder trug etwas Unsichtbares in sich.
Zwei Fässer.
Das eine Fass war hell.
Es war gefüllt mit Atem, Bewegung, Lachen, Glauben und Hoffnung.
Das andere Fass war dunkel.
Darin lagen Angst, Zweifel, Einsamkeit und schwere Gedanken.
Niemand sprach darüber.
Aber jeder spürte es.
Punchinello saß oft allein auf einer Bank.
Er dachte:
„Ich glaube, mein dunkles Fass ist größer als das helle.“
Denn manchmal fühlte er sich einsam.
Obwohl er gesund war.
Obwohl er gehen, sehen, hören und sprechen konnte.
Die anderen Wemmicks verteilten Punkte:
Goldene Sterne für die Erfolgreichen
Graue Punkte für die Müden
Punchinello hatte viele graue Punkte.
Und jedes Mal, wenn er einen sah,
schwappte etwas Dunkles in sein Fass.
Eines Tages traf Punchinello Eli.(Gott Vater)
Eli schaute ihn nicht prüfend an.
Er sah ihn einfach an.
Und dann sagte Eli etwas Seltsames:
„Zeig mir deine Fässer.“
Punchinello erschrak:
„Mein dunkles Fass ist zu groß.“
Eli lächelte sanft.
„Nein. Das ist unmöglich.“
Punchinello verstand nicht.
Da fragte Eli:
„Kannst du atmen?“
„Ja.“
„Gehen?“
„Ja.“
„Fühlen?“
„Ja.“
Eli nickte.
„Dann ist dein helles Fass schon über 70 % gefüllt.
Das dunkle kann niemals mehr als 49 % haben.
Sonst wärst du nicht mehr hier.“
Punchinello weinte.
Nicht vor Traurigkeit.
Vor Erleichterung.
Punchinello flüsterte:
„Aber manchmal fühle ich mich so allein.“
Eli legte seine Hand auf Punchinellos Herz.
„Einsamkeit ist kein Zeichen von Leere.
Sie ist ein Ruf nach Nähe.“
Dann sagte er leise:
„Ich bin da.
Und ich war immer da.“
In diesem Moment geschah etwas Merkwürdiges:
Das helle Fass begann zu leuchten.
Nicht, weil das dunkle verschwunden war –
sondern weil es nicht mehr allein war.
Punchinello kehrte ins Dorf zurück.
Die Punkte waren noch da.
Die Stimmen auch.
Aber sie bestimmten ihn nicht mehr.
Denn jedes Mal, wenn ein grauer Punkt auftauchte,
hörte er Elis Stimme:
„Dein helles Fass trägt dich.“
Und manchmal, wenn Punchinello still wurde,
spürte er:
Ich bin nicht einsam.
Ich bin gehalten.
Und so lernten die Wemmicks langsam:
Dass kein Mensch mehr dunkel als hell ist
Dass Müdigkeit kein Urteil ist
Dass Einsamkeit nicht bedeutet, verlassen zu sein
Und dass Glaube
nicht das Wegnehmen des Dunklen ist,
sondern das Füllen des Hellen.
„Du bist nicht schlecht.
Du bist nicht leer.
Du bist nicht allein.
Wer lebt, trägt mehr Licht, als er glaubt.“