§ 1 Allgemeines
(1) Das Department of Justice (DOJ), sowie das dazugehörige Gericht, ist das höchste Gericht im Staat Los Santos.
(2) Seine Aufgaben ist es, gültige Gesetzte auf die Rechte der Bürger zu prüfen und anzuwenden. Sollte ein Verstoß vorliegen, so ist das DOJ befugt, Änderungen zu veranlassen.
(3) Vor Gericht, besteht die Pflicht, durch einen staatlich geprüften Rechtsanwalt vertreten zu werden. Dieser kann durch den Angeklagten gewählt oder vom Staat gestellt werden. Sollte sich keiner im Staat befinden, muss man sich selber verteidigen.
§ 2 Redeordnung
(1) Gesprochen werden darf, wenn der Vorsitzende Richter das Wort erteilt
(2) oder wer durch die Richterschaft, Rechts- oder Staatsanwaltschaft befragt wird.
(3) Die allgemeine Ordnung ist zu wahren.
§ 3 Öffentlichkeit
(1) Verhandlungen sind immer Öffentlich, dabei sind Ton- und Filmaufnahmen zur öffentlichen Zurschaustellung verboten.
(2) In Besonderen Fällen, kann ein Verfahren durch Anordnung des Vorsitzenden, auch unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt werden.
§ 4 Sach- und Ordnungsruf, Wort Entziehung, Verweisung des Saales
(1) Jeder Beteiligte ist verpflichtet stets beim Verhandlungsgegenstand/ Thema zu bleiben. Bei Abschweifen kann der Richter den Befragten zur Sache verweisen oder je nach Maß zur Ordnung rufen.
(2) Sobald ein Beteiligter dreimal zur Ordnung gerufen wurde, so kann ihm der Richter das Wort bis auf Weiteres entziehen und ein Ordnungsgeld von 10.000$ erlassen.
(3) Sollte ein Beteiligter, dem das Wort entzogen wurde, sich dennoch zu Wort melden, so kann eine Haftstrafe von 60 HE erlassen werden, zudem wird die Geldstrafe auf 50.000$ festgelegt.
(4) Bei grober Störung des Verfahrens sowie wiederholter Verletzung der Ordnung, kann der Vorsitzende einen Beteiligten des Prozesses, für die Dauer des Verfahrens aus dem Saal verweisen. Sollte die Person dem nicht nachkommen kann ihm zusätzlich eine Haftstrafe von 60HE und ein Ordnungsgeld von 30.000$ auferlegt werden.
§ 5 Unterbrechung der Sitzung
(1) Wenn im Gericht störende Unruhe entsteht, die den Fortgang der Verhandlung infrage stellt, kann der Vorsitzende die Sitzung auf bestimmte Zeit unterbrechen oder aufheben.
(2) Auf Antrag des Rechtsanwaltes oder der Staatsanwaltschaft kann die Sitzung unterbrochen werden.
(3) Sollte die Sitzung an bestimmter Stelle stagnieren oder sich unvorhergesehen in die Länge ziehen, so kann der Vorsitzende die Sitzung vertagen.
§ 6 Weitere Ordnungsmaßnahmen
(1) Sitzungsteilnehmer, die keine zugelassene Person in einem Verfahren sind, und Zuhörer unterstehen der Ordnungsgewalt des Vorsitzenden.
(2) Wer auf der Zuschauerbank Beifall oder Missbilligung äußert oder Ordnung und Anstand verletzt, kann auf Anordnung des Vorsitzenden sofort entfernt werden. Der Vorsitzende kann die Zuschauerbank wegen störender Unruhe räumen lassen.
§ 7 Kleiderordnung
(1) Teilnehmer einer Gerichtsversammlung müssen entsprechend den Vorgaben des Gerichtes gekleidet sein, um die Ordnung des Gerichts zu würdigen.
(2) Eine angemessene Kleidung besteht aus mindestens einer Jeans, Hemd und Sakko für Männer, sowie Rock oder Jeans in Verbindung mit einer Bluse für Frauen. Frauen können wahlweise auch in einem knielangen Kleid erscheinen.