EAPO- Europäischer Kontenpfändungsbeschluss kommt

Die neuen europa-einheitlichen Regelungen über einen Europäischen

Kontenpfändungsbeschluss gelten ab dem 18.1.2017 und sollen dem

bekannten Praxisproblem abhelfen, wenn sich findige Gläubiger ihren Zahlungsverpflichtungen

dadurch entziehen, dass sie ihre Guthaben auf in anderen Mitgliedstaaten eröffnete Konten

überweisen.

EAPO steht dabei für engl. „European Account Preservation Order“ , was im

sperrigen Amtsdeutsch wie folgt heißt:

Verordnung (EU) Nr. 655/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.5.2014 zur

Einführung eines Verfahrens für einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung im

Hinblick auf die Erleichterung der grenzüberschreitenden Eintreibung von Forderungen in Zivil- und

Handelssachen.

Die EAPO-Verordnung ist bereits (20 Tage nach Veröffentlichung am 27.6.2014

im Amtsblatt der EU Nr. 189) in Kraft getreten und bestimmte vorbeitende Informationspflichten

gelten schon ab 18.07.2016. Den deutschen VO-Text können Sie hier einsehen - wir halten Sie unterrichtet.