6.1.1 Begriffsdefinition Genealogie

Aktualisierung 03.03.2019

Genealogie (altgr. γενεά geneá ‚Abstammung‘ sowie γένεσις génesis ‚Ursprung‘ und λόγος lógos,Kunde, Lehre, Wort‘) bezeichnet im weiteren Sinne den genetischen Zusammenhang einer Gruppe von Lebewesen, im engeren Sinn dieFamiliengeschichtsforschung, volkstümlich Ahnenforschung, die eine historische Hilfswissenschaft ist.

Die Genealogie befasst sich mit der Abstammung eines Lebewesens von anderen Lebewesen. In der Tierzucht ist sie die Voraussetzung für eine Abstammungsbewertung. Personen, die sich mit der auf Menschen bezogenen Genealogie befassen, bezeichnet man als Genealogen oder Familienforscher.

Von einer bestimmten Person als Probanden ausgehend, erforscht man in der Genealogie die Abstammung in aufsteigender Linie und damit die Vorfahren (auch: Ahnen; daher die volkstümliche Bezeichnung „Ahnenforschung“) dieser Person; oder in absteigender Linie deren Nachkommen. Personen, die genealogisch miteinander verknüpft sind, gehören zu einer Verwandtschaft. Sobald die Beschreibung der Zusammenhänge über die Darstellung der Abstammung hinausgeht, spricht man von „Familiengeschichtsforschung“.

Ein selbständiges Wissensgebiet ist für Familienforscher die Namenforschung, die Herkunft, Verbreitung und Bedeutung von Familiennamen untersucht.

(Quelle: Wikipedia)