§ 1 Grundregeln
Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim überholt werden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.
Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des Straßenverkehrs genügen.
§ 3 Geschwindigkeit
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Last- und Kraftfahrzeuge, 100 km/h,
außerhalb geschlossener Ortschaften für alle Last- und Kraftfahrzeuge, 120 km/h,
auf Highways und Autobahnen unbegrenzt
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt innerhalb von 100m
um den Würfel Park herum, 80 km/h
um das San Andreas Police Department herum, 80 km/h
um das Krankenhaus herum, 80 km/h
auf allen Flughäfen und Landeflächen, 80 km/h
Alle Fahrzeuge, die mit einer Lachgaseinspritzung (NOS) ausgestattet sind, sind nicht zulässig. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die serienmäßig mit einer Lachgaseinspritzung (NOS) ausgestattet sind.
§ 4 Sonder- und Wegerechte
Von den Vorschriften dieser Verordnung sind das PD, FIB, Medics und das DOJ befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
Fahrzeuge müssen den in § 8 Abs. 1 genannten Institutionen im Straßenverkehr bei Benutzung der Sonder- und Wegerechten Durchfahrt gewähren. Dies kann mit
das Fahren der rechten und linken Fahrbahn, abhängig, auf welcher Seite sich das Fahrzeug aufhält.
Ausweichen auf einen Parkplatz oder Gelände geschehen.
§ 5 Parken
Geparkt werden darf nur auf dafür gekennzeichneten Parkflächen oder am Straßenrand, sofern andere Verkehrsteilnehmer dadurch nicht behindert werden.
§ 6 Fahrerlaubnis
Der Fahrzeugführer nicht unter Beeinflussung stehen durch: 1. Betäubungsmittel 2. Alkoholeinfluss
Der Fahrzeugführer ist verpflichtet, für die geführte Fahrzeugklasse im öffentlichen Verkehrsraum einen Führerschein mitzuführen.
Wer ein Kraftfahrzeug ohne die benötigte Fahrerlaubnis im tatsächlichen öffentlichen Verkehrsraum führt, wird mit einem Bußgeld von $ 5,000 bestraft.
Wer wiederholt gegen den Absatz 2 verstößt, kann mit einer Freiheitsstrafe von 20 Hafteinheiten sowie einem Bußgeld von $ 6,000 bestraft werden.
§ 7 Haftung des Fahrzeugführers
Der Fahrzeugführer haftet eigenständig für die Güter, die sich im Fahrzeug befinden.
§ 8 Zeichen und Weisungen
Die Zeichen und Weisungen der Exekutivbehörden sind zu befolgen.
§ 9 Gefährdung im Straßenverkehr
Gefährlich fährt, wer im Straßenverkehr andere Verkehrsteilnehmer durch sein Fahrverhalten bedroht oder gefährdet.
Gefährliches Fahrverhalten wird mit einer Geldstrafe i.H.v. $ 1,000 bestraft.
§ 10 Verkehrskontrolle
Die Exekutiven dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten.
Das Zeichen zum Anhalten kann auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug gegeben werden. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.
§ 11 Illegale Kraftfahrzeugrennen
Wer im Straßenverkehr ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet od