§1 Grundlagen
Der Zoll bekämpft grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.
Dazu gehören Drogenhandel und Schmuggel genauso wie Geldwäsche, Waffenschmuggel und Sprengstoff Einfuhr.
§2 Verkehrswege
Sämtliche Verkehrswege, die zur Überschreitung der Grenze genutzt werden, sind von der zuständigen Behörde im Rahmen ihrer aktuellen Möglichkeiten zu kontrollieren.
§3 Grenzkontrollen
(1) Die Grenzposten sind nach Möglichkeit immer besetzt zu halten durch das Sheriff Department sowie das Police Department des Staates Los Santos. Jeder Bürger, der die Grenze überschreiten will, wird erkennungsdienstlich behandelt und muss einen amtlich gültigen Personalausweis vorzeigen. Im Rahmen des Verkehrsflusses obliegt es den anwesenden Beamten, stichprobenartig die Fahrzeuge für eine große Kontrolle aus dem Verkehr zu ziehen.
Dabei sind sowohl die Personen als auch sämtliche Stauräume des Fahrzeuges zu durchsuchen. Dies gilt ebenfalls für Personen, die bei der erkennungsdienstlichen Prüfung auffällig geworden sind. Für den Fall, dass illegale und/ oder nicht angemeldete Waren eingeführt werden sollten. Sind die Personen festzusetzen und die Beweismittel zu sichern.
(2) Sämtliche Maßnahmen der Kontrolle setzen keine vorherige illegale Handlung voraus.
§4 Freigrenzen
Für gewisse Güter sind amtliche Freigrenzen vorgesehen:
5x Joints
50.000$ Bargeld
Sollte mehr Bargeld mit über die Grenze geführt werden, ist dies vorab bei den Beamten anzumelden.
§5 illegale Grenzüberschreitungen
Grenzüberschreitungen sowie Schleusen ist verboten und unter Strafe gestellt. Jeglicher Versuch ist durch die Exekutiven zu vereiteln. Dazu sind die Beamten befugt, zur Eigensicherung mit einer Waffe abzusichern.