§1 - Zweck und Ziele
Die Anwaltskammer, bestehend aus allen zugelassenen Rechtsanwälten sowie dem Justizminister als Vorsitzenden, dient dazu, die Interessen der Anwälte zu vertreten und die Qualität der Rechtsberatung zu fördern. Ziel ist es die Professionalität und Ethik in der Rechtspraxis zu verbessern.
§2 - Aufgaben
Die Anwaltskammer, vertreten durch den Justizminister , ist Ansprechpartner aller Anwälte und vertritt deren Interessen gegenüber der Regierung. Sie nimmt die Anwaltsprüfungen ab und verlängert die Lizenzen.
§3 - Rechtsanwaltszulassung
Die Mitgliedschaft wird durch erfolgreiches Ablegen der Prüfung beim Department of Justice erworben und auch nur mit dieser ist das Ausüben des Anwaltsberufs gestattet. Die Anwaltslizenz gilt für 30 Tage und kostet $150.000.
Eine Mitgliedschaft wird durch die offizielle Auflistung im Anwaltsregister der Kammer nachgewiesen.
Nach Ablauf der Lizenz kann eine Verlängerung beim DOJ beantragt werden. Hierbei fällt eine Gebühr von $75.000 an.
Beamten der Staatsbehörden ist die Zulassung als Rechtsanwalt untersagt aufgrund von möglichen Interessenkonflikten.
§4 - Pflichtmandat
Im Falle einer Gerichtsverhandlung nach StPO ist ein Anwalt verpflichtend, sofern möglich. Sollte der Tatverdächtige nicht über die finanziellen Mittel verfügt und darüber einen Eid ablegt, so ist ihm ein Pflichtverteidiger zu stellen. Dieser wird durch das DOJ oder die ermittelnde Exekutive bestellt.
Ein Pflichtmandat wird durch das DOJ mit einer Zahlung von $25000 vergütet.
Eine doppelte Abrechnung durch eine eigene Mandatierung ist nicht zulässig.
§5 - Gebührenordnung
Der Anwalt ist verpflichtet, seinen Mandanten vor Annahme des Mandats über alle entstehenden Kosten zu informieren.
Bei erfolgreicher Klage kann die Rechnung, aber maximal $75.000, an die gegnerische Partei gestellt werden. Diese Regelung gilt auch wenn die Kosten von der Staatskasse übernommen werden.
§6 Ethik und Berufspflichten
Vertraulichkeit - Anwälte müssen sämtliche Informationen, die sie durch ihre Mandanten erhalten, vertraulich behandeln und dürfen diese nur mit Erlaubnis des Klienten weitergeben.
Interessenvertretung - Jeder Anwalt muss sich für das bestmögliche Ergebnis für seine Klienten einsetzen und mit aller Sorgfalt und Kompetenz vertreten.
Unabhängigkeit - Anwälte dürfen sich nicht von anderen Personen oder Interessen beeinflussen lassen. Zudem dürfen sie nicht selbst bei jeglichen strafbaren Handlungen ihrer Mandanten dabei gewesen sein, um eine Unabhängigkeit und Objektivität zu wahren.
Ehrlichkeit und Unbestechlichkeit - Anwälte müssen stets ehrlich und unbestechlich sein. Sie dürfen keine wissentlich falschen Angaben machen oder betrügerische Handlungen ausführen.
Berufliche Kompetenz - Anwälte müssen über das nötige Fachwissen und die Fähigkeit verfügen, um ihre Klienten angemessen zu vertreten.
Konfliktvermeidung - Anwälte dürfen keine Interessenkonflikte haben, die ihre Fähigkeiten beeinflussen könnten. Sie müssen potenzielle Konflikte frühzeitig erkennen und ihnen aus dem Weg gehen.
Respekt und Fairness - Anwälte müssen ihre Kollegen, Richter und alle anderen Personen im Rechtssystem respektvoll behandeln. Sie müssen fair und gerecht handeln, sowohl gegenüber ihren Klienten als auch gegenüber anderen Beteiligten.
Rechtsstaatlichkeit - Anwälte müssen sich an die Gesetze und Regeln halten und das Rechtssystem respektieren. Sie dürfen keine Handlungen ausführen, die gegen das Gesetz verstoßen.
§7 Beschwerdeverfahren
Sollte ein Mitglied gegen die Ethik und/ oder Berufspflichten verstoßen haben, so ist dies beim Justizminister anzuzeigen. Dieser wird dies prüfen und ggf. Ermittlungen aufnehmen lassen.
Im Laufe der Ermittlungen kann der Justizminister erwirken, dass die Zulassung des Anwalts bis zu 2 Wochen ausgesetzt wird.
Sollte sich der Verdacht bestätigen, so wird dem Mitglied die Anwaltslizenz entzogen.