Griechische Steuerreform 2010

17. März 2010

Am gestrigen Abend wurde der mit Spannung erwartete Gesetzentwurf "zur Wiederherstellung der Steuergerechtigkeit und Bekämpfung der Steuerhinterziehung" (so der amtliche Titel) vom zuständigen Finanzminister präsentiert. Nach Beratung und Abstimmung im Parlament soll er in Kürze in Kraft treten und die bedenkliche Schieflage im griechischen Staatshaushalt korrigieren. Der Gesetzentwurf sieht u.a. eine neue Tabelle, ein hypothetisches Mindesteinkommen, Abschaffung von Steuerprivilegien, -freibeträgen und -befreiungen vor sowie eine Grundsatzreform bei der Besteuerung des Vermögens.

Neue Steuertabelle

-alle Einkunftsarten-

Einkommen Steuersatz

0 - 12.000 0%

12.001 - 16.000 18% Der griechische Finanzminister

Giorgos Papakonstantinou 16.001 - 22.000 24%

22.001 - 26.000 26%

26.001 - 32.000 32%

32.001 - 40.000 36%

40.001 - 60.000 38%

60.001 - 100.000 40%

über 100.000 45%

Die neuen Steuersätze bringen eine Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen, während solche über 100.000 Euro 7 Prozentpunkte höher als heute besteuert werden.

Ausgabenbelege

Erstmals sollen auch Ausgabenquittungen bei der "normalen" ESt-Erklärung der Bürger berücksichtigt werden: bei Einkommen bis zu 6000 € sind sie Voraussetzung dafür, dass die Steuerbefreiung wirksam wird. Bei Einkommen bis zu 12.000 € müssen Quittungen über mindestens 10 % des Einkommens vorgelegt werden. Bei Einkommen jenseits der 12.000 € müssen 30 % des erklärten Einkommens durch Ausgabenquittungen belegt werden.

Sind weniger Ausgabenbelege vorhanden, so muss der Steuerpflichtige für den Differenzbetrag 10 % mehr Steuern zahlen. Berücksichtigt werden dabei Quittungen über Lebenshaltungskosten mit Ausnahme solcher, die bereits an anderer Stelle steuerlich berücksichtigt wurden (Arztrechnungen, Versicherungsbeiträge etc.), auch laufende Rechnungen über Kosten für Telekom, Energie- und Wasserversorgung etc. werden nicht berücksichtigt.

Die Verweigerung von Quittungen - bisher weit verbreitet - soll von nun an für Unternehmen strafbar sein und im Wiederholungsfall zu ihrer Schließung führen.

Die Änderungen bei Immobilien und in der Finanzverwaltung werden wir Ihnen in einem gesonderten Beitrag vorstellen.