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§ 1 Keine Strafe ohne Gesetz
Eine Tat kann nur bestraft werden. wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war. bevor die Tat begangen wurde.
§ 2 Unwissenheit
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Sollte eine Person ein illegaler Gegenstand. egal welcher Art. zukommen, so ist den Behörden umgehend die Information darüber zu erteilen und der Gegenstand ist auszuhändigen.
§ 3 Geltungsbereich
Alle Gesetze gelten im Inland von Los Santos und in den zugehörigen Gebieten und Gewässern.
§ 4 Vorsatz
Vorsätzlich handelt, wer die Verwirklichung des Tatbestandes plant oder billigend in Kauf genommen hat.
§ 5 Anstiftung
Der Anstifter wird wie der Täter bestraft. Anstifter ist, wer einen anderen zur Begehung einer rechtswidrigen Tat überredet. Der Versuch ist strafbar.
§ 6 Beihilfe
Als Beihilfe gilt, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat. Dies wird genauso bestraft wie die rechtswidrige Tat.
§ 7 Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
(2) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen Angriff von sich selbst abzuwenden.
(3) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr oder Nothilfe geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. Nothilfe ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen Angriff von anderen abzuwenden.
§ 8 Versuch
(1) Der Versuch ist strafbar. Der Täter hat also bereits mit der Tat begonnen, konnte jedoch die Tat nicht vollenden. Die Strafe kann nach Ermessen milder ausfallen.
§ 9 Strafmaß
(1) Die Dauer der Freiheitsstrafe und die Geldstrafe richten sich nach dem festgestellten Strafmaß des aktuell gültigen Strafenkatalogs.
(2) Das Höchstmaß der Freiheitsstrafen sind 120 Hafteinheiten.
(3) Das Höchstmaß der Geldstrafe beträgt $ 50,000.
§ 10 Reduzierung der Strafen
(1) Die Exekutive und/oder die Judikative können im Ermessen die Strafe reduzieren, wenn der Täter Einsicht zeigt und sein Verhalten eine Strafreduzierung zulässt.
(2) Die Strafe darf nicht um mehr als 10% gekürzt werden, es sei denn, ein Regierung / DoJ-Mitarbeiter ordnet dies so an.
(3) Die Strafe kann ganz aufgehoben werden, wenn der Täter durch freiwilliges Offenbaren seines Wissens wesentlich dazu beigetragen hat, dass eine Straftat, die mit seiner Tat im Zusammenhang steht, aufgedeckt werden konnte oder
(4) Die Strafe kann ganz aufgehoben werden, freiwillig sein Wissen rechtzeitig einer Dienststelle offenbart, dass eine Straftat, die mit seiner Tat im Zusammenhang steht und von deren Planung er weiß, noch verhindert werden kann.
§ 11 Raub
(1) Wer mit Gewalt oder Androhung von Gewalt gegen eine Person eine fremde Sache wegnimmt, um diese sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit einer Freiheitsstrafe von 35 Hafteinheiten sowie einer Geldstrafe in Höhe von $ 10,000 bestraft.
(2) Ebenfalls wird bestraft, wer sich bewaffnet einen materiellen oder geldwerten Vorteil verschafft, wer Vermögenswerte dem Staat oder einem Unternehmen des Staates illegal entwendet, wird mit Freiheitsstrafe von 40 Hafteinheiten sowie einer Geldstrafe in Höhe von $ 20,000 bestraft.
§ 12 Geiselnahme
Wer einen Menschen entführt, um ihn oder einen Dritten durch die Drohung mit dem Tod oder einer Körperverletzung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit einer Freiheitsstrafe von 40 Hafteinheiten sowie einer Geldstrafe in Höhe von $ 5,000 bestraft.
§ 13 Betrug
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe von 25 Hafteinheiten sowie einer Geldstrafe in Höhe von $ 5,000 bestraft.
§ 14 Beweismittelfälschung
Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, dass bei ihrer Wahrnehmung ein unechtes oder verfälschtes Urteil vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, erhält neben einer Freiheitsstrafe von 40 Hafteinheiten und einer Geldstrafe in Höhe von $ 20,000 auch ein Berufsverbot von 30 Tagen für jegliche staatlichen Organisationen.
§ 15 Korruption
(1) Korruption ist der Missbrauch anvertrauter Macht zum Nutzen oder Vorteil für sich selbst oder einen Dritten. Wer wegen jeglicher Form von Korruption überführt wird, erhält neben einer Freiheitsstrafe von 120 Hafteinheiten und einer Geldstrafe in Höhe von $ 17,500 auch ein 30 tägiges Berufsverbot für jegliche staatliche Organisation. Staatlichen Angestellten ist es untersagt Lootdrops zu machen, es fällt unter Korruption und hat neben den vorherig genannten Strafen auch den sofortigen Jobverlust zur Folge.
(2) Je nach Schwere der Korruption kann durch das Department of Justice oder die Exekutivbehörden eine Ausweisung des Betroffenen beantragt werden.
(3) Werden bei einer Person durch Korruption erlangte Gegenstände nachgewiesen, so sind die Exekutivbehörden verpflichtet, sämtliches Eigentum dieser Person auf weitere illegale Gegenstände zu durchsuchen.
(4) Sollten Beamte Gefangenen Waffen abnehmen sind die sofort nach der Inhaftierung in die Asservatenkammer zu bringen. Beamte dürfen mit den konfiszierten Waffen keinen neuen Einsatz anfahren.
§ 16 Bestechung
Wer einem Amtsträger, einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einem Dritten für nicht frei zugängliche Informationen oder Handlungen Gegenleistungen anbietet, verspricht oder gewährt, macht sich der Bestechung strafbar und wird mit Freiheitsstrafe von 30 Hafteinheiten sowie einer Geldstrafe in Höhe von $10,000 geahndet.
§ 17 Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder gesundheitlich schädigt, wird mit einer Geldstrafe in Höhe von $ 10,000 bestraft. Dies fällt unter leichte Körperverletzung.
(2) Schwere Körperverletzung, die eine Bewusstlosigkeit zur Folge hat, sowie Körperverletzung, die ein Koma (eine notärztliche Behandlung) zur Folge hat wird mit einer Freiheitsstrafe von 60 Hafteinheiten und einer Geldstrafe in Höhe von $ 15,000 bestraft.
§ 18 Hehlerei
Wer eine Sache, welche gestohlen, als illegal gilt oder durch eine rechtswidrige Tat erlangt wurde, an- oder verkauft, wird mit einer Freiheitsstrafe von 30 Hafteinheiten sowie einer Geldstrafe in Höhe von $ 10,000 bestraft.
§ 19 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Wer einem Amtsträger oder einem dem Amtsträger gleichgestellten, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet, wird mit einer Freiheitsstrafe von 25 Hafteinheiten sowie einer Geldstrafe in Höhe von $ 10,000 verurteilt.
§ 20 Gefangenenbefreiung
(1) Wer einen Gefangenen befreit, ihn zur Flucht verleitet oder dabei fördert, sich selbst oder einen Dritten als Geisel, freiwillig oder unfreiwillig bereitstellt, wird mit einer Freiheitsstrafe von 45 Hafteinheiten sowie einer Geldstrafe in Höhe von $ 7,500 bestraft.
(2) Wer aus dem Gefängnis ausbricht oder den Versuch unternimmt, sitzt seine Strafe wieder neu ab.
§ 21 Amtsanmaßung
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit einer Freiheitsstrafe von 30 Hafteinheiten sowie einer Geldstrafe in Höhe von $ 7,500 bestraft.
§ 22 Verkehr von nicht offiziellen Geldmitteln
Der Besitz sowie der Handel oder das umwandeln von nicht offiziellen Geldmitteln wie Schwarzgeld oder Falschgeld wird je nach Höhe des Schwarz- Falschgeldes mit einer Freiheitsstrafe sowie einem Bußgeld bestraft.
(1) Eine geringe Menge ist bis 25.000 Schwarzgeld/Falschgeld und wird mit einer Geldstrafe in Höhe des gefundenen Schwarzgeldes/Falschgeldes plus $ 5,000 bestraft.
(2) Eine große Menge ist ab 25.001 Schwarzgeld/Falschgeld und wird mit einer Freiheitsstrafe von 20 Hafteinheiten und einer Geldstrafe in Höhe des gefunden Schwarzgeldes/Falschgeldes plus $ 10,000 bis maximal $ 50.000 bestraft.
(3) Wer nicht offizielle Geldmittel in offizielle umwandelt, wird je nach Schwere der Tat mit einer Freiheitsstrafe von 20 Hafteinheiten sowie einem Bußgeld von $ 10,000 bestraft.
§ 23 Schweigepflichten und Datenschutz
(1) Wer interne oder private Informationen und Daten, welche er in Ausübung seiner Tätigkeit erlangt hat, an unberechtigte Personen weitergibt, wird mit einer Freiheitsstrafe von 55 Hafteinheiten sowie einer Geldstrafe in Höhe von $ 10,000 bestraft.
(2) Im schwerwiegenden Fall kann die Berufsausübung verboten werden sowie ein Einstellungsverbot in einer anderen Staatlichen Einrichtung von 30 Tagen.
§ 24 Nötigung
Wer eine Person nötigt, bestimmte Dinge zu tun oder zu unterlassen, wird mit einer Freiheitsstrafe von 20 Hafteinheiten sowie einer Geldstrafe in Höhe von $ 2,500 bestraft.
§ 25 Freiheitsberaubung
Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit einer Freiheitsstrafe von 25 Hafteinheiten sowie einer Geldstrafe in Höhe von $ 7,500 bestraft.
§ 26 Erhebliche Störung von Behördenarbeit
Wer Arbeiten der Exekutiven oder anderen Behörden in einem nicht nur unerheblichen Maße stört, behindert oder gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von 15 Hafteinheiten sowie einer Geldstrafe in Höhe von $ 5,000 bestraft.
§ 27 Mitwirkung bei der Aufklärung strafbarer Handlungen
Der Oberstaatsanwalt kann eine Belohnung für die Mitwirkung von Privatpersonen bei der Aufklärung strafbarer Handlungen oder der Ergreifung oder Ergreifung flüchtiger Straftäter aussetzen.
§ 28 Meineid
Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit einer Freiheitsstrafe von 30 Hafteinheiten bestraft.
§ 29 Amtsmissbrauch
Ein Amtsträger, welcher durch Missbrauch seiner Amtsgewalt oder durch Androhung eines bestimmten Missbrauchs derselben jemand zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung widerrechtlich nötigt, wird mit einer Freiheitsstrafe von 20 Hafteinheiten sowie einer Geldstrafe in Höhe von $ 10,000 bestraft. Und je nach Schwere kann es auch zur Amtsenthebung führen.
§ 30 Immunität
(1) Unter Immunität stehend :
(a) Der Präsident
(b) Vice-Präsident
(c) Stabschef
(d) Justizminister
(e) Stv. Jusitzminister
(2) Gegen im Absatz 1 unter der Immunität stehende Personen darf nicht ermittelt werden oder durchsucht werden.
(a) Die Immunität kann durch den Präsident, Vizepräsident und Stabschef der Regierung aufgelöst werden.
§ 31 Falschaussage
Wer vor Gericht oder vor Beamten der Strafverfolgungsbehörden als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit einer Freiheitsstrafe von 15 Hafteinheiten bestraft.
§ 32 Sachbeschädigung
Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit einer Freiheitsstrafe von 15 Hafteinheiten sowie einer Geldstrafe in Höhe von $ 4,500 bestraft.
Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
§ 33 Offenstehende Forderungen
Wer offenstehende Forderungen von unter $ 500,000 besitzt, wird mit einem zusätzlichen Bußgeld in Höhe von $ 1,000 pro $ 10,000 offener Forderung und Freiheitsstrafe von 1 Hafteinheit pro $ 10,000 offener Forderung bestraft.
§ 34 Illegale Orte
Wer sich in unmittelbarer Umgebung eines illegal deklarierten Ortes befindet, steht unter unmittelbaren Tatverdacht und darf durchsucht werden.
§ 35 Kollektivstrafe
Werden von einer Gruppierung mindestens 2 Mitglieder durch die Exekutivbehörden festgenommen, so tritt die Kollektivstrafe in Kraft. Das heißt, alle Festgenommenen bekommen die gleiche Strafe. Diese wird durch das Government ausgesprochen und von den zuständigen Behörden ausgeführt, sollte das Government nicht erreichbar sein, spricht der Ranghöchste der ausführenden Behörde vor Ort die Strafe aus.
Es wird eine Gruppierungs-Akte mit den Personalien aller Festgenommen angelegt.
§ 36 Hochverrat
(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der USA zu beeinträchtigen oder die auf der Verfassung der USA beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit einer Haftstrafe von 120 Einheiten bestraft. Bei wiederholter Tat droht die Todesstrafe. Dies wird durch eine Verhandlung entschieden.
§ 37 Verbot von Vermummung im öffentlichen Raum
(1) Im öffentlichen Raum sowie staatlichen Einrichtungen ist das Tragen eines gesichtsbedeckenden Kleidungsstücks verboten.
1. Ausnahmen hierfür gelten für Berufsbekleidung der Exekutivbehörden und Mediziner.
(2) In Besonderen Fällen können Ausnahmen durch Mediziner oder richterliche Beschlüsse gemacht werden, diese müssen schriftlich vorliegen.
(3) Verstöße gegen das Gesetz werden mit einer Geldstrafe bis zu $10.000 geahndet. Bei Wiederholungstätern ist eine Maximalstrafe von 20 HE und ein Bußgeld von $10.000 zu verhängen. Hierbei ist bitte zu unterscheiden ob es sich um eine Halbmaskierung handelt, die Strafe beläuft sich hier auf $5.000.
(4) Exekutivbeamte können eine Maskierung auch unter Zwang abnehmen um die Identität der Person feststellen zu können.
§ 38 Einziehung bei rechtswidrigen Taten
Gegenstände oder Vermögenswerte, die bei einer rechtswidrigen Tat verwendet oder durch diese erlangt werden, sind durch Exekutivbeamte einzuziehen und gehen in das
Eigentum des Staates über. Die Einziehung ist gemäß der Aktenordnung zu dokumentieren
§39 - Urkundenfälschung
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 35 Hafteinheiten oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§40 - Nutzen von Kommunikation Geräten
(1) TVs, die sich in einer Maßnahme befinden, dürfen keine Handys, Funk- oder andere Telekommunikationsgeräte nutzen.
(2) Absatz 1 entfällt, wenn ein Exekutivbeamter die Erlaubnis erteilt.
§41 - Berufsverbot
Berufsverbot Das DOJ kann vorläufig angestellte oder Leitungen staatlicher Behörden Suspendieren, wenn
(1) Eine Straftat durch begangen oder geplant wird oder wurde
(2) Die Glaubwürdigkeit der Person angezweifelt wird oder
(3) zur Aufklärung von Straftaten, die mit der Person in Beziehung stehen
(4) der Justizminister und sein Stellvertreter kann vorläufig Angestellte von staatlichen kündigen. Ausgenommen Leitungen.
(5) Bei besonders schweren Fall , kann der Justizminister oder sein stellvertretender mit Zustimmung vom Präsidenten Leitungen ebenfalls suspendieren oder auch kündigen.
(6) sowohl Suspendierung als auch Kündigung bedürfen zwingend der Schriftform
§42 – Erpressung
Wer einen anderen durch Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft, wird mit einer Freiheitsstrafe von 40 Hafteinheiten sowie einer Geldstrafe von $10.000 bestraft.