§ 1 Grundlagen
Als "Waffe" ist eine solche im technischen Sinn zu verstehen, die zwecks Kampfunfähig-Machung, Verletzung oder Tötung gefertigt wurde, also Schuss-, Hieb-, Stich- und Wurfwaffen, sowie Elektroimpulsgeräte. Sie müssen von vornherein dazu bestimmt sein, (nicht notwendigerweise Menschen) Verletzungen zuzufügen.
Waffen sind:
Nahkampfwaffen
Messer (mit Waffenschein legal)
Schlagstock (für staatlich angestellte legal)
Dolch (mit Waffenschein legal) [eigentlich Antiker Kavallerie Dolch]
Axt (mit Waffenschein legal) [eigentlich Kriegsbeil]
Schlagring
Machete/ Katana (mit Waffenschein legal)
Klappmesser (mit Waffenschein legal) [eigentlich Springmesser]
Kampfaxt (mit Waffenschein legal) [eigentlich Streitaxt]
Stein-Kriegsbeil (mit Waffenschein legal)
Pistolen
Pistole (mit Waffenschein legal)
Pistole MK2 (für staatlich angestellte legal)
Kampfpistole (illegal) [eigentlich Gefechtspistole]
Pistole Kaliber .50 (illegal)
SNS-Pistole (mit Waffenschein legal) [eigentlich Billigknarre] [Abkürzung für Saturday Night Special]
Schwere Pistole
Klassische Pistole
Präzisionspistole
Schwerer Revolver (Mk II)
Double-Action-Revolver
AP-Pistole (für staatlich angestellte legal)
Leuchtpistole (für staatlich angestellte legal)
Taser (für staatlich angestellte legal)
Up-n-Atomisierer
Keramikpistole
SIG Sauer (Pistole) (für staatlich angestellte legal) [Import]
Tec-9 (illegal) [Import]
HK USP (illegal) [Import]
Maschinengewehre
Mikro-MP
Reihenfeuerpistole
Mini-MP
SMG (für staatlich angestellte legal)
SMG Mk II
Sturm-MP
Einsatz-PDW
MG
Gefechts-MG (Mk II)
Gusenberg-Bleispritze
Heilloser Höllenbote
PP19 Bison (Maschinenpistole) (für staatlich angestellte legal) [Import]
Gewehre
Sturmgewehr Mk II
Karabinergewehr (für staatlich angestellte legal)
Karabinergewehr Mk II (für staatlich angestellte legal)
Kampfgewehr
Spezialkarabiner (für staatlich angestellte legal)
Spezialkarabiner Mk II (für staatlich angestellte legal)
Bullpup-Gewehr (Mk II)
Kompaktgewehr
Service Carbine/ M16
AK (illegal)
M4A1 (für staatlich angestellte legal)
Schrotflinten
Pumpgun (für staatlich angestellte legal) [eigentlich Pump-Action-Schrotflinte]
Pumpgun MK2 (für staatlich angestellte legal) [eigentlich Pump-Action-Schrotflinte Mk II]
Abgesägte Schrotflinte
Bullpup-Schrotflinte
Sturm Schrotflinte
Muskete
Schwere Schrotflinte
Doppelläufige Schrotflinte
Automatische Schrotflinte
Scharfschützengewehre (für staatlich angestellte legal)
Scharfschützengewehr
Schweres Scharfsch. (Mk II)
Präzisionsgewehr (Mk II)
Schwere Waffen
Granatwerfer
Panzerfaust
Minigun
Feuerwerkabschussgerät
Railgun
Lenkraketenwerfer
Kompakter Granatwerfer
Witwenmacher
Sprengstoffe
Granate
Haftbombe
Annäherungsmine
Rohrbombe
Tränengas (für staatlich angestellte legal)
Molotowcocktail
§ 2 Legale Waffen
(1) Folgende Waffen sind legal für staatliche Angestellte:
Nahkampfwaffen
Schlagstock
Pistolen
Pistole Mk II
AP Pistole (Schnellfeuerpistole)
Leuchtpistole
Taser
SIG Sauer (Pistole)
Maschinengewehre
SMG
PP19 Bison (Maschinenpistole)
Gewehre
Karabinergewehr
Karabinergewehr Mk II
Spezialkarabiner
Spezialkarabiner Mk II
M4A1 (Sturmgewehr)
Schrotflinten
Pumpgun
Pumpgun MK ii
SPAS-12 (Schrotflinte)
Scharfschützengewehre
Sprengstoffe
Tränengas
(2) Folgende Waffen sind legal mit dem kleinen Waffenschein:
Nahkampfwaffen
Messer
Pistolen
Pistole
SNS-Pistole
Folgende Waffen sind legal mit einem kleinen Waffenschein, unterliegen aber einem strikten Mitführverbot.
Dolch
Axt
Steinaxt
Kampfaxt
Machete/ Katana
Klappmesser
Schlagring
(3) Der Erwerb, Besitz, die Handhabung und die Führung einer legalen Waffe sind lediglich mit dem Besitz eines gültigen Waffenscheins gestattet.
(4) Wird gegen Abs. 3 verstoßen, so müssen die waffenscheinpflichtigen Gegenstände von Exekutivbeamten beschlagnahmt werden und es wird ein Bußgeld von 25.000 $ erhoben, sowie ein 7-tägiges Verbot zur Lizenzbeantragung verhängt.
(5) Die staatlich legalen unter Absatz 1 aufgelisteten Waffen dürfen nicht in Privatbesitz gelangen. Zuwiderhandlung wird mit einer Freiheitsstrafe von 30 Hafteinheiten sowie einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 $.
§ 3 Illegale Waffen
(1) Waffen, welche nicht im § 2 Abs. 1 aufgelistet sind, gelten als illegale Waffen. Hierzu zählen ebenfalls Waffenteile und Munition.
Illegale Waffen sind:
Pistolen
Kampfpistole
Pistole Kaliber .50
AK
Tec-9
HK USP
Sowie alle Waffen, die nicht als legal aufgeführt sind.
(2) Der Besitz von illegalen Waffen stellt eine Straftat dar und muss von Exekutivbeamten beschlagnahmt werden und wird mit einer Freiheitsstrafe von 25 Hafteinheiten und mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 $ bestraft.
(3) Der Besitz von Waffenteilen stellt eine Straftat dar. Diese werden von Exekutivbeamten beschlagnahmt und werden mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 $ bestraft.
(4) Der Besitz von Grundkomponenten, die zur Herstellung von Munition dienen, stellt eine Straftat dar. Diese werden von Exekutivbeamten beschlagnahmt und
werden mit einer Geldstrafe in Höhe von 7.500 $ bestraft.
§ 4 Illegale Aufsätze und Erweiterungen
Jegliche Art von Aufsätzen oder Erweiterungen, abgesehen von Licht, Visieren und farblichen Modifikationen auf Waffen, beziehungsweise für Waffen, sind nur für staatlich angestellte legal und werden ansonsten mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 $ bestraft.
§ 4.1 Offenes Tragen einer Waffe (1) Das offene Tragen von Waffen, einschließlich Waffenattrappen, in der Öffentlichkeit ist verboten und wird mit einer Geldstrafe von $15.000 belegt. (2) Unter „offenem Tragen“ wird das sichtbare Führen einer Waffe verstanden, unabhängig davon, ob diese gezogen oder nur am Körper befestigt ist. (3) Ausnahmen gelten auf privaten Grundstücken sowie für exekutive und judikative Beamte im Dienst.
§ 5 Waffenschein
(1) Ein gültiger Waffenschein kann bei einem lizenzierten Aussteller beantragt werden. Dieser ist ab Bestehen unbegrenzt gültig und erlaubt den Besitz, die Handhabung und die Führung von legalen Schusswaffen.
§ 6 Herstellung und Handel
Die Herstellung von Waffen(-teilen) und Zubehör ist nicht lizenzierten Herstellern verboten und stellt eine Straftat dar. Gegenstände werden beschlagnahmt und es wird eine Geldstrafe in Höhe von 25.000 $ ausgesprochen.
Der nicht lizenzierte Handel mit Waffen(-teilen) und Zubehör ist verboten und stellt eine Straftat dar und führt zu einer Freiheitsstrafe von 20 Hafteinheiten und einer Geldstrafe in Höhe von 35.000 $.
§ 7 Sonstiges
Beamten ist es erlaubt, in der Ausführung ihrer Dienstpflicht Waffen bei sich zu tragen und diese im Sinne der Dienstanweisungen zu verwenden, siehe § 2 Absatz 1.