§ 1 Heirat
(1) Die Ehe ist die rechtliche Vereinigung von zwei volljährigen Personen.
(2) Zur Eheschließung ist die persönliche Anwesenheit beider Verlobten erforderlich.
(3) Vor der Eheschließung haben die Verlobten dem Standesbeamtem (DOJ-Mitarbeiter) die erforderlichen Personenstandsurkunden (Personalausweis) vorzulegen.
(4) Die Eheschließung erfolgt durch die standesamtliche Trauung (Trauung beim DOJ).
(5) Nach der erfolgten Eheschließung wird durch das Department of Justice eine Heiratsukrunde ausgestellt.
(6) Die Ehegatten können gemeinsam oder getrennt ihre Vornamen und/oder Familiennamen bestimmen.
(7) Die Ehe kann aufgelöst werden durch Scheidung oder den Tod eines Ehegatten.
§ 2 Scheidung
(1) Eine Ehe kann nur durch das Department of Justice geschieden werden.
Beantragt werden kann eine Scheidung durch einen oder beide Eheleute.
(2) Um eine Scheidung durchzuführen, müssen beide Eheleute, persönlich oder anwaltlich vertreten, im Department of Justice anwesend sein. Ausnahme bildet hier ein besonderer Härtefall, siehe nachfolgenden Abschnitt.
(3) Ein besonderer Härtefall tritt unter anderem bei Bedrohung oder Körperverletzung ein.
Ebenso kann eine längere Abwesenheit des Ehepartners als Härtefall angesehen werden. Ob ein besonderer Härtefall vorliegt, entscheidet das Department of Justice. Liegt nur ein besonderer Härtefall vor, so ist nur die Anwesenheit des Antragsstellers nötig.
(4) Die Scheidung der Ehe ist erst rechtskräftig nach Ausstellung der Scheidungsurkunde und muss immer beide ehemaligen Eheleute benannt haben. Des Weiteren kann der Ehepartner mit der Scheidung, der den Namen seines Partners angenommen hat, seine vorherigen Namen wieder annehmen.
(5) Die Kosten der Scheidung sind grundlegend, wenn nicht anders vereinbart, von beiden Parteien zu gleichen Teilen zu Tragen. Wenn nach § 3 ein besonderer Härtefall vorliegt, kann das Department of Justice die Kostenverteilung neu bemessen und zuweisen.
§ 3 Adoption
(1) Kostet $ 200,000. Namensänderung ist enthalten.
§ 4 Namensänderung
(1) Kostet je nach Grund zwischen $ 50,000 bis $ 150,000.
(2) Als Namen dürfen nur in den USA übliche Namen verwendet werden.