6.1.3 genealogische Quellen

Aktualisierung 11.03.2019

Wie geht man bei der Familienforschung vor? Zunächst ist das Suchen und Sammeln von Daten angesagt.

Man beginnt bei der Datensammlung erst mal innerhalb der Familie bei den nächsten Vorfahren, den Eltern, Großeltern, Urgroßeltern. Von den Eltern kennt man in der Regel das Geburts-, Heirats- und ggf. Sterbedatum. Man weiß, welchen Beruf sie ausübten, wo sie lebten und kennt auch den Mädchennamen der Mutter. Bei den Großeltern kann das schon schwierig werden.


Woher bekommt man fehlende Daten? Man fragt bei den Eltern nach, wenn sie noch leben. Man befragt weitere Familienangehörige.

Wichtig ist hier: nicht nur nach den Daten fragen, sondern auch nach den Lebensumständen! Wo lebten sie? Wie lebten sie? Gab es Kinder, die früh verstorben sind? Eine sehr wichtige Frage: Gibt es noch Unterlagen im Familienbesitz, die Aufschluß geben können? Dies können sein das Stammbuch der Eltern, Großeltern; Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden.

Wenn in der Familie und Verwandtschaft keine weiteren Auskünfte und Dokumente zu erhalten sind, versucht man standesamtliche Unterlagen zu bekommen. Man schreibt das zuständige Standesamt an und bittet um Übersendung einer Kopie der entsprechenden Eintragung. Standesamtliche Auskünfte bekommen nur die direkten Nachkommen, Kinder, Enkel, Urenkel, deshalb sollte im Schreiben das Verwandtschaftsverhältnis angegeben und eine Kostenübernahme zugesichert werden. Ist das zuständige Standesamt nicht bekannt, kann man den Bürgermeister des Ortes oder die Gemeindeverwaltung um Auskunft bitten.

Die standesamtlichen Registrierungen beginnen regional recht unterschiedlich.

Seit dem 1. Januar 1876 waren auf Grund eines deutschen Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875 von eigens zu diesem Zweck bestellten Standesbeamten im gesamten damaligen Deutschen Reich Personenstandsregister zu führen. Im Einzelnen sind dies die Geburts-, Heirats- und Sterberegister.

Die in Nordrhein-Westfalen erhaltenen Zivilstands- bzw. Personenstands-Register liegen als Zweitschriften zum großen Teil zentral in den Personen-standsarchiven Brühl für das Rheinland und Detmold für Westfalen-Lippe. Die Erstschriften werden in den heute zuständigen Standesämtern aufbewahrt.

Sind die standesamtlichen Unterlagen ausgeschöpft, wendet man sich den Kirchenbüchern zu und schreibt das zuständige Pfarramt an. Besser ist es aber, wenn man selbst in den Kirchenbüchern nachschlagen kann, weil sich dann wesentlich mehr Daten zu einer Familie finden lassen. Viele Kirchenbücher wurden bereits verkartet oder abgeschrieben und veröffentlicht.

Je weiter man zurück gelangt, desto schwieriger sind die Daten zu erhalten, denn selbst die ältesten Kirchenbücher reichen "nur" bis etwa 1570 zurück. In den meisten Gemeinden begann die Führung von Kirchenbüchern zwischen 1650 und 1700. In Bocholt haben wir die Kirchenbücher der alten Stadtpfarre St. Georg. Die Trau- und Taufbücher umfassen außer dem Stadtgebiet auch fast alle Bauernschaften des ehemaligen Amtes Liedern-Werth, die zum Kirchspiel Bocholt gehörten - und dies ab dem Jahre 1654. Ab 1750 gibt es das von Pastor Breving eingeführte Totenbuch.

Irgendwann gibt es einen Punkt und man kommt mit seinen Forschungen nicht mehr weiter oder man möchte mehr über eine bestimmte Person erfahren. Dann gilt es weitere Quellen auszuschöpfen.

Zu nennen sind hier Einwohnermelderegister, Adreßbücher, Steuerlisten, Untertanenlisten, Universitätsmatrikel, Grabsteininschriften, Totenzettel, Familienfotos, etc.

In neuerer Zeit sind die genealogischen Datenbanken im Internet hinzugekommen, die das Suchen von Daten erheblich vereinfacht haben.

Weiter unten habe ich mal exemplarisch unterschiedliche genealogische Quellen aufgeführt.

Auf der nächsten Folie sehen wir das Stammbuch meiner Großeltern. Das Stammbuch ist eine vielfältige Quelle, da es mehrere Urkunden bzw. Bescheinigungen enthält.

Neben der standesamtlichen Bescheinigung der Eheschließung vom 30.08.1921 sind auch die Daten zur kirchlichen Trauung am 01.09.1921, die Geburtsurkunden der Kinder und die Eintragung aus dem Sterberegister zum Tod meiner Großmutter am 24.02.1961 enthalten.


Auf der dritten Folie sehen wir eine Taufbescheinigung meines Urgroßvaters Peter Ewenz aus dem Bischöflichen Diözesanarchiv Münster, ausgestellt 1941 zur Erstellung eines Ariernachweises. Hier sieht man auch, daß die Kirchenbücher der St. Pankratius-Pfarrei in Oberhausen-Osterfeld sich schon im Diözesanarchiv Münster befinden.

Im Diözesanarchiv Münster bekommt man übrigens problemlos die entsprechenden Auskünfte. Ich war schon mehrmals dort und habe auch Einsicht in viele Unterlagen nehmen können, u. a. auch in den Status Animarum, auf den ich später noch zu sprechen komme.

Wir kommen zu den weiteren Quellen. Unser Ziel ist es ja, nicht nur Geburts-, Tauf-, Heirats- und Sterbedaten zusammenzutragen, sondern auch die weiteren Lebensumstände der einzelnen Personen aufzuklären.

Hier sind die handschriftlichen Eintragungen meines Großvaters zu seinem Vater Joseph Wilhelm Büdding, geb. am 07.10.1869, und zu seinem Großvater, dem Kreisboten Hermann Büdding zu sehen. Auf 5 DIN A4 Seiten hatte mein Großvater alle ihm bekannten Personen aus der Verwandtschaft mit ihren Personendaten aufgeführt.

Diese mündlichen und schriftlichen Aufzeichnungen sind zwar sehr schön, sie können aber auch ungenau oder sogar falsch sein, um einen Tatbestand zu beschönigen.

Auf der sicheren Seite ist man also zunächst mal mit amtlichen Unterlagen, wobei es auch hier zu Fälschungen kommen kann, wie Dr. Oppel bestätigen wird.

Als Beispiel zeige ich hier die Einbürgerungsurkunde meines Großvaters Hermann Pelgrim mit Familie von 1929.

„Einbürgerungsurkunde. Der Müllergeselle Hermanus Hendrikus Pelgrim in Bocholt, geboren am 20. April 1878 in Brummen, Provinz Gelderland, sowie seine Ehefrau Anna Maria Elisabeth geborene Ewenz und folgende von ihm kraft elterlicher Gewalt (§1626 BGB) gesetzlich vertretene Kinder:“ - es folgen die Namen von 11 Kindern mit ihren Geburtsdaten – „haben mit dem Zeitpunkt der Aushändigung dieser Urkunde die Staatsangehörigkeit in Preußen durch Einbürgerung erworben und sind damit Deutsche geworden. Die Einbürgerung erstreckt sich nur auf die vorstehend aufgeführten Familienangehörigen. Münster, den 25. Mai 1929. Der Preußische Regierungspräsident“

Interessant ist folgendes: Die Großmutter war Deutsche, hat in Bocholt einen Holländer geheiratet und war dadurch Holländerin geworden. Die älteste Tochter Dora ist nicht aufgeführt, da sie im Mai 1929 bereits volljährig war.

Totenzettel sind eine wichtige genealogische Quelle, da sie nicht nur Daten des Verstorbenen enthalten, sondern auch Informationen zu seiner Familie geben. Die gleiche Funktion haben die Leichenpredigten vor allem im evangelischen Kulturraum.

Der vorliegende Totenzettel zum Tode meines Großvaters enthält die Daten zu seiner Geburt, das Hochzeitsdatum, den Namen meiner Großmutter und die Anzahl der Kinder. Weiter werden sein Todesdatum und das Schicksal der Kinder genannt.

Zu den weiteren genealogische Quellen, die helfen, die Lebensumstände der einzelnen Personen darzustellen, gehören auch Familienfotos. Sie sind sozusagen das Salz in der Suppe. Hier haben wir ein Foto der Familie meiner Urgroßeltern Pelgrim – Rutten von ca. 1900.

Für den Raum Bocholt ist die Familienkartei Weber mit die wichtigste Sekundärquelle. Oberstudiendirektor Heinrich Weber, geboren 1907 in Coesfeld, gestorben 1983 in Bocholt, war von 1952 bis 1973 am St.-Georg-Gymnasium in Bocholt tätig. Er bearbeitete und verkartete u. a. die Kirchenbücher von St. Georg und veröffentlichte seine Erkenntnisse in seinen "Beiträgen zur neueren Geschichte des Raumes Bocholt“.

Seine Forschungsergebnisse veröffentlichte er auch in der Heimatzeitschrift UNSER BOCHOLT. Seine nach ihm benannte umfangreiche genealogische Sammlung, mit zahlreichen Karteikarten zu genealogischen Beziehungen der Familien des Bocholter Raumes, kann im Stadtarchiv Bocholt benutzt werden.

Im Gegensatz zu dieser maschinengeschriebenen Karteikarte, die Heinrich Weber mir 1979 erstellte, sind die Karteikarten der Weberkartei im Stadtarchiv Bocholt handgeschrieben und daher teilweise nur für den geübten Leser lesbar.

Als Beispiel für eine genealogische Datenbank führe ich Genlias an. Genlias ist eine nationale niederländische Datenbank zur Genealogie. Eine Vielzahl von Archiven in den Niederlanden arbeitet hier zusammen. In Genlias sind ca. 13 Millionen standesamtlicher Akten mit ca. 55 Millionen Personendaten verzeichnet. Auf dieser Folie finden wir die Heiratseintragung meiner Urgroßelter Pelgrim – Rutten. Für uns Familienforscher hier an der Grenze zu den Niederlanden ist Genlias ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Forschung.