Staatsrat kippt geplante Bebauung des "Allatini"-Geländes

09.03.2010 Der Staatsrat in Athen, Griechenlands oberstes Verwaltungsgericht, hat einen Ministerial-Beschluss v. 18.4.2006 für ungültig erklärt, welcher auf dem als Industriedenkmal unter Schutz stehenden Gelände der "Getreidemühlen Allatini" in Thessaloniki

eine Bebauung mit sechs neuen Wohnblocks vorgesehen hatte. Auch die Baugenehmigung v. 27.10.2006 des städtischen Bauamts für eine Tiefgarage mit 400 Stellplätzen auf demselben Gelände wurde kassiert. Die Richter führten insbesondere Artikel 24 der griechischen Verfassung an, wonach die natürliche und die kulturellen Umwelt geschützt sei. Der o.g. Beschluß des Kultusministeriums hatte die ursprünglichen Auflagen sehr gelockert und eine lukrative Nutzung vorbereitet; die geplante dichte Bebauung war aber auf Initiative von Anwohnern bereits im Eilverfahren vom Staatsrat untersagt worden.Damit folgte der Staatsrat den Anträgen zweier örtlicher Umweltschutzverbände sowie von ursprünglich 19 Anwohnern. Diese hatten unter anderem eine Beeinträchtigung des historischen Wertes des geschützten Geländes gerügt. Der Staatsrat hatte überdies eine Überschreitung der Bebauungsdichte festgestellt, welche die im Bebauungsplan für dieses Gebiet festgelegten Werte deutlich überstieg.Auf dem 26.100 qm großen meeresnahen Gelände nahe der Konzerthalle Thessaloniki stehen mehrere alte Industriegebäude mit ca. 12.000 qm Fläche; geplant war eine Mischnutzung mit Wohn- und Geschäftsgebäuden mit 37.000 qm und 13.500 qm Tiefgarage. Die "Getreidemühlen Allatini" galten am Anfang des 20. Jahrhunderts als die größten ihrer Art auf dem gesamten Balkan.Das Urteil des zuständigen 5. Senats soll Ende der 10.KW 2010 veröffentlicht werden. Prozeßbevollmächtigte waren Fr. E-A. Ioannidou (antragstellende Anwohner) und H. Ioannis Megas (Antragsgegner). Wir werden dann berichten unter Neue Urteile griechischer Gerichte