Wichtiges Gerichtsurteil zum Mutterschutz

In einem neuen Urteil zum Kündigungsschutz hat der Areiopag (Urteil Nummer 1362/2009) die Rechte von Arbeitnehmerinnen vor und nach der Geburt gestärkt

Frauen darf in Griechenland während der Schwangerschaft und bis ein Jahr nach der Entbindung grundsätzlich nicht gekündigt werden. Nach Bekanntwerden hat der Arbeitgeber die Schwangerschaft der zuständigen Behörde (Epitheorisi Ergasias) zu melden.

In der genannten Entscheidung hat der Areiopag nun klargemacht, dass dies auch für den Fall einer Totgeburt gelte: im Streitfall war bei der Mutter nach dem Tod des Fötus die Entbindung künstlich eingeleitet worden. Achteinhalb Wochen nach der Totgeburt war die Arbeitnehmerin wieder an ihrer Arbeitsstelle erschienen; der Arbeitgeber, der die Schwangerschaft nicht gemeldet hatte, erteilte ihr die Kündigung.