Unser Verein in der Corona-Krise Stand:14.01.2021 Aktuell kam es zu einigen Anfragen von Mitgliedern, die erkennen lassen, dass bei verschiedenen Themen in Zusammenhang mit den Einschränkungen durch die Corona-Krise Informationsbedarf besteht. Zuerst die wichtigste Info, auch wenn die Nutzung der Trainingsstätten ruht, der Verein lebt! Und das haben wir alle den Mitgliedern zu verdanken, die in der überwiegenden Mehrzahl ihre uneingeschränkte Verbundenheit, auch beim Thema Beitragszahlung, zum Verein signalisiert haben. Danke dafür, das zeichnet eine Interessensgemeinschaft wie unseren Verein aus. Ihr seid der Verein! In aller Munde sind Informationen, wie Überbrückungshilfen, Novemberzuschüsse oder ähnliches. Wenn man sich tiefgründig damit beschäftigt, stellt man sehr schnell fest, dass die Hürden für die Antragsberechtigung bei solchen Hilfsprogrammen sehr hoch sind. Aktuell sehen wir bei den Hilfen des Bundes keine Möglichkeit für unseren Verein und wenn doch vermutlich nur für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Da dieser bei gemeinnützigen Sportvereinen in der Regel sehr klein gehalten wird, um andere Vergünstigungen bei Steuern oder evtl. Fördermöglichkeiten nicht zu gefährden, fallen die anteiligen Hilfen dementsprechend gering aus. In den FAQs des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie finden sich solche Formulierungen: Sind auch Vereine antragsberechtigt? Der Antrag muss zwingend durch ein Steuerbüro gestellt werden und momentan lassen wir durch dieses prüfen, ob wir antragsberechtigt sind. Wir gehen allerdings nicht davon aus. Die Hoffnung stirbt aber bekanntlich zuletzt. Bei den Hilfen des Landes Sachsen wird es ebenfalls kompliziert. Das Land unterstützt Vereine, welche nachweisen können, dass ihnen unabweisbare Einnahmeverluste oder Stornogebühren aufgrund der zum Infektionsschutz verhängten Einschränkungen entstanden sind und dadurch die anstehenden Ausgaben und allgemeinen Betriebskosten mindestens in dieser Höhe nicht gedeckt werden können. Das bedeutet Zahlungsunfähigkeit und diese muss unverschuldet eintreten. Ein von Mitgliedern angesprochener Beitragserlass würde uns die Möglichkeit der Antragstellung verwehren. Dann wären die Einnahmeverluste nicht mehr unverschuldet, sondern selbstverschuldet. Auch tritt immer wieder die Frage nach der Pflicht zur Beitragszahlung auf. Da gibt es auf vielen einschlägigen Informationsseiten im Netz eindeutige Antworten. z.B. hier https://deutsches-ehrenamt.de/corona-virus/corona-info-fuer-vereine-wann-muessen-sie-erstattungen-leisten/ GELD ZURÜCK FÜR NICHT ERBRACHTE LEISTUNGEN oder hier: https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/rechtliche-fragen/#c4504 Mitglieder haben in diesem Zusammenhang keinen Anspruch auf Erstattung des Beitrages. Ebenso entsteht aus dieser Situation auch kein Sonderkündigungsrecht. In der Regel ist der Mitgliedsbeitrag nicht an konkrete Sportnutzungen gebunden, sondern ist, wie der Name schon sagt ein „Beitrag für die Mitgliedschaft“. Als Mitglied ist man kein Kunde, sondern Teil des Vereins. Die Kosten des Vereins laufen ja weiter und man hat als Mitglied eine Verantwortung gegenüber dem Verein. Der Beitrag stellt nach den vereinsrechtlichen Grundsätzen kein Entgelt dar, sondern dient dem Verein dazu, seinen Zweck zu verwirklichen. Mit den Kosten für ein Flug- oder Konzertticket lässt sich der Mitgliedsbeitrag daher nicht vergleichen. Dies ist vermutlich auch der Grund, warum Bund und Länder bei Hilfen für Vereine so zurückhaltent sind. Ein Erlass von Mitgliedsbeiträgen oder deren Rückzahlung kann unter Umständen sogar zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen. Das Bundeministerium für Finanzen schreibt am 28.12.2020: .... weiterhin schädlich für den Status der Gemeinnützigkeit bleibt es aber, einen bereits geleisteten Mitgliedsbeitrag zurückzuzahlen oder auf einen noch ausstehenden Mitgliedsbeitrag deswegen zu verzichten, weil das Angebot der Körperschaft aufgrund der Corona-Krise nicht erbracht werden kann (zum Beispiel aufgrund ausgefallener Übungs-stunden oder nicht durchgeführter Sportkurse). Wir können hoffentlich mit diesen Informationen ein wenig bei der Beantwortung der offenen Fragen helfen und wünschen Euch Mitgliedern, unseren Angestellten und unseren Partnern, dass wir möglichst unbeschadet durch die für alle schwierige Zeit kommen. ![]() Stand 26.01.2021 - 12:00 Uhr Auf Grund der aktuellen Lage und den behördlichen Auflagen bleiben unsere Trainingsstätten ab dem 02.11. bis mindestens 14.02.2021 geschlossen. ACHTUNG! Aktuell ist unsere Geschäftsstelle wegen Kurzarbeit nicht permanent besetzt, es kann zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Mails und anderem Schriftverkehr kommen. Wir bitten um Euer Verständnis. Wir danken allen Mitgliedern, welche ihre Treue zum Verein bekundet haben und signalisiert haben, ihre Mitgliedschaft auch in diesen schwierigen Zeiten uneingeschränkt aufrecht zu erhalten. Ihr seid Spitze, ihr seid der Verein! Bleibt alle gesund, wir sehen uns. ![]() AN ALLE INTERESSIERTEN NEUMITGLIEDER! Interessenten bitten wir, durch eine kurze Nachricht über das Kontaktformular die eigene e-Mail-Adresse und eine unverbindliche Mitgliedsanfrage an uns zu schicken. Wir melden uns mit einem Terminvorschlag für das Aufnahmegespräch.Mit um Verständnis bittenden Gruß ![]()
unsere Angebote:
Fitness Spinning® PowerRobic® Sauna Aerobic Flexi-Fun® Yoga Kraftsport Bodybuilding Beachvolleyball Fitnessboxen und viele mehr
Kraft & Figur e.V. ist der zweitgrößte Sportverein in Hoyerswerda und der drittgrößte Sportverein im Landkreis Bautzen. Wir betreiben in der Stadt Hoyerswerda zwei Sportstätten (Neustadt/Altstadt) und bieten Sportinteressierten aller Altersklassen die Möglichkeit zur sportlichen Betätigung zu fairen Mitgliedsbeiträgen.
BEI UNS GIBT ES KEINE JAHRESVERTRÄGE! ![]() |