§ 1 Aktenschema
Grundsätzlich gilt folgendes Aktenschema:
Falls mehrere: Täter (mit Telefonnummer)
O. J. Simpson (00)
Jeffrey Dahmer (01)
Zeugen
[PD-00] Bond
[FBI-00] Nolte
[PMD-00] Holmes
Tatort
Schlachthaus 9301
Tatzeit
2024-05-06 00:01
Rechtsgrundlage (wird eh angekreuzt)
StGB § 17 (1) Körperverletzung
Abgenommene Gegenstände/Lizenzen
Simpson: Baseballschläger, Handy
Dahmer: Handy
Tathergang
Herr Simpson schlug den Geschädigten mit einem Baseballschläger. Herr Dahmer stiftete ihn an.
Rechte vorgelesen (ja/nein, Zeuge)
ja, [PD-00] Bond
DOJ hinzugerufen (>60 Hafteinheiten) (ja/nein), durch:
Bemerkung: (DOJ reagierte nicht)
Angerechnete U-Haft
10 Hafteinheiten
Reduktion (max. 50 %, oder Erhöhung max. 25 % nach StPO § 13, muss mittels Schieberegler dokumentiert werden)
§ 2 Aktenschema bei Gefangenenbefreiung
Wenn Mitglieder einer Gruppe versuchen, inhaftierte Mitglieder dieser Gruppe aus dem Staatsgefängnis zu befreien, gilt dies als terroristischer Akt und die beteiligten Mitglieder verlieren als Terroristen einen Teil ihrer Grundrechte. Es gilt die eingeschränkte Aktenvorlage:
Täter
Zeugen
Rechtsnormen ankreuzen
Abgenommene Gegenstände
Angerechnete U-Haft
Vor der Abnahme der Gegenstände müssen Beweisfotos angefertigt werden, damit die Beschlagnahmung nach dem Ende der Gefahrensituation sauber dokumentiert werden kann.