EAPO- Europäischer Kontenpfändungsbeschluss kommt
Die neuen europa-einheitlichen Regelungen über einen Europäischen
Kontenpfändungsbeschluss gelten ab dem 18.1.2017 und sollen dem
bekannten Praxisproblem abhelfen, wenn sich findige Gläubiger ihren Zahlungsverpflichtungen
dadurch entziehen, dass sie ihre Guthaben auf in anderen Mitgliedstaaten eröffnete Konten
überweisen.
EAPO steht dabei für engl. „European Account Preservation Order“ , was im
sperrigen Amtsdeutsch wie folgt heißt:
Verordnung (EU) Nr. 655/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.5.2014 zur
Einführung eines Verfahrens für einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung im
Hinblick auf die Erleichterung der grenzüberschreitenden Eintreibung von Forderungen in Zivil- und
Handelssachen.
Die EAPO-Verordnung ist bereits (20 Tage nach Veröffentlichung am 27.6.2014
im Amtsblatt der EU Nr. 189) in Kraft getreten und bestimmte vorbeitende Informationspflichten
gelten schon ab 18.07.2016. Den deutschen VO-Text können Sie hier einsehen - wir halten Sie unterrichtet.