§ 1 Allgemeines
(1) Jeder Bürger ist verpflichtet, sich beim Erwerb eines Unternehmens und Kleingewerbe unverzüglich beim Department of Justice zu melden.
(2) Jedes Unternehmen und Kleingewerbe und dessen Zweigestellen müssen im Handelsregister des Staates Los Santos eingetragen werden.
(3) Unternehmen und Kleingewerbe, die es versäumen, sich eintragen zu lassen, werden mit einem Bußgeld von 250.000$ pro angefangener Woche geahndet.
§ 2 Handelsregister
(1) Um ein Unternehmen (Gewerbe) registrieren zu lassen, werden die Namen, sowie Kontaktdaten des Inhabers, Geschäftsleiters, aller (aktuellen) Mitarbeiter benötigt, sowie der Standort.
Des Weiteren ist die Genehmigung der obersten Regierung für die Gründung des Unternehmens im Staate Los Santos unerlässlich.
(2) Mit der Eintragung ins Handelsregister wird dem Unternehmen eine Unternehmenslizenz erteilt.
(3) Um ein Gewerbe registrieren zu lassen, werden die Namen, sowie Kontaktdaten des Inhabers und der Standort benötigt.
Die Lizenz für das Kleingewerbe kann nur erworben werden mit dem abgeschlossen Kauf einer Tankstelle, eines Ammunations oder Shops.
(4) Die Bearbeitungskosten bei Unternehmen und die Eintragung ins Handelsregister betragen 50.000$ und danach 30.000$ monatliche verlängerungs kosten.
§ 2a Gewerbeprüfung
(1) Alle im Staat San Andreas beim Department of Justice registrierten Unternehmen unterliegen der Möglichkeit von Gewerbeprüfungen.
(2) Sollte ein Gewerbe mehrmals überprüft werden, ist hierfür ein richterlicher Beschluss einzuholen.
(3) Während einer Gewerbeprüfung ist das Unternehmen verpflichtet, den zuständigen Beamten des Department of Justice (Staatsanwaltschaft) Zugang zu allen relevanten Geschäftsunterlagen, Konten und Mitarbeiterlisten zu gewähren.
§ 3 Inhaber
Der registrierte Inhaber und die stillen Teilhaber übernehmen die Haftung für das Unternehmen. Jeglicher Inhaberwechsel eines Unternehmens muss dem Department of Justice umgehend gemeldet werden. Hierbei muss der Name des neuen Eigentümers im Handelsregister vermerkt werden.
§ 4 Geschäftszweig
(1) Jeder Betrieb ist verpflichtet, nur Waren, die für dieses Unternehmen/ Kleingewerbe geeignet sind, zu erwerben, vertreiben oder zu handeln.
(2) Bei Vergehen kann mit einem Bußgeld von bis zu $ 100.000 und dem Entzug der Gewerbelizenz sanktioniert werden. Je nach Schwere des Vergehens besteht die Möglichkeit, eine Neuausstellung der Gewerbelizenz auf unbestimmte Zeit zu versagen.